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	<title>Uncategorized Archive - familienunrecht.org</title>
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		<title>Familienunrecht kann tödlich sein – RIP Martin</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Aug 2024 19:58:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ich erhielt dieser Tage die Nachricht, dass ein Vater, den ich seit zehn Jahren begleitet habe, verstorben ist. Noch drei Tage vor seinem Tod erhielt ich von ihm eine E-Mail mit der Frage, ob es aufgrund anderer Entwicklungen vielleicht eine Möglichkeit gebe, dass er doch wieder Kontakt zu seiner Tochter bekommen könne. Seine schwere Krankheit&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/familienunrecht-kann-toedlich-sein-rip-martin/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Familienunrecht kann tödlich sein – RIP Martin</span></a></p>
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<p class="wp-block-paragraph">Ich erhielt dieser Tage die Nachricht, dass ein Vater, den ich seit zehn Jahren begleitet habe, verstorben ist. Noch drei Tage vor seinem Tod erhielt ich von ihm eine E-Mail mit der Frage, ob es aufgrund anderer Entwicklungen vielleicht eine Möglichkeit gebe, dass er doch wieder Kontakt zu seiner Tochter bekommen könne.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seine schwere Krankheit trat nach Jahren der intensiven Auseinandersetzung um die Tochter auf. Er hatte miterleben müssen, wie ihm seine Tochter genommen wurde. Sie lebte bei ihm, entwickelte sich hervorragend. Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat über die Jahre massives Unrecht erlitten. Jugendamt, Familiengericht und die Pflegerin haben hier Hand in Hand gewirkt.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/cemetery-2093999_1280.jpg?resize=1024%2C682&#038;ssl=1" alt="Familienunrecht kann tödlich sein - Kinder bleiben zurück" class="wp-image-755" style="width:605px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/cemetery-2093999_1280.jpg?resize=1024%2C682&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/cemetery-2093999_1280.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/cemetery-2093999_1280.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/cemetery-2093999_1280.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/cemetery-2093999_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Wie Martin war und wie er durch Familienunrecht wurde</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater, nennen wir ihn hier „Martin“, hat immer wieder auf dieses Unrecht aufmerksam gemacht und die Menschenrechtsverletzungen an seiner Tochter, nennen wir sie hier „Pia“ beklagt. Wer im Verteiler seiner sehr langen Mails mit vielen Ausrufezeichen und farblichen Hervorhebungen war, konnte den Eindruck gewinnen, dass hier ein ziemlich durchgedrehter Vater war. Es würde also bestimmt einen Grund gegeben haben, weshalb seine Tochter nicht bei ihm war.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich habe den Fall zehn Jahre lang begleitet und kann mir daher ein Bild machen, wie Martin früher war … und wie er durch seine Erfahrungen im Familienunrecht wurde. Es ist daher Zeit für einen Nachruf auf ihn. Verbunden mit der Warnung, Familienunrecht kann tödlich sein. Ich habe leider einige weitere Fälle erlebt, aber keinen, den ich so lange und objektivierbar begleitet habe wie den von Martin und seiner Tochter Pia.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie alles begann</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Eltern hatten eine kurze On-Off-Beziehung. Die Mutter hatte bereits rund 20 Jahren Psychiatriehistorie (regelmäßig ambulant und stationär). Bei beiden Kindern aus einer vorherigen Beziehung wurde bereits eine Parentifizierung festgestellt. Berichte und Gutachten gingen davon aus, dass die Mutter nicht erziehungsfähig ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Martin wurde im selben Gutachten 2015 als stabil erziehungsfähig eingeschätzt mit Bedarf zu gewisser Unterstützung, um die Belastungsreaktionen von Pia aufgrund der Auseinandersetzung besser auffangen zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein ständiges hin und her</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Vorausgegangen war dem Gutachten ein ständiges hin und her des Aufenthaltes von Pia zwischen den Eltern. Aufgrund dieses Hin und Her entzog das Gericht den Eltern auch das Sorgerecht und übertrug dies auf eine Pflegerin. Eine schicksalhafte Fehlentscheidung, wie sich später noch herausstellen sollte. Pia wurde in Obhut genommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Begründet wurde dies unter anderem wie folgt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„In den letzten Monaten ist es den Eltern nicht gelungen, sich über den Aufenthaltsort des Kindes dauerhaft zu verständigen. Vielmehr haben sie dem Kind in den letzten 5 Monaten 4 Wohnortwechsel und 3 Schulwechsel zugemutet“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Was das Gericht nicht erwähnte: Die Wechsel beruhten durchgehend auf dem Verhalten der Mutter und auf gerichtliche Entscheidungen. Martin hatte, bis auf den ersten, zwischen den Eltern einvernehmlich vereinbarten, keine Verantwortung für die Vielzahl der Wechsel zu tragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im ersten Schritt hatten sich die Eltern noch gemeinsam dazu entschieden, dass Pia zum Vater zieht und an seinem Wohnort auch zur Schule ging, Die Umgänge mit der Mutter verliefen problemlos.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenige Monate später änderte die Mutter eigenmächtig Wohn- und Schulort und verweigerte (wie schon häufiger) den Umgang mit dem Vater. Wenige Monate später zeigte die Mutter sich überfordert und gab das Kind zum Vater zurück. In dieses Konglomerat platze auch noch das Gericht mit Wechselentscheidungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weshalb Martin das Sorgerecht entzogen wurde, war schon damals nicht nachvollziehbar. Mutter und Gericht hatten für das hin und her gesorgt, nicht er. Pia hatte sich bei ihm gut entwickelt. Aber bevor man ein Kind zum Vater gibt, nimmt man es eher in Obhut. Pia lebte sieben Monate in einem Heim.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Gutachten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gutachten empfahl einen Wechsel zurück zum Vater. Dieser wurde auch durchgeführt wurde. Die Pflegerin bestand darauf, dass das Sorgerecht bei ihr verbleibe. Der Vater müsse immer weiter Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen, was dieser auch brav tat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es waren die Familienhelfer, die irgendwann auf die Barrikaden gingen. Sie sahen keinerlei Notwendigkeit ihrer Tätigkeit. Vater und Tochter kamen gut miteinander klarkar. Pia entwickelte sich hervorragend. Auch die Umgänge funktionierten, soweit die Mutter in der Lage war, diese zwischen ihren Psychiatrieaufenthalten wahrzunehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ständige Schikanen durch Pflegerin und Jugendamt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es hätte sich jetzt alles entspannen und in die richtige Richtung gehen können. Nur die Pflegerin und das Jugendamt agierten weiterhin gegen Martin und schikanierten ihn wo immer es nur ging. Die positiven, von Fachkräften mehrfach bescheinigten Entwicklungen? Haben sie nicht interessiert. Sie warteten noch immer auf die Chance, Pia endlich wieder in den Haushalt der Mutter, zusammen mit ihren parentifizierten Halbgeschwistern, geben zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Drei Jahre mit einer nachgewiesen sehr positiven Entwicklung hatte Pia bereits im Haushalt des Vaters gelebt. Es gab keine Beanstandungen. Der Streit war erledigt, nur Pfleger und Jugendamt hackten auf Martin immer wieder herum. Und dann sahen sie ihre Chance.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die plötzliche Inobhutnahme</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die volljährige Tochter des Vaters aus einer früheren Beziehung verstarb völlig überraschend. Jugendamt und Pflegerin konstruierten aus der Situation, dass der Vater damit ja überfordert wäre uns sich daher eine Gefährdung für Pia ergeben könnte. Pia wurde vom Jugendamt in Obhut und unmittelbar zur Mutter gegeben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Natürlich war Martin von der Situation schwer getroffen, wer wäre das nicht. Es gab aber keinerlei Anzeichen, dass es irgendwelche Gefährdungen für Pia geben würde. Martin konnte alles organisieren, ging weiter arbeiten, war für Fragen ansprechbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Moralisch unterste Schublade</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine solche Situation auszunutzen, um ein lange verfolgtes Ziel, welches auch nach sachverständiger Feststellung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar war, umzusetzen, ist moralisch unterste Schublade. Hätte das Jugendamt hier ernsthafte Sorgen gehabt, hätten sie mit Martin ein Gespräch führen und ihm, sofern für erforderlich erachtet, Hilfen zur Erziehung anbieten müssen. Aber sowohl Jugendamt als auch Pflegerin hatten seit Beginn ein Mantra: „das Kind gehört zur Mutter“, völlig unabhängig von deren Fähigkeiten und Defiziten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur Tage zuvor, nach dem Tod der volljährigen Tochter, in einem schon lange angesetzten Gerichtstermin, wurde ganz normal über den Umgang der Mutter gesprochen und wie das Sorgerecht geregelt werden sollte. Seine Zusagen hielt das Jugendamt quasi auf der Türschwelle des Gerichts nicht mehr ein und machte genau das Gegenteil von dem, was vereinbart wurde – ohne Legitimation des Gerichtes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Betraut mit dem Fall war dann ein neue und mit der Situation völlig überforderte Richterin. Sie vertraute auf die Aussagen von Jugendamt und Pflegerin. Das Vorgehen des Jugendamtes wurde legitimiert. Und Martin hatte nie wieder Kontakt zu Pia. Kein Umgang, Näherungsverbot – komplette Entsorgung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es gab überhaupt keinen Grund, weshalb man Pia völlig unvorbereitet aus ihrem Leben riss. Es gab noch weniger Gründe dafür, jeglichen Kontakt mit Martin zu verhindern, der sich drei Jahre ohne jede Beanstandung um seine Tochter gekümmert hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Martin bezeichnete es als „pure, amtliche Willkür“ und Menschenrechtsverletzung. Ich stimme ihm, in Kenntnis der Umstände, uneingeschränkt zu.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/angry-6319463_1280.jpg?resize=1024%2C682&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-756" style="width:602px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/angry-6319463_1280.jpg?resize=1024%2C682&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/angry-6319463_1280.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/angry-6319463_1280.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/angry-6319463_1280.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/08/angry-6319463_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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<h2 class="wp-block-heading">„Wie soll ein Mensch das ertragen“?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Philipp Poisel stellte in seinem Song die Frage „Wie soll ein Mensch das Ertragen?“ Die Frage kann man in Bezug auf Martin auch stellen. Er hat immer versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Er hat sich immer an Beschlüsse gehalten. Er war immer bereit, Hilfen anzunehmen. Er hat immer mit den Fachkräften kooperiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und vor allem hat er gegenüber seiner Tochter unter Beweis gestellt, dass er ihr ein gutes Zuhause und soziales Umfeld schaffen, sie fördern und erziehen konnte. Alles Dinge, die die Mutter nachweislich nicht fähig war, für Pia zu geben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es hat ihm nichts gebracht. Martin hatte das falsche Geschlecht. In diesem Fall kann man das leider sehr deutlich sagen. Es wäre egal gewesen, was er getan hätte. Jugendamt und Pflegerin hätten niemals akzeptiert, dass Pia bei ihrem Vater aufwächst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus meiner Sicht ist Martin nicht nur an der erlittenen Ungerechtigkeit zerbrochen. Sondern auch an dem Umstand, dass dieses Unrecht nicht gesehen, nicht anerkannt oder geahndet wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Jedes Familienunrecht gnädig hinnehmen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Von ihm wurde erwartet, dass er jedes Familienunrecht gnädig akzeptiert. Und für den Verlust seiner Tochter hinnimmt und noch ohne Murren brav zahlt. Für jede, aus meiner Sicht mehr als berechtigte Kritik, wurde Martin von denjenigen, die für diese Ungerechtigkeiten verantwortlich waren, noch mehr bestraft. Denn dieses System würde seine Fehler niemals eingestehen. Und vermutlich sehen es die hier Beteiligten nicht einmal als Fehler. Und eine neutrale Aufarbeitung wird es nie geben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hat Martin sich ungeschickt verhalten? An einigen Stellen sicherlich, als er mit den Menschen brav kooperieren sollte, die in jeder Phase ihres Handelns klargemacht haben, dass sie ihn auflaufen lassen werden und er keine Chance habe. Rechtfertige dies seine Entsorgung? Unter keinen Umständen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Mutter und nicht das Kindeswohl standen im Fokus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eines kann ich hier aber mit Sicherheit sagen: das Wohl von Pia stand hier nicht im Fokus der Entscheidungen. Und so beharrlich, wie die hier handelnden Damen vorgegangen sind, ist zu befürchten, dass sie auch in anderen Fällen Kindeswohl und Mutterwohl gleichsetzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Solche Personen haben in diesen Funktionen nicht zu suchen. Sie beschmutzen den Ruf der Kolleginnen und Kollegen, die tatsächlich auf die Bedürfnisse der Kinder schauen – unabhängig vom Geschlecht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der bittere Beigeschmack</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich hatte in meinem Arbeitszimmer viele Jahre eine Sektflasche aus Schokolade zu stehen. Martin hatte sie mir geschenkt. Als Dankeschön für meine Unterstützung und nachdem entschieden war, dass Pia dauerhaft bei ihm leben konnte. Es hat mich gefreut und zu Tränen gerührt. Regelmäßig habe ich von Martin die Informationen über Pias Entwicklung erhalten, die Berichte, Zeugnisse.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Flasche stand auch noch da, nachdem Pia aus Martins Haushalt gerissen wurde. Sie hatte drei gute Jahre bei ihrem Vater gehabt, erstmals in ihrem Leben mit Stabilität. Das vom Herzen kommende Geschenk hatte ab da einen bitteren Beigeschmack. Es war fortan eine Mahnung, wie es im Familienunrecht zugehen kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hoffnung, bis zum Tode</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Martins schwere Krankheit wurde drei Jahre nach dem Kontaktabbruch festgestellt. Ich habe ihn mehrfach gebeten, für sich selbst das Thema mit seiner Tochter ad acta zu legen. Um sich selbst zu schützen und seiner Gesundung eine Chance zu geben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einen solchen Rat zu geben, ist unheimlich schwer. Das erlittene Unrecht würde man damit ungesühnt legitimieren – und vielleicht das eigene Leben noch retten. Martin konnte dies nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ungesehenes Unrecht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am 10.07.2024 sandte er seine letzte Rundmail, mit der er die schwersten Menschenrechtsverletzungen an seiner Tochter anprangerte. Er wurde von den Adressaten nicht gesehen, nicht gehört, nicht beachtet. Niemand offizielles wollte sich auch nur einmal damit beschäftigen. Er war für sie vermutlich einfach nur einer dieser lästigen Väter, die durchgeknallt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, dass war Martin bis zuletzt nicht. Er wollte nur, dass endlich einmal hingesehen und erkannt wird, welches Familienunrecht sich hier zugetragen hat. Diesen Wunsch wird er mit ins Grab nehmen und vermutlich wird er niemals in Erfüllung gehen. Seine letzte Ruhe wird Martin daher wohl niemals finden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jugendamt, Pflegerin und Familiengericht können nun die Akte endlich zumachen. Vielleicht wird die eine oder andere im Stillen sogar feiern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anwälte, die den Glauben an das Recht verlieren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Martins Anwalt macht mittlerweile kein Familienrecht mehr. Er hat den Glauben daran, dass es auch Familienrecht und nicht nur Familienunrecht gibt, verloren. Damit befindet er sich in Gesellschaft vieler Familienrechtsanwälte, die ich in den letzten Jahren als engagiert, rechtstreu und mit einem gesunden, moralischen Kompass erlebt habe. Solche an sich wünschenswerten Anwälte halten es auf Dauer im Familienunrecht nicht aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zurück bleiben die Kriegstreiber und es werden umso mehr, als deren Erfolgsquote steigt. Und kaum ein Gericht hat dem etwas entgegenzusetzen. Und so passt es, dass mittlerweile einige ehemalige OLG-Richterinnen selbst zu den deutschlandweiten Kriegstreiberinnen gehören.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hatte Pia einen Vater?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich weiß nicht, wie Pia ihren Vater und die Zeit mit ihm in Erinnerung behalten wird. Sie liegt schon lange zurück. Die Wahrnehmungen ihrer vielleicht gerade nicht in der Psychiatrie weilenden, mittlerweile erwerbsunfähigen Mutter und ihrer parentifizierten Schwestern werden sie prägen. Und es wäre nicht ungewöhnlich, wenn sie später in eigenen Beziehungen ein ähnliches Schicksal erlebt. Der Transgenerationale Teufelskreis ist leider sehr verlässlich.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303.jpg?resize=1024%2C683&#038;ssl=1" alt="Zerbrochenes Herz" class="wp-image-124" style="width:541px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303-scaled.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303-scaled.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303-scaled.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303-scaled.jpg?resize=1536%2C1024&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303-scaled.jpg?resize=2048%2C1365&amp;ssl=1 2048w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303-scaled.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/abgelehnt-beenden-betrubt-14303-scaled.jpg?w=2400&amp;ssl=1 2400w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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<h2 class="wp-block-heading">Die Erinnerung bleibt – auch an die Mitverantwortlichen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Martin wird mir in Erinnerung bleiben. Ein Vater, mit dem man anfangs noch tolle Gespräche führen konnte. Der über die Jahre immer weiter verzweifelt, aber immer noch nach einer Lösung suchend, wurde. Ein Vater, der der Entwicklung seiner Tochter gutgetan hat und auch weiter hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">An Martins Tod haben Jugendamt (Marzahn-Hellersdorf), Pflegerin und Familiengericht (Amtsgericht Pankow-Weißensee und Kammergericht Berlin) aus meiner Sicht eine erhebliche Mitverantwortung. Sie muteten ihm immer mehr Ungerechtigkeit auf, handelten abseits der Fakten und des Kindeswohls. Niemand konnte Martin erklären, dass das, was passierte, zum Wohl seiner Tochter sein solle. Hätte es eine solche Erklärung nachvollziehbar gegeben bin ich sicher, dass Martin diese hätte akzeptieren können. Martin starb vermutlich auch an gebrochenem Herzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Martins Wohnung steht übrigens auch nach Jahren noch immer das Geburtstagsgeschenk für Pia zu ihren 10. Geburtstag vor sechs Jahren. Er hatte nicht einmal die Möglichkeit, ihr dieses zukommen zu lassen. Vielleicht wird es ihm ins Grab gelegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein Einzelfall</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Martin ist beileibe kein Einzelfall. Seine Geschichte konnte ich hier durch Begleitung über zehn Jahre umfänglich und auch mit eigener Einschätzung darstellen. Plötzliche schwere Krankheiten nach schwerem Familienunrecht gab es schon öfters. Oder auch Menschen, die in die Depression rutschten, ihren Job verloren, sich das Leben genommen haben. Menschen, die zuvor mitten im Leben standen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es waren Menschen, die nur am Leben ihrer Kinder teilhaben wollten. Menschen, die dazu auch die Fähigkeiten hatten. Eltern, Mütter und Väter, die einfach nur ihre Kinder liebten. Und die dann auf das deutsche Familienunrecht stießen. Ein Familienunrecht, an dem sie, und häufig auch ihre Kinder, zerbrachen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und die dafür verantwortlichen dürfen ihr zerstörerisches Werk an Kindern und Eltern weiter fortsetzen. Denn Konsequenzen gibt es für solche „Fachkräfte“ leider nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anmerkung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich hatte schon zu seinen Lebzeiten die Zustimmung von Martin, seinen Fall hier in allen Einzelheiten, mit Namen und Daten zu veröffentlichen. Ich habe mich jedoch dafür entschieden, den Fall anonymisiert darzustellen. Wer Martin und Pia kannte, wird sie und ihren Weg in Erinnerung behalten.</p>
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		<title>Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2024 11:26:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute vor sechs Jahren brachte ich meinen kleinen Sonnenschein das letzte Mal zur Schule. Ein herzlicher Drücker nach einem sehr intensiven Wochenende, Pläne für die nächste Woche. Keiner von uns beiden wusste zu dem Zeitpunkt, dass sie nie wieder bei mir sein würde. Mittlerweile habe ich durch das Deutsche Bundesjustizministerium und den Europäischen Gerichtshof für&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/bilanz-nach-sechs-jahren-kontaktabbruch/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch</span></a></p>
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<p class="wp-block-paragraph">Heute vor sechs Jahren brachte ich meinen kleinen Sonnenschein das letzte Mal zur Schule. Ein herzlicher Drücker nach einem sehr intensiven Wochenende, Pläne für die nächste Woche. Keiner von uns beiden wusste zu dem Zeitpunkt, dass sie nie wieder bei mir sein würde. Mittlerweile habe ich durch das Deutsche Bundesjustizministerium und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt bekommen, dass meine Menschenrechte verletzt wurden – dazu unten mehr. Was ist die Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch und 11 Jahren Rosenkrieg?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dankbarkeit, Papa gewesen zu sein</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zum einen ist da immer noch Dankbarkeit. Dankbarkeit, fast zehn Jahre Papa gewesen zu sein. Die schönen Zeiten und Erlebnisse mit meiner Tochter gehabt zu haben. Und Dankbarkeit, dass sie trotz der massiven Beeinflussung ihrer Mutter so lange durchgehalten und den Kontakt aufrechterhalten hat. Diese gemeinsame Zeit wird bleiben. Vor ein Paar Monaten habe ich durch Zufall eine Kamera gefunden, die ich meinem Sonnenschein geschenkt hatte. Es waren noch Fotos und Videos von ihr aus 2017 darauf. Ein fröhlicher, lebhafter Sonnenschein. Mir kamen die Tränen, als ich diesen vergessenen Schatz entdeckte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie sie heute aussieht? Ich habe keine Ahnung. Alle Vierteljahre erhalte ich von ihrer Mutter einen Bericht per E-Mail, wie sie unsere gemeinsame Tochter wahrnimmt und beschreiben möchte. Wie es meinem Sonnenschein geht, was sie denkt, fühlt, für Wünsche hat, das erfahre ich nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich erfülle nur noch zwei Funktionen: Ich bin das von ihrer Mutter sorgsam aufgebaute Feindbild, für das es für Sonnenschein keinen Realitätsabgleich mehr gibt. Und ich bin derjenige, der ihrer Mutter jeden Monat einen erheblichen Geldbetrag überweisen muss, automatisch jedes Jahr steigend.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jegliche Chance, in den nächsten Jahren Kontakt zu ihr zu bekommen, an ihrem Leben teilzuhaben, ist mittlerweile dahin. Mein Sonnenschein bereitet sich so langsam auf den Schulabschluss vor und auch die Volljährigkeit ist nicht mehr so weit entfernt.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="457" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/woman-gb9e990300_640.jpg?resize=640%2C457&#038;ssl=1" alt="Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch" class="wp-image-123" style="width:438px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/woman-gb9e990300_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/woman-gb9e990300_640.jpg?resize=300%2C214&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Die Bilanz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am Anfang stand die klare Ansage ihrer Mutter, dass sie im Falle einer Trennung alles unternehmen würde, um mich zu zerstören, mir den Kontakt zu meiner Tochter zu nehmen, meine Freunde, mein Haus, mein Geld. Nach fast 12 Jahren muss ich neidlos anerkennen, dass sie viele ihrer frühzeitig angekündigten Ziele realisiert hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für meine Tochter bin ich trotz anfänglich guter und von mehreren Fachkräften bestätigt auch liebevoller und wichtiger Vater-Tochter-Beziehung zum Hassobjekt geworden, mit dem es nach letzter Aussage meiner Tochter nie positive Erlebnisse gegeben hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das gemeinsame Haus hat sie in die Teilungsversteigerung getrieben, ersteigert von ihrem neuen Mann, um es dann zügig zu verkaufen und so weit wie möglich wegzuziehen. Ziel erreicht, ich sollte mein Zuhause, welches mir sehr am Herzen lag, nie wieder betreten dürfen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und was das Geld betrifft, es sind weit über 100.000 EUR allein auf meiner Seite sinnlos in Gerichtsverfahren, Gutachten etc. verbrannt worden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Meine Freunde und mein Umfeld habe ich noch immer. In solchen Zeiten erfährt man auch, wie wichtig und unterstützend gute Freunde sein können, wofür ich diesen unendlich dankbar bin. Ich wohne wieder in einem schönen Haus und finanziell werde ich es auch überleben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie aber konnte es dazu kommen, dass die Ziele der Mutter überhaupt ungesetzt werden konnten? Da hätte doch jemand einschreiten müssen? Es gab Momente, wo der eine oder andere dies versuchen wollte, z.B. Jugendamt, Verfahrensbeistand oder auch eine Richterin. Selbst eine Gutachterin hatte klar Entfremdung und Manipulation erkannt, benannt und auf die Gefährdung hingewiesen. Jugendamt und Verfahrensbeistand haben selbst von Eltern-Kind-Entfremdung gesprochen und geschrieben. Genutzt hat es alles nichts. Es reichte, dass die Mutter sich allem verweigerte. Wie man dagegen etwas unternehmen hätte können? Darauf wusste niemand eine Antwort oder wollte es nicht wissen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kleiner Service-Tipp: wer ein Kind als Waffe im Trennungsstreit einsetzt, muss entwaffnet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zum Streiten reicht einer, zum Vertragen braucht es zwei</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wäre es nach mit gegangen, hätte es genau ein Gerichtsverfahren gebraucht – die Scheidung. Alles andere hätten wir aus meiner Sicht einvernehmlich regeln können. Gemeinsam getrennt Eltern sein, alles sauber regeln. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Es kam aber ganz anders. Bereits im ersten Umgangsverfahren machte die Mutter klar, dass es zu nichts eine einvernehmliche Regelung geben würde. Man muss ihr zugutehalten: sie hat Wort gehalten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Fakten aus rund 12 Jahren Rosenkrieg:</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Eine Richterin und ein Richter am Amtsgericht Potsdam</li>



