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Der wertlose Verfahrensbeistand

Der wertlose Verfahrensbeistand Part 1: Sharon Heißler

Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie nur kann man auf die Idee kommen, ein Verfahrensbeistand sei wertlos? Der Verfahrensbeistand ist der sogenannte „Anwalt des Kindes“. Art und Weise seines Wirkens sind in den §§ 158 – 158c FamFG geregelt. Er hat „das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen“ und „hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren“ (Zitierungen jeweils auf §158b (1) FamFG).

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist also grundsätzlich wertvoll und wichtig und das Kind hat einen unabhängigen Ansprechpartner, welches ihm hilft zu verstehen, was da um es herum passiert und um seine eigenen Interessen in diese belastenden Gerichtsverfahren einzubringen. Nur wie soll das gelingen, wenn der Verfahrensbeistand das Kind nie gesehen hat?

Konkret geht es darum, dass Frau Heißler das betreffende Kind auch nach 2 ½ Jahren noch immer nicht persönlich kennengelernt hat und diese auch gar nicht beabsichtigt. Trotzdem empfiehlt sie, dass Vater und Kind keinen Kontakt haben sollen. Nur wie kam es dazu?

Der wertlose Verfahrensbeistand. Wie kann es dazu kommen?
Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie kann es dazu kommen, wo er doch eine sehr wichtige Aufgabe für Kinder in familiengerichtlichen Verfahren hat?

Rückblende.

Im Mai 2019 wurde Frau Heißler als Verfahrensbeiständin vom Amtsgericht Emmendingen bestellt. Sie nahm Kontakt mit den Eltern auf, arbeitete sich ins Verfahren ein. Lange Jahre liefen diese zuvor in Brandenburg. Dort hatte man sich die Verfahren durch einen kurzen Umgangsausschluss vom Hals geschafft und nach Baden-Württemberg abgeschoben. Im Gespräch mit dem Vater fragte Frau Heißler mehrfach, warum dort nicht mal jemand wegen Kindeswohlgefährdung eingeschritten sei. In die sehr umfangreichen Akten hatte sie sich offensichtlich intensiv eingearbeitet, stellte gezielte Fragen.

Im Anhörungstermin sprach das Jugendamt davon, dass viel für ein „Entfremdungssyndrom“ sprechen würde und auch Frau Heißler sah durch den Kontaktabbruch eine Kindeswohlgefährdung und die Gefahr einer Entwicklungsgefährdung.

Soweit, so gut und auch durchaus engagiert. Sie schlug später noch eine Gutachterin vor, mit der sie nach eigenen Angaben häufig zusammenarbeitet (Dr. Anita Schächter, der ein eigener Beitrag gewidmet wird) und stimmte mit dieser auch gleich die Verfügbarkeit für ein Gutachten ab. Dafür hatte Frau Heißler keinen Auftrag des Gerichtes und dies würde auch überhaupt nicht ihrer Aufgabe entsprechen. Aber man kennt sich offensichtlich und schiebt sich anscheinend auch gerne mal Aufträge zu – eine Hand wäscht die andere, wie es oftmals ja so schön heißt.

Kontakt zum Kind? Nicht als Verfahrensbeistand!

Mit dem Kind wollte sie zu dem Zeitpunkt noch gar nicht in Kontakt treten, da dies zu belastet sei. Auch später interessierte sie der Kontakt nicht, es bräuchte ja erst einmal mehr Klarheit im Verfahren. Nur wie konnte sie ihren Auftrag bis dahin wahrnehmen? Das Kind darüber zu informieren, was gerade passiert, sich einen Eindruck machen? Genau, gar nicht, denn dazu hätte es Kontakt zum Kind gebraucht.

Die Gutachterin wurde wunschgemäß vom Amtsgericht Emmendingen bestellt, die Mutter stellte gegen die Richterin mehrere Befangenheitsanträge, über die in zwei Instanzen erst nach 9 Monaten entschieden wurde. Die Mutter verweigerte in der Zeit Gutachterin und Verfahrensbeistand den Zugang zum Kind. Als Begründung wurde der Befangenheitsantrag gegen die Richterin angeführt. Eine ziemlich unsinnige Begründung, da weder Verfahrensbeistand noch Gutachterin vom Befangenheitsantrag betroffen sind und ordnungsgemäß vom Gericht bestellt waren. Aber egal, es bringt Zeit und zumindest die Gutachterin informierte das Gericht über den Umstand, dass sie keinen Kontakt zum Kind bekommt.

