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Familienunrecht kann tödlich sein – RIP Martin

Ich erhielt dieser Tage die Nachricht, dass ein Vater, den ich seit zehn Jahren begleitet habe, verstorben ist. Noch drei Tage vor seinem Tod erhielt ich von ihm eine E-Mail mit der Frage, ob es aufgrund anderer Entwicklungen vielleicht eine Möglichkeit gebe, dass er doch wieder Kontakt zu seiner Tochter bekommen könne.

Seine schwere Krankheit trat nach Jahren der intensiven Auseinandersetzung um die Tochter auf. Er hatte miterleben müssen, wie ihm seine Tochter genommen wurde. Sie lebte bei ihm, entwickelte sich hervorragend. Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat über die Jahre massives Unrecht erlitten. Jugendamt, Familiengericht und die Pflegerin haben hier Hand in Hand gewirkt.

Familienunrecht kann tödlich sein - Kinder bleiben zurück

Wie Martin war und wie er durch Familienunrecht wurde

Der Vater, nennen wir ihn hier „Martin“, hat immer wieder auf dieses Unrecht aufmerksam gemacht und die Menschenrechtsverletzungen an seiner Tochter, nennen wir sie hier „Pia“ beklagt. Wer im Verteiler seiner sehr langen Mails mit vielen Ausrufezeichen und farblichen Hervorhebungen war, konnte den Eindruck gewinnen, dass hier ein ziemlich durchgedrehter Vater war. Es würde also bestimmt einen Grund gegeben haben, weshalb seine Tochter nicht bei ihm war.

Ich habe den Fall zehn Jahre lang begleitet und kann mir daher ein Bild machen, wie Martin früher war … und wie er durch seine Erfahrungen im Familienunrecht wurde. Es ist daher Zeit für einen Nachruf auf ihn. Verbunden mit der Warnung, Familienunrecht kann tödlich sein. Ich habe leider einige weitere Fälle erlebt, aber keinen, den ich so lange und objektivierbar begleitet habe wie den von Martin und seiner Tochter Pia.

Wie alles begann

Die Eltern hatten eine kurze On-Off-Beziehung. Die Mutter hatte bereits rund 20 Jahren Psychiatriehistorie (regelmäßig ambulant und stationär). Bei beiden Kindern aus einer vorherigen Beziehung wurde bereits eine Parentifizierung festgestellt. Berichte und Gutachten gingen davon aus, dass die Mutter nicht erziehungsfähig ist.

Martin wurde im selben Gutachten 2015 als stabil erziehungsfähig eingeschätzt mit Bedarf zu gewisser Unterstützung, um die Belastungsreaktionen von Pia aufgrund der Auseinandersetzung besser auffangen zu können.

Ein ständiges hin und her

Vorausgegangen war dem Gutachten ein ständiges hin und her des Aufenthaltes von Pia zwischen den Eltern. Aufgrund dieses Hin und Her entzog das Gericht den Eltern auch das Sorgerecht und übertrug dies auf eine Pflegerin. Eine schicksalhafte Fehlentscheidung, wie sich später noch herausstellen sollte. Pia wurde in Obhut genommen.

Begründet wurde dies unter anderem wie folgt:

„In den letzten Monaten ist es den Eltern nicht gelungen, sich über den Aufenthaltsort des Kindes dauerhaft zu verständigen. Vielmehr haben sie dem Kind in den letzten 5 Monaten 4 Wohnortwechsel und 3 Schulwechsel zugemutet“

Was das Gericht nicht erwähnte: Die Wechsel beruhten durchgehend auf dem Verhalten der Mutter und auf gerichtliche Entscheidungen. Martin hatte, bis auf den ersten, zwischen den Eltern einvernehmlich vereinbarten, keine Verantwortung für die Vielzahl der Wechsel zu tragen.

Im ersten Schritt hatten sich die Eltern noch gemeinsam dazu entschieden, dass Pia zum Vater zieht und an seinem Wohnort auch zur Schule ging, Die Umgänge mit der Mutter verliefen problemlos.

Wenige Monate später änderte die Mutter eigenmächtig Wohn- und Schulort und verweigerte (wie schon häufiger) den Umgang mit dem Vater. Wenige Monate später zeigte die Mutter sich überfordert und gab das Kind zum Vater zurück. In dieses Konglomerat platze auch noch das Gericht mit Wechselentscheidungen.

