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Bild Wall of shame

Die Wall of shame (Wand der Schande) zeigt einige Beispiele, in denen der Rechsstaat grausam versagt hat und Kinder zu Schaden kamen. Es handelt sich um Fälle, die belegt und dokumentiert sind. Fälle, in denen es teilweise bereits Verurteilungen gegeben hat. Fälle, wie sie so Tag für Tag noch immer vorkommen könnten.

Jeder einzelne dieser Fälle wäre Grund genug gewesen, Änderungen für die Zukunft vorzunehmen, etwas zu verändern und zu verbessern. Passiert ist meistens aber nichts. Und selbst, wenn die Fehler Identifiziert und aufgearbeitet wurden, bedeutete dies noch lange nicht, dass sich in der Praxis etwas veränderte. Die Verantwortlichen in den Behörden und Gerichten werden in der Regel nicht zur Verantwortung gezogen.

Die Fälle an der Wall of shame werden hier nur kurz angerissen und dann Links zum Weiterlesen zur Verfügung gestellt. Jeder Fall für sich ist es wert, nicht in Vergessenheit zu geraten.

Kazim Görgülü wurde Vater. Die Mutter hatte kein Interesse an dem Kind und gab es ohne Zustimmung des Vaters zur Adoption frei.

Was dann folgte, war ein Schauspiel, welches deutsche Rechtsgeschichte schrieb. Das Oberlandesgericht Naumburg hob immer wieder die Entscheidungen zu Gunsten des Vaters auf. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilten das Vorgehen des OLG Naumburg mehrfach als rechtswidrig. Nur interessierte dies die Richter am OLG Naumburg nicht. Sie machten immer weiter, rissen selbst Verfahren an sich, für die sie überhaupt nicht zuständig waren. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass es sich hier um eine persönliche Fehde gegen diesen türkischstämmigen Vater, bei dem es keine Zweifel an seiner Erziehungsfähigkeit gab, handelte.

Letztlich sollten die Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt werden. Sowohl das Landgericht Halle als auch das Oberlandesgericht Naumburg (welch Ironie) ließen die Klage der Staatsanwaltschaft aber nicht zu. Grund war, dass sich die Richter auf das Beratungsgeheimnis beriefen. Man wusste also nicht, ob nur zwei oder alle drei Richter für die rechtswidrigen Beschlüsse gestimmt hatten. Im Zweifelsfall hätte man also auch einen unschuldigen verurteilen können. So gingen alle drei straffrei aus. Fachleute sprachen ob dieses rechtlichen Missstands vom „Rechtsbeugungsprivileg“ von Richtern, welches bei Kollegialspruchkörpern faktisch eine Straffreiheit für jegliche Rechtsbeugung bedeutet. Richter müssen sich also nicht ans Gesetz halten – und es hat keinerlei Konsequenzen.

* Görgülus Sohn lebte seit 2008 bei ihm, nach mehr als 70 Gerichtsverfahren.
*Alle drei Richter versahen weiterhin ihren Dienst am OLG Naumburg. Mindestens zwei von Ihnen waren Straftäter, die nicht verurteilt werden konnten.
*Der Gesetzgeber hat daraus keine Konsequenzen gezogen. Fälle wie der von Görgülü können weiterhin so passieren, obwohl die Gesetzgebungslücke bekannt ist. Man will sie offensichtlich nicht schließen und nimmt es hin, dass Rechtsbeugung durch Richter auch weiterhin straffrei stattfinden kann

Der Fall Görgülü (Wikipedia)

Der Fall Görgülü – ein Sorgerechtsstreit schreibt Rechtsgeschichte

Fachaufsatz: Kollegialrichter können straflos Recht beugen, Dr. Christoph Mandla

Ein junge wird immer wieder in Obhut genommen aufgrund der Umstände im Haushalt der Mutter. Und er kommt immer wieder zurück. Auch, als die Mutter mit einem Mann zusammenzieht, der wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist und sich Kinder nicht nähern darf. Man erteilt der Mutter Auflagen, nimmt das Kind zwischenzeitlich auch mal wieder in Obhut, die Gerichte schicken es aber wieder zurück zur Mutter. Ein Glücksfall für diese, ist doch nach den späteren Berichten der Junge die Einkommensquelle der kleinen Familie – denn er wird europaweit zum Missbrauch durch Pädophile angeboten. Die Auflagen, die der Mutter erteilt wurden, kontrollierte niemand. Immer wieder wurden bei den Behörden Anzeigen erstattet und darauf gedrängt, dass etwas zum Schutz des Jungen unternommen wird. Nichts geschah.

Durch Hinweise flog der Missbrauch auf, die Strafverfolgungsbehörden wurden tätig und brachten den Skandal ans Tageslicht, Ein Skandal, der als einer der schlimmsten Missbrauchsskandale in Deutschland gilt. Jugendamt und Gericht schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu, niemand fühlte sich schuldig. Alexander Riedel, der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe, füllte sich bei einer Pressekonferenz am 07.09.2018 noch bemüßigt zu erklären:

„Ausgegangen wurde von einer gewissermaßen geminderten Stufe, nämlich einer Gefährdung des Kindeswohls. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, immer nach dem mildesten Mittel des Eingriffs zu suchen, wodurch das Kind geschützt werden kann. Und dabei, dass würde ich mir jetzt zutrauen sozusagen, ist ein Abstellen auf die Mutterliebe einer Mutter gegenüber ihrem Kind ein relativ naheliegender Gedanke. Es lagen ja auch keine Erkenntnisse vor, dass die Mutter in diesem Fall der größte Feind des eigenen Kindes ist“.

Wohlgemerkt, diese Äußerung wurde getroffen, nachdem auch die Gerichte schon jahrelang mit der Familie beschäftigt waren. Ob Herr Riedel im Fall von Vaterliebe ebenso verständnisvoll argumentiert hätte? Wohl kaum, wie der Rechtsprechung des OLG zu entnehmen ist.

Der Fall wurde umfangreich aufgearbeitet, eine Untersuchungskommission eingesetzt, 100 Empfehlungen erarbeitet. Aus eigener Erfahrung und der aus anderen Fällen kann ich versichern, dass auch 2021, dem Zeitpunkt, zu dem dieser Artikel entstanden ist, noch immer dieselben Fehler begangen werden. Ich hake die einzelnen Punkte nach und nach ab, auch wenn sie in der Praxis leider nicht immer das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind. In der Landesregierung interessiert man sich dafür jedoch nicht. Vermutlich muss erst die Presse wieder darauf aufmerksam werden.

*Der Junge lebt mittlerweile in einer Pflegefamilie.
*Die Mutter wurde zu 12 1/2 Jahren Haft, ihr Lebensgefährte zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Auch gegen zahlreiche weitere Täter sind Verurteilungen ausgesprochen worden.
*Soweit bekannt, hatte dieser Skandal für keinen der Behördenmitarbeiter in Jugendamt und den Gerichten irgendeine Konsequenz, trotz nachweisbar massiven Fehlverhaltens. Auch der Präsident des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel, ist 2021 noch immer in seinem Amt.

Der Staufener Missbrauchsfall (Wikipedia)

Abschlussbericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe zum Staufener Missbrauchsfall

Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz

 

Es geht um Eddie, einen unverheirateten Vater, der über 5 Jahre quer durch Europa an 3 verschiedenen Gerichtsstandorten für die Durchsetzung seiner Grund- und Menschenrechte und die seines Kindes gekämpft hat – nämlich „einander sehen zu dürfen“.

 
Die Handlungen der Mutter, die alles unternommen hat, um die Beziehung zwischen Vater und Kind zu zerstören und den von ihr unerwünschten Umgang zu unterbinden und dabei auch vor den grausamsten Mitteln nicht Halt gemacht hat, stehen dabei nicht im Vordergrund.
 
Diese Seite familienunrecht.de erzählt die Behandlung von Eddie durch den Rechtsstaat und dessen Anwendung des Familienrechts. Die Bundesrepublik Deutschland musste im Jahr 2009 auf Grund einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der „Diskriminierung unverheirateter Väter“ die Rechte der Väter stärken.
 
Wie dieser Fall klar aufzeigt, hat sich in der Praxis jedoch nichts verändert. Eddie wurde im Zeitraum 2012 bis 2017 durch den deutschen Rechtsstaat von der Opfer- in die Täterrolle gezwängt und unter Missachtung einer Vielzahl von Grund- und Menschenrechten systematisch diskriminiert. Die deutsche Justiz hat wesentlichen Anteil an der Zerstörung des Lebens von Eddie und auch des Lebens seiner Tochter, die unter Aufsicht des Gerichts von der Mutter psychisch misshandelt wurde (Parental Alienation Syndrome)!
 
Die Seite familienunrecht.de zeigt die Fakten des Rechtsstreits aus Sicht von Familie, Freunden und Angehörigen, akribisch aufgearbeitet, um die eklatanten Fehler des deutschen Familien(un)rechts herzuleiten und zu dokumentieren.
Die deutsche Justiz würde am liebsten alles unter den Tisch kehren und ist bis heute nicht bereit, aus den Fehlern zu lernen, die zum unnötigen Verlust eines wertvollen und unschuldigen Menschenlebens, nämlich des deutschen „Umgangsvaters“ Eddie geführt haben.
 
Eddie verstarb 2017. Er nahm sich das Leben, hielt es nach Jahren nicht mehr aus. Er schrieb vor seinem Freitod noch Abschiedsbriefe an die beteiligten Richter. Sein Fall ist umfangreich dokumentiert und die Familie und Freunde haben erstmals den Begriff „Familienunrecht“ als Homepage an den Start gebracht mit allen Informationen, die ihnen in dem Fall zur Verfügung standen. In Anerkennung dessen findet sich auch dieser Fall an der „Wall of shame“ und die Gedanken sind bei der Familie und den Freunden, die einen geliebten und geschätzten Menschen verloren haben, der einfach nur Vater sein wollte.
 
* Vater in Deutschland. Genau das war das Problem.
* Konsequenzen hatte das Versagen der staatlichen Institutionen keine.
* Zu viele Fälle musste ich in ähnlicher Form erleben und bitte jeden, der mit solchen Gedanken spielt, sich Hilfe zu suchen. Das eigene Leben ist zu wertvoll.
 

Bernd Kuppinger hat etwas bisher einmaliges vollbracht: der hat in zwei erfolgreichen Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewonnen. Es wurde zweimal festgestellt, dass Deutschland seine Menschenrechte verletzte. Wie aber kam es dazu?

Kuppinger wurde Vater, war mit der Mutter nicht verheiratet. Die Mutter wollte ihm von Anfang an aus dem Leben des Kindes fernhalten. Die deutschen Gerichte unterstützen sie dabei tatkräftig und verschleppten die Verfahren – 4 Jahre und 10 Monate dauerte das Umgangsverfahren. Das war dem EGMR deutlich zu lange, er stellte fest, dass Kuppinger dadurch in seinem Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigt wurde. Die Entscheidung des EGMR beeindruckte die Mutter wenig, sie boykottierte den Umgang zwischen Vater und Kind weiterhin. Kuppinger beantragte 3.000 EUR Ordnungsgeld. Die Gerichte verhängten für sechs ausgefallene Umgänge insgesamt lediglich 300 EUR. Das rief erneut den EGMR auf den Plan, der nicht nachvollziehen konnte, weshalb trotz gesetzlicher Möglichkeit, in jedem einzelnen Fall bis zu 25.000 EUR Ordnungsgeld oder ersatzweise bis zu 6 Monaten Ordnungshaft zu verhängen, solch lächerliche Beträge verhängt werden. So würde doch niemand dazu bewegt, sein Verhalten zu ändern.