Frau Heißler dachte daran nicht. Erst nachdem der Vater bei ihr im Mai 2020, nach mittlerweile einem Jahr, nachfragte, was sie denn unternommen hätte, informierte sie das Gericht, dass auch ihr von der Anwältin der Mutter der Zugang zum Kind verwehrt wurde. Gegenüber dem Amtsgericht Emmendingen bat sie um Terminierung, fragte, ob Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet wurden. Das Gericht reagierte nicht. Anfang Oktober 2020 wollte Frau Heißler dann (bemerkenswerter Weise nahezu zeitlich mit der mit ihr eng verbundenen Sachverständigen) ihre Bestellung aufheben lassen, da sie so ihren Auftrag nicht ausüben könne. Sie begründete dies mit einem durchaus engagierten Appell, welche Aufgabe ein Verfahrensbeistand eigentlich hätte. Auch dies soll positiv hervorgehoben werden.

Sinnvoller wäre es aber vielleicht gewesen, dass Gericht aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Auftrag ausführen zu können. Dies passierte erst Ende Oktober 2020, nachdem aus den Schriftsätzen besorgniserregende Details zum Gesundheitszustand des Kindes bekannt wurden. Frau Heißler sprach von einer seelisch-emotionalen Kindeswohlgefährdung, einer gesundheitlichen Kindeswohlgefährdung und schlug vor, der Mutter die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.

Bis hierhin klingt es ja noch halbwegs akzeptabel und engagiert, sieht man einmal davon ab, dass bereits 1 ½ Jahre vergangen waren.

Richterwechsel – Trendwende

Es wechselte der Richter. Es gab einen Termin und Frau Heißler erhielt in der Familie in einem parallelen einstweiligen Anordnungsverfahren Sorgerecht eine weitere Bestellung. Mit großem Auftrag, also erneut der Aufgabe, „Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken“ (§158b (2) FamFG).

Klar war von Anfang an, dass es keine einvernehmliche Regelung wird geben können. Frau Heißler führte aber auch keinerlei Gespräche mit den Eltern, nahm keinen Kontakt zum Kind auf, nahm nicht einmal an der richterlichen Kindesanhörung teil. Für diese zweite Bestellung tat sie: nichts.

Mit Geld lässt sich vieles kaufen. Auch das Wohlverhalten eines Verfahrensbeistandes?
Mit Geld lässt sich vieles kaufen. Auch das Wohlverhalten eines Verfahrensbeistandes?

Hier liegt der Verdacht im Raum, dass sich Frau Heißler mit dieser zweiten Bestellung mit dem „teurerem“ Auftrag hat kaufen lassen. Für den Richter war bereits klar, dass der „große Auftrag“ völlig sinnlos und nur eines war: teuer. Es darf vermutet werden, dass Amtsgerichtsdirektor Krebs mit diesem Auftrag aber ganz andere Ziele, als im Gesetz niedergeschrieben, verfolgte. War Frau Heißler bis dahin noch engagiert, folgte fortan eigentlich nichts.

In späteren Anhörungen zum Gutachten, welches dann zwei Jahre nach Verfahrenseinleitung doch mal erstellt wurde, fand sie daran keinerlei Kritikpunkte. Mängel waren zwar offensichtlich und wurden, auch von einem zweiten Sachverständigen, umfangreich vorgetragen, drangen aber nicht bis zu Frau Heißler durch. Sie stimmte der Gutachterin, welche das Kind aufgrund der Weigerung der Mutter auch niemals alleine sehen durfte, in allen Punkten zu. Man arbeitet eng zusammen, man wird sich doch nicht gegenseitig kritisieren? Schließlich hatte sie selbst ja die Gutachterin ins Verfahren geschleust. Letztlich mündete alles in einem Umgangsausschluss. Die Gefährdungen, die Frau Heißler so engagiert vorgetragen hatte, ließ sie einfach unter den Tisch fallen.

Bevor man sich fragt, ob 550 EUR mögliches „Schweigegeld“ durch das Gericht ausreichend sind, um sämtliche Grundsätze der Verfahrensbeistandschaft ad absurdum zu führen, sollte man erst einmal eine andere Frage beleuchten.

Warum übernimmt eine Rechtsanwältin Verfahrensbeistandschaften?