<li>Vier Richter am OLG Brandenburg</li>



<li>Eine Richterin am Landgericht Potsdam</li>



<li>Nacheinander drei Richter am Amtsgericht Emmendingen (<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a> | <a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-ignorieren/">Wenn Richter Gesetze ignorieren</a>)</li>



<li>Drei Richter am OLG Karlsruhe / Senat in Freiburg</li>



<li>Ca. 20 wirkungslose Beschleunigungsrügen und Beschleunigungsbeschwerden</li>



<li>Drei Verfahrensbeistände (<a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/">Der wertlose Verfahrensbeistand</a>)</li>



<li>Vier Gutachter mit insgesamt fünf Gutachten (<a href="https://familienunrecht.org/kindler-wie-die-zeit-vergeht/">Kindler, wie die Zeit vergeht</a> | <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">Zweifelhafter Sachverstand</a>)</li>



<li>11 Mitarbeiter in zwei Jugendämtern (<a href="https://familienunrecht.org/kinderschutz-nur-wenn-die-mutter-es-will/">Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will</a>)</li>



<li>Zwei Beratungsstellen</li>



<li>Zweimal „Kind im Blick-Kurs“</li>



<li>Ca. 30 Ärzte und Therapeuten</li>



<li>12 Anwälte</li>



<li>39 Verfahren</li>



<li>Rund 200.000 EUR finanzieller Aufwand auf beiden Seiten</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Es wurden also reichlich Personen beschäftigt und haben daran verdient. Dass die ganzen Zwischenschritte nicht gut für unseren Sonnenschein waren, wurde mehrfach gesagt. Es blieb aber bei den Worten. Hätte ich es also von vornherein lassen sollen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nein. Denn ich habe wie jeder Elternteil Verantwortung für meinen Sonnenschein und die darf nicht nur an der Weigerung des anderen Elternteils scheitern. An mehreren Stellen wurde auch von fachlicher Seite betont, dass unsere Vater-Tochter-Beziehung wichtig und schützenswert ist, Sonnenschein sogar entlastet. Hätte ich da mit gutem Gewissen „mir egal“ sagen können?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerichte und Co. haben immer wieder kapituliert, der Eskalation und Verweigerung nachgegeben. Auf dem Weg habe ich es als erster in Deutschland erreicht, dass es eine Entscheidung der <a href="https://hochstrittig.org/eltern-kind-entfrmedung-im-fokus-der-vereinten-nationen/">Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen</a> zu einem deutschen Fall gab. Hier wurden erhebliche Bedenken am deutschen Vorgehen geäußert. Interessert hat es niemanden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gerichtliche Arbeitsverlagerung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Anfang 2019 hatte sich das Brandenburgische Oberlandesgericht nach langer Verzögerung der Verfahren durch einen kurzen Umgangsausschluss entledigt. Tenor: </p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;<em>Und Tschüss, in ein Paar Monaten müssen sich die Kollegen in Baden-Württemberg damit rumärgern, wir gehen wieder zur Tagesordnung über</em>&#8222;. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Kennt man so aus vielen Verfahren, in denen ein Elternteil wegzieht. Sehr bequeme Arbeitsverlagerung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde ab. Es ging also weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der EGMR nahm die Beschwerde Ende 2019 an. Mitte 2022 ging es dann in den schriftlichen Austausch. Deutschland erkannte in Teilen an, dass meine Menschenrechte aus <a href="https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren)</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Art. 8 (Recht auf Familienleben)</a> der EMRK verletzt wurden. Es wurde eine Entschädigung von 1.800 EUR angeboten und gefordert, dass das Verfahren damit von der Liste der Gerichtssachen des EGMR zu streichen wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ende September 2023, vier Jahre nach Einleitung der EGMR-Beschwerde, <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&amp;Datum=05.09.2023&amp;Aktenzeichen=35745/19">folgte der EGMR dem Wunsch der deutschen Bundesregierung.</a> Dies wäre angemessen, schließlich sei die Rechtsprechung des EGMR in der Sache ja eindeutig. Kurz: auch Deutschland wurde ja schon mehrfach für solche Verstöße verurteilt, da muss man das nicht mehr so streng sehen. Wenn mal also bereits weiß, dass man Menschenrechte verletzt, dann muss man denjenigen halt nicht mehr so streng bestrafen. Klingt wie ein Scherz, ist aber bittere Realität</p>



