Warum es diese Seite gibt.

Ich glaubte an den Rechtsstaat.
Dann lernte ich das Familienrecht kennen ...

… und ich verlor den Glauben.

Kindeswohl. Das ist wohl der Begriff, den jeder schon mal gehört hat. Der Begriff, der so absolut und doch so vielsagend über allem steht. Darum geht es doch, auch wenn Eltern sich trennen, oder? Und im Zweifelsfall wird schon ein Gericht oder das Jugendamt die richtigen Entscheidungen treffen, wenn die Eltern das nicht schaffen.
 
Und ja, natürlich, auch meine eigenen Grundrechte wahren. Ich bin ja Mensch, ich bin ja Vater und wir leben ja in einem Rechtsstaat, nicht in einem unterentwickelten Land mit Willkür-Rechtsprechung.
 
Oder?

Realitäts-Check

Durch meine eigene Trennungsgeschichte, ich bin Vater einer Tochter, erlebte ich, was das Familienrecht zu leisten in der Lage ist. Willkür, Missbrauch und dreiste Lügen. Das Verschließen der Augen vor dem Missbrauch von Kindern, nur weil ein Elternteil das so will. Niemand schreitet aber ein.
 
Grundrechte als Elternteil? Gibt es nicht. Man befindet sich in einem sich selbst schützenden System, welches Fehler (die es natürlich nie zugeben würde), selbst vertuschen kann.
 
Tauchen Fehler dann doch mal auf, weil beispielsweise der europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wieder einmal für Menschenrechtsverletzungen verurteilt hat, wird dies zwar als Majestätsbeleidigung gesehen, an der Sache aber nichts geändert. Die Zeit schafft Fakten und bis mal jemand so weit ist, sind die Kinder lange volljährig. Das System gewinnt immer, genauso wie die Kinder bei willkürlichen Entscheidungen immer verlieren.
 
Und ja, auch als Vater diskriminiert zu werden erlebe ich regelmäßig. Müttern wird viel zu oft einseitig positives, Vätern einseitig negatives zugeschrieben. So lange, bis die Kinder dann kaputt sind oder noch schlimmeres passiert ist. Im Familienrecht existieren häufig Rollenbilder aus dem letzten Jahrtausend, nicht aber aus dem 21. Jahrhundert.
 
Ich erlebte und erlebe es im eigenen Fall, allerdings auch bei hunderten weiterer. Es sind keine Einzelfälle. Es ist ein systematisches Problem, bei dem weggeschaut wird. Diese Seite aber schaut hin. Die „Wall of shame“ (Wand der Schande) listet einige Fälle auf, die an die Öffentlichkeit gekommen sind. Sie stehen stellvertretend für unzählige weitere und offenbaren ein Systemversagen, dass Behörden und Politik gerne ausblenden würden.
 
Im Blog arbeite ich völlig schräge Umstände meines eigenen Falls auf und veröffentliche diese. Aber auch andere Fälle, die ich im Laufe der Jahre erlebt habe, finden sich dort wieder. familienunrecht.org ist damit nicht nur ein persönlicher blog, sondern auch ein investigatives, journalistisches Medium, welches den Finger in die Wunde legt und Dinge auch mal beim Namen benennt.

Nicht jeder findet sich hier wieder

… denn es geht nicht um pauschales Bashing.

Der Rechtsstaat wird von Menschen ausgefüllt und diese sind vielfältig. Ich danke daher ausdrücklich jedem Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistand, Gutachter, Umgangsbegleiter und weiteren, die ihre Arbeit ernst nehmen und tatsächlich an der Sache orientiert wirken. Sie sorgen dafür, dass der Rechtsstaat nicht zum Unrechtsstaat wird, indem sie ihren Job so ausüben, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat.
 
Hier finden sich diejenigen wieder, die den Bogen überspannt, Recht  überdehnt, ins Gegenteil verkehrt oder sogar gebrochen haben. Der eigentliche Skandal ist, dass dies in Deutschland möglich ist, in der Regel sogar folgenlos und damit zur Wiederholung motivierend.
 
Der Rechtsstaat funktioniert immer nur so gut wie seine Verteidiger. Und leider gibt es an dieser Stelle riesige Lücken, die zur Willkür einladen und eines Rechtsstaates unwürdig sind.

Nachmachen?

Grundsätzlich würde ich es nicht empfehlen, den eigenen Fall öffentlich zu machen. Besser ist es, nach Möglichkeiten zu suchen, wie man vielleicht doch noch eine Lösung hinbekommt und sein möglichstes in diese Richtung zu geben. Ein Schritt an die Öffentlichkeit hat oftmals Auswirkungen auf das Verhältnis der Eltern untereinander. Auch kann ein unüberlegter Schritt schnell zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten führen.

Aber es gibt halt irgendwann einen Punkt, an dem der Missbrauch des Rechtes zu eklatant wird und an die Öffentlichkeit muss. Ein Punkt, wo einem bereits alles genommen wurde, das Unrecht unerträglich wird oder an dem man nichts mehr zu verlieren hat. An dem Punkt sei dann Berthold Brecht zitiert:

„Wo Recht zu unrecht wird, da wird Widerstand zur Pflicht.“

Man darf auch nicht vergessen, dass die Staatsmacht, wenn ihr versagen öffentlich wird, zeigt, wie effektiv a la Starwars „Das Imperium schlägt zurück“ sie handeln kann, um das eigene Versagen zu vertuschen. Kommt es dazu, dann erinnert das Vorgehen eher an autokratische Staaten, welche wir in Deutschland mit unserem moralischen Kompass immer gerne mal wieder verurteilen, ohne dabei den Blick nach innen zu wagen.

Stehen auf der einen Seite Persönlichkeitsrechte und das Richterprivileg, welches deutschen Richtern praktisch Straffreiheit für jegliches Vergehen garantiert, so steht auf der anderen Seite das Recht auf eigene Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Meinungsfreiheit sowie auf Pressefreiheit.

In vielen Fällen, die ich begleitet habe, wurde versucht, diese Grundrechte einzuschränken. Da war der Vater, der sein Gesicht nicht hätte zeigen sollen, da dadurch ja Rückschlüsse auf die seit vielen Jahren entfremdeten Kinder möglich gewesen wären. Er durfte es und zeigte sein Gesicht. Selbst der Bundesgerichtshof zeigte bereits Verständnis dafür, dass sich ein Vater nach massiven Rechtsverstößen an die Öffentlichkeit wandte (BGH XII ZB 229/06 Rz 49). Ab und an werden also auch Richtern und Jugendämtern Grenzen aufgezeigt, vor allem, wenn deren Versagen an die Öffentlichkeit gelangt.

Wer sich daher dafür entscheidet, an die Öffentlichkeit zu gehen, der sollte sich dies gut überlegen. Ich habe dies getan. Nach rund neun Jahren erlebter Willkür im Familienrecht ist es an der Zeit.

Der Sprachhinweis

Zum Thema Gendersprech

Deutsche Sprache, schwere Sprache und in den letzten Jahren ist es durch * _ BinnenI und ähnliches nicht einfacher geworden. Ich bleibe auf der Seite beim generischen Maskulinum – diskriminierungsfrei. Wo es auf dieser Seite um das Geschlecht geht, wird dieses eindeutig erwähnt.

Wer sich dazu gerne weiter informieren möchte, kann dies auf der Debattenseite Genderwelten gerne tun.