In der Region Freiburg kann ein Anwalt in zwei bis drei Stunden das verdienen, wofür ein Verfahrensbeistand weitaus mehr Aufwand betreiben muss. Wirtschaftlich macht dies also für einen guten Anwalt keinen Sinn. Ob sie überhaupt eine Rechtsanwaltskanzlei betreibt, ist nicht bekannt. Über die Fähigkeiten von Frau Heißler als Anwältin kann hier nicht geurteilt werden. Vielleicht ist es auch einfach nur der Einsatz für die gute Sache.

Gewisse Zweifel daran dürfen aber aufkommen. Bei einer spontanen Abfrage in den sozialen Medien nach Erfahrungen mit Frau Heißler kam nicht nur heraus, dass sie tatsächlich häufig mit der Sachverständigen Dr. Schächter zusammen auftritt, sondern dass sie mehrfach eine Kehrtwende in Verfahren hinlegte, nachdem der Richter seine Einschätzung kundgetan hatte. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Diese alte Weisheit scheint sich auch bei Frau Heißler zu bewahrheiten. Wieder einmal zeigt sich das Problem, dass der Verfahrensbeistand in Deutschland abhängig ist von den Gerichten. Wer nicht das tut, was der Richter will, bekommt keine Aufträge mehr. Der Gefahr will sich Frau Heißler offensichtlich nicht aussetzen, kann es sich vielleicht auch nicht leisten. Sie ist offensichtlich gut in ein sich selbst erhaltendes und finanzierendes System aus Verfahrensbeistand, Gericht und Sachverständige eingebunden. Warum sollte man dies nur wegen eines fremden Kindes gefährden?

Der wertlose Verfahrensbeistand

Das „wertlos“ bezieht sich hier folglich nicht auf die Person von Frau Heißler, sondern lediglich auf die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Verfahrensbeistand. Wenn ein Verfahrensbeistand das Kind, welches er durch das Verfahren begleiten soll, nicht ein einziges Mal kennenlernt, dann hat der Verfahrensbeistand keinerlei Wert. Er erfüllt schlicht die ihm gesetzlich zugedachte Aufgabe nicht, wird dafür aber trotzdem vollumfänglich entlohnt.

Eigentlich dürfte nach solchen Vorgängen Frau Heißler von keinem Gericht mehr bestellt werden. Die traurige Wahrheit aber dürfte sein: der wertlose Verfahrensbeistand kann für viele Richter eine perfekte Empfehlung sein. Ein Verfahrensbeistand, der macht, was der Richter will, nicht, was das Gesetz vorsieht. Eine Marionette, die aber eines nicht kann: die Interessen von Kindern vertreten, obwohl der Gesetzgeber es ganz anders vorgesehen hat.

Müsste es nicht Folgen haben, wenn Recht missachtet wird?

Eigentlich ja. Das Problem ist nur, dass diejenigen, die diese Entscheidung zu treffen hätten, selbst auf dem Richterstuhl sitzen. Sie haben den Verfahrensbeistand selbst bestellt und der Verfahrensbeistand hat für die Interessen des Gerichtes (nicht des Kindes) geliefert. Warum also etwas dagegen unternehmen?

So hat auch Amtsgerichtsdirektor Krebs in dem Verfahren zu keinem Zeitpunkt versucht, Maßnahmen zu ergreifen, um dem Verfahrensbeistand Zugang zum Kind zu ermöglichen. Eigentlich wäre dies seine Pflicht gewesen. Dazu stellte bereits der Bundesgerichtshof 2010 in der sogenannten „Mexiko-Entscheidung“ (BGHZ 185,272 FamRZ 2010,1060, BGH XII ZB 81/09 Rn 33) fest:

„Das Familiengericht hat dem Verfahrenspfleger durch die Gestaltung des Verfahrens zu ermöglichen, seine Funktion sinnvoll wahrzunehmen und zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen des Familiengerichts umfassend Stellung zu nehmen.“

BGH XII ZB 81/09 vom 28.04.2010

 Amtsgerichtsdirektor Krebs hat nur sehr engagiert darüber diskutiert, wie er es denn rechtlich darstellen könne, eine Entscheidung zum Umgangsausschluss zu treffen, ohne dass der Verfahrensbeistand das Kind je gesehen hat. Seine Lösung war, dass ein von der Mutter beauftragter Anwalt (Sprachrohr der Mutter) aus seiner Sicht den Kindeswillen vortrug. Die Verfahrensbeiständin sollte das Kindeswohl einbringen. Eine solche Zweiteilung sieht das Gesetz aber ausdrücklich nicht vor. Ob dies nun bereits Rechtsbeugung ist oder nicht sei dahingestellt. Es ist in jedem Fall eine Perversion der grundsätzlich wichtigen und zu stärkenden Aufgabe des Verfahrensbeistandes.

Eine so ausgeübte Verfahrensbeistandschaft ist nur eines. Wertlos.

Bezahlt werden muss sie von den Eltern trotzdem. Im Fall von Frau Heißler sogar doppelt, da das mutmaßliche Schweigegeld ja auch entrichtet werden muss.

  • Hast Du auch Erfahrungen mit der Verfahrensbeiständin Sharon Heißler gemacht? Lass uns gerne einen Kommentar hier oder sende uns eine Mail an info@familienunrecht.org.

3 Gedanken zu „Der wertlose Verfahrensbeistand“

  1. Hallo aus Leipzig,
    Kann ich alles so bestätigt.
    Ich bin noch 62 und hatte 2004 Scheidung . Umgangs per Gericht fertig wo bei danach das übliche durch Mutter und JA dann ihren Lauf nahm 23 Jahr wo es selbts dann nicht aufhören solllte wo ich dann den Kontakt abgebrochen hatte und Jahre der Zufriedenheit folgten . Nun hatte jemand eine Idee das ich wohl mit 57 ein Kind bräuchte wobei die Mutter nicht in der lage wäre dieses zu erziehen. Ansage war Kind im KH lassen und meiner wege gehen aber nein dan mach ich das eben. Der Gedanke daß ich bei Gericht durch das System gezogen werde war klar. Selbst mit Gutachen und Alleinsorge war es nicht tragbar für alle 😏somit wurde die Alleinsorge und Gutachten nicht anerkannt sondern Provokation so das zack mit dem JA der Vater das ABR wieder verloren hatte und Zack war das Kind wieder bei der Mutter die 0 Sorgerecht hat 😀 hat kein Mensch verstand . JA hat den Lebensmittelpunkt festgelegt usw . Ich hatte allen mit geteilt das ich alles beenden werde wenn mich alle nur als Spielball gebrauchen wollen . Ergebnis auch bei mir neuer Gutachten wo der Gutacher ein guter Bekannter der VB ist und der mit klar gedroht hatte wenn ich nicht komme. Es ist letztendlich egal ob ich hin gehe oder nicht 😏 Das geh nach Abarbeiten. Wobei Vater Franz Jörg ja mal die Bedienungsanleitung auf seine HP hatte womit man wirklich vorher sagen kann was kommt . Also ein Unterschied zu früher kann ich nicht feststellen.
    Grüße Andreas

    Das nennt man soziale Programmierung 😏die gelebt wird .

  2. Pingback: Zweifelhafter Sachverstand - familienunrecht.org

  3. Bei mir hat die Verfahrensbeiständin aktiv an einer Entfremdung zu meinen Kindern gearbeitet. Sie hat die Worte meiner damals dreizehnjährigen Tochter einfach umgedichtet. Angeblich wollte sie, dass nur ihr Vater das alleinige Sorgerecht bekommen sollte und mein Partner sei der schlechteste Mensch auf der Welt. Ich habe meine Tochter darauf angesprochen und sie sagte, dass hätte sie nie gesagt. Sie war sehr erstaunt darüber, was die Verfahrensbeiständin über sie schrieb. Sie hatte sogar angebliche Zitate aufgeschrieben, die meine Tochter nur gesagt hatte. Wie kann jemand so etwas tun? Außerdem wollte die partout mir nicht glauben, dass mein Partner mich geschlagen hat und auch unseren ältesten gemeinsamen Sohn. Unser Sohn hat es ihr dann beim nächsten Verfahren bestätigt. Resultat war, dass sie dann auch noch verbieten wollte, dass er keinen alleinigen Kontakt mehr haben sollte. Angeblich würde er hetzen. Was wäre passiert, wenn ich ihren Bericht geglaubt hätte? Die Frau ist gefährlich. Ich möchte nicht wissen, wie viele Beziehungen sie schon kaputt gemacht hat. Es müsste für so etwas eine Beschwerdestelle geben, dass die nie wieder tätig sein darf.

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