Weshalb Martin das Sorgerecht entzogen wurde, war schon damals nicht nachvollziehbar. Mutter und Gericht hatten für das hin und her gesorgt, nicht er. Pia hatte sich bei ihm gut entwickelt. Aber bevor man ein Kind zum Vater gibt, nimmt man es eher in Obhut. Pia lebte sieben Monate in einem Heim.

Das Gutachten

Das Gutachten empfahl einen Wechsel zurück zum Vater. Dieser wurde auch durchgeführt wurde. Die Pflegerin bestand darauf, dass das Sorgerecht bei ihr verbleibe. Der Vater müsse immer weiter Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen, was dieser auch brav tat.

Es waren die Familienhelfer, die irgendwann auf die Barrikaden gingen. Sie sahen keinerlei Notwendigkeit ihrer Tätigkeit. Vater und Tochter kamen gut miteinander klarkar. Pia entwickelte sich hervorragend. Auch die Umgänge funktionierten, soweit die Mutter in der Lage war, diese zwischen ihren Psychiatrieaufenthalten wahrzunehmen.

Ständige Schikanen durch Pflegerin und Jugendamt

Es hätte sich jetzt alles entspannen und in die richtige Richtung gehen können. Nur die Pflegerin und das Jugendamt agierten weiterhin gegen Martin und schikanierten ihn wo immer es nur ging. Die positiven, von Fachkräften mehrfach bescheinigten Entwicklungen? Haben sie nicht interessiert. Sie warteten noch immer auf die Chance, Pia endlich wieder in den Haushalt der Mutter, zusammen mit ihren parentifizierten Halbgeschwistern, geben zu können.

Drei Jahre mit einer nachgewiesen sehr positiven Entwicklung hatte Pia bereits im Haushalt des Vaters gelebt. Es gab keine Beanstandungen. Der Streit war erledigt, nur Pfleger und Jugendamt hackten auf Martin immer wieder herum. Und dann sahen sie ihre Chance.

Die plötzliche Inobhutnahme

Die volljährige Tochter des Vaters aus einer früheren Beziehung verstarb völlig überraschend. Jugendamt und Pflegerin konstruierten aus der Situation, dass der Vater damit ja überfordert wäre uns sich daher eine Gefährdung für Pia ergeben könnte. Pia wurde vom Jugendamt in Obhut und unmittelbar zur Mutter gegeben.

Natürlich war Martin von der Situation schwer getroffen, wer wäre das nicht. Es gab aber keinerlei Anzeichen, dass es irgendwelche Gefährdungen für Pia geben würde. Martin konnte alles organisieren, ging weiter arbeiten, war für Fragen ansprechbar.

Moralisch unterste Schublade

Eine solche Situation auszunutzen, um ein lange verfolgtes Ziel, welches auch nach sachverständiger Feststellung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar war, umzusetzen, ist moralisch unterste Schublade. Hätte das Jugendamt hier ernsthafte Sorgen gehabt, hätten sie mit Martin ein Gespräch führen und ihm, sofern für erforderlich erachtet, Hilfen zur Erziehung anbieten müssen. Aber sowohl Jugendamt als auch Pflegerin hatten seit Beginn ein Mantra: „das Kind gehört zur Mutter“, völlig unabhängig von deren Fähigkeiten und Defiziten.

Nur Tage zuvor, nach dem Tod der volljährigen Tochter, in einem schon lange angesetzten Gerichtstermin, wurde ganz normal über den Umgang der Mutter gesprochen und wie das Sorgerecht geregelt werden sollte. Seine Zusagen hielt das Jugendamt quasi auf der Türschwelle des Gerichts nicht mehr ein und machte genau das Gegenteil von dem, was vereinbart wurde – ohne Legitimation des Gerichtes.

Betraut mit dem Fall war dann ein neue und mit der Situation völlig überforderte Richterin. Sie vertraute auf die Aussagen von Jugendamt und Pflegerin. Das Vorgehen des Jugendamtes wurde legitimiert. Und Martin hatte nie wieder Kontakt zu Pia. Kein Umgang, Näherungsverbot – komplette Entsorgung.

Es gab überhaupt keinen Grund, weshalb man Pia völlig unvorbereitet aus ihrem Leben riss. Es gab noch weniger Gründe dafür, jeglichen Kontakt mit Martin zu verhindern, der sich drei Jahre ohne jede Beanstandung um seine Tochter gekümmert hat.

