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	<title>Gutachter Archive - familienunrecht.org</title>
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	<title>Gutachter Archive - familienunrecht.org</title>
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		<title>Kindler, wie die Zeit vergeht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Aug 2022 09:54:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Experte für Kinderschutz, Prof. Heinz Kindler, hat auch nach acht Monaten mit seinem Gutachten noch nicht mal richtig angefangen. Das Gericht spielt dabei mit, will scheinbar ebenfalls verzögern. Ein Drama in mehreren Akten, welches das Familienrecht und Kindeswohl ad absurdum führt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/kindler-wie-die-zeit-vergeht/">Kindler, wie die Zeit vergeht</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Prof. Heinz Kindler ist Experte für Kinderschutz. Er ist Mitautor des „<a href="https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/asd_handbuch.pdf">Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)</a>“, hat an zahlreichen Publikationen mitgewirkt, an der Aufarbeitung zahlreicher Skandale von Behördenversagen mitgearbeitet und leitet die Fachgruppe „<a href="https://www.dji.de/ueber-uns/mitarbeiterinnen/detailansicht/mitarbeiter/heinz-kindler.html">Familienhilfe und Kinderschutz</a>“ im <a href="https://www.dji.de/index.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Deutschen Jugendinstitut (dji)</a>. Und Prof. Kindler arbeitet auch als Gutachter im Familienrecht. Alles, was er sonst so im Kinderschutz anmahnt, könnte er dort praktisch anwenden. Tut er aber nicht. Nach mittlerweile acht ergebnislosen Monaten kann ich nur sagen: Kindler, wie die Zeit vergeht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber vielleicht habe ich den Auftrag auch falsch verstanden. Mit anderem Betrachtungswinkel könnte man es für ein Theaterstück halten. Welches Genre? Ein Drama, in mehreren Akten. Schauen wir doch mal rein.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" fetchpriority="high" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=307%2C307&#038;ssl=1" alt="Kindler, wie die Zeit vergeht und Gutachten nicht zum Ende kommen." class="wp-image-622" width="307" height="307" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=1024%2C1024&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=300%2C300&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=768%2C768&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 307px) 100vw, 307px" /><figcaption class="wp-element-caption">Das Schauspiel beginnt, mit Prof. Kindler in zentraler Rolle</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Erster Akt: Kindler kommt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im kleinen Städtchen Emmendingen in Baden-Württemberg hatte man sich am Amtsgericht mit dem Umgangsverfahren ja gemütliche 2 ½ Jahre Zeit gelassen, ist jedem Verzögerungswunsch der Mutter nachgekommen und hat dann ein <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">Gutachten von Dr. Anita Schächter</a> an die Rampe gestellt, was vorne und hinten nicht haltbar ist. Dies schien auch das Amtsgericht so zu sehen und hat im Sorgerechtsverfahren für alle ziemlich überraschend am 30.12.2021 einen neuen Gutachter bestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Prof. Dr. Heinz Kindler, ausgewiesener Experte für Kinderschutz. Es gab einen Beschluss, sehr klare Fragen und einen Auftrag, der sehr deutlich die Abklärung einer Kindeswohlgefährdung enthielt. Da muss man ran, da drängt was, könnte man also meinen. Kindler zu bestellen, der weit weg ist und als großer Experte gilt, das ist ein Statement. Das Gericht hatte auch klar Handlungsvorgaben gemacht, sollten Mutter und / oder Kind nicht an der Begutachtung mitwirken. Lediglich die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Fristsetzung an den Sachverständigen wurde „vergessen“ (siehe „<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a>“).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber nun gut, Kindler ist Profi in diesem Arbeitsfeld. Er wird es schon richten, weist ja selbst immer wieder darauf hin, dass zügig gehandelt werden muss. So zumindest meine naive Annahme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweiter Akt: Kindler arbeitet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ende Januar erhielt ich dann ein Schreiben mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Anfang März gab es dann ein Gespräch, zumindest mit mir. Von der Mutter war durch ihre Anwältin zu vernehmen, dass „eine grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit bestehe“, aber erst einmal keine Termine vereinbart werden könnten. Same procedure as ever, erst Zusammenarbeit ankündigen, wenn es dann aber konkret wird doch irgendwelche Gründe erfinden, weshalb es nicht geht. Ist umfangreich aus den Akten ersichtlich und Standardvorgehen aktiv entfremdender Eltern und deren Anwälte, sollte also niemanden überraschen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da es am 01.03.2022 in einem anderen Verfahren einen Anhörungstermin gab, bat Kindler beim Amtsgericht um die Mitteilung, „<em>ob im Rahmen der Begutachtungsfrist noch etwas zugewartet werden kann</em>“. Grund war, dass die Mutter gegen seine Bestellung (und auch die des Verfahrensbeistandes) Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt hatte und bereits ankündigte, bei der vorhersehbaren Ablehnung notfalls auch Verfassungsbeschwerde einzulegen. Kindler meinte, er hätte keine Erfahrung, „<em>wie schnell ggfs. das Bundesverfassungsgericht reagiert</em>“. Muss er ja auch nicht. Seine Aufgabe hatte das Gericht klar beschrieben. Würde es Änderungen geben, würde ihn das Gericht schon darauf hinweisen und seine Tätigkeit lenken (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/404a.html">§404a ZPO</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beschwerden der Mutter gegen die Sachverständigen- und Verfahrensbeistandsbestellung wurden vom Oberlandesgericht am 01.03.2022 zurückgewiesen. Am 03.03.2022 erhielt Kindler nach dem durchgeführten Anhörungstermin im anderen Verfahren per Beschluss weitere Hinweise zur Durchführung des Gutachtens und was er konkret zu tun habe. Notfalls sei das Gutachten auch ohne Mitwirkung von Mutter und Kind auf Aktenlage zu erstellen. Sollte Kindler Unterstützung durch das Gericht benötigen, solle er sich melden. Abwarten? Nein, Handeln war das Gebot der Stunde.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-medium"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" width="300" height="200" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=300%2C200&#038;ssl=1" alt="Kindler, wie die Zeit vergeht. Gesprochen wird nur mit einem Elternteil" class="wp-image-623" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=1024%2C682&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption class="wp-element-caption">Im Gespräch mit dem Sachverständigen. Ergebnisse gibt es aber auch Monate später nicht.</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Dritter Akt: Kindler, wie die Zeit vergeht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nachdem es ein Gespräch mit mir gab und Kindler klare Anweisungen vom Gericht erhalten hatte, war ich froher Hoffnung, dass er nun sein Gutachten zügig voranbringen wird. Erkennbare Hinderungsgründe gab es nicht. Nur, dass das Gericht die Frist zur Gutachtenerstellung auch nach mehreren Hinweisen nicht setzen wollte und sogar log und offen manipulierte, trieb mir immer wieder den Puls nach oben (siehe „<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a>“). Dies machte erst später Sinn in dieser Tragikomödie.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Von Kindler jedenfalls war in den kommenden Monaten nichts mehr zu hören. Das Amtsgericht fragte am 29.06.2022 bei ihm an, wann denn mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen sei. Am 28.07.2022 teilte das Amtsgericht sogar noch mit, „<em>dass durch das Gericht wiederholt versucht wurde den Sachverständigen telefonisch zu erreichen und sein Büro wurde um Rückgabe der Akten und Gutachtenvorlage gebeten</em>“. Kindler wie vom Erdboden verschluckt? Aber das Gericht setzte ihm – per Brief, nicht per Beschluss, eine Frist zur Gutachtenvorlage bis zum 11.08.2022.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/magnifying-4340698_640.jpg?resize=404%2C269&#038;ssl=1" alt="Prof. Kindler spurlos verschwunden? Das Amtsgericht hat keinen Kontakt zum Sachverständigen." class="wp-image-624" width="404" height="269" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/magnifying-4340698_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/magnifying-4340698_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 404px) 100vw, 404px" /><figcaption class="wp-element-caption">Professor gesucht: Kindler, Spurlos verschwunden?