Nach dem ersten EGMR-Verfahren wurde in Deutschland die Möglichkeit einer Entschädigung für überlange Verfahren in §198 GVG aufgenommen. Bei seiner Einführung bereits als unzureichend kritisiert, erfolgte die Änderung doch erst wieder nach der zweiten EGMR-Entscheidung. Eingeführt wurde die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde. Die Politik geht leider immer nur den kleinsten möglichen Schritt im Familienrecht. Kuppinger schrieb also nicht nur Rechtsgeschichte, er war auch maßgeblich dafür verantwortlich, dass das deutsche Rechte verändert werden musste.

Was hat es ihm gebracht? Einmal 5.200 € und einmal 15.000 € Entschädigung, die ihm durch den Europäischen Gerichtshof zugesprochen wurden. Mehr war es nicht wert, dass ihm Zeit seines Lebens sein eigenes Kind vorenthalten und zu seinem erbitterten Feind erzogen wurde. Denn nachdem er das zweite mal vor dem EGMR erfolgreich war, entschieden die deutschen Gerichte, dass man jetzt auch nichts mehr machen könne, das Kind sei mittlerweile völlig entfremdet. Zeit schaffte Fakten. Fakten, die die deutschen Gerichte selbst schafften durch ihre menschenrechtswidrige Vorgehensweise. Man nannte auch klar und deutlich die Mutter als Verursacherin, ließ allerdings weiterhin zu, dass sie das Kind weiterem psychischen Missbrauch durch Entfremdung aussetzte. Kuppinger gestand man lediglich zu, dass er seinem Sohn einmal monatlich einen Brief schreiben und ihm so sein Interesse an ihm vermitteln könne. Die Mutter, die sich bis dahin an keinerlei Auflagen gehalten hatte, erteilte man die Auflage, dem Kind die Brief unverzüglich auszuhändigen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Gerichte Kuppinger damit zum Abschluss noch einmal verhöhnen wollten, wohl wissend, dass diese Briefe zum einen keinerlei positive Entwicklung beim Sohn bewirken würden und zum anderen dies nicht ansatzweise eine Anerkennung des Rechtes auf Familienleben ist, geschweige denn Hilfe für das entfremdete Kind.

* Bernd Kuppinger verstarb 2021, in dem Jahr, in dem sein Sohn 18 Jahre alt wurde. Gesehen hat er ihn nach den EGMR-Entscheidungen nicht.
* Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde sind zwar im FamFG enthalten, werden von den Gerichten aber häufig ignoriert oder ausgehebelt. Die Verfahrensdauern sind weiterhin viel zu lange und Familiengerichte entscheiden schwierige Fälle noch immer lieber durch Zeitablauf anstatt durch Kinderschutz.
* Immer wieder ist aus Verfahren zu hören, dass Familienrichter sich klar positionieren, dass sie Ordnungsgelder nicht verhängen würden, denn diese würden ja nur die Kinder belasten. Sie ignorieren damit, dass Ordnungsgelder erst durch ein Verhalten notwendig werden, welches Kindern bereits geschadet hat.
* Die deutsche Politik zeigt bis heute wie seit Jahrzehnten keinerlei Eigeninitiative, dass deutsche Familienrecht menschenrechtskonform zu gestalten. Positive Veränderungen gab es ausschließlich auf Druck des EGMR.
* Fälle wie der von Bernd Kuppinger gibt es weiterhin, Tag für Tag in Deutschland.

Der Fall Kuppinger ./. Deutschland bei Wikipedia

Der Fall auf der Seite der Kanzlei Baltes und Rixe, die die Verfahren vor dem EGMR führte

Hast Du weitere Fälle für die Wall of shame?

Die Auflistung auf dieser Seite ist keinesfalls vollständig. Hast Du weitere Fälle, die gut dokumentiert sind?

Dann gib uns einen Hinweis gerne per E-Mail an info@familienunrecht.org.