<p class="wp-block-paragraph">Elegant umschifft hat Deutschland die Frage des EGMR, ob Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde effektive Rechtsbehelfe im Sinne von <a href="https://dejure.org/gesetze/MRK/13.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde)</a> seien. Deutschland hat die Frage gar nicht beantwortet und mir wurde so die Möglichkeit genommen, darauf zu reagieren. In der Beschwerde selbst blieb aufgrund der Längenvorgaben nur wenig Raum für eine umfassende Begründung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bleibt, ist die Erkenntnis</h2>



<ol class="wp-block-list">
<li>dass die Verletzung von Menschenrechten nichts wert ist. Die Entschädigung liegt noch unter den Kosten für den Anwalt für das EGMR-Verfahren, von den vorherigen einmal ganz abgesehen.</li>



<li>dass es ausreicht, einer erneuten Verurteilung durch den EGMR zu entgehen, wenn Deutschland die Menschenrechtsverletzung einfach anerkennt.</li>



<li>dass sich durch diese Kombination in der Praxis nichts ändern wird und Verletzungen der Menschenrechte in Deutschland auch weiterhin an der Tagesordnung bleiben werden.</li>



<li>der EGMR die Staaten in Kindschaftsverfahren immer zur beschleunigten Verfahrensführung auffordert, sich selbst aber vier Jahre Zeit nimmt.</li>
</ol>



<h2 class="wp-block-heading">Je brutaler und rücksichtsloser, desto erfolgreicher</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich habe über die Jahre hunderte Väter und auch Mütter kennengelernt, denen es ähnlich erging wie mir. Es werden insgesamt noch mehrere Zehntausende sein. Sie hatten die einzige Option, ihr Kind zu verlieren, weil es der andere Elternteil so wollte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Ihre Option bestand darin, ob sie schnell es demütig und kostengünstig hinnehmen oder lange und teuer darum kämpfen. Entscheidend war nicht die Eltern-Kind-Beziehung oder was gut für das Kind wäre. Entscheidender Faktor war einzig der Wunsch des anderen Elternteils und dessen unbedingter und unnachgiebiger Wille, dieses auch gegen jeden Ratschlag und jede Ermahnung gnadenlos durchzusetzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Elternteile und Anwälte, die auf Maximaleskalation setzen, haben in den meisten Fällen Erfolg. Und ich stelle mir die Frage: welche Motivation sollte angesichts dieser Erfahrungen ein Elternteil haben, zu einer Einigung zu kommen? Warum nicht versuchen, der noch brutalere, noch rücksichtslosere Elternteil zu sein? Familiengericht, Jugendamt und auch die Politik ermuntern ja geradezu zu einem solchen Verhalten. Der Fall Block ist ein mahnendes Beispiel, was passiert, wenn der Rechtsstaat sich seiner Verantwortung im Familienrecht entzieht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn man den kaukasischen Kreidekreis verstanden hätte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sein Kind liebt, wird dies nicht tun. Für mich war Eskalation daher immer ein No-Go. Ganz oft wird in solchen Fällen die Geschichte vom <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Der_kaukasische_Kreidekreis">kaukasischen Kreidekreis</a> vorgebracht. Man bekommt dann von Beratern, Jugendamt oder Verfahrensbeistand zu hören, dass man sein Kind loslassen müsse, wenn man es liebe. All jenen empfehle ich aber, die Geschichte noch einmal bis zum Ende zu lesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn es war die Magd Grusche, die aus Liebe zu dem Kind, welches sie aufgezogen hatte, losließ, als es darum ging, das Kind aus dem Kreidekreis zu zerren und es schlimmstenfalls zu zerreißen. Dies brachte sie aus Liebe, im Gegensatz zur leiblichen Mutter, nicht übers Herz. Grusche hatte damit bewiesen, dass ihr das Wohlergehen des Kindes wichtiger war als ihre eigenen Bedürfnisse. Aus diesem Grund wurde schließlich ihr das Kind zugesprochen. Der kaukasische Kreidekreis ist eines der eindrücklichsten Beispiele wie im Sinne der Liebe zum Kind entschieden werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Realität des deutschen Familienrechts ist die Weisheit des Kaukasischen Kreidekreises bis heute noch nicht angekommen. Hier gewinnt in der Regel derjenige, der notfalls bereit ist, das Kind zu vierteilen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Es muss sich was ändern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Vorwürfe mache ich den beteiligten Fachkräften, die zugesehen und ein solches Verhalten unterstützt haben. Vorwürfe mache ich auch dem Gesetzgeber und der Politik, die seit Jahrzehnten nichts verbessern, sondern sogar immer weiter eskalieren. Sie machen sich schuldig des Mordes an zehntausender, unschuldiger Kinderseelen, die ihre Traumata dann an die nächste Generation weitergeben. Ein sich immer weiter aufschaukelnder Teufelskreis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn ich meiner Tochter dieses Schicksal nicht ersparen konnte, so werde ich doch alles daransetzen, andere Kinder davor zu schützen. Und dieser Kampf geht weiter. Seite an Seite auch mit denjenigen Richtern, Jugendamtsmitarbeitern, Beratern und Eltern, die Willens sind, an der Situation etwas zu verändern. Es sind leider noch immer viel zu wenige. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Motivation dafür sehe ich jeden Tag aufs Neue. Bilder von meiner Tochter und mir in meinem Arbeitszimmer aus unseren guten Zeiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Persönlicher Frieden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich habe für mich meinen Frieden mit meiner persönlichen Situation gemacht. Ich kann für meine Tochter nicht mehr da sein, ihr nichts mehr fürs Leben mitgeben, ihr nicht mehr Vater sein. Trotzdem wird meine Tür für sie immer offen sein, sollte sie sich eines Tages doch ein eigenes Bild von ihrem Vater machen wollen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Meiner Tochter mache ich keine Vorwürfe. Sie war und ist ein Kind und abhängig von dem, was zwischen ihren Eltern passierte. Sie hatte Liebe und Verantwortung verdient und Krieg bekommen. Mir tut dies in der Seele weh.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="768" height="1024" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel.jpg?resize=768%2C1024&#038;ssl=1" alt="Mein Engel ist immer in der Nähe" class="wp-image-715" style="width:368px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=768%2C1024&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=225%2C300&amp;ssl=1 225w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=1152%2C1536&amp;ssl=1 1152w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=1536%2C2048&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 768px) 100vw, 768px" /><figcaption class="wp-element-caption">Dieses Kreuz suchte sich meine Tochter bei einem Urlaub 2016 aus. Es hängt heute in meinem Arbeitszimmer.</figcaption></figure>
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		<title>Verräterinnen der Alleinerziehenden-Ideologie – arbeitende Mütter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Sep 2023 14:07:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Ideologie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Finanzminister Lindner kritisiert, dass Alleinerziehende (Mütter) zu selten arbeiten. Kritik kommt von Verbänden, welche allein erziehen wollen – und sich dies von Staat und Vätern finanzieren lassen wollen. Sie scheitern vor allem an arbeitenden Müttern. Sie sind das ultimative Feindbild der Alleinerziehenden-Ideologie. Diese sind weder auf Sozialleistungen noch auf Unterhalt. Sollte man also Unterhalt abschaffen?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Finanzminister Lindner (FDP) kritisiert, dass Alleinerziehende (Mütter) zu selten arbeiten und will dies nicht noch stärker finanziell unterstützen. Erwartbar folgt der <a href="https://www.hna.de/welt/christian-lindner-alleinerziehende-muetter-frauen-kindergrundsicherung-solomuetter-offener-brief-zr-92491962.html">Aufschrei von Verbänden</a>, welche allein erziehen wollen – und sich dies vom Staat als auch von den Vätern finanzieren lassen möchten. Deren ideologische Verbohrtheit scheitert aber nicht nur an Lindner, sondern vor allem an arbeitenden Müttern. Sie sind das ultimative Feindbild der Alleinerziehenden-Ideologie. Denn häufig sie sind weder auf Sozialleistungen noch auf Unterhalt von Vätern angewiesen. Sollte man also Unterhalt abschaffen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alleinerziehende können gar nicht arbeiten!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Immer wieder schallt es über den Äther. Eine alleinerziehende Mutter wird durch die Mitbetreuung des Vaters doch nicht entlastet. 2019 war es Katharina Barley, die bei Ingo Zamperoni in den Tagesthemen, offensichtlich auf Druck ihrer Partei-Linie, angab, dass das Wechselmodell ja keine Lösung und Entlastung für alleinerziehende Mütter wäre. Denn welcher Arbeitgeber würde einer Mutter einstellen, die nur alle zwei Woche arbeiten kann. Denn in einer Woche könnte sie ja wegen der Betreuung der Kinder überhaupt nicht arbeiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jüngst kamen dann Justizminister Buschmanns (FDP) Vorschläge zur Reform des Kindesunterhalts. Mehr Väter sollten in die Betreuung der Kinder eingebunden werden. Dies wäre auch eine Entlastung für Alleinerziehende, welche so mehr Zeit für Erwerbstätigkeit hätten. Sofort war auch die die Phalanx der allein-erziehen-wollenden Verbände von VAMV bis Alltagsheldinnen in sämtlichen Medien präsent. Nein, mehr Zeit für Arbeit, woher denn?</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><em>„Buschmanns Idee, dass Frauen wieder mehr Zeit für den Arbeitsmarkt haben, um dort hochbezahlte Jobs anzunehmen, wenn Ex-Partner sich mehr um die gemeinsamen Kinder kümmern, nennt Thiemann außerhalb der Realität.“</em></p>
<cite>Heidi Thiemann, Alltagsheld:Innen gegenüber der ARD Tagesschau am 19.08.2023 <a href="https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reform-unterhaltsrecht-buschmann-100.html">https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reform-unterhaltsrecht-buschmann-100.html</a></cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, wer sagt es Thiemann, den Medien und den anderen Vertretern der Alleinerziehenden-Ideologie, dass wir in einer Zeit leben, in der qualifizierte Kräfte an allen Ecken und Enden gesucht werden? In der Mütter häufig sogar besser qualifiziert sind als Väter? Vielleicht kann man ihr dann auch gleich mal erklären, dass eine der Hauptvoraussetzungen für Erwerbsarbeit Zeit ist. Zeit, die ihnen auch durch die Mitbetreuung von Vätern verschafft werden würde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Betreutes Sehen und Lesen durch die Medien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Geht es darum, gemeinsame Betreuung zu fördern, ist die Medienphalanx aus öffentlich-rechtlichen, Redaktionsnetzwerk Deutschland und weiteren unisono mit dabei, solche Versuche abzubügeln. Positive Stimmen zu Buschmanns Reformplänen? Lässt niemand zu Wort kommen. Oder zu Lindners Anmerkungen? Ebenso wenig wie vor einigen Tagen, als Lindner sich zum Thema Senkung der Kinderarmut in Deutschland äußerte und darauf verwies, dass es hier deutliche Fortschritte bei Kindern mit deutschem Pass gab und die Ausführungen von Frauenministerin Paus (Grüne) so nicht zutrafen. Scheinbar ist die FDP in der deutschen Politiklandschaft die einzige Partei, welche sich noch traut, dem links-ideologischen Lager mit Fakten Paroli zu bieten. Selbst die Union ist aus ihrem Dornröschen-Schlaf zu diesen Themen noch nicht erwacht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine kritische Haltung der großen Medien, welche sich mit den Fakten auseinandersetzen und ihren Leser und Zuschauer ausgewogen informieren, scheint es nicht mehr zu geben. Einzig die NZZ wirft auch mal einen kritischen Blick auf die Fakten und Entwicklungen in Deutschland. Danke an die Schweizer, aber es bleibt ein großes Fragezeichen, ob unsere deutschen Medien ihren Auftrag tatsächlich noch wahrnehmen oder links-ideologisch eingefangen sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Feindbild arbeitende Mütter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In dieses ganze Konglomerat aus widersinnigen Behauptungen der Unterstützer:Innen der Alleinerziehenden-Ideologie passen arbeitende Mütter, zumal alleinerziehend, überhaupt nicht. Sie leisten, was in ihrer Welt gänzlich unmöglich und völlig ausgeschlossen ist. In <a href="https://de.statista.com/infografik/27659/erwerbsumfang-von-alleinerziehenden-muettern-und-muettern-in-paarfamilien/">Vollzeit oder großer Teilzeit sind es immerhin rund 46%</a> dieser Systemsprengerinnen. In anderen Ländern sind es noch weitaus mehr. Deutschland ist das Land mit der <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_N017_13.html">fast höchsten Teilzeitquote von Müttern in Europa</a>. Das zeigt: wir haben ein systemisches Problem und ja, Herr Lindner, auch unsere Alleinerziehenden arbeiten zu wenig, nämlich vor allem in Teilzeit, und laden die Last der Erwerbsarbeit weiterhin auf die Väter ab. So, wie sie es schon innerhalb der Beziehung getan haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie können Mütter, noch dazu alleinerziehend, Vollzeit arbeiten? Und wie werden Kinder betreut?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hört man Ideologinnen der Alleinerziehenden-Verbände, dann kümmern sich allein-erziehen-wollende 24/7 komplett alleine um Kinder, tragen heldenhaft den gesamten Mental Load und werden dabei von Politik und Gesellschaft gnadenlos im Stich gelassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie sieht die Realität aus? Kinder sind tagsüber zumeist in der Schule und / oder Kita. Alleinerziehende werden <a href="https://www.kita.de/wissen/alleinerziehend/">in Bezug auf einen Kita-Platz generell bevorzugt</a>. Bevor also eine Alleinerziehende keinen Kitaplatz bekommt, bleiben bestimmt zehn zusammenlebende Mütter zuhause und auch das Angebot an Ganztagsschulen nimmt zu.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und neben Großeltern, weiteren Familienmitgliedern, Nanny und anderen Betreuungsunterstützungen gibt es noch eine unbekannte, verborgene Macht, deren Namen man ebenso wenig aussprechen darf wie den des dunklen Lords bei Harry Potter: VÄTER!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Buschmann wollte Väter stärker in die Betreuung einbinden. Väter sind die nächstliegende Alternative, müssen nicht erst eine Beziehung zu den Kindern aufbauen wie in Kita, Schule, o.ä., stehen kostenfrei zur Verfügung und WOLLEN ganz häufig auch ihren Anteil an der Kinderbetreuung übernehmen. Und die Politik vor allem aus dem ideologisch allein-erziehen-wollend-gefestigten Bundesfamilienministerium mit eigener Alleinerziehenden-Verbands-Ministerin Paus blockiert jede Chance, dass Väter mehr in die Betreuung eingebunden werden. Egal, ob im Koalitionsvertrag vereinbarte Vaterschaftsfreistellung nach Geburt oder Ausweitung der „Vätermonate“ – sie kassiert alles ein. Mütter sollen möglichst von Anfang an allein erziehen und Väter zahlen. Ein Weltbild „<a href="https://familienunrecht.org/rechte-muetter/">rechter Mütter</a>“ aus Deutschlands dunkelsten Zeiten. Lebt heute nicht im konservativen Lager, sondern vor allem im linken, politischen Lager. Erstaunlich, wie die Zeiten sich verändern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bitte mal ein freies Wochenende!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele ungewollt alleinerziehende Mütter würden Betreuungsunterstützung durch den Vater wünschen, wie Gespräche immer wieder zeigen. Denn nicht nur in der Alltagsbetreuung können Väter für Entlastung der Mütter sorgen. Sie hätten mal einen freien Abend oder ein freies Wochenende. Dinge, von denen ungewollt alleinerziehende oftmals nur träumen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wirft man jetzt einen Blick auf Verbände, die vorgeben, die Interessen von Alleinerziehenden zu vertreten, stellt man fest, dass diese jede Möglichkeit der Betreuungsentlastung durch den anderen Elternteil versuchen zu verhindern. Notfalls wird die Keule <a href="https://hochstrittig.org/wenn-falsche-gewalt-und-missbrauchsvorwuerfe-erhoben-werden/">falscher Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe</a> gezückt, um den Vater zu entsorgen (siehe Fall <a href="https://hochstrittig.org/faktencheck-der-fall-anette-w/">Anette W.</a>, <a href="https://hochstrittig.org/der-fall-maria-b/">Maria B.</a> oder <a href="https://hochstrittig.org/faktencheck-anna-korn/">Anna Korn</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es sind Verbände von Müttern, die allein erziehen wollen. Und deren einziges Ziel scheint zu sein, sich diesen egoistischen Wunsch zu Lasten der Kinder und Väter möglichst umfangreich finanzieren zu lassen. Vom Staat und natürlich durch Unterhaltszahlungen der Väter.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Interessen von ungewollt alleinerziehenden werden von diesen Verbänden nicht vertreten. Deren Interessenvertretung sind vor allem die sogenannten Väterverbände. Oder aber <a href="https://vbm-online.de/">Verbände berufstätiger Mütter</a>, die sich für gemeinsame Elternschaft einsetzen. Und genau diese beiden Gruppen sind die Feindbilder der allein-erziehen-wollenden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Es gibt keine Ein-Eltern-Familien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Alleinerziehende sind auch keine „Ein-Eltern-Familien“, wie gerne versucht wird, den zweiten Elternteil sprachlich auszugrenzen. Denn auch dieser zweite Elternteil, meist der Vater, steht sehr häufig zur Betreuung zur Verfügung. Diese Eltern sind „getrennterziehend“. Ein Begriff, gegen den sich die allein-erziehen-wollenden-Lobby massiv wehrt.</p>