Martin bezeichnete es als „pure, amtliche Willkür“ und Menschenrechtsverletzung. Ich stimme ihm, in Kenntnis der Umstände, uneingeschränkt zu.

„Wie soll ein Mensch das ertragen“?

Philipp Poisel stellte in seinem Song die Frage „Wie soll ein Mensch das Ertragen?“ Die Frage kann man in Bezug auf Martin auch stellen. Er hat immer versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Er hat sich immer an Beschlüsse gehalten. Er war immer bereit, Hilfen anzunehmen. Er hat immer mit den Fachkräften kooperiert.

Und vor allem hat er gegenüber seiner Tochter unter Beweis gestellt, dass er ihr ein gutes Zuhause und soziales Umfeld schaffen, sie fördern und erziehen konnte. Alles Dinge, die die Mutter nachweislich nicht fähig war, für Pia zu geben.

Es hat ihm nichts gebracht. Martin hatte das falsche Geschlecht. In diesem Fall kann man das leider sehr deutlich sagen. Es wäre egal gewesen, was er getan hätte. Jugendamt und Pflegerin hätten niemals akzeptiert, dass Pia bei ihrem Vater aufwächst.

Aus meiner Sicht ist Martin nicht nur an der erlittenen Ungerechtigkeit zerbrochen. Sondern auch an dem Umstand, dass dieses Unrecht nicht gesehen, nicht anerkannt oder geahndet wurde.

Jedes Familienunrecht gnädig hinnehmen?

Von ihm wurde erwartet, dass er jedes Familienunrecht gnädig akzeptiert. Und für den Verlust seiner Tochter hinnimmt und noch ohne Murren brav zahlt. Für jede, aus meiner Sicht mehr als berechtigte Kritik, wurde Martin von denjenigen, die für diese Ungerechtigkeiten verantwortlich waren, noch mehr bestraft. Denn dieses System würde seine Fehler niemals eingestehen. Und vermutlich sehen es die hier Beteiligten nicht einmal als Fehler. Und eine neutrale Aufarbeitung wird es nie geben.

Hat Martin sich ungeschickt verhalten? An einigen Stellen sicherlich, als er mit den Menschen brav kooperieren sollte, die in jeder Phase ihres Handelns klargemacht haben, dass sie ihn auflaufen lassen werden und er keine Chance habe. Rechtfertige dies seine Entsorgung? Unter keinen Umständen.

Die Mutter und nicht das Kindeswohl standen im Fokus

Eines kann ich hier aber mit Sicherheit sagen: das Wohl von Pia stand hier nicht im Fokus der Entscheidungen. Und so beharrlich, wie die hier handelnden Damen vorgegangen sind, ist zu befürchten, dass sie auch in anderen Fällen Kindeswohl und Mutterwohl gleichsetzen.

Solche Personen haben in diesen Funktionen nicht zu suchen. Sie beschmutzen den Ruf der Kolleginnen und Kollegen, die tatsächlich auf die Bedürfnisse der Kinder schauen – unabhängig vom Geschlecht.

Der bittere Beigeschmack

Ich hatte in meinem Arbeitszimmer viele Jahre eine Sektflasche aus Schokolade zu stehen. Martin hatte sie mir geschenkt. Als Dankeschön für meine Unterstützung und nachdem entschieden war, dass Pia dauerhaft bei ihm leben konnte. Es hat mich gefreut und zu Tränen gerührt. Regelmäßig habe ich von Martin die Informationen über Pias Entwicklung erhalten, die Berichte, Zeugnisse.

Die Flasche stand auch noch da, nachdem Pia aus Martins Haushalt gerissen wurde. Sie hatte drei gute Jahre bei ihrem Vater gehabt, erstmals in ihrem Leben mit Stabilität. Das vom Herzen kommende Geschenk hatte ab da einen bitteren Beigeschmack. Es war fortan eine Mahnung, wie es im Familienunrecht zugehen kann.

Hoffnung, bis zum Tode

Martins schwere Krankheit wurde drei Jahre nach dem Kontaktabbruch festgestellt. Ich habe ihn mehrfach gebeten, für sich selbst das Thema mit seiner Tochter ad acta zu legen. Um sich selbst zu schützen und seiner Gesundung eine Chance zu geben.

Einen solchen Rat zu geben, ist unheimlich schwer. Das erlittene Unrecht würde man damit ungesühnt legitimieren – und vielleicht das eigene Leben noch retten. Martin konnte dies nicht.

Ungesehenes Unrecht

Am 10.07.2024 sandte er seine letzte Rundmail, mit der er die schwersten Menschenrechtsverletzungen an seiner Tochter anprangerte. Er wurde von den Adressaten nicht gesehen, nicht gehört, nicht beachtet. Niemand offizielles wollte sich auch nur einmal damit beschäftigen. Er war für sie vermutlich einfach nur einer dieser lästigen Väter, die durchgeknallt sind.

Nein, dass war Martin bis zuletzt nicht. Er wollte nur, dass endlich einmal hingesehen und erkannt wird, welches Familienunrecht sich hier zugetragen hat. Diesen Wunsch wird er mit ins Grab nehmen und vermutlich wird er niemals in Erfüllung gehen. Seine letzte Ruhe wird Martin daher wohl niemals finden.

Jugendamt, Pflegerin und Familiengericht können nun die Akte endlich zumachen. Vielleicht wird die eine oder andere im Stillen sogar feiern.

Anwälte, die den Glauben an das Recht verlieren

Martins Anwalt macht mittlerweile kein Familienrecht mehr. Er hat den Glauben daran, dass es auch Familienrecht und nicht nur Familienunrecht gibt, verloren. Damit befindet er sich in Gesellschaft vieler Familienrechtsanwälte, die ich in den letzten Jahren als engagiert, rechtstreu und mit einem gesunden, moralischen Kompass erlebt habe. Solche an sich wünschenswerten Anwälte halten es auf Dauer im Familienunrecht nicht aus.

Zurück bleiben die Kriegstreiber und es werden umso mehr, als deren Erfolgsquote steigt. Und kaum ein Gericht hat dem etwas entgegenzusetzen. Und so passt es, dass mittlerweile einige ehemalige OLG-Richterinnen selbst zu den deutschlandweiten Kriegstreiberinnen gehören.

Hatte Pia einen Vater?

Ich weiß nicht, wie Pia ihren Vater und die Zeit mit ihm in Erinnerung behalten wird. Sie liegt schon lange zurück. Die Wahrnehmungen ihrer vielleicht gerade nicht in der Psychiatrie weilenden, mittlerweile erwerbsunfähigen Mutter und ihrer parentifizierten Schwestern werden sie prägen. Und es wäre nicht ungewöhnlich, wenn sie später in eigenen Beziehungen ein ähnliches Schicksal erlebt. Der Transgenerationale Teufelskreis ist leider sehr verlässlich.

Zerbrochenes Herz

Die Erinnerung bleibt – auch an die Mitverantwortlichen

Martin wird mir in Erinnerung bleiben. Ein Vater, mit dem man anfangs noch tolle Gespräche führen konnte. Der über die Jahre immer weiter verzweifelt, aber immer noch nach einer Lösung suchend, wurde. Ein Vater, der der Entwicklung seiner Tochter gutgetan hat und auch weiter hätte.

An Martins Tod haben Jugendamt (Marzahn-Hellersdorf), Pflegerin und Familiengericht (Amtsgericht Pankow-Weißensee und Kammergericht Berlin) aus meiner Sicht eine erhebliche Mitverantwortung. Sie muteten ihm immer mehr Ungerechtigkeit auf, handelten abseits der Fakten und des Kindeswohls. Niemand konnte Martin erklären, dass das, was passierte, zum Wohl seiner Tochter sein solle. Hätte es eine solche Erklärung nachvollziehbar gegeben bin ich sicher, dass Martin diese hätte akzeptieren können. Martin starb vermutlich auch an gebrochenem Herzen.

In Martins Wohnung steht übrigens auch nach Jahren noch immer das Geburtstagsgeschenk für Pia zu ihren 10. Geburtstag vor sechs Jahren. Er hatte nicht einmal die Möglichkeit, ihr dieses zukommen zu lassen. Vielleicht wird es ihm ins Grab gelegt.

Kein Einzelfall

Martin ist beileibe kein Einzelfall. Seine Geschichte konnte ich hier durch Begleitung über zehn Jahre umfänglich und auch mit eigener Einschätzung darstellen. Plötzliche schwere Krankheiten nach schwerem Familienunrecht gab es schon öfters. Oder auch Menschen, die in die Depression rutschten, ