Grundsätzlich würde ich es nicht empfehlen, den eigenen Fall öffentlich zu machen. Besser ist es, nach Möglichkeiten zu suchen, wie man vielleicht doch noch eine Lösung hinbekommt und sein möglichstes in diese Richtung zu geben. Ein Schritt an die Öffentlichkeit hat oftmals Auswirkungen auf das Verhältnis der Eltern untereinander. Auch kann ein unüberlegter Schritt schnell zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten führen.
Aber es gibt halt irgendwann einen Punkt, an dem der Missbrauch des Rechtes zu eklatant wird und an die Öffentlichkeit muss. Ein Punkt, wo einem bereits alles genommen wurde, das Unrecht unerträglich wird oder an dem man nichts mehr zu verlieren hat. An dem Punkt sei dann Berthold Brecht zitiert:
„Wo Recht zu unrecht wird, da wird Widerstand zur Pflicht.“
Man darf auch nicht vergessen, dass die Staatsmacht, wenn ihr versagen öffentlich wird, zeigt, wie effektiv a la Starwars „Das Imperium schlägt zurück“ sie handeln kann, um das eigene Versagen zu vertuschen. Kommt es dazu, dann erinnert das Vorgehen eher an autokratische Staaten, welche wir in Deutschland mit unserem moralischen Kompass immer gerne mal wieder verurteilen, ohne dabei den Blick nach innen zu wagen.
Stehen auf der einen Seite Persönlichkeitsrechte und das Richterprivileg, welches deutschen Richtern praktisch Straffreiheit für jegliches Vergehen garantiert, so steht auf der anderen Seite das Recht auf eigene Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Meinungsfreiheit sowie auf Pressefreiheit.
In vielen Fällen, die ich begleitet habe, wurde versucht, diese Grundrechte einzuschränken. Da war der Vater, der sein Gesicht nicht hätte zeigen sollen, da dadurch ja Rückschlüsse auf die seit vielen Jahren entfremdeten Kinder möglich gewesen wären. Er durfte es und zeigte sein Gesicht. Selbst der Bundesgerichtshof zeigte bereits Verständnis dafür, dass sich ein Vater nach massiven Rechtsverstößen an die Öffentlichkeit wandte (BGH XII ZB 229/06 Rz 49). Ab und an werden also auch Richtern und Jugendämtern Grenzen aufgezeigt, vor allem, wenn deren Versagen an die Öffentlichkeit gelangt.
Wer sich daher dafür entscheidet, an die Öffentlichkeit zu gehen, der sollte sich dies gut überlegen. Ich habe dies getan. Nach rund neun Jahren erlebter Willkür im Familienrecht ist es an der Zeit.