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<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/mother-6195216_1280.jpg?resize=562%2C375&#038;ssl=1" alt="Fehlt da nicht wer? In der Alleinerziehenden-Ideologie ist kein Platz für den Vater - außer auf dem Kontoauszug." class="wp-image-673" style="width:562px;height:375px" width="562" height="375" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/mother-6195216_1280.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/mother-6195216_1280.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/mother-6195216_1280.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/mother-6195216_1280.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/mother-6195216_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 562px) 100vw, 562px" /><figcaption class="wp-element-caption">Fehlt da nicht wer? In der Alleinerziehenden-Ideologie ist kein Platz für den Vater &#8211; außer auf dem Kontoauszug.<br>Foto: Pixabay, <a href="https://pixabay.com/de/photos/mutter-tochter-schwarze-kleider-6195216/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">sierraelegance</a></figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Luxus-Alleinerziehende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Katrin Göring-Eckhardt von den Grünen begründete dies, dass man durch den Begriff „getrennterziehend“ alleinerziehende Unsichtbar machen würde. Die Wahrheit ist, dass sich aktuell Luxus-Alleinerziehende, die eine massive Betreuungsunterstützung durch den anderen Elternteil erhalten, öffentlich mit demselben Opferbild schmücken können wie Mütter, bei denen der zweite Elternteil tatsächlich nicht zur Verfügung steht und die eine weitaus höhere Belastung haben. Diese Luxus-Alleinerziehenden nehmen selbstverständlich auch alle staatlichen Annehmlichkeiten für Alleinerziehende für sich in Anspruch. Dies selbst, wenn der andere Elternteil 50% der Betreuungsverpflichtung übernimmt. Oder natürlich besser 49%. Denn dies ist der Olymp des Luxus-Alleinerziehend. 100% Unterhalt und höchstmögliche Betreuungsentlastung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erst vor wenigen Tagen fragte die Süddeutsche Zeitung „Geld oder Liebe?“. Die Antwort darauf lieferten Wissenschaftler der Universität Wien. Klar Antwort: Für Frauen ist das Geld des Mannes der weitaus wichtigere Faktor. Und dies hält auch nach einer Trennung an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein deutsches Problem</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Mutter in Deutschland arbeitet <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_N017_13.html">im Vergleich mit anderen europäischen Ländern</a> nicht oder nur Teilzeit. Das ist bequem und Zeit mit den Kindern kann ja auch schön sein. Besonders angenehm ist es, wenn andere dies auch finanzieren. Dafür sind in Deutschland traditionell die Väter zuständig. Die würden zwar seit Jahrzehnten gerne mehr Familienarbeit leisten, scheitern aber an mangelnden Rahmenbedingungen – und den Müttern. Entscheidet sich die Mutter, zuhause beim Kind zu bleiben und bestenfalls in Teilzeit zu arbeiten, darf der Vater noch die Entscheidung treffen, ob auch der Familienzeit frönen will und die Familie verhungert oder er doch weiterarbeitet. Die Entscheidung dürfte nicht allzu schwerfallen, wenn jemand verantwortungsbewusst ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alleinerziehende Mütter in Deutschland arbeiten zu wenig</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Was beim Shitstorm gegen Lindner von den allein-erziehen-wollenden ebenso wie von den Medien unterschlagen wird: Mütter in Deutschland arbeiten vor allem in Teilzeit (66,2%). Bei Vätern sind es lediglich 6,4%. Lindners Aussage trifft also zu.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mütter müssen endlich Verantwortung für die Familie übernehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Und man muss es den Verbänden und Institutionen, die reflexartig in die Verteidigung allein-erziehen-wollender Mütter gehen, ganz deutlich sagen:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nehmt endlich Verantwortung gegenüber euren Kindern ein. Lebt ihnen vor, dass eine Mutter im 21. Jahrhundert Familie und Beruf hervorragend miteinander vereinbaren kann. Das sie als emanzipierte Frau in der Lage ist, nicht nur das Heimchen am Herd mit Doppelstudium zu sein, sondern auch ihren Teil zur finanziellen Versorgung der Familie beiträgt. Die selbstbewusst genug ist, vom Vater der gemeinsamen Kinder denselben Anteil an Familien- und Betreuungsarbeit einzufordern (und erstaunt feststellen wird, wie viele Väter dieser Aufforderung widerstandlos nachkommen). Und die vor allem auch die Bereitschaft hat, Verantwortung für die gemeinsamen Kinder gleichberechtigt mit den Vätern wahrzunehmen und nicht auf einem Alleinvertretungsanspruch zu beharren, der sie nach einer Trennung in den Status einer Alleinerziehenden bringt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Solche Mütter gibt es bereits, z.B. <a href="https://vbm-online.de/">im Verband berufstätiger Mütter</a>. Es ist wenig verwunderlich, dass deren Ziele von Verbänden von allein-erziehen-wollenden verachtet werden. Denn sie sind das perfekte Feindbild für sie. Der VBM orientiert sich an Fakten, ebenso wie es Lindner und Buschmann von der FDP getan haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eigenverantwortung klappt nur durch Systemwechsel</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Politik muss endlich den Systemwechsel einleiten und Anreize des allein-erziehen-wollens abschaffen. Beide Eltern haben dieselben Pflichten auch innerhalb der Familie. Und wer betreuen will und kann, muss auch betreuen dürfen. Solange der Heiratsmarkt Frauen noch besser bezahlt als der Arbeitsmarkt und Sozialleistungen nicht den notwendigen Abstand zur Erwerbsarbeit wahren, wird sich nichts verändern. Es muss jeder Frau und zukünftigen Mutter klar sein: auch ich muss für meine finanzielle Absicherung Sorge tragen. Sowohl in der Beziehung als auch nach einer Trennung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der 2008 ins BGB aufgenommene Grundsatz der Eigenverantwortung <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1569.html">(§1569 BGB</a>), mit dem der lebenslange, nacheheliche Unterhalt abgeschafft wurde, wollte dies schon einmal erreichen. Der Schuss ging deutlich nach hinten los, denn im gleichen Zuge explodierte die Zahl der Umgangsverfahren. Bei der Frage „Geld oder Liebe“ (auch zu eigenen Kindern) und elterlicher Verantwortung siegte ganz klar das Geld.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schon damals wurde der Beweis geliefert, solange Mütter eigene Erwerbsarbeit durch die Verfügungsgewalt über Kinder und den Bezug von Unterhalt vermeiden können, werden sie dies auch tun. Das aktuelle Kriegsgeheul, unterstützt von den Medien, zeigt, dass sich daran rein gar nichts geändert hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Muss Unterhalt abgeschafft werden?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Buschmanns Unterhaltsreform sollte dies eine Mahnung sein. Will er tatsächlich mehr Väter in die Verantwortung bringen und getrennte Mütter stärker in den Arbeitsmarkt einbinden, wird ihm nur eine Möglichkeit bleiben: den Kindesunterhalt abzuschaffen und Sozialleistungen zu verweigern, wenn die Betreuung durch den anderen Elternteil verweigert oder behindert wird. Und dann würde sich in wenigen Jahren auch Finanzminister Lindner nicht mehr, zu Recht, beschweren müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Vertreterinnen der Alleinerziehenden-Ideologie wäre es der Supergau, ihr Lebensmodell selbst finanzieren und dafür Verantwortung übernehmen zu müssen. Und sich nicht mehr auf dem Bild des <a href="https://publikum.net/schluss-mit-dem-opfer-feminusmus-madels-hort-auf-zu-heulen-gleichstellung-scheitert-vor-allem-an-den-frauen-selbst/">Opfer-Feminismus</a> ausruhen zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Kinder aber wäre es ein Segen. Sie hätten mehr von Mama und Papa und zwei gute Vorbilder für ihr eigenes Leben. Und müsste nicht mehr „Alleinerziehende in dritter Generation“ sein. Denn diese scheint vererbbar zu sein.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/Alleinerziehend-in-3.-Generation.jpg?resize=456%2C561&#038;ssl=1" alt="Alleinerziehenden-Ideologie vererbt sich" class="wp-image-671" style="width:456px;height:561px" width="456" height="561" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/Alleinerziehend-in-3.-Generation.jpg?resize=833%2C1024&amp;ssl=1 833w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/Alleinerziehend-in-3.-Generation.jpg?resize=244%2C300&amp;ssl=1 244w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/Alleinerziehend-in-3.-Generation.jpg?resize=768%2C944&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2023/09/Alleinerziehend-in-3.-Generation.jpg?w=1080&amp;ssl=1 1080w" sizes="(max-width: 456px) 100vw, 456px" /></figure>
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		<title>Hilfe, Partnerschaftsgewalt geht zurück!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2022 11:13:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern-Kind-Entfremdung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewaltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[häusliche Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Ideologie]]></category>
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		<category><![CDATA[Partnerschaftsgewalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Partnerschaftsgewalt wird medial nur mit Frau = Opfer und Mann = Täter gefahren. Immer mehr Männer werden Opfer. Das darf nur niemand wissen, denn sonst würden die ideologisch getriebenen Förder-Strukturen und Feindbilder in sich zusammenbrechen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/hilfe-partnerschaftsgewalt-geht-zurueck/">Hilfe, Partnerschaftsgewalt geht zurück!</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Es hätte eine gute Botschaft sein können: <a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Partnerschaftsgewalt ist um 3,5% zurückgegangen</a>. Eine gute Nachricht, die nur nicht ins politische Konzept passt. Stattdessen werden wie immer schreckliche Bilder von Gewalt gegen Frauen ins Rampenlicht gestellt. Ohne Frage, die gibt es und es muss weiterhin intensiv daran gearbeitet werden, dass solche Gewalt überwunden wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber da gibt es noch mehr. Dinge, über die man im Bundesfamilienministerium, Gender-Organisationen, Frauenhäusern und anderen Frauenorganisationen nicht sprechen will. Dinge, für die es unter gar keinen Umständen finanzielle Förderung geben darf: Den Schutz von Männern vor Partnerschaftsgewalt. Das würde ja das bewährte und erwünschte, ideologiegetriebene Täter-Opfer-Schema zerstören.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ideologien brechen regelmäßig unter Beiziehung von Fakten zusammen. Schauen wir also mal in die <a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">polizeiliche Kriminalstatistik</a>. Dort heißt es: „<em>Der Anteil männlicher Opfer an allen Opfern von Partnerschaftsgewalt nahm hingegen um 0,2% -Punkte im Vergleich zu 2020 (2020: 19,5 %, 2021: 19,7%) wie bereits in den Vorjahren zu</em>“. Die Schlagzeile könnte also auch lauten: Männer immer Stärker von Partnerschaftsgewalt betroffen. Nur passt das nicht ins erwünschte Bild.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer ist Täter, wer ist Opfer von Partnerschaftsgewalt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bezeichnend auch die Einordnung von Begriffen. Medial wird häufig von Tätern gesprochen, natürlich weit überwiegend Männer. Korrekt sind es aber Tatverdächtige, denn es geht um die angezeigten, nicht um die verurteilten Fälle. Und es wird von Opfern gesprochen. Können, müssen sie aber nicht sein. Denn es sind in dem Umfang, in dem gemeldet wurde, lediglich anzeigende (schön Gender-korrekt). Ob sie tatsächlich Opfer waren, nur von falschen Annahmen ausgingen oder schlicht jemanden falsch bezichtigt haben, das geht dabei mal schnell unter. Gerade diejenigen, die sonst sprachlich sehr genau jede kleinste Verfehlung anprangern, wollen sich hier mit solchen Details nicht aufhalten. So passt die Darstellung ja wunderbar in ihr Weltbild, da braucht es keine Korrektheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und dann gibt es da noch die Frage, was denn Gewalt überhaupt ist. Denn in der <a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">polizeilichen Kriminalstatistik</a> fällt darunter seit 2017 z.B. auch die Verletzung der Unterhaltspflicht. Einfach mal eine Anzeige deswegen stellen, schon geht die Statistik nach oben, auch wenn sich der Vorwurf später als haltlos herausstellt. Zumindest wird festgestellt, dass die Zahlen der Tatverdächtigen seit Jahren kontinuierlich zurückgehen (2015: 7008 Tatverdächtige, 2021: 2.604 Tatverdächtige). Verurteilt wird deswegen kaum jemand, die Vorwürfe lösen sich in vielen Fällen in Luft auf – und pushen trotzdem die medial wirksame Statistik entsprechend. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer griff diese Missverhältnisse 2019 in einem Artikel unter dem Titel „<a href="https://www.spiegel.de/panorama/justiz/unterhalt-wird-nicht-gezahlt-explosion-der-vaeterkriminalitaet-a-1255639.html">Explosion der Väterkriminalität</a>?“ auf und legte dar, was die von den Familienministerinnen immer wieder gerne genommene Statistik tatsächlich aussagt. Ein sehr lesenswerter Artikel, der zahlreiche Aha-Momente provoziert.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="alignright size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/11/suppression-3048645_640.jpg?resize=460%2C360&#038;ssl=1" alt="Partnerschaftsgewalt" class="wp-image-635" width="460" height="360" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/11/suppression-3048645_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/11/suppression-3048645_640.jpg?resize=300%2C235&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 460px) 100vw, 460px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftat &#8211; der psychische Missbrauch von Kindern nicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Frage muss erlaubt sein, ob es angemessen ist, Unterhaltspflichtverletzung in einem Atemzug mit schwerer körperlicher Gewalt und Missbrauch zu nennen. Ich denke, nein. Dann doch schon eher den psychischen Missbrauch von Kindern, die von Eltern gegen den anderen Elternteil beeinflusst werden, diesen abzulehnen. So etwas nennt sich <a href="https://hochstrittig.org/fachinformationen/eltern-kind-entfremdung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eltern-Kind-Entfremdung</a> und nein, das ist KEIN Straftatbestand, was eine Schande ist. Vielleicht auch deshalb nicht, weil dann das beliebte Täter-Opfer-Schema nicht mehr funktionieren würde und es mehr Täterinnen als Täter geben würde? </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenig verwunderlich daher auch, warum radikale Frauenvereinigungen alles daran setzen, entgegen allen medizinischen, wissenschaftliche und rechtlichen Erkenntnissen <a href="https://hochstrittig.org/fachinformationen/eltern-kind-entfremdung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eltern-Kind-Entfremdung</a> zu leugnen. Kindesmissbrauch soll unsichtbar gemacht werden, zumindest, wenn die Mutter ihn verübt. Können solche völlig schrägen Vorstellungen Erfolg haben? In unserer aktuellen politischen Landschaft halt ich es nicht für ausgeschlossen. Es gab ja schon mehrere ideologisch getriebene Gesetzesvorhaben (z.B. Paritätsgesetze), die erst vom Verfassungsgericht gestoppt wurden. Und in der Folge gingen die Ideolog:Innen* direkt in den nächsten Anlauf nach dem Motto „irgendwann müssen wir doch mal durchkommen“. Verfassungstreue? Spielt da wenig eine Rolle und auch das Familienministerium setzt eher auf Geschlechterkampf als auf gemeinsame Lösungen von Problemen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ideolog:Innen* brauchen gewalttätige Männer!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ja, unser Familienministerium braucht <a href="https://familienunrecht.org/wir-brauchen-gewalttaetige-vaeter/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">gewalttätige Männer und Väter</a> als Projektionsflächen und zur Rechtfertigung seiner Förderstrukturen. Hunderte Millionen an Steuergeldern werden Jahr für Jahr in feministische Projekte investiert. In Projekte, die auf Gleichberechtigung ausgerichtete Feministinnen häufig die Haare zu Berge stehen lassen. Es ist eine riesige Industrie aus Gender-Wissenschaften, Gleichstellungs-Stiftungen und weiteren Job-Beschaffungsmaschinen, die sich gegenseitig hypen und stützen, um ihre Förderungen zu erhalten. Und das funktioniert nur mit dem monofokussierten Feindbild von „gewalttätigen Männern“. Nur so bleibt der Förder-Kuchen in den eigenen Reihen. Und den Förderkuchen verteilt das Bundesfrauenministerium.</p>