</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Vierter Akt: Kindler lamentiert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Beruhigung aller gab es am 08.08.2022 dann ein Lebenszeichen von Kindler, &#8222;nur&#8220; sechs Wochen nach Aufforderung durch das Amtsgericht. Er gab eine kurze Sachstandsdarstellung. Gespräch mit Vater hat stattgefunden, bei der Mutter wäre zwar eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, aber keine Bereitschaft für Terminvereinbarungen (hä?). Das war der Sachstand von Anfang März, nur halt fünf Monate später noch einmal mitgeteilt. Er behauptete, das Gericht habe ihn als Sachverständigen in einem Telefonat am 03.03.2022 und auch schriftlich darauf hingewiesen, abzuwarten, bis das Beschwerdeverfahren der Mutter gegen die Sachverständigenbestellung entschieden wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Er wies darauf hin, dass das Oberlandesgericht das Kind ja in einem anderen Verfahren letztens angehört habe. Es sei aber nicht bekannt, ob die Mutter nun Verfassungsbeschwerde eingelegt hätte und wenn, ob dies einen Hinderungsgrund für ihr darstellen würde. Aus diesen Gründen könne er das Gutachten nicht vorlegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach insgesamt über 7 Monaten in einem Verfahren zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung ist das schon ziemlich dünn. Kindler hat einfach nichts gemacht, die Aufträge des Gerichts ignoriert und dann zeigen sich auch noch deutliche Widersprüche in seinen Ausführungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn für seine Behauptung, dass Gericht hätte am 03.03.2022 ein „abwarten“ vorgegeben, gibt es keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil hat das Gericht an dem Tag sehr klare Handlungsvorgaben an Kindler per Beschluss gesandt (siehe Zweiter Akt). Kindler behauptete auch, dass ihm nicht bekannt sei, ob das Oberlandesgericht bereits über die Beschwerde entschieden habe. Dumm nur, dass er in jedem Fall von mir am 31.03.2022 per E-Mail darüber informiert wurde. Ich habe auch vom Verfahrensbeistand eine schriftliche Information, dass ihm diese Entscheidung auch vom Gericht mitgeteilt wurde. Wäre schon merkwürdig, wenn nicht auch Kindler diese Info direkt vom Gericht erhalten hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kindler verstrickt sich in Widersprüchen oder lügt. Unterm Strich war er schlicht fünf Monate untätig, obwohl sein Gutachten hätte erstellen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dafür stellt er über das Gericht an die Mutter die Frage, ob sie oder das Kind nicht vielleicht doch am Gutachten mitwirken wollen. Dies wäre doch für die Gutachtenerstellung viel besser. Damit liefert Kindler die Vorlage für den fünften Akt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fünfter Akt: Die Schmierenkomödie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser am Amtsgericht Emmendingen hätte jetzt fuchsteufelswild sein müssen. Der Sachverständige hat die Frist zur Erstattung des Gutachtens bis zum 30.05.2022 ignoriert. Auch seine nochmalige Fristsetzung bis zum 11.08.2022 zur Vorlage des Gutachtens. Logische richterliche Konsequenz zur Sicherstellung eines zügigen Verfahrensablaufs wäre jetzt gewesen, dem Sachverständigen in Anwendung von §411 ZPO ein Ordnungsgeld anzudrohen und eine kurze Nachfrist zu setzen. Dazu hätte es aber</p>



<ol class="wp-block-list" type="a">
<li>Einer gesetzeskonformen Fristsetzung für das eigentliche Gutachten bedurft, die das Amtsgericht seit Monaten verweigert und</li>



<li>Eines ernsthaften Willens, das Verfahren tatsächlich zu beschleunigen</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Letzteres kann man ausschließen. Schon am 13.12.2021, einen Tag <strong>VOR</strong> einem Anhörungstermin am Amtsgericht, damals noch beim Amtsgerichtsdirektor Thomas Krebs, <a href="https://www.facebook.com/DerTeltower/posts/pfbid02N7giLZq42mBkcw4oHsLpNvRiGviP2GscsbNW9jm7m7waJLSfcEfybRdBvf1cVioPl" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hatte ich bei Facebook geschrieben</a>, dass das Gericht offensichtlich keine Lust auf das Verfahren hat und es verschleppen will. Krebs würde mir im Termin also versuchen klarzumachen, dass ich keine Chance habe. Er könne es entweder kurz und günstig (Antragsrücknahme, bequem für ihn) oder lang und teuer (Gutachten und Verfahrensverzögerung) machen. Das Ergebnis würde schon von vornherein feststehen. Im Termin kam es dann genau so. Ich bin weder Hellseher noch Magier. Im Verlauf der Jahre erkennt man, wenn sich ein Gericht sich um Entscheidungen drücken und wegsehen will.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser ist nun also in die Fußstapfen seines Vorgängers getreten. Man könnte auch sagen, er hat in diesem Drama die Regie übernommen. Hätte er den „Fehler“ seines Vorgängers, dem Sachverständigen keine gesetzeskonforme Frist zu setzen, korrigiert, wäre das ganze nicht aufgegangen. Kindler hätte zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes rechtzeitig handeln und das Gutachten abliefern müssen. Genau so, wie es der Gesetzgeber fordert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So aber können sich alle gemütlich zurücklehnen und die Zeit verstreichen lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser griff dann freundlicher Weise auch die Anregung von Kindler auf, bei der Mutter nachzufragen, ob sie denn nicht vielleicht doch am Gutachten mitwirken wolle. Dabei hatte die Anwältin der Mutter nur wenige Tage zuvor gegenüber Esser zum wiederholten Male bekundet, dass es keine Mitwirkung geben werde. Wie oft sie so etwas ablehnen muss, bis es akzeptiert wird? Vermutlich, bis mein Sonnenschein 18 Jahre alt ist und alle die Akte schließen können. Ganz so lange wollte Esser die Frist zur Antwort dann aber doch nicht setzen. Er beschränkte sich auf großzügige 3 Wochen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die laufende Beschleunigungsrüge kann er so zumindest sagen, dass er nicht untätig war. Nur, dass seine Tätigkeiten das Verfahren nicht beschleunigen, sondern weiter verzögern. Dies ist ja aber auch gewollt. Nicht vom Gesetzgeber, aber von Richter Esser und Co.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie es weitergehen wird …</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Akte in diesem Drama werden folgen. Seit über drei Jahren verschleppt man die Verfahren in Baden-Württemberg nun schon. Es wird jetzt wohl noch ein paar Mal hin und her geschrieben. Dann ist Weihnachten. Irgendwann im ersten Halbjahr 2023 kommt dann vielleicht mal das Gutachten. Und es wird hin- und her geschrieben. Ein Termin angesetzt … Termin verschoben … geschrieben … 15. Geburtstag meiner Tochter. Vielleicht Befangenheitsantrag über zwei Instanzen. Fristverlängerungen, vielleicht mal wegen eines eingewachsenen Zehennagels (alles andere an Gründen hatten wir schon). Irgendwann wird es einen Termin geben … und dann geschrieben … Weihnachten 2023. Kindler, wie die Zeit vergeht …</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=386%2C370&#038;ssl=1" alt="Kindler, wie die Zeit vergeht. Zeit, dies es in Kinderschutzfällen nicht hat." class="wp-image-625" width="386" height="370" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=1024%2C985&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=300%2C289&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=768%2C739&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 386px) 100vw, 386px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeit schafft Fakten. Verzögerungen in Kinderschutzfällen schädigen Kinder</figcaption></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph">Und mal schauen, wie lange es am Amtsgericht ausgereizt werden kann. Vielleicht mit weiteren Terminen, Verlegungen, dem nächsten Richterwechsel (wir haben ja erst drei Richter durch) oder Fristverlängerungen. Den Wünschen der Anwältin der Mutter auf Verzögerung wird immer dankend nachgekommen, obwohl das Gericht verpflichtet wäre, das Verfahren zu beschleunigen. Kindler, wie die Zeit vergeht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">16. Geburtstag meiner Tochter, vielleicht sind wir da schon beim Oberlandesgericht. Dieses wird sich vielleicht auch noch mit dem 17. Geburtstag meiner Tochter beschäftigen. Und irgendwann gibt es dann einen Jubelschrei und es heißt „endlich 18“. Nicht von meiner Tochter, sondern von Gericht, Jugendamt und Verfahrensbeistand, welche es erfolgreich geschafft haben, zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg den Missbrauch eines Kindes dann insgesamt 14 Jahre lang zu ignorieren. Kindler, wie die Zeit vergeht!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schlagworte wie „selbstgefährdender Kindeswille“, „symbiotische Mutter-Kind-Beziehung“, &#8222;stark eingeschränkte Bindungstoleranz“ oder Gefahr der Parentifizierung (Gutachterin) haben niemanden zum Einschreiten bewegt. Dass in Baden-Württemberg selbst Jugendamt und Verfahrensbeistand schon 2019 von Eltern-Kind-Entfremdung gesprochen haben? Vergessen wir es bitte ganz schnell! Vor allem, dass dies jetzt noch in aller Deutlichkeit von einem sehr versierten und anerkannten Kinderpsychologen eindringlich bestätigt wird. Davon möchte niemand etwas wissen, denn dann müsste man ja handeln. Nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Form psychischen Missbrauchs und Gewalt gegen Kinder anerkannt. Er hat auch klargestellt, dass staatliche Behörden aktiv handeln müssen (<a href="https://hochstrittig.org/egmr-pisica-moldavien-egmr-23641-17/">Fall Pisica vs Moladwien</a>). Darum versucht man auch alles, diesen Kinderpsychologen bloß nicht anzuhören. Man verlässt sich lieber auf den <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">zweifelhaften Sachverstand</a> der eigenen Sachverständigen. Diese hat von dem Thema augenscheinlich keine Ahnung und versucht, wie in anderen von ihr vorliegenden Gutachten, irgendwie die Mutter zu schützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kindler unterdessen geht weiterhin seiner Haupttätigkeit als Wissenschaftler nach. Am 23.08.2022 war er Referent eines <a href="https://kinderschutzhotline.de/pluginfile.php/228/block_frontpagecontent/content/Programm%20Fachtag_Med.Kinderschutzhotline_23.8.2022%20%2801.08.2022%29.pdf?time=1659444669473">Online-Fachtages zu emotionaler Gewalt</a>. Man traut ihm also das Fachwissen in diesem Bereich zu. Nur in der Anwendung in der eigenen Sachverständigenpraxis scheint es dabei zu hapern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zeitdruck bei der Erstellung des Gutachtens hat Kindler nicht. Seine Vertrauten im Amtsgericht Emmendingen setzen in diesem Fall ja die gesetzlichen Sanktionsmechanismen außer Kraft und scheinen Rechtsbeugung zu begehen. Und sein Geld wird Kindler so oder so bekommen, vermutlich durch Auferlegung der Kosten zu meinen Lasten. Wird wohl eine der teuersten Theaterkarten aller Zeiten werden. Der Gesprächstermin mit mir Anfang März? Man könnte den Eindruck bekommen, dass dieser nur stattfand, um mich zu beruhigen und mir den Eindruck zu vermitteln, dass ja etwas passieren würde. Denn sonst hat Kindler in den folgenden fünf Monaten rein gar nichts gemacht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur, warum macht Kindler als anerkannter Wissenschaftler und Kinderschutzexperte so etwas mit? Geld könnte ein Motivator sein. Vielleicht aber auch, dass ich seiner Chefin, Prof. Sabine Walper, Leiterin des Deutschen Jugendinstituts, unter anderem im Zuge des <a href="https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/update-zur-chronik-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-76.php" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Skandals um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“</a>, mehrfach auf die Füße treten musste? Ist nicht auszuschließen, dass Kindler seine fachlichen Ansprüche auch aus diesen Gründen zurückstellt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Angesichts des Verhaltens, was hier Gericht, Sachverständige und weitere zeigen, <mark>habe ich manchmal den Eindruck, &#8222;Staatsfeind Nr.</mark> 1&#8243; zu sein. Eines Verhaltens, was weit außerhalb dessen liegt, was rechtlich zulässig ist. Eines Verhaltens, welches dem Kinderschutz widerspricht. Da ich in meinen verschiedenen Funktionen solche Missstände anprangere und auf eine Verbesserung des Familienrechts hinwirke, ist dies einigen vielleicht ein Dorn im Auge. Vielleicht haben einige dieser &#8222;Fachkräfte&#8220; die Sorge, in einem qualitativ hochwertigen Familienrechtssystem keinen Platz mehr zu finden? Davon ist auszugehen und das wäre auch für alle beteiligten Kinder zu wünschen. Bis dahin ist es aber noch eine Weile hin und so nehmen Kinder weiterhin Schaden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur was ist, wenn diese ganzen Vorgänge in den Verfahren irgendwann einmal auch öffentlich aufgearbeitet werden? Mehrfach schon wurden Untersuchungsberichte verfasst. Z.B. in Hamburg nach einer Reihe von dramatischen Fehlentscheidungen in Kinderschutzfällen, in Staufen oder Lüdge. Oder im Fall Alessio im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Häufig mit an Bord zur Untersuchung: Heinz Kindler. Insofern ist er für das Amtsgericht sicherlich eine gute Wahl. Denn in diesem Fall wird er nicht an der Beurteilung eigener Verfahrensfehler beteiligt sein. Und unseren zweiten Verfahrensbeistand kennt Kindler vielleicht aus dem <a href="https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/Fall+Alessio.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Fall Alessio</a>. Denn der war zu dieser Zeit im verantwortlichen Jugendamt in verantwortungsvoller Position beschäftigt.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/hammer-719066_640.jpg?resize=337%2C253&#038;ssl=1" alt="Selbst das beste Recht ist nur so gut wie seine Anwender" class="wp-image-299" width="337" height="253" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/hammer-719066_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/hammer-719066_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 337px) 100vw, 337px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Update 30.12.2022 &#8211; Mission 18 läuft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist Jahrestag. Genau vor einem Jahr wurde Prof. Kindler beauftragt, ein Gutachten zu erstellen bezüglich der Gefährdung meines Sonnenscheins im Haushalt der Mutter und durch deren Verhalten. Wo stehen wir heute?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kindler hat bisher nur mit mir, nicht aber mit Mutter oder Tochter gesprochen. Die Mutter zieht immer wieder rechtlich unzulässige Rechtsmittel, welche zwar zurückgewiesen werden, was aber erneut verzögert. Und wie in den Vorverfahren die wildesten Atteste von Ärzten, welche ihr alles bestätigen würden, wie bereits in früheren Verfahren nachgewiesen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht schläft sich aus, hat dem Gutachter Kindler bisher keine aktuelle Frist zur Gutachtenerstattung gesetzt. Nur keine Eile, wenn es um Kindeswohlgefährdung geht und schon gar keine sorgerechtlichen Maßnahmen, um die Begutachtung zügig durchführen zu können. Beschleunigung? Amtsermittlung? Könnte ja Arbeit machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und wie sieht der Verfahrensbeistand die Situation? Er ist für das Kind da. Nur hat auch er dieses bisher noch nicht zu Gesicht bekommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Vorgehen ist wenig überraschend, hat die Mutter es doch im Vorverfahren ebenso an den Tag gelegt. Darum hatte ich auch bei Einleitung des Verfahrens darauf hingewiesen (wieder einmal). Das Gericht wusste es und wollte schlicht nichts machen. Die Verzögerungstaktik des Gerichts hatte ich bereits vor dem Anhörungstermin bei <a href="https://www.facebook.com/DerTeltower/posts/pfbid02NAvWfUuEKWBte3jiQpuraBnzCxYs4R9h6bbghpWRecMg5eP8gJ7Niz9L8SkA1MERl?__cft__[0]=AZVQYdH0zP0LEwayj-JVNZDUxDZk8IYy6ziUhSbORz-cs6seD_iRlPbCSOH1_SiWs7ya3C5cWE9q1ShMiJ2t75eJM_b2wlXwfTgHFnBLlXECdzv2wB59LKAswhLLsoO_wVw&amp;__tn__=%2CO%2CP-R" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Facebook</a> veröffentlicht. Und genauso wird es auch weiterhin durchgezogen. Mission 18 läuft – und damit ist nicht der früher verfehlte Versuche der FDP gemeint, 18% zu erreichen, sondern die Verzögerung der Verfahren, bis mein Sonnenschein 18 Jahre alt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein solches Verhalten ist menschenrechtswidrig, Deutschland wurde dafür auch schon mehrfach verurteilt. Und trotzdem wird es Tag für Tag immer wieder durchgezogen. Von denjenigen, die sich verpflichtet haben, Recht und Verfassung zu wahren. In Baden-Württemberg haben sowohl <a href="https://familienunrecht.org/kinderschutz-nur-wenn-die-mutter-es-will/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jugendamt</a> als auch damaliger <a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verfahrensbeistand</a> schon vor 3 ½ Jahren auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen, das Gericht die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet. Nur hatte niemand ein Konzept dafür, was man machen sollte, wenn sich die Mutter verweigert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf einer Fortbildung zum Thema Kindesmissbrauch gab es letztens eine recht einfache Aussage. Wer Kinder missbraucht, wirkt nahezu nie bei der Aufklärung mit. Es muss zum Schutz der Kinder eingegriffen werden. Ob die missbrauchenden Eltern wollen oder nicht, dürfe dabei keine Rolle spielen, es geht um Kinderschutz und um die Aufklärung einer Straftat. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Familiengericht und bei Kindern getrennter Eltern scheint ein solcher Schutz nicht zu gelten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein gutes Familienrecht schlecht angewandt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unser Familienrecht hat sicherlich Defizite. Es bietet aber auch heute bereits genügend Möglichkeiten, eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen. Wenn aber Gerichte dazu übergehen, Gesetze zu ignorieren, dann hat das nichts mehr mit Kindeswohl zu tun, sondern mit eigenen Motivationen. Schutz des eigenen Mutterbildes könnte ein Grund sein. Oder aber, dass es einfach ist, den Vater auszuschalten als die Mutter, die mit hochaggressiven Anwälten Gerichten und Jugendämtern seit jeher die Hölle heiß macht. Möchte niemand haben (gute Taktik), da lässt man doch gerne mal aus eigener Bequemlichkeit so ein bisschen Kindesmissbrauch durchgehen. Es ist ja nicht das eigene Kind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In meinem Fall ist vielleicht mittlerweile auch ein Grund, dass ich unbequem werde, an die Öffentlichkeit gehe. Das wirft man mir in letzter Zeit immer wieder vor. Man konstruiert daraus jetzt eine Rechtfertigung für die Ablehnung meines Sonnenscheins gegen mich. Ganz so, als wenn es die nachgewiesenen Manipulationen und Beeinflussungen der Mutter nie gegeben hätte. Die <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">zweifelhafte Sachverständige</a> blendet mittlerweile jeglichen Einfluss der Mutter auf das Kind in ihren Bewertungen aus. Nur so kann sie ihr eigenes Weltbild noch rechtfertigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, acht Jahre lang gab es zu meinem Fall in der Öffentlichkeit keinerlei Informationen. Obwohl ich selbst in meinen verschiedenen Funktionen immer wieder auch in der Öffentlichkeit und im Kontakt mit den Medien stand. Gerichte und Professionen verhielten sich genauso nachlässig und teils offen gesetzeswidrig, wie jetzt hier in den Fällen, die ich öffentlich mache. Man konnte zusehen, wie das ehemals nachgewiesen gute Verhältnis zu meiner Tochter schlechter und systematisch zerstört wurde. Vor den Augen der sogenannten &#8222;Fachkräfte&#8220;. Ich hatte es über die Jahre auch immer wieder detailliert schriftlich vorhergesagt. Und nochmal nein, ich bin KEIN Hellseher.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn ich solche Entwicklungen vorhersehen kann (und viele andere können es auch), bin ich dann zu schlau oder die anderen zu dumm? Oder ist es vielleicht die ganz bewusste Inkaufnahme des Missbrauchs von Kindern? Weil es bequemer ist, weil es weniger Arbeit macht? Weil es vielleicht auch den eigenen Neigungen entspricht? Das wird jeder, der so etwas tut, für sich selbst beantworten müssen. Es machen sich jedenfalls viele Fachkräfte mitschuldig am Missbrauch von Kindern, die sie eigentlich schützen sollen. Kann man im auch von Prof. Kindler mit verfassten Handbuch zum Kinderschutz und seinen weiteren Publikationen nachlesen. Und vor allem ziehen solche Fachkräfte den Ruf und das Engagement ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Dreck, die mit hohem Engagement im Rahmen der geltenden Gesetze gute Lösungen für die Kinder herbeiführen. Denn ja, auch die gibt es, die im Rahmen des Familienrechts und nicht des Familien<strong>UN</strong>rechts wirken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sollte man über laufende Gutachten öffentlich berichten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit diesem Artikel möchte ich niemanden motivieren, aus laufenden Gutachten- oder Gerichtsverfahren öffentlich zu berichten. Gerichte und auch Gutachter sollen die Möglichkeit haben, unbeeinflusst zu handeln und eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen zu können. Druck durch Presse oder Öffentlichkeit ist da eher kontraproduktiv.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus diesem Grund habe ich auch jahrelang geschwiegen. Auch im laufenden Verfahren habe ich zum Gutachten bisher bewusst nichts veröffentlicht, habe dies dem Gericht sogar ausdrücklich bestätigt – nicht auf Aufforderung, sondern aus eigener Motivation. Kindler sollte die Möglichkeit haben, sein Gutachten ohne öffentliche Begleitung zu erstellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mittlerweile sind acht Monate vergangen. So wirklich passiert ist nichts. Es wird verschleppt wie seit Jahren, manipuliert, teils offen gelogen. Erkennbar ist, dass nicht mehr im Rahmen von Gesetzen agiert wird und sämtliche Grundsätze, die in solch einem Gefährdungsfall eigentlich angewendet werden müssten, ignoriert werden. Nur aus diesem Grund habe ich mich jetzt entschieden, diese Vorgänge öffentlich zu machen. Meine Alternative ist, zu schweigen und zuzusehen, wie aktiv verzögert wird oder es öffentlich zu machen. Die Alternative eines ordnungsgemäßen Verfahrens- und Gutenablaufs lässt man mir nicht mehr.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Schutze der Nichtöffentlichkeit familiengerichtlicher Verfahren gibt es zu viel Missbrauch des Rechts, welche letztlich den Missbrauch von Kindern begünstigt. Solche Vorgänge müssen an die Öffentlichkeit und an die <a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/">Wall of shame</a>, um Kindern zukünftig den Schutz zu bieten, der ihnen nach Recht und Gesetz zusteht. <a href="https://familienunrecht.org/">Familienunrecht.org</a> soll dazu einen kleinen Beitrag leisten. Es braucht aber noch viel mehr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/kindler-wie-die-zeit-vergeht/">Kindler, wie die Zeit vergeht</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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		<title>Wenn Richter Gesetze missachten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2022 16:45:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachter]]></category>
		<category><![CDATA[Emmendingen]]></category>
		<category><![CDATA[Krähenprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Miossbrauchsfall Staufen]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbeugung]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Krebs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hält man sich am Amtsgericht Emmendingen an Gesetze oder begeht man Rechtsbeugung? Fakten zur Meinungsbildung über Richter Thomas Krebs.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Irgendwie muss sich in unserem Staate jeder an Gesetze halten. Tut man dies nicht, wird man durch Richter bestraft. Nur, was passiert, wenn Richter Gesetze missachten? Ja, auch das ist strafbar, sogar strenger als der Normalbürger. Das ist in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html">§339 StGB</a> geregelt und nennt sich Rechtsbeugung. Diese wird mit Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft. Weniger geht nicht, denn gerade Richter haben ja eine Vorbildfunktion und stehen für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Zumindest theoretisch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Krähenprinzip</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Richter Gesetze missachten, werden sie praktisch so gut wie nie verurteilt, man ist ja unter Kollegen. Nennt sich auch „Krähenprinzip“. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aka man verurteilt keinen Kollegen. Die „Welt“ hat letztens einen sehr passenden Artikel unter dem Titel „<a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239603989/Justiz-Wie-Richter-ihre-faktische-Unangreifbarkeit-ausnutzen.html">Wenn Richter ihre faktische Unangreifbarkeit ausnutzen</a>“ veröffentlicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Laufe der Jahre haben ich es mehrfach erlebt, dass Familienrichter die Gesetze nicht interessiert haben oder sie diese sogar sehr bewusst umgangen sind. Aus meinem eigenen Fall hier mal das aktuelle Beispiel. Ob es Rechtsbeugung ist oder nicht, darüber kann sich jeder selbst ein Bild machen.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=538%2C301&#038;ssl=1" alt="Wenn Richter Gesetze missachten, können sie sich meist auf den Schutz ihrer Kollegen verlassen" class="wp-image-612" width="538" height="301" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=1024%2C573&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=300%2C168&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=768%2C430&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=1536%2C859&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 538px) 100vw, 538px" /><figcaption>Wenn Richter Gesetze missachten, können sie sich meist auf den Schutz ihrer Kollegen verlassen</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Die Sachverständigen-Frist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Sorgerechtsverfahren wurde am 30.12.2021 ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben (ein neuer Sachverständiger, Experte für Kinderschutz, sehr bekannt, von weit weg). „Vergessen“ hat Richter Krebs dabei nur die nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/411.html">§411 I ZPO</a> zwingend erforderliche Fristsetzung. Diese muss es geben, damit sich die Verfahren nicht ewig in die Länge ziehen. Hat der Gesetzgeber klargestellt, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden wir für lange Verfahrensdauern ja immer wieder verurteilt. Dass Richter Krebs auf Fristen für Sachverständige keinen Bock hat, hat er in Vorverfahren bereits deutlich gemacht. Vorverfahren, die sich ewig hinzogen Es war also kein Fehler, sondern eine bewusste Entscheidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gehe ich damit zu weit? Lesen Sie einfach weiter und urteilen Sie selbst.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Eisernes wegsehen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Am 04.02.2022 wiesen wir Krebs auf die fehlende Fristsetzung hin. Am 15.02.2022 teilte er dann in einem anderen Schreiben mit, dass dem Sachverständigen eine Frist bis zum 30.05.2022 gesetzt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ups, habe ich mich doch geirrt? Aber Moment, da muss es ja einen Beschluss geben, den wir noch nicht kennen. Also am 28.02.2022 Richter Krebs darum gebeten, uns den Beschluss doch bitte zuzusenden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Krebs gab dem Sachverständigen zwar schriftlich weitere Anweisungen. Den Beschluss übersandte er aber nicht und reagierte auch nicht auf das Schreiben meines Anwalts vom 28.02.2022.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=617%2C411&#038;ssl=1" alt="Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Wenn Richter so agieren, hat das meist nichts mit Rechtsfindung zu tun." class="wp-image-613" width="617" height="411" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=1536%2C1024&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 617px) 100vw, 617px" /><figcaption>Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Wenn Richter so agieren, hat das meist nichts mit Rechtsfindung zu tun.</figcaption></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph">Am 25.03.2022 telefonierte mein Anwalt mit der Geschäftsstelle des Gerichts. Dort hieß es, die Fristsetzung sei nur im Auftrag an den Gutachter enthalten. Man würde mit Richter Krebs Rücksprache halten, ob dieser uns übersandt werden dürfe, was schon ziemlich schräg ist, da man als Beteiligter solche Dokumente zugesandt bekommen muss und notfalls über Akteneinsicht sowieso sehen würde. Wenn es sie denn geben würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Überraschender Weise wurde dann am 29.03.2022 durch die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, dessen Direktor Krebs zu diesem Zeitpunkt war, ein Schreiben an den Sachverständigen mit einer Fristsetzung bis zum 30.05.2022 aufgesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter und Geschäftsstelle haben also bis dahin dreist gelogen. Oder sollte es eine andere Erklärung geben?</p>



<h3 class="wp-block-heading">Hebeln wir also das Gesetz aus</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch damit ist aber nicht alles gut. Denn eine solche Fristsetzung hat zwingend durch richterlichen Beschluss zu erfolgen. Ein Schreiben der Geschäftsstelle erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, was Richter mit Sicherheit wissen. Also durch meinen Anwalt das Gericht am 22.04.2022 darauf aufmerksam gemacht und einen solchen richterlichen Beschluss eingefordert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neuer Richter, altes Problem</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Krebs hatte sich bereits vom Acker gemacht (dazu am Ende mehr). Das Schreiben landete jetzt bei Richter Esser. Der war noch recht frisch am Amtsgericht, vorher war er bei der Staatsanwaltschaft. Dass sind die, die sich im Zweifel auch um die Verfolgung von Rechtsbeugung kümmern. Also wird er bestimmt rechtskonform handeln. Oder?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser teilte am 20.05.2022 mit, dass er die Fristsetzung nicht prüfen könne, „<em>da sich die Akte bzw. sämtliche Aktendoppel beim Sachverständigen bzw. beim OLG befinden</em>“. Ist schon spannend in Zeiten der elektronischen Akten auch an Gerichten. Die gibt es gerade, damit man handlungsfähig bleibt. Dafür teilte Esser noch mit, dass er nach Ablauf der Gutachten-Frist beim Sachverständigen eine Sachstandsanfrage stellen werde. Hä? Wieso erst nach Ablauf der Frist, wenn bereits alles zu spät ist?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 08.06.2022 fragte mein Anwalt bei Richter Esser schriftlich an, ob denn das Gutachten mittlerweile vorliege.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schweigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erneute Anfrage am 24.06.2022. Wir baten, das vermutlich ja schon lange erstellte Erinnerungsschreiben an den Sachverständigen zu übersenden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Richter lebt!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hatte ich zu dem Zeitpunkt bereits Sorge, ob Richter Esser verschollen oder unter den Aktenbergen begraben sein könnte, gab es am 29.06.2022 ein Lebenszeichen, ein sehr kurzes Schreiben an den Sachverständigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Sie werden gebeten, dem Gericht binnen 1 Woche anzuzeigen, bis wann mit der Gutachtenerstattung gerechnet werden kann.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine rechtskonforme Frist setzte Esser wieder nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Handeln erst nach Strafantrag</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sollte ich mich nicht freuen, dass das Amtsgericht zumindest mal reagiert hat? Nicht so wirklich. Dieser eine Satz wurde auf die Schnelle zwei Tage, nachdem der Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen Richter Krebs und Richter Esser bei der Staatsanwaltschaft zugestellt wurde, geschrieben. Haben Essers ehemalige Kollegen da vielleicht mal schnell zum Hörer gegriffen, um den früheren Kollegen zu warnen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie auch immer, Krebs und Esser haben sich eindeutig nicht ans Gesetz gehalten. Sie können sich nicht geirrt haben, denn selbst für den dümmsten Juristen haben wir es mehrfach einfach nachvollziehbar dargelegt und eingefordert. Krebs hat genauso verzögernd agiert, wie er es seit jeher gemacht und dabei auch schon nachweisbar gelogen hat. Rechtsbeugung wäre also der konsequente nächste Schritt in seinem Vorgehen, wenn das Rechtssystem nicht mehr ausreicht, um jeglichen Kontakt zu meiner Tochter zu verhindern. Meine Tochter hat dank der liebevollen Fürsorge ihrer Mutter auch nach über drei Jahren ihren Verfahrensbeistand noch immer nicht kennengelernt. Krebs hatte trotzdem kein Problem, einen Umgangsausschluss zu beschließen. Maßnahmen, um den Kontakt zu meiner Tochter zumindest für den Verfahrensbeistand zu ermöglichen, wollte er ums Verrecken nicht erlassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und wie wird es jetzt weiter gehen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn Richter Gesetze missachten, passiert ihnen nichts</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Staatsanwaltschaft wird man die Strafanzeige mit Sicherheit einstellen. Zu einer Verurteilung wird es nicht kommen – Krähenprinzip, siehe oben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im eingangs erwähnten Welt-Artikel wurde ein doch selbst für den ehemaligen BGH-Richter Thomas Fischer ziemlich klarer Fall von Rechtsbeugung beschrieben, in dem die Staatsanwaltschaft bereits nach 4 Tagen mitteilte, dass keine Ermittlungen wegen Rechtsbeugung aufgenommen werden würden. Fischer hielt diese für „<em>ungewöhnlich und kaum nachvollziehbar</em>“. Nun ja, auch Staatsanwälte sind ja Kollegen der Richter … oder später selbst Richter, siehe Esser.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Thomas Fischer sagt im Artikel auch folgendes:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>„Das Brechen des Rechts ist kein Massendelikt, die Justiz funktioniert im Grunde gut&#8220;, sagt er. „Rechtsbeugung ist eher ein Delikt des Alltags, der Routine, der Faulheit oder der Überforderung&#8220;, so Fischer. „Es kommt immer wieder vor, dass Angeklagte schlechten Amtsrichtern gegenübersitzen. Die können in ihrem Gerichtssaal mehr oder weniger machen, was sie wollen.&#8220; Es bleibe in solchen Fällen nur die begründete Hoffnung, dass die nächste Instanz dann qualitativ besser arbeite.“</em></p><cite>Thomas Fischer, Anwalt, ehemaliger BGH-Richter am Strafrechtssenat</cite></blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Wo ist Richter Krebs geblieben?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Soll ich jetzt also auf das OLG Karlsruhe, Senat in Freiburg, hoffen? Den Senat, der auch schon für den Missbrauchsskandal in Staufen verantwortlich war? Eher nicht. Vielleicht ahnen Sie es schon, Richter Thomas Krebs, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Emmendingen, ist jetzt Senatsvorsitzender im Freiburger Senat des OLG Karlsruhe. Glaubt also irgendjemand, dass dieser Senat die Entscheidungen eines neuen Vorsitzenden korrigieren wird?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wohl kaum, zumal Richter am Oberlandesgericht sogar ein Rechtsbeugungsprivileg genießen (<a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">siehe Wall of Shame, der Fall Görgülü</a>). Sie können für Rechtsbeugung nicht verurteilt werden. Krebs ist also in seinem Schlaraffenland angekommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Also, wieder mal ein schönes Beispiel des Familienunrechts in Deutschland. Hast Du auch so „schöne“ Beispiele? Dann hinterlasse gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Noch eine Runde auf Kosten der Steuerzahlen gefällig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">P.S.: Fragst Du Dich, wie Krebs vom Amtsrichter direkt zum Vorsitzenden eines OLG-Senates ernannt werden konnte? Und damit gleich mehrere Besoldungsgruppen überspringt (so was dauert normalerweise viele Jahre auf der Karriereleiter)?Krebs müsste mittlerweile 61 Jahre alt sein, die Pensionierung steht also bald an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um aber aus Steuerzahlers Schatztruhe die Pension eines OLG-Vorsitzenden zu erhalten, muss er diese Position mindestens zwei Jahre vor Pensionierung bekleidet haben. Keine Zeit mehr für Krebs auf der Karriereleiter. Da haben seine Vorgesetzten ihm dann scheinbar, entgegen allen Vorschriften, ein vorgezogenes Pensionsgeschenk gemacht. Für solch honorige Juristen darf der Steuerzahler dann gerne noch etwas tiefer in die Tasche greifen. Sie merken schon, Krähen untereinander sind sehr fürsorglich.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=580%2C325&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-611" width="580" height="325" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=1024%2C576&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=300%2C169&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=768%2C432&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 580px) 100vw, 580px" /></figure>
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		<title>Zweifelhafter Sachverstand</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2021 17:29:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachter]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern-Kind-Entfremdung]]></category>
		<category><![CDATA[Emmendingen]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Mindeststandards]]></category>
		<category><![CDATA[Psychologie]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zweifelhafter Sachverstand prägt häufig familienpsychologische Gutachten. Eine Falldarstellung am Beispiel von Dr. Anita Schächter.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">Zweifelhafter Sachverstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Familienpsychologische Gutachten: Zweifelhafter Sachverstand</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein familienpsychologisches Gutachten. Belastend, teuer, oftmals fachlich kaum verwertbar. Zweifelhafter Sachverstand wird seit Jahrzehnten immer wieder bemängelt und wissenschaftlich untersucht. Das Ergebnis ist konstant fatal. 2016 wollte der Gesetzgeber eigentlich was daran verbessern, führte den <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/163.html">§163 FamFG</a> ein, um erstmals Mindestqualifikationen einzuführen. Zusätzlich gab es dann die „<a href="https://www.bdp-verband.de/binaries/content/assets/verband/publikationen/infomaterialien/gutachtenstandards-20190830-webversion.pdf">Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht</a>“ (nachfolgend: Mindestanforderungen), welche dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde lagen (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/18/090/1809092.pdf">BT Drucks 18/9092</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Soweit, so gut, so sinnlos, wenn nicht einmal diese zugegebenermaßen sehr niedrigen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden. Vollziehen wir dies einmal anhand der Sachverständigen Dr. Anita Schächter aus Heitersheim nach. Frau Dr. Schächter hat im Verfahren vor dem Amtsgericht Emmendingen nach fast zwei Jahren ein Gutachten abgeliefert. Als Betroffener ist es natürlich schwer, ein neutrales und fachliches Urteil abzulegen. Da ich mich seit vielen Jahren mit familienrechtlichen Gutachten beschäftige, zahlreiche Fortbildungen besucht, über 80 Gutachten bearbeitet und an Gesetzgebungsverfahren zu dem Thema mitgewirkt habe, denke ich, zumindest einige Punkte durchaus objektivieren zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um mir von der Qualität von Frau Dr. Schächter einen umfassenderen Eindruck zu verschaffen, startete ich einen Rundruf in meinem Netzwerk. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich einen Fundus von acht Gutachten von Frau Dr. Schächter vorzuliegen. Selten gibt es die Möglichkeit, die Qualität einer Sachverständigen auf derart breiter Datenbasis beurteilen zu können. Da solche Gutachten etwas sehr Privates ist, will ich hier keine persönlichen Familiengeschichten präsentieren und werde auch nur soweit anonymisiert auf Fälle eingehen, als diese für Außenstehende keinen Rückschluss auf die beteiligten Personen zulassen.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="480" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/writing-1209121_640.jpg?resize=640%2C480&#038;ssl=1" alt="Familienpsychologische Gutachten sind häufig von zweifelhaftem Sachverstand geprägt" class="wp-image-413" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/writing-1209121_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/writing-1209121_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Familienpsychologische Gutachten sind häufig von zweifelhaftem Sachverstand geprägt</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Wie die Qualifikation von Sachverständigen zu prüfen ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit der Gesetzesänderung 2016 müssen die Gerichte die Qualifizierung von Sachverständigen auf den Einzelfall bezogen prüfen und sich entsprechende Zertifikate etc. vorlegen lassen. Ein für die eine Konstellation qualifizierter Sachverständiger kann für eine andere Konstellation völlig ungeeignet sein, weil die notwendigen Zusatzqualifikationen fehlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mindestqualifikationen weisen daher auch ausdrücklich darauf hin:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Aufgrund der Vielfältigkeit und Anforderungen, nicht zuletzt auch aufgrund der möglichen weitreichenden Bedeutung der Empfehlungen der Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren, ist eine besondere Sachkunde notwendig, die weit über übliche Studieninhalte der Psychologie und Medizin hinausreicht. Deshalb sind zusätzliche, nachgewiesene, forensische Kenntnisse und Erfahrungen der Sachverständigen notwendig.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prüfung muss also durch die Familiengerichte gewissenhaft durchgeführt werden (siehe auch OLG Schleswig, 13 UF 4/20 vom 07.05.2020, OLG Saarbrücken 6 UF 112/18, Clausius, AnwZert FamR 17/2019).</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Emmedingen führt Amtsgerichtsdirektor Krebs die Prüfung wie folgt durch:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Das Gericht hat keine Zweifel an der Sachkunde und Erfahrung der Sachverständigen in ihrem Fachgebiet. Sie ist dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun könnte man argumentieren, dass 2016 ja noch nicht so lange her ist, um 2021 bereits im Gerichtssaal in Emmendingen angekommen zu sein. Man kann aber davon ausgehen, dass der Gesetzgeber beabsichtigt hat, dass seine Gesetze ab Gesetzeskraft, hier dem 15.10.2016, in der Praxis umgesetzt werden. Richter Krebs jedenfalls ignoriert das Gesetz und macht fleißig weiter wie früher. Folglich ist auch die Qualität der Gutachten wie früher – nämlich mies.</p>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph"><em>Exkurs: vor ein Paar Jahren hatte ich ein Gespräch mit einer Bundestagsabgeordneten, selbst früher Familienrechtsanwältin. Wir kamen auf die Zustände im Familienrecht zu sprechen und die Probleme, die es in der praktischen Umsetzung der Gesetze gibt. Sie äußerte sich dazu erstaunlich klar: „Herr Witt, wir wissen, dass die Richter da draußen oftmals nicht das machen, was wir hier in Berlin beschließen. Aber wir können da auch nichts machen. Dem steht die richterliche Unabhängigkeit im Weg“. Nur wenn die richterliche Unabhängigkeit so weit geht, dass Richter, welche das Recht schützen sollen, selbst über diesem stehen, ist dann nicht irgendetwas schiefgelaufen?</em></p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?resize=382%2C382&#038;ssl=1" alt="Qualifikationsprüfung Sachverständiger" class="wp-image-416" width="382" height="382" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?resize=300%2C300&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w" sizes="(max-width: 382px) 100vw, 382px" /><figcaption>Die Qualifikation von Sachverständigen müssen Gerichte prüfen.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Vielleicht verzichtet Richter Krebs aber auch bewusst auf die Qualifikationsprüfung „seiner“ Sachverständigen, die ihm genau die Ergebnisse liefert, die er sich wünscht. Es wäre nicht das erste mal, dass zwischen Sachverständigen und Richtern ein enges Verhältnis besteht und Richter den Sachverständigen eine Tendenz vorgeben (beck online, Der Sachverständige 4/2014;41:71/83). Nur ist es dann noch ein Sachverständigengutachten?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist ein Sachverständigengutachten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mindeststandards führen dazu unter anderem aus: „<em>Bei der Datenerhebung und Gutachtenerstattung müssen sich die Sachverständigen methodischer Mittel bedienen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand ihres Fachgebietes gerecht werden.</em>“ Ergänzt wird dies um Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer Darlegung aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist also eine wissenschaftliche Leistung und was dazu gehört, wird als MINDESTANFORDERUNG geregelt. Darunter geht nichts, sonst wäre es nicht verwertbar. Dazu gibt es Fehler auf der ersten und auf der zweiten Ebene. Fehler auf der zweiten Ebene, wie z.B. Mängel in der schriftlichen Darstellung, können nachgebessert werden. Fehler auf der ersten Ebene nicht. Gibt es also Fehler auf der ersten Ebene, ist ein solches Gutachten für das Gericht unverwertbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Sachverständiger trifft auch keine Entscheidungen, sondern beleuchtet den Sachverhalt unter verschiedenen Blickwinkeln, hat Alternativen aufzuzeigen und diese in Bezug auf ihre Vor- und Nachteile sowie ihre Wirkungen darzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Soweit zumindest die Theorie.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweifelhafter Sachverstand &#8211; die Praxis der Frau Dr. Schächter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Dr. Schächter scheint eine hohe Dienstleistungsmentalität zu haben. Weshalb sollte sich ein Richter noch mit Alternativen herumschlagen? Sie benennt in ihren Gutachten genau EINE mögliche Lösung und gibt abschließend auch immer noch eine „Empfehlung an das Gericht“. Bei letzterer darf bezweifelt werden, ob diese überhaupt zulässig ist. Bei der Darstellung ihrer einzigen Lösungsoption erhebt sich Frau Dr. Schächter quasi selbst zum Richter, denn wie soll dieser mangels Fachwissen andere Alternativen kennen? Eine gutachterliche Unart, die eigentlich längst ausgestorben sein sollte (vergl. Gutachter – „Heimliche Richter“ im Kindschaftsverfahren, FamRB 2013, 302-306, FamRB 2013, 338-343, FamRB 2014, 25-29), spätestens seit Einführung der Mindestanforderungen, die eine Darstellung und verschiedener Optionen mit ihren Auswirkungen fordern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jedoch zeigt auch die Auswahl der Literatur von Frau Dr. Schächter, dass sie hier noch nicht in der Neuzeit angekommen zu sein scheint. So baut sie ihr Wissen durchgehend auf den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten“ von Zuschlag, 2006, auf. Diese Büchlein gibt es nirgends mehr neu zu kaufen und hat schon fast historischen Wert – mit aktuellen Standards oder den gesetzlichen Mindestanforderungen hat dies jedoch nichts mehr zu tun. Aber dies ist nur einer der kleineren „Fehler“ in der Quellenauswahl der Frau Dr. Schächter.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="426" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=640%2C426&#038;ssl=1" alt="Eltern-Kind-Entfremdung wird auch als Parental Alienation bezeichnet" class="wp-image-414" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Eltern-Kind-Entfremdung wird auch als Parental Alienation bezeichnet</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Eltern-Kind-Entfremdung gibt es nicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zumindest könnte man der Meinung sein, wenn man sich Gutachten von Frau Dr. Schächter anschaut. Dabei sagt sie dies so nicht, freut sich im Gegenteil, dass die Diskussion zu dem Thema in den letzten Jahren vorankommt, wie sie in mehreren Gutachten betont. Und sie verwendet sogar Quellen zu diesem Themenkomplex:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Boch-Galhau </strong>von, W. <em>ParentalAlienation (Syndrome)- Eine ernstzunehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung </em>Neuropsychiatrie (2018) 32:133-148</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bruch</strong><strong>, </strong>B. C. <em>Parental Alienation </em><em>Syndrome und </em><em>Parental Alienation: </em><em>Wie man sich </em><em>in Sorgerechtsfällen irren </em><em>kann&#8220; </em><em>, </em>FamRZ 2002, Heft 19, S. 1304- 1315</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gardner, </strong>R. A. (1998) <em>The Parental Alienation Syndrome. A Guide for Mental Health and Legal Professionals, </em>2nd Edition Creative Therapeutics Inc., Creskill, New Jersey 07626-0522, USA</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sich ernsthafter mit der Thematik auseinandersetzt, dem würde auffallen, dass Frau Dr. Schächter in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema doch sehr dünn aufgestellt ist. Zumindest der Artikel von von Boch-Galhau stammt aus der Neuzeit und geht auf aktuelle Forschungsergebnisse ein. Aus diesem kopiert sie dann auch mehrfach ihre „Prüfkriterien“ einer Eltern-Kind-Entfremdung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kriterien für Eltern-Kind-Entfremdung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Schächter bezieht sich immer nur auf die 3 Kriterien aus dem Boch Galhau-Artikel, ohne die anderen 8 Faktoren, welche sich detaillierter damit beschäftigen, zu berücksichtigen.</p>



<ol class="wp-block-list" type="1"><li>Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils, die das Ausmaß einer Kampagne erreichen, das heißt andauernd und nicht nur als gelegentliche Episode.</li><li>Die feindselige Ablehnungshaltung ist irrational und die Entfremdung ist nicht eine angemessene Reaktion auf das Verhalten des abgelehnten Elternteils. Sie beruht nicht auf tatsächlich gemachten negativen Erfahrungen mit dem zurückgewiesenen Elternteil.</li><li>Sie ist Teilresultat des Einﬂusses des entfremdenden Elternteils [und/oder anderer wichtiger Bezugspersonen].</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Obwohl eine Vielzahl an Gutachten vorliegen, in denen sich Dr. Schächter mit der Frage von Eltern-Kind-Entfremdung beschäftigte, erkannte sie diese in keinem einzigen Fall. Berichtete Gewalterfahrungen nahm sie ohne objektivierbare Beweise als gegeben an, wenn so etwas gesagt wird, dann kann es aus ihrer Sicht keine Eltern-Kind-Entfremdung sein und eine Ablehnung ja auf tatsächliche, negative Erfahrungen begründet. Eine Beeinflussung von Aussagen, charakteristisch für Fälle von Eltern-Kind-Entfremdung, scheint für Frau Dr. Schächter nicht in Betracht zu kommen. Selbst wenn andere Gutachter aufgrund derselben Informationen und derselben Kriterien eine Eltern-Kind-Entfremdung erkennen, ist diese für Frau Dr. Schächter nicht existent. Überflüssig zu erwähnen, dass die Gerichte ihr in jedem Fall gefolgt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun ging es auch in meinem Fall um die Frage von Eltern-Kind-Entfremdung. Sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrensbeiständin hatten frühzeitig darauf hingewiesen. Zu erwarten wäre gewesen, dass Frau Fr. Schächter dieselben Prüfkriterien wie in den anderen Verfahren zugrunde legt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erstaunlicherweise ist die Frage der Eltern-Kind-Entfremdung mit keinem Wort erwähnt worden. Auch die Quellen waren plötzlich verschwunden. Nur wie kann das sein? Die Vermutung liegt nahe, dass Frau Dr. Schächter diesen Komplex bewusst ausgelassen hat. Gegenüber einem Vater, der sich auch öffentlich sehr stark mit der Thematik auseinandersetzt darf man doch dazu nichts sagen, oder? Auch die Gerichte in Brandenburg sind so bereits vorgegangen. Es scheint, als ob mir gegenüber davon nicht gesprochen werden darf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine andere Erklärung wäre, dass bei Prüfung der Kriterien keine Möglichkeit bestanden hätte, nicht von Eltern-Kind-Entfremdung zu sprechen. Also lässt man es mal schnell ganz weg, da man ja ein Ergebnis haben möchte und eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema dabei nur schadet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dumm an der Sache ist nur, dass ein von mir beauftragter, bekannter Psychologe sich anhand der im von Frau Dr. Schächter selbst im Gutachten dargelegten Umstände dransetzte und die Kriterien zur Eltern-Kind-Entfremdung abarbeitete (alle 8).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Er kam mit dringend mahnenden Worten zu dem Schluss, dass nicht nur eine Eltern-Kind-Entfremdung vorliege, sondern auch eine umgehende Intervention zum Schutz meiner Tochter erforderlich wäre. Frau Dr. Schächter räumte dann später ein, dass ja eine Entfremdung vorliege, sie aber keinen Missbrauch erkennen könne. Handlungsoptionen, die ihre sonst verwendeten Quellen (von Boch-Galhau, siehe oben) als sehr erfolgversprechend und wissenschaftlich gut evaluiert sahen, wollte sie selbst auf Nachfrage nicht benennen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der selbstgefährdende Kindeswille</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kindeswille ist immer wieder schwer zu beurteilen, da braucht es Fachleute. Deshalb beauftragen Gerichte auch Gutachter wie Frau Dr. Schächter. In vielen Fällen stellen Gericht die Frage, wie denn der Kindeswille einzuordnen sei und manchmal auch, ob dieser selbstgefährdend sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um das beurteilen zu können, braucht es entsprechendes Fachwissen und fachlich fundierte Quellen. In den Quellenverzeichnissen von Frau Dr. Schächter findet sich dazu überhaupt nichts. Um sicherzugehen, investierte ich sogar noch 89 EUR in „den Salzgeber“ um zu prüfen, ob er etwas zu der Thematik geschrieben hatte. Nicht eine Silbe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur auf welcher wissenschaftlichen Basis soll dann eine Einordnung vorgenommen werden? Richtig, auf gar keiner. Dies ging soweit, dass Frau Dr. Schächter in einem Fall, in dem in gerichtlichen Vorgutachten eindringlich auf einen selbstgefährdenden Kindeswillen hingewiesen wurde, dies mal schnell ignorieren wollte und statt dessen auf eine „sehr gute“ Bindungsdiagnostik von vor vielen Jahren zurückgreifen wollte. Die später festgestellte symbiotische Bindung und den selbstgefährdenden Kindeswillen wollte sie nicht sehen, ignorierte diesen. Anzeichen für eine symbiotische Bindung konnte sie in diesem Fall nicht erkennen, da die Mutter nicht mitgewirkt hatte und niemand sonst etwas von einer symbiotischen Bindung gesagt hätte (außer die Vorgutachten).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fassen wir also zusammen. Wenn Frau Dr. Schächter niemand sagt, dass es was gibt, dann gibt es das nicht. Nur: wozu braucht man dann eine Gutachterin?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Diskussion zur Einordnung des Kindeswillens sah der von mir beauftragte Psychologe im Übrigen völlig anders als Frau Dr. Schächter. Er bezog sich auf entsprechende Fachveröffentlichungen. Frau Dr. Schächter blieb bei ihrem Mantra „aus meiner fachlichen Sicht …“. Dies auch noch, nachdem nachgewiesen wurde, dass ihre Sicht keinerlei fachliche Basis hatte. Das Gericht folgte ihr bedingungslos.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nicht die Mutter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kommt eine mehr als offensichtliche Tendenz bei Fr. Dr. Schächter, Mütter letztlich positiv zu beurteilen. Nicht nur, dass sie mal schnell symbiotische Beziehungen ausblendet. Während sie im Teil der Datenerhebung häufig noch recht umfangreich auch die Defizite benennt, finden sich diese dann im Teil der psychologischen Bewertung oder der Beantwortung der gerichtlichen Fragen nicht mehr wieder. Selbst langjährige, falsche, bis hin zu strafrechtliche Vorwürfe, wischt sie dann gerne mal vom Tisch und interpretiert, dass sich dieses verhalten ja deutlich gebessert hätte, selbst wenn sich in ihrem Gutachten davon rein gar nichts wiederfinden lässt. Auch die Nachbetrachtung dieser Einschätzung, zusammen mit den betroffenen Eltern, zeigt, dass sich tatsächlich nichts besserte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls mehrfach zu beobachten war, dass Frau Dr. Schächter Fragen des Gerichts nicht beantwortete. Ging es z.B. um die Frage der Bindungstoleranz, tauchten Erhebungen dazu in den psychologischen Fragen überhaupt nicht auf, um dann, entgegen der Erhebungen, der Mutter in der Beantwortung der gerichtlichen Fragen eine gute Bindungstoleranz zu bescheinigen. Wird nach einer Einschätzung beider Eltern gefragt, beschäftigt sie sich nur sehr umfangreich mit dem Vater und versucht, negative Dinge hinein zu interpretieren. Der Mutter werden ausschließlich positive Attribute zugeschrieben, welche sich in ihrem beschriebenen Verhalten jedoch in keiner Weise wiederfinden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Selten habe ich derart deutlich eine Tendenz pro Mutter erlebt, wie bei Frau Dr. Schächter. Der Vergleich über mehrere Gutachten hilft in diesem Fall dabei, den möglicherweise subjektiv geprägten Eindruck zu objektivieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die letzten 5 Seiten entscheiden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn man sich nur fragt, wie solche Gutachten von Richtern, Anwälten und anderen häufig gelesen werden, dann versteht man dieses Vorgehen. Statt 80 Seiten von Anfang bis Ende durchzulesen (welch Zeitverschwendung), schaut man einfach ans Ende in die Beantwortung der gerichtlichen Fragen, denn das ist ja die Zusammenfassung des vorherigen. Nicht nur bei Frau Dr. Schächter habe ich in Gutachten mehr als nur einmal erhebliche Logikbrüche zu dem festgestellt, was am Anfang und am Ende stand. Nur selten hat sich ein Familienrichter dafür interessiert. Fairerweise muss man ja auch sagen: wie soll ein Familienrichter ein solches Gutachten fachlich vernünftig prüfen, wenn er hierfür in keiner Weise ausgebildet ist?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Spezialistin für Münchhausen by proxy?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Münchhausen by proxy ist eine echt komplizierte und schwer zu erkennende Störung. Kinder werden, fast immer durch die Mutter, immer wieder zu Behandlungen vorgestellt, obwohl sie eigentlich gar nicht krank sind, sondern mit der Zeit krankgemacht werden. Hierzu eine Einschätzung abzugeben ist Aufgabe eines qualifizierten Kinderarztes, der sich ausgiebig mit der medizinischen Historie auseinandersetzen muss. Also nichts, was Frau Dr. Schächter aufgrund ihrer Qualifikation beantworten könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und trotzdem ließ sie sich in einem Fall dazu hinreißen, eine Einschätzung abzugeben. Sie könne keinerlei Anzeichen für Münchhausen-by-proxy erkennen. Die Mutter hätte sich ja an medizinische Verordnungen gehalten und welchen Vorteil hätte die Mutter denn daraus ziehen sollen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sich schon einmal ansatzweise mit Münchhausen by proxy auseinandergesetzt hat weiß, dass Ärzte instrumentalisiert werden und die Behandlungen fast immer auf ärztliche Verordnung erfolgen – Verordnungen, die häufig aufgrund falscher Angaben erstellt wurden. In diesem Fall war bereits aus den Vorverfahren mehrfach festgestellt worden, dass die Mutter Ärzte beeinflusst und instrumentalisiert hat, Schweigepflichtsentbindungen nur für die Ärzte erteilt, die das sagen, was sie möchte und dafür Sorge trägt, dass Ärzte und Therapeuten sich kein umfassendes Bild vom Gesundheitszustand des Kindes machen konnten. Dies fand sich sogar noch im laufenden Verfahren. Klassische Hinweise, das Thema Münchhausen by proxy einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Dr. Schächter brauchte so etwas nicht, attestierte einem behandelnden Arzt, der seine Aussagen auf nachweisbar falschen Annahmen gründete, sogar noch, dass er kein Arzt sei, der sich instrumentalisieren lasse. Diese Feststellung wollte sie anscheinend aus Telefonaten erlangt haben. Abgesehen von der nachweisbar nicht vorhandenen fachlichen Eignung von Frau Dr. Schächter zu diesem Thema, verfügt sie nicht einmal über ein Grundverständnis dieser in schwerem Kindesmissbrauch bis hin zum Tod mündenden psychischen Störung. Das Sie sich dann noch derart klar und deutlich positioniert ist entweder grob fahrlässig oder aber vorsätzlich die Mutter schützen wollend. Unnötig zu erwähnen, dass auch in diesem krassen Fall die Gerichte Frau Dr. Schächters Einschätzung uneingeschränkt gefolgt sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Uneingeschränkt Neutral und unabhängig</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Gutachten soll natürlich neutral erstellt werden. Frau Dr. Schächter erklärt daher auch in jedem mit vorliegenden Gutachten gleichlautend:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Ich versichere, dass ich· das Gutachten unabhängig und unparteiisch, umfassend und· methodisch mit· wissenschaftlich abgesicherten Untersuchungsverfahren nach bestem Wissen und Gewissen erstellt habe.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn an dieser Aussage beim Studium der Gutachten erhebliche Zweifel aufgekommen sind, stellt sich vor allem eine Frage: weshalb dieser Hinweis auf dem mich betreffenden Gutachten fehlt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Parteiisch, methodisch nicht haltbar, wissenschaftlich in keiner Weise abgesichert. So lassen sich zahlreiche Gutachten von Frau Dr. Schächter beschreiben. Insofern war sie in meinem Fall zumindest so ehrlich, diesen Formel-Absatz nicht aufzuführen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Man kritisiert sich nicht gegenseitig</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Dr. Schächter hat im Übrigen nicht einmal den Versuch gemacht, die von mir aufgebrachten fachlichen Mängel zu bestreiten oder richtig zu stellen. Sie ist sie übergangen. Dies konnte sie auch ruhigen Gewissens, da von Richter Krebs vom Amtsgericht Emmendingen kein Ungemach drohte. Man kennt sich anscheinend nicht nur, man wird sich dort auch niemals gegenseitig infrage stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Verfahrensbeiständin Frau Heißler (siehe Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/">&#8222;Der wertlose Verfahrensbeistand&#8220;</a>) hatte im Übrigen keinerlei Kritik an dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Schächter. Wie auch, hatte sie Frau Dr. Schächter doch selbst ins Verfahren eingebracht und darf dem Wunsch des Richters nicht widersprechen, will sie weiterhin Aufträge erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dafür stellte Frau Heißler klar, dass der von mir eingebrachte Psychologe sich zu dem Sachverhalt ja gar nicht äußern könne, da er das Kind ja nicht gesehen habe (er bezog seine Informationen aus dem Gutachten der Frau Dr. Schächter). Dies stellte sie klar, kurz nachdem sie selbst anmerkte, dass sie als Verfahrensbeistand das Kind ja auch nach 2 ½ Jahren noch nie gesehen habe und trotzdem einen Umgangsausschluss empfahl. Wenn Dir das jetzt widersinnig vorkommt – Du bist nicht allein. Diese Logik kann vermutlich nur nachvollziehen, wer in wirtschaftlicher Abhängigkeit von diesem System steht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das System funktioniert &#8211; nicht!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach fachlichen und objektiven Kriterien dürfte Frau Dr. Schächter von keinem Gericht mehr bestellt werden. Von den Gutachten, die mir vorliegen, erfüllt keines auch nur ansatzweise die Mindeststandards, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Als Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Entscheidungen taugen diese folglich nicht, auch wenn ich in zwei Fällen das Ergebnis zumindest nachvollziehen kann, obwohl der Weg dorthin nicht haltbar war.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Egal, was Gesetzgeber, Berufsverbände oder sonst wer versucht, an Qualitätsverbesserungen für familienpsychologische Gutachten umzusetzen. Solange Richter vor Ort die Ergebnisse bekommen, die sie wollen, werden sie die Gutachter einsetzen, die wunschgemäß liefern. Fachlichkeit und Standards sind dabei eher hinderlich. Es ist kaum ein Wunder, dass so selten Fachpsychologen für Rechtspsychologie eingesetzt werden, hatten diese doch in den Untersuchungen von <a href="https://www.fernuni-hagen.de/gesundheitspsychologie/forschung/qualitaetsstandarts-gutachten.shtml">Salweski und Stümer (Fernuni Hagen)</a> deutlich bessere Qualität geliefert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So wie in Emmendingen Richter, Verfahrensbeistand und Gutachter Hand in Hand arbeiten, so ist es leider an vielen Gerichten in Deutschland. Der Gesetzgeber möchte es anders, trifft aber nicht die notwendigen Maßnahmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was kann man ändern?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie könnte man das ändern? Zum Beispiel, indem man Gutachten neutral prüfen lassen könnte. Entsprechen diese nicht den Mindeststandards, wären diese nicht zu bezahlen. Oder, noch besser, der Richter, der die Gutachten nicht vernünftig geprüft hat, muss für die Kosten selbst aufkommen. Schließlich ist der Richter derjenige, der den Gutachter auswählt und prüfen muss. Ihn trifft somit ein Auswahlverschulden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der freien Wirtschaft würde er damit vermutlich nach §831 BGB haften. So nachvollziehbar der Gedanke auch sein mag, ein Richter ist vor Haftungsansprüchen geschützt. In Haftung genommen werden kann allerdings der Sachverständige – dies ist in §839 BGB geregelt. Nicht ganz einfach, aber sinnvoll. Die Frage ist nur, wie eine zerstörte Kindheit oder der Verlust der Beziehung zum eigenen Kind adäquat kompensiert werden soll?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und so geht es vermutlich noch lange so weiter wie in Emmendingen und anderen Orten und der Gesetzgeber wundert sich, wie so etwas sein kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hast Du auch Erfahrungen mit der Sachverständigen Dr. Anita Schächter gemacht? Dann schreib uns vertraulich an <a href="mailto:info@familienunrecht.org">info@familienunrecht.org</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">Zweifelhafter Sachverstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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