<figure class="wp-block-embed alignright is-type-wp-embed is-provider-familienunrecht-org wp-block-embed-familienunrecht-org"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="tRZ4eKFkWz"><a href="https://familienunrecht.org/wir-brauchen-gewalttaetige-vaeter/">Wir brauchen gewalttätige Väter!</a></blockquote><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Wir brauchen gewalttätige Väter!&#8220; &#8212; familienunrecht.org" src="https://familienunrecht.org/wir-brauchen-gewalttaetige-vaeter/embed/#?secret=lAvBLizbZO#?secret=tRZ4eKFkWz" data-secret="tRZ4eKFkWz" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Vielleicht ist es auch so zu erklären, weshalb man sich im Bundesfrauenministerium dort selbst gegen die Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt wehrt und selbst Strafzahlungen der EU riskiert (egal, zahlt ja der Steuerzahler). Um in der Logik des Ministeriums zu bleiben – vielleicht wollen sie ja nur die zukünftigen Gewalttäter von den Kindern fernhalten? Lambrecht hat in ihrer Zeit als Justizministerin ja auch das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt abgelehnt, da Männer ja auch gewalttätig sein könnten (Frauen natürlich nicht!). Eine 1A geschlechtsbezogene Diskriminierung, die umgekehrt mit Sicherheit zu einem massiven Aufschrei und Rücktrittsforderungen geführt hätte. Nicht so in dem Fall – es ging ja nur um Männer. Auf ein Bundesmännerministerium warten wir natürlich vergebens.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Männer und Frauen gleich von Partnerschaftsgewalt betroffen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Schaut man sich mal verschiedene Statistiken an, die auch das Dunkelfeld von häuslicher Gewalt beleuchten, dann erkennt man, dass Männer und Frauen ungefähr im gleichen Umfang von Partnerschaftsgewalt betroffen sind, auch wenn es zwischen den Gewaltarten auch Unterschiede gibt. Würden solche Statistiken ins ideologische Bild passen? Um Gottes Willen NEIN! Darum werden diese auch ausgeblendet. Wird also spannend werden, was bei der angekündigten Dunkelfeld-Studie zum Thema häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt herauskommen wird. Im Bundesfrauenministerium hat man mit der Manipulation von Studienergebnissen hinreichende Erfahrung – siehe Studie Kindeswohl und Umgangsrecht oder auch die Pilotstudie zur Gewalt gegen Männer, deren Ergebnisse man seit Jahren geflissentlich ignoriert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geld gibt´s nur für Frauen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Man könnte jetzt ja noch die Frage stellen, was macht man mit den gut 20% männlichen Gewaltopfern von Partnerschaftsgewalt, die sich selbst in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht mehr wegleugnen lassen? Schweren Herzens müsste man dann doch zumindest auch 20% der Förderungen in diesen Bereich investieren?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese <a href="https://vaeteraufbruch.de/wahlpruefsteine2021">Frage stellte 2021 der Väteraufbruch für Kinder e.V.</a> auch im Rahmen seiner <a href="https://vaeteraufbruch.de/wahlpruefsteine2021">Wahlprüfsteine</a>:</p>



<ul class="has-small-font-size wp-block-list">
<li>Steht Ihre Partei zu der Forderung, dass Bundesmittel zur Prävention von häuslicher Gewalt ab der 20. Legislaturperiode zu mindestens 20% auch für Projekte zum Schutz von Männern vor häuslicher Gewalt eingesetzt werden?</li>



<li>Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Männerschutzhäuser und Männerschutzwohnungen mit mindestens 25% der Mittel gefördert werden, die bisher für Frauenhäuser aufgewendet werden, da hier ein erheblicher Nachholbedarf besteht?</li>



<li>Befürworten Sie, die Mittelverteilung der geschlechtsspezifischen Projekte zur Gewaltprävention den Anteilen der Gewaltbetroffenheit, die die im Jahr 2020 angekündigte Dunkelfeldstudie zum Thema häusliche Gewalt ergeben wird, anzupassen?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wer jetzt dort voller Neugierde <a href="https://vaeteraufbruch.de/wahlpruefsteine2021">nachlesen</a> will, welche Partei sich dafür ausspricht, kann sich die Zeit sparen. Alle anderen Fragen der Wahlprüfsteine beantworten die Parteien mehr oder weniger versiert. Genau diese obigen Fragen beantworten ALLE Parteien nicht. Oder anders ausgedrückt: Keine Partei setzt sich für einen aktiven Gewaltschutz von Männern ein, keine Partei hat den Mumm dazu zu stehen, dass Gewaltschutz nicht vom Geschlecht abhängen darf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was hier betrieben wird, ist ein lupenreiner Geschlechterkampf von staatlichen Stellen. Erst vor wenigen Tagen hatt die Welt darüber berichtet, wie mit Mitteln des Bundesfamilienministeriums „<a href="https://www.welt.de/kultur/plus242119813/Zentrum-Liberale-Moderne-Wenn-politischer-Aktivismus-staatlich-subventioniert-wird.html?icid=search.product.onsitesearch">Aktivismus zur Bekämpfung politischer Gegner staatlich subventioniert wird</a>“. Da wird diffamiert, andere Meinungen und ein offener Diskurs unterdrückt und Ideologie unterstützt – mit unser aller Steuergelder. Klingt wie in autoritären Regimen – willkommen in der Bundesrepublik Deutschland 2022.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Diktatur der Minderheiten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Solange sich dagegen kein aktiver Widerstand bildet, wird es weiter gehen. Bisher hat keine politische Partei den Mumm, sich dem entgegenzustellen – es könnte ja negative Reaktionen geben. Reaktionen genau von den wenigen, die ihre Ideologien bis auf Messer gegen die Mehrheit der Bevölkerung verteidigen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Stelle Dich doch mal z.B. gegen die Gendersprache oder diese hinterfrage diese. Du wirst mit einem Shit-Storm medial platt gemacht, auch wenn Du damit rund 80% der Bevölkerung hinter Dir hast. Oder ein Vortrag, der sich an einer Berliner Uni mit der Dualität der Geschlechter beschäftigen sollte und dann abgesetzt wurde, weil eine laute Minderheit einen Shit-Storm lostrat und die Uni Angst davor hatte, dass biologische Fakten nicht jedem passen würden. Wenn nicht mal mehr in einer Universität, einem Ort der Lehre und konstruktiv-kritischen Diskussion und Weiterentwicklung bestehender Ansätze, eine offene Diskussion möglich ist, wo befinden wir uns dann? Was ist mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 11 GG)?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Haben wir wirklich schon eine solche Diktatur der Minderheiten oder haben wir noch genug Mumm in den Knochen, auch mal „nein“ oder „stop“ zu sagen, wenn wir anderer Meinung sind? Halten wir es auch mal aus, wenn uns solche Ideologen platt machen wollen? Es lässt sich definitiv besser aushalten, wenn die Mehrheit zusammenhält.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das gilt im Übrigen auch für den Gewaltschutz. Mit einem gemeinsamen Verständnis, dass Gewalt keine Lösung ist, ließe sich über die Geschlechter hinweg ein gesellschaftlicher Konsens erreichen. Ein klares Statement „Gewalt ist keine Lösung“ dämmt Gewalt, völlig unabhängig vom Geschlecht, ein. Nur scheinbar ist das gar nicht das Ziel gewisser Ideolog:Innen*.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schauen wir also mal, ob und wann der gesellschaftliche Aufschrei kommt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorfreude?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich freue mich jetzt schon mal auf 2023 und den Tag, an dem wir wieder der Gender-Pay-Gap angemahnen. Wie jedes Jahr mit der irreführenden unbereinigten Pay-Gap und dem immer wieder falschen Wert von rund 22% Gehaltsunterschied bei gleicher Arbeit argumentiert. Bewusst ignoriert (Frau), dass genau das Thema Arbeitszeit nicht berücksichtigt wird. Sonst müsste man ja nur von 6% reden. Damit lässt sich die angebliche weibliche Benachteiligung ja nun wirklich nicht verkaufen. Und im Juni kommt dann wieder das Märchen von den massenweise unterhaltsprellenden Vätern. Schon vor Jahren selbst durch Zahlen aus dem Bundesfamilienministerium widerlegt. Verkauft sich trotzdem gut.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer würde denn schon Märchen einem Faktencheck unterziehen? Wir glauben sie doch so gerne. Gute Nacht, Deutschland, vor allem wenn Du zum männlichen Teil der Bevölkerung zählst.</p>
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		<title>Deutschland den Rücken gekehrt</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Dec 2021 12:22:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mittlerweile hat er Deutschland den Rücken gekehrt. Über Jahre begleitete ich einen Fall, der permanent zwischen Augenmaß und Irrsinn pendelte. Der Vater stammte aus Berlin, die Mutter aus einem Land außerhalb Europas. Recht bald nach der Geburt 2013 verschwand die Mutter und tauchte mit dem Kind in Brandenburg in einer Unterkunft für Asylbewerber unter. Kontakt&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/deutschland-den-ruecken-gekehrt/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Deutschland den Rücken gekehrt</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mittlerweile hat er Deutschland den Rücken gekehrt. Über Jahre begleitete ich einen Fall, der permanent zwischen Augenmaß und Irrsinn pendelte. Der Vater stammte aus Berlin, die Mutter aus einem Land außerhalb Europas. Recht bald nach der Geburt 2013 verschwand die Mutter und tauchte mit dem Kind in Brandenburg in einer Unterkunft für Asylbewerber unter. Kontakt zum Kind war für den Vater schwierig, klappte aber ab und zu. Der Verfahrensbeistand stellte fest, dass es eine gute Bindung zum noch sehr jungen Kind, nennen wir ihn hier mal Carlos, gab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater beantragte das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter drohte drauf hin mit Wegzug. Das Amtsgericht Schöneberg übertrug das gemeinsame Sorgerecht auf beide Eltern. Klingt eigentlich ganz positiv. Allerdings war die Mutter mittlerweile Hals über Kopf nach Rheinland-Pfalz umgezogen, hatte ihre Drohung also wahrgemacht. Der Vater hatte mehrfach auf diese Gefahr hingewiesen und das Gericht zur Entscheidung aufgefordert, damit die Mutter keine Tatsachen schaffen würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, das Gericht saß die Entscheidung buchstäblich aus. Eine einstweilige Anordnung der Grenzsperre konnte nach Auskunft des Gerichtes in der Woche nicht durch den Richter erlassen werden, da er erkrankt sei. Dummerweise erhielt die Anwältin des Vaters von dem angeblich kranken Richter in dieser Woche Entscheidungen als Tagesrichter. Offensichtlich eine Lüge. Scheinbar hoffte man, dass die Mutter doch bitte endlich umziehen würde und sich das Problem damit erledige.</p>



<div class="wp-block-image is-style-default"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="436" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?resize=640%2C436&#038;ssl=1" alt="Umzug kann Probleme lösen." class="wp-image-391" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?resize=300%2C204&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Ein Umzug kann vielen Probleme lösen &#8211; nicht für die Kinder, aber für die Gerichte, die sich damit ihrer Verantwortung entziehen können.</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Bitte, bitte zieh doch um!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als die Mutter dann 650 km weit weggezogen war, bestätigte der Richter am Amtsgericht Schöneberg dann das gemeinsame Sorgerecht und lies seinen Beschluss mit der freundlichen Bemerkung enden, dass der Streit um den Lebensmittelpunkt von Carlos durch den Umzug der Mutter ja nun weitestgehend gelöst wäre. Gelöst war das Problem vor allem für ihn. Er erlies einen Schmalspur-Beschluss und konnte seine Akte schließen. Neue Verfahren würden ja dann die Kollegen in Rheinland-Pfalz bearbeiten müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mutter ging gegen die Entscheidung des gemeinsamen Sorgerechts in die Beschwerde. Der Vater würde die gemeinsame Sorge als „Kampfinstrument“ missbrauchen. Spieglein, Spieglein an der Wand, hatte dies nicht die Mutter mit der Macht der Alleinsorge betrieben?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater beantragte im Laufe der durch die Mutter eingelegten Beschwerde, dass sein Sohn bei ihm leben solle und Teile des Sorgerechts hilfsweise auf ihn übertragen werden sollten. Das Kammergericht übertrug der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Richterin Scheer, Richter Kuhnke und Richterin Gernoth-Schultz begründeten dies wie folgt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Selbst wenn das Kind vor über einem Jahr von der Mutter durch die Trennung aus seinem gewöhnlichen Lebensumfeld gerissen worden ist, kann das nicht dadurch kompensiert werden, dass das Kind nunmehr erneut seinem Umfeld entrissen wird. Es ist für die Stabilität des Kindes, das nunmehr 2,4 Jahre als ist und mehr Bewusstsein für seine Umgebung entwickelt hat, als ein einjähriges Kind, wichtig, dass es Wurzeln ausbilden kann. Bei der Mutter in [Ort] ist diese Kontinuität gewährleistet.“</em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Kind muss Wurzeln ausbilden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Würden Sie einem Pflug die Aufgabe übertragen, an Pflanzen Wurzeln ausbilden zu lassen? Es wäre wenig erfolgversprechend, genauso wie diese Entscheidung. Die Mutter hatte bis dahin bereits mehrfach bewiesen, dass sie ihre Interessen über die von Carlos stellt, ihn entwurzelt. Und auch ihr sonstiger Lebenslauf war alles andere als „wurzelbildend“ und ohne jegliche familiäre Einbindung oder finanzielle Absicherung. </p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="425" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?resize=640%2C425&#038;ssl=1" alt="Ackerpflug" class="wp-image-392" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Ein Pflug reißt grob die Erde auf und zerstört die darin enthaltenen Wurzeln. Es bedarf dann der pfleglichen Neuansaat. Nur das ein Kind nicht neu wächst, wenn es immer wieder entwurzelt wird.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater hatte ein kontinuierliches, stabiles Lebensumfeld mit familiärer Einbindung und gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Und ein erwiesenermaßen trotz der schwierigen Umstände gutes Verhältnis zu seinem Sohn. Aber vermutlich das falsche Geschlecht, denn zu viele Gerichte trauen Stabilität und gute Sorge für Kinder vor allem Müttern zu. Es wird nicht nach dem Kindeswohl, sondern nach dem Geschlecht entschieden. Und es wird wie hier mit Kontinuität argumentiert, einer Kontinuität, welche die Gerichte mit ihrer verschlafenen Verfahrensführung selbst herbeiführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos war und blieb also weg, genau wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Berliner Gerichte hatten ähnlich effizient gearbeitet, wie man dies von einer Berliner Verwaltung erwartet (Berliner Verwaltungen funktionieren eigentlich nie, soviel zur Erklärung dieser Ironie). Aber halt, Carlos´ Wurzeln waren zwischenzeitlich von der Mutter ja mal in Brandenburg eingepflanzt worden? Und dort lief noch das Umgangsverfahren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Brandenburg ist ganz anders</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Amtsgericht Bernau, welches über den Umgang des Vaters und der Großeltern zu entscheiden hatte, räumte dem Vater ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Donnerstag bis Dienstag ein. Für die Mutter natürlich inakzeptabel, sie ging in die Beschwerde. Das Brandenburgische Oberlandesgericht, in Person von Richter Gutjahr, bestätigte die Umgangsregelung und weitete diese noch etwas aus – wohlgemerkt aber weiterhin knapp unterhalb eines Wechselmodells, denn auf Augenhöhe sind Vater und Mutter natürlich nicht und die BGH-Entscheidung zum Wechselmodell kam ja erst 2017. 2015 wurde dies noch so begründet: „Nach herrschender Rechtsprechung darf ein Wechselmodell grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden“. Und ja, die herrschende Rechtsprechung lag damit grundlegend falsch, was Vater und Sohn zu diesem Zeitpunkt aber nicht half.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz zu den Berliner Kollegen, die sich mit jeweils drei Seiten Beschluss begnügten, kümmerte sich Richter Gutjahr tatsächlich um den Fall. Er griff auch mal zum Hörer, um Dinge zu klären, räumte Streitpunkte durch Anordnungen soweit es ihm möglich war aus dem Weg und fand eine Lösung, wie der Kontakt zwischen Carlos und seinem Vater trotz der durch die Mutter geschaffenen Entfernung erhalten bleiben konnte. Auch über positives (abgesehen von der Rechtsauffassung zum Wechselmodell) soll gesprochen werden und der Beschluss ist unter dem <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Brandenburg&amp;Datum=03.07.2015&amp;Aktenzeichen=10%20UF%20173/14">Aktenzeichen 10 UF 173/14</a> dann auch veröffentlicht worden. Das Familienrecht kann positiv wirken, wenn es von den richtigen Menschen mit der richtigen Einstellung angewandt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In den nächsten Jahren fuhr der Vater, häufig begleitet durch die Großmutter, die 650 km nach Rheinland-Pfalz, holte seinen Sohn ab, fuhr die 650 km zurück und verbrachte dann die Zeit in Berlin. Die beiden hatten ein tolles Verhältnis, es lief, auch Dritte konnten beobachten, dass es zwischen den beiden klappte. Nach sechs Tagen ging es wieder 650 km zur Mutter und dann alleine 650 km wieder zurück.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was nicht klappte war die Einstellung der Mutter. Mehrfach stand der Vater nach 650 km vor verschlossener Tür, die Mutter war auch mal spontan umgezogen, ohne den Vater zu informieren (sie wissen schon, ein Kind muss Wurzeln bilden …).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wohin mit dem Kind?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater war also mal wieder mit Carlos wieder auf dem Weg zurück zur Mutter. Er klingelte an der Tür, der dort öffnende Mitbewohner bestätigte den Auszug, wohin wisse er aber nicht. Telefonisch war die Mutter nicht erreichbar. Was nun? Der Vater sprach mit dem Kindernotdienst und gemeinsam beschloss man, dass der Vater wohl notgedrungen mit seinem Sohn die 650 km wieder nach Berlin fahren müsse. Auf der Rückfahrt wurde er dann von der Polizei angerufen, er habe das Kind sofort zur Mutter zurückzubringen. Wohin, das erfuhr der Vater erst in diesem Telefonat. Dass die Mutter auch ohne Zustimmung und Information des Vaters die Kita gewechselt hat, erfuhr er erst deutlich später. Dass die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen hatte, war ihm bewusst, genauso, dass es wohl wieder keine Konsequenzen haben würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am Wohnort der Mutter wurden dann in der Folgezeit durch das Amtsgericht Worms mehrfach Ordnungsgelder gegen die Mutter verhängt, da sie sich weder an die Umgangsregelung noch an die Anordnung zur Herausgabe der Reisepässe hielt, was dem Vater mehrfach den Urlaub verhinderte. Die Mutter änderte ihr Verhalten trotz aller Ordnungsmaßnahmen nicht, dieses war seit dem ersten Gerichtsverfahren konstant. Sie macht, was sie will.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ende 2017 gab es erneut ein Sorgerechtsverfahren und siehe da, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf den Vater übertragen. Gutachterin, Jugendamt, Verfahrensbeistand – alle erklärten übereinstimmend, dass Carlos zukünftig seine Wurzeln beim Vater ausbilden sollte, da dies bei der Mutter nicht möglich ist und sie in ihrer Erziehungsfähigkeit deutlich eingeschränkt sei. Man verhängte gegen die Mutter eine Grenzsperre, da die Gefahr bestand, dass sie Carlos außer Landes bringen könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos kam also Ende 2018 zu seinem Vater nach Berlin in ein Umfeld, welches er seit seiner Geburt kannte und als stabil und lebenswert kennengelernt hatte. Er hatte seine Großeltern, zu denen ebenfalls ein inniges Verhältnis bestand. Nach über fünf Jahren wilder Odyssee also doch noch ein Happy End?</p>



<h2 class="wp-block-heading">In Koblenz ticken die Uhren anders</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie zu erwarten ging die Mutter gegen die Entscheidung in die Beschwerde. Nicht zu erwarten war, dass das Oberlandesgericht Koblenz bei dieser doch recht klaren Lage auf Wunsch der Mutter ohne vorherige mündliche Anhörung einfach den Beschluss des Amtsgerichts Worms aufhob und anordnete, dass Carlos sofort zur Mutter zurückmüsse. Auch die Grenzsperre wurde damit aufgehoben … Mutter, bitte verschwinde doch???</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, die Mutter blieb, Carlos kam zu ihr zurück. Das OLG Koblenz wies ausdrücklich darauf hin, dass bisher kein Wechselmodell gelebt wurde, sondern der Vater ja etwas weniger Zeit gehabt hätte – Kontinuität zugunsten der Mutter nennt sich das dann. Auch die Erziehungseinschränkungen sah das OLG im Gegensatz zur Gutachterin nicht, die Eltern seien halt „hochstrittig“ (welcher Elternteil, wird nicht gesagt). Die Mutter habe ja mittlerweile sogar an sich gearbeitet und die deutsche Sprache erlernt, sogar ganz frisch einen Job. Mit diesem wäre es ihr ja nicht möglich, ihr Umgangsrecht wahrzunehmen (wie der Vater dies die ganzen Jahre bewerkstelligen sollte, interessierte niemanden). Der Beschluss liest sich wie das Plädoyer eines Verteidigers der Mutter – nicht wie die Entscheidung eines Gerichts, welche sich auf das Kindeswohl stützt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu guter Letzt wird dem Vater dann noch sehr deutlich klargemacht, dass er beim OLG Koblenz aber auch mit gar nichts mehr wird rechnen können und die Mutter quasi einen Freifahrtschein erhält. Denn das OLG verdoppelte mal schnell den Verfahrenswert und brummte dem Vater die Kosten für das Verfahren alleine auf – inklusive der Kosten des Verfahrens am Amtsgericht Worms, bei dem er mit seinem Antrag erfolgreich war. So unglaublich, wie dort das Verfahren geführt wurde, ging es auch zu Ende.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Konsequenzen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Carlos ging es weiter, wie bisher. Sein Vater versuchte die Umgänge wahr zu nehmen, seine Mutter versuchte, dies nach Kräften zu verhindern. Während der Corona-Pandemie schloss man auf Wunsch der Mutter auch mal schnell den Umgang für zwei Monate aus – ohne vorherige Anhörung des Vaters. Jede Versicherung der Mutter wurde hingegen unkritisch übernommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geforderte mündliche Anhörung habe ich mit dem Vater gemeinsam vorbereitet, die Widersprüche in der Argumentation herausgearbeitet. Ergebnis war, dass er direkt nach der Verhandlung mit Carlos auch wieder Zeit in Berlin verbringen konnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Geändert hatte sich in seinem Verhalten nur das Amtsgericht Worms. Nach der Klatsche des OLG war man dort an Ordnungsgeldern oder ähnlichem nicht mehr interessiert und ließ den Vater regelmäßig abblitzen. „Wenn die Mutter nicht will, dann kann man halt nichts machen“ schien das Motto zu sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater hat mittlerweile aufgegeben und Deutschland verlassen. Er hat diesem Staat den Rücken gekehrt und fängt ein neues Leben an. Ab und an kommt er noch nach Deutschland und versucht, seine Ferien mit Carlos zu verbringen. Es klappt immer seltener.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Amtsgericht und Kammergericht Berlin hat versagt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Bernau und das OLG Brandenburg hat schlimmeres verhindert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Worms hat anfangs die richtigen Schlüsse gezogen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das OLG Koblenz hat dafür gesorgt, dass das völlig uneinsichtige Verhalten der Mutter, welche auch Gerichtsbeschlüsse immer wieder ignoriert hat, ungestraft fortgesetzt werden kann. Dies wird für Carlos ein bedeutsamer Bestandteil seiner Sozialisation werden, was jetzt wenig erfreuliche Aussichten sind. Glückwunsch nach Koblenz, die den Grundsatz des Familienrechts, Rechtstreue und Kindeswohl, ad absurdum geführt haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Worms hat resigniert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mutter setzt ihr Verhalten unverändert und mittlerweile auch unbeeinträchtigt fort. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Carlos den Kontakt zu seinem Vater völlig verweigert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anwältin des Vaters, die ich bei verschiedenen Anlässen immer wieder mal treffe, kriegt immer noch einen dicken Hals über das, was in dem Fall passiert ist. Sie versteht nicht, wie diese Entscheidungen bei der Sachlage getroffen werden konnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos Vater hat über die Jahre gegen den Widerstand der Mutter und teils der Justiz den Kontakt zu seinem Sohn aufrechterhalten. Gutachter, Jugendamt und Verfahrensbeistand konnten unisono bestätigen, dass er einen guten Job gemacht hat.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="426" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?resize=640%2C426&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-394" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Unzählige Stunden müssen Eltern auf Autobahnen verbringen, um ihre Kinder zu sehen. Die Kosten dafür müssen sie allein tragen &#8211; zusätzlich zum Unterhalt.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Er hat rund 400.000 km auf deutschen Autobahnen verbracht, um für seinen Sohn da zu sein. Diese Strecken musste er nur zurücklegen, weil die Mutter möglichst weit wegziehen wollte. Die Kosten, die weit im sechsstelligen Bereich liegen, musste er tragen, natürlich alleine. Eine Anrechnung auf den Unterhalt, eine Beteiligung der Mutter an den von ihr verursachten Kosten? Gab es natürlich nicht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Deutschland den Rücken gekehrt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das sich der Vater jetzt aus Deutschland verabschiedet, wer möchte es ihm verdenken? Wer jetzt denkt „aber das Kind“, hat durchaus recht. Nur hätte dieser Vater, den ich persönlich über viele Jahre begleitet habe, alles für sein Kind getan. Wenn man ihn denn gelassen hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über viele Jahre musste er immer wieder erfahren, dass die Mutter alles machen kann, was sie will. Er ist lediglich derjenige, der dies demütig hinzunehmen hat. Zwar wird er durchaus als wichtig für seinen Sohn gesehen. Nur Berücksichtigung oder gar Wertschätzung gibt es dafür nicht. Insofern ist der Kontakt zu ihm für die deutschen Behörden eher zweitrangig. Seine wichtigste Aufgabe war und ist es, pünktlich und vollständig den Unterhalt zu entrichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der deutsche Staat hat hier einen engagierten Bürger und potenten Steuerzahler verloren. Einen Vater, der für seinen Sohn alles getan hätte. Das Land, in dem er sich jetzt niederlassen wird, kann sich glücklich schätzen. Dem Vater kann ich für sein Leben nur alles erdenklich Gute wünschen. Und einen Staat, der die eigenen Gesetze auch einhält und Menschenrechte wahrt. Dass dies in Deutschland nicht passiert, das hat er am eigenen Leib und Kind zu spüren bekommen.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="327" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?resize=640%2C327&#038;ssl=1" alt="Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest." class="wp-image-393" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?resize=300%2C153&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Kaum zu Glauben? Wirf mal einen Blick auf die &#8222;<a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/">Wall of shame</a>&#8220; oder in unsere anderen Beiträge.</p>
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		<title>Der wertlose Verfahrensbeistand</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 10:05:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der wertlose Verfahrensbeistand Part 1: Sharon Heißler Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie nur kann man auf die Idee kommen, ein Verfahrensbeistand sei wertlos? Der Verfahrensbeistand ist der sogenannte „Anwalt des Kindes“. Art und Weise seines Wirkens sind in den §§ 158 – 158c FamFG geregelt. Er hat „das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Der wertlose Verfahrensbeistand</span></a></p>
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<h1 class="wp-block-heading">Der wertlose Verfahrensbeistand Part 1: Sharon Heißler</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie nur kann man auf die Idee kommen, ein Verfahrensbeistand sei wertlos? Der Verfahrensbeistand ist der sogenannte „Anwalt des Kindes“. Art und Weise seines Wirkens sind in den §§ 158 – 158c FamFG geregelt. Er hat „das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen“ und „hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren“ (Zitierungen jeweils auf §158b (1) FamFG).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist also grundsätzlich wertvoll und wichtig und das Kind hat einen unabhängigen Ansprechpartner, welches ihm hilft zu verstehen, was da um es herum passiert und um seine eigenen Interessen in diese belastenden Gerichtsverfahren einzubringen. Nur wie soll das gelingen, wenn der Verfahrensbeistand das Kind nie gesehen hat?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret geht es darum, dass Frau Heißler das betreffende Kind auch nach 2 ½ Jahren noch immer nicht persönlich kennengelernt hat und diese auch gar nicht beabsichtigt. Trotzdem empfiehlt sie, dass Vater und Kind keinen Kontakt haben sollen. Nur wie kam es dazu?</p>



<div class="wp-block-image is-style-rounded"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="425" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/question-mark-2212771_640.jpg?resize=640%2C425&#038;ssl=1" alt="Der wertlose Verfahrensbeistand. Wie kann es dazu kommen?" class="wp-image-255" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/question-mark-2212771_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/question-mark-2212771_640.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie kann es dazu kommen, wo er doch eine sehr wichtige Aufgabe für Kinder in familiengerichtlichen Verfahren hat?</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Rückblende.</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Mai 2019 wurde Frau Heißler als Verfahrensbeiständin vom Amtsgericht Emmendingen bestellt. Sie nahm Kontakt mit den Eltern auf, arbeitete sich ins Verfahren ein. Lange Jahre liefen diese zuvor in Brandenburg. Dort hatte man sich die Verfahren durch einen kurzen Umgangsausschluss vom Hals geschafft und nach Baden-Württemberg abgeschoben. Im Gespräch mit dem Vater fragte Frau Heißler mehrfach, warum dort nicht mal jemand wegen Kindeswohlgefährdung eingeschritten sei. In die sehr umfangreichen Akten hatte sie sich offensichtlich intensiv eingearbeitet, stellte gezielte Fragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Anhörungstermin sprach das Jugendamt davon, dass viel für ein „Entfremdungssyndrom“ sprechen würde und auch Frau Heißler sah durch den Kontaktabbruch eine Kindeswohlgefährdung und die Gefahr einer Entwicklungsgefährdung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Soweit, so gut und auch durchaus engagiert. Sie schlug später noch eine Gutachterin vor, mit der sie nach eigenen Angaben häufig zusammenarbeitet (Dr. Anita Schächter, der ein eigener Beitrag gewidmet wird) und stimmte mit dieser auch gleich die Verfügbarkeit für ein Gutachten ab. Dafür hatte Frau Heißler keinen Auftrag des Gerichtes und dies würde auch überhaupt nicht ihrer Aufgabe entsprechen. Aber man kennt sich offensichtlich und schiebt sich anscheinend auch gerne mal Aufträge zu – eine Hand wäscht die andere, wie es oftmals ja so schön heißt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kontakt zum Kind? Nicht als Verfahrensbeistand!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Kind wollte sie zu dem Zeitpunkt noch gar nicht in Kontakt treten, da dies zu belastet sei. Auch später interessierte sie der Kontakt nicht, es bräuchte ja erst einmal mehr Klarheit im Verfahren. Nur wie konnte sie ihren Auftrag bis dahin wahrnehmen? Das Kind darüber zu informieren, was gerade passiert, sich einen Eindruck machen? Genau, gar nicht, denn dazu hätte es Kontakt zum Kind gebraucht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Gutachterin wurde wunschgemäß vom Amtsgericht Emmendingen bestellt, die Mutter stellte gegen die Richterin mehrere Befangenheitsanträge, über die in zwei Instanzen erst nach 9 Monaten entschieden wurde. Die Mutter verweigerte in der Zeit Gutachterin und Verfahrensbeistand den Zugang zum Kind. Als Begründung wurde der Befangenheitsantrag gegen die Richterin angeführt. Eine ziemlich unsinnige Begründung, da weder Verfahrensbeistand noch Gutachterin vom Befangenheitsantrag betroffen sind und ordnungsgemäß vom Gericht bestellt waren. Aber egal, es bringt Zeit und zumindest die Gutachterin informierte das Gericht über den Umstand, dass sie keinen Kontakt zum Kind bekommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Heißler dachte daran nicht. Erst nachdem der Vater bei ihr im Mai 2020, nach mittlerweile einem Jahr, nachfragte, was sie denn unternommen hätte, informierte sie das Gericht, dass auch ihr von der Anwältin der Mutter der Zugang zum Kind verwehrt wurde. Gegenüber dem Amtsgericht Emmendingen bat sie um Terminierung, fragte, ob Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet wurden. Das Gericht reagierte nicht. Anfang Oktober 2020 wollte Frau Heißler dann (bemerkenswerter Weise nahezu zeitlich mit der mit ihr eng verbundenen Sachverständigen) ihre Bestellung aufheben lassen, da sie so ihren Auftrag nicht ausüben könne. Sie begründete dies mit einem durchaus engagierten Appell, welche Aufgabe ein Verfahrensbeistand eigentlich hätte. Auch dies soll positiv hervorgehoben werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sinnvoller wäre es aber vielleicht gewesen, dass Gericht aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Auftrag ausführen zu können. Dies passierte erst Ende Oktober 2020, nachdem aus den Schriftsätzen besorgniserregende Details zum Gesundheitszustand des Kindes bekannt wurden. Frau Heißler sprach von einer seelisch-emotionalen Kindeswohlgefährdung, einer gesundheitlichen Kindeswohlgefährdung und schlug vor, der Mutter die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis hierhin klingt es ja noch halbwegs akzeptabel und engagiert, sieht man einmal davon ab, dass bereits 1 ½ Jahre vergangen waren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Richterwechsel &#8211; Trendwende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es wechselte der Richter. Es gab einen Termin und Frau Heißler erhielt in der Familie in einem parallelen einstweiligen Anordnungsverfahren Sorgerecht eine weitere Bestellung. Mit großem Auftrag, also erneut der Aufgabe, „Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken“ (§158b (2) FamFG).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klar war von Anfang an, dass es keine einvernehmliche Regelung wird geben können. Frau Heißler führte aber auch keinerlei Gespräche mit den Eltern, nahm keinen Kontakt zum Kind auf, nahm nicht einmal an der richterlichen Kindesanhörung teil. Für diese zweite Bestellung tat sie: nichts.</p>



<div class="wp-block-image is-style-rounded"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="480" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/credit-4516068_640.jpg?resize=640%2C480&#038;ssl=1" alt="Mit Geld lässt sich vieles kaufen. Auch das Wohlverhalten eines Verfahrensbeistandes?" class="wp-image-256" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/credit-4516068_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/credit-4516068_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Mit Geld lässt sich vieles kaufen. Auch das Wohlverhalten eines Verfahrensbeistandes?</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Hier liegt der Verdacht im Raum, dass sich Frau Heißler mit dieser zweiten Bestellung mit dem „teurerem“ Auftrag hat kaufen lassen. Für den Richter war bereits klar, dass der „große Auftrag“ völlig sinnlos und nur eines war: teuer. Es darf vermutet werden, dass Amtsgerichtsdirektor Krebs mit diesem Auftrag aber ganz andere Ziele, als im Gesetz niedergeschrieben, verfolgte. War Frau Heißler bis dahin noch engagiert, folgte fortan eigentlich nichts.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In späteren Anhörungen zum Gutachten, welches dann zwei Jahre nach Verfahrenseinleitung doch mal erstellt wurde, fand sie daran keinerlei Kritikpunkte. Mängel waren zwar offensichtlich und wurden, auch von einem zweiten Sachverständigen, umfangreich vorgetragen, drangen aber nicht bis zu Frau Heißler durch. Sie stimmte der Gutachterin, welche das Kind aufgrund der Weigerung der Mutter auch niemals alleine sehen durfte, in allen Punkten zu. Man arbeitet eng zusammen, man wird sich doch nicht gegenseitig kritisieren? Schließlich hatte sie selbst ja die Gutachterin ins Verfahren geschleust. Letztlich mündete alles in einem Umgangsausschluss. Die Gefährdungen, die Frau Heißler so engagiert vorgetragen hatte, ließ sie einfach unter den Tisch fallen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor man sich fragt, ob 550 EUR mögliches „Schweigegeld“ durch das Gericht ausreichend sind, um sämtliche Grundsätze der Verfahrensbeistandschaft ad absurdum zu führen, sollte man erst einmal eine andere Frage beleuchten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum übernimmt eine Rechtsanwältin Verfahrensbeistandschaften?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In der Region Freiburg kann ein Anwalt in zwei bis drei Stunden das verdienen, wofür ein Verfahrensbeistand weitaus mehr Aufwand betreiben muss. Wirtschaftlich macht dies also für einen guten Anwalt keinen Sinn. Ob sie überhaupt eine Rechtsanwaltskanzlei betreibt, ist nicht bekannt. Über die Fähigkeiten von Frau Heißler als Anwältin kann hier nicht geurteilt werden. Vielleicht ist es auch einfach nur der Einsatz für die gute Sache.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gewisse Zweifel daran dürfen aber aufkommen. Bei einer spontanen Abfrage in den sozialen Medien nach Erfahrungen mit Frau Heißler kam nicht nur heraus, dass sie tatsächlich häufig mit der Sachverständigen Dr. Schächter zusammen auftritt, sondern dass sie mehrfach eine Kehrtwende in Verfahren hinlegte, nachdem der Richter seine Einschätzung kundgetan hatte. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Diese alte Weisheit scheint sich auch bei Frau Heißler zu bewahrheiten. Wieder einmal zeigt sich das Problem, dass der Verfahrensbeistand in Deutschland abhängig ist von den Gerichten. Wer nicht das tut, was der Richter will, bekommt keine Aufträge mehr. Der Gefahr will sich Frau Heißler offensichtlich nicht aussetzen, kann es sich vielleicht auch nicht leisten. Sie ist offensichtlich gut in ein sich selbst erhaltendes und finanzierendes System aus Verfahrensbeistand, Gericht und Sachverständige eingebunden. Warum sollte man dies nur wegen eines fremden Kindes gefährden?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der wertlose Verfahrensbeistand</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das „wertlos“ bezieht sich hier folglich nicht auf die Person von Frau Heißler, sondern lediglich auf die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Verfahrensbeistand. Wenn ein Verfahrensbeistand das Kind, welches er durch das Verfahren begleiten soll, nicht ein einziges Mal kennenlernt, dann hat der Verfahrensbeistand keinerlei Wert. Er erfüllt schlicht die ihm gesetzlich zugedachte Aufgabe nicht, wird dafür aber trotzdem vollumfänglich entlohnt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eigentlich dürfte nach solchen Vorgängen Frau Heißler von keinem Gericht mehr bestellt werden. Die traurige Wahrheit aber dürfte sein: der wertlose Verfahrensbeistand kann für viele Richter eine perfekte Empfehlung sein. Ein Verfahrensbeistand, der macht, was der Richter will, nicht, was das Gesetz vorsieht. Eine Marionette, die aber eines nicht kann: die Interessen von Kindern vertreten, obwohl der Gesetzgeber es ganz anders vorgesehen hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Müsste es nicht Folgen haben, wenn Recht missachtet wird?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eigentlich ja. Das Problem ist nur, dass diejenigen, die diese Entscheidung zu treffen hätten, selbst auf dem Richterstuhl sitzen. Sie haben den Verfahrensbeistand selbst bestellt und der Verfahrensbeistand hat für die Interessen des Gerichtes (nicht des Kindes) geliefert. Warum also etwas dagegen unternehmen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">So hat auch Amtsgerichtsdirektor Krebs in dem Verfahren zu keinem Zeitpunkt versucht, Maßnahmen zu ergreifen, um dem Verfahrensbeistand Zugang zum Kind zu ermöglichen. Eigentlich wäre dies seine Pflicht gewesen. Dazu stellte bereits der Bundesgerichtshof 2010 in der sogenannten &#8222;Mexiko-Entscheidung&#8220;  (BGHZ 185,272 FamRZ 2010,1060, <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=52130&amp;anz=1&amp;pos=0&amp;Frame=4&amp;.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BGH XII ZB 81/09 Rn 33) fest:</a></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>„Das Familiengericht hat dem Verfahrenspfleger durch die Gestaltung des Verfahrens zu ermöglichen, seine Funktion sinnvoll wahrzunehmen und zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen des Familiengerichts umfassend Stellung zu nehmen.“</em></p><cite>BGH XII ZB 81/09 vom 28.04.2010</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">&nbsp;Amtsgerichtsdirektor Krebs hat nur sehr engagiert darüber diskutiert, wie er es denn rechtlich darstellen könne, eine Entscheidung zum Umgangsausschluss zu treffen, ohne dass der Verfahrensbeistand das Kind je gesehen hat. Seine Lösung war, dass ein von der Mutter beauftragter Anwalt (Sprachrohr der Mutter) aus seiner Sicht den Kindeswillen vortrug. Die Verfahrensbeiständin sollte das Kindeswohl einbringen. Eine solche Zweiteilung sieht das Gesetz aber ausdrücklich nicht vor. Ob dies nun bereits Rechtsbeugung ist oder nicht sei dahingestellt. Es ist in jedem Fall eine Perversion der grundsätzlich wichtigen und zu stärkenden Aufgabe des Verfahrensbeistandes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine so ausgeübte Verfahrensbeistandschaft ist nur eines. Wertlos.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bezahlt werden muss sie von den Eltern trotzdem. Im Fall von Frau Heißler sogar doppelt, da das mutmaßliche Schweigegeld ja auch entrichtet werden muss.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Hast Du auch Erfahrungen mit der Verfahrensbeiständin Sharon Heißler gemacht? Lass uns gerne einen Kommentar hier oder sende uns eine Mail an <a href="mailto:info@familienunrecht.org">info@familienunrecht.org</a>.</li></ul>
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		<title>Wie familienunrecht.org entstand</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Nov 2021 16:54:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach weit über 30 Gerichtsverfahren, einem ordentlich sechsstelligen Betrag an Gerichts-, Sachverständigen- und sonstigen Kosten, einem versteigerten Haus und vor allem dem vollständigen Kontaktabbruch zu meinem geliebten Sonnenschein ist der Punkt gekommen, einmal Klartext zu reden und die Karten auf den Tisch zu packen. An der Wall of shame zeige ich andere Fälle, die öffentlich geworden sind. Im Blog berichte ich transparent über meine eigenen Erfahrungen - in meinem Fall und in denen, die ich auf unterschiedlichste Art und Weise begleitet habe.</p>
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									<p>Kontaktabbruch. Und dies seit über drei Jahren. Ich bin nicht der erste und werde auch nicht der letzte sein, dem es so ergeht. Nicht, dass ich dies gewollt hätte. Nicht, dass ich mich meiner Verantwortung entzogen hätte. Nein. Ich habe mich gekümmert, immer brav Unterhalt gezahlt und versucht, für meinen Sonnenschein da zu sein. Nur ihre Mutter wollte dies nicht. </p><p>Sie hat schon vor der Trennung angekündigt, dass ich um mein Kind werde kämpfen müssen. Das war 2012. Sie würde es genauso machen, wie es einem guten Freund von mir ergangen ist &#8211; der seine beiden Söhne nie wieder gesehen hat. Passender weise nahm sie sich auch gleich denselben Anwalt &#8211; Marke Atombombe &#8211; und zog ihr Programm vom ersten Moment an durch.</p><p>Aber Moment, damit würde sie doch nie durchkommen, denn ein solches Verhalten schadet doch unserem Sonnenschein, die uns beide liebt. Alles lag schriftlich vor, alles konnte belegt werden, ihr Vorgehen war transparent. Kein Gericht dieser Welt würde so etwas zulassen, oder?</p>								</div>
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									<p>Neun Jahre später weiß ich es besser. Wie an einer Checkliste hat die Mutter jeden einzelnen, vorhersehbaren Schritt abgearbeitet. Jedes mal habe ich davor gewarnt, die Konsequenzen aufgezeigt. Jedes mal bestätigte sich dies. Und jedes mal wurden diese meine Warnungen ignoriert. Meine Geschichte wurde bereits 2002 von Dr. Walter Andritzky aufgeschrieben. Sein Aufsatz &#8222;Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern: Psychosoziale Diagnostik und Orientierungskriterien für Interventionen&#8220; war quasi das Drehbuch dessen, was ich mehr als zehn Jahre nach Veröffentlichung dieses Artikels erlebte.  Was ich erlebt habe, ist meiner Meinung nach nichts anderes als mehrfache Rechtsbeugung, Missachtung von Menschenrechten und Diskriminierung. Was es auf jeden Fall nicht ist, ist Kindeswohl. Dies wäre auch zu viel verlangt, denn dafür sind Familienrichter ja gar nicht ausgebildet, auch wenn sie nach dem Gesetz (§1697a BGB) danach entscheiden sollen. Auch Interventionen gab es nicht. Man sah einfach zu, wie die Mutter ihren Weg weiter beschritt, ganz nach Drehbuch. Eigentlich unvorstellbar, wenn die Muster doch schon so lange bekannt sind, oder?</p>								</div>
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									<p>Ich informierte mich, rüstete mich für das, was kommen würde. Ich sprach mit Fachleuten und Experten, engagierte mich in der Selbsthilfe und Beratungsarbeit. Ich traf auf immer mehr Fälle, die dasselbe Drehbuch hatten wie meiner, nur mit leichten Variationen und anderen Darstellern. Nur wie konnte es sein, dass niemand aufwachte, diesem Albtraum einmal ein Ende bereitete, Kinder schützte?</p>								</div>
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									<p>Diese Frage trieb mich um. Ich kam ins Gespräch. Mit immer mehr Eltern, denen es so ging wie mir. Ich kam ins Gespräch mit Fachkräften von Jugendamt, Beratungsstellen, Familiengerichten, Psychologen, Therapeuten, Anwälten usw. Die Reaktionen waren sehr gemischt, zwischen Hilflosigkeit und Verzweiflung bis hin zur Überzeugung, alles richtig zu machen, auch wenn die Kinder dabei immer wieder massiven Schaden nehmen, Eltern zugrunde gehen und es im völligen Chaos endet. Viel zu oft klang der Eindruck durch &#8222;Operation gelungen, Patient tot&#8220;.</p>								</div>
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									<p>Was mich bis heute verwundert, ist die mangelnde Bereitschaft, sich mit eigenen Fehlern auseinander zu setzen, von den positiven Erfahrungen anderer zu profitieren und tatsächlich mal etwas zum besseren zu verändern. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen &#8211; die drei Affen schien es in dem Zusammenhang immer wieder zu geben. Von einer positiven Fehlerkultur ist man bei vielen Fachkräften meilenweit entfernt. Die Politik ist da im übrigen keinen Deut besser. Diese sitzt die notwendigen Reformen seit Jahrzehnten aus, schwingt immer wieder bestürzte Reden, wenn mal wieder ein Skandal an die Öffentlichkeit kommt und geht dann &#8211; tatenlos &#8211; zur Tagesordnung über.</p>								</div>
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									<p>Mit den Jahren wurde ich selbst immer mehr zum Experten zu diesen Themen. Ich war mehrfach als Sachverständiger im Bundestag oder in Landtagen geladen, als Referent für Ministeriumsveranstaltungen, habe zahlreiche Fortbildungen besucht und an nationalen und internationalen Fachkongressen teilgenommen. Ich war in zahlreiche Gesetzgebungsverfahren eingebunden und habe sozusagen die Entwicklung aus dem inneren miterlebt, wobei Entwicklung zu viel wäre. Nennen wir es eher das Bemühen, jegliche positive Entwicklung möglichst zu verhindern.</p><p>Seit vielen Jahren bin ich Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., setze mich für gemeinsame Elternschaft, die Rechte von Vätern als gleichberechtigte Elternteile in der Familie ein und das Kinder entlastet werden. Die Reaktionen darauf sind teilweise vergleichbar, als wenn ich eine tödliche Krankheit übertragen würde. Sobald der Begriff &#8222;Vater&#8220; auftaucht, gehen einige in Abwehrstellung &#8211; soweit sind wir in Deutschland also bereits gekommen.</p>								</div>
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									<p>Dieses Engagement wurde mir auch immer wieder zum Vorwurf gemacht. Heute bin ich überzeugt, dass einige der Entscheidungen der letzten Jahre auch ein Denkzettel an mich sein sollten, da ich es gewagt habe, &#8222;das System&#8220; zu kritisieren, zu hinterfragen, Änderungen anzumahnen. Deutlich wurde dies beispielsweise, als mir der Vorsitzende Richter Langer am Brandenburgischen Oberlandesgericht in einem Unterhaltsverfahren völlig aus dem Zusammenhang gerissen an den Kopf warf, dass ich von ihm kein Grundsatzurteil zum Wechselmodell bekommen würde, so etwas würden sie nicht machen. Darum ging es in den Verfahren auch gar nicht, aber damit war klar, dass er mein Engagement kannte und mich dafür wohl abstrafen wollte. Es ging um Geld, das ist zwar bedauerlich, aber da kommt zumindest niemand ernsthaft zu Schaden. Aber so zog es sich auch weiter bei den Verfahren rund um meinen kleinen Sonnenschein.</p>								</div>
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									<p>Natürlich ist man als Elternteil nicht immer ganz neutral, aber wenn die eigenen Anwälte die Welt nicht mehr verstehen und vor Wut platzen könnten, dann scheint doch einiges im Argen zu liegen. Das Problem: man ist gegen &#8222;das System&#8220; machtlos. Befangenheitsanträge sind sinnlos, entscheidet doch der Kollege von nebenan darüber und der will seinen Kollegen ja nicht verärgern. Und gerade in Kindschaftssachen kosten so etwas das wertvollste: Zeit. So bleibt eigentlich nur hinzunehmen, was mit einem passiert, ob nun rechtlich zulässig oder nicht.</p>								</div>
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									<h3>Und da war der Punkt für die Entstehung dieser Seite.</h3>								</div>
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									<p>Nach weit über 30 Gerichtsverfahren, einem ordentlich sechsstelligen Betrag an Gerichts-, Sachverständigen- und sonstigen Kosten, einem versteigerten Haus, zahlreichen grauen Haaren und vor allem dem vollständigen Kontaktabbruch zu meinem geliebten Sonnenschein, ist der Punkt gekommen, einmal Klartext zu reden und die Karten auf den Tisch zu packen. An der Wall of shame zeige ich andere Fälle, die öffentlich geworden sind. Im Blog berichte ich transparent über meine eigenen Erfahrungen &#8211; in meinem Fall und in denen, die ich auf unterschiedlichste Art und Weise begleitet habe.</p><p>Wer das, was er hier lies, unglaublich findet &#8211; mir ging es früher genauso. Manchmal muss man es erst selbst erlebt haben, um es glauben zu können. Es sind weder Verschwörungstheorien noch irre Phantasien &#8211; es ist der alltägliche Wahnsinn, welcher sich an deutschen Familiengerichten, Jugendämtern und &#8222;im System&#8220; ereignet. Ein Wahnsinn, der eines Rechtsstaates unwürdig ist und Kindern, die er eigentlich schützen soll, für ihr Leben schweren Schaden zufügt.</p><p>Darüber muss gesprochen werden, daran muss sich etwas verändern, das muss auch einmal transparent dargelegt werden. Genau diesen Zweck soll diese Seite erfüllen, zusammen mit vielen weiteren, die bereits über ihre Erlebnisse berichteten.</p><p>Was es hier nicht geben wird ist Pauschal-Bashing und persönliche Beleidigungen, weder in den Beiträgen noch in den Kommentaren. Die Fakten sind ausreichend, um vom Glauben abzufallen.</p>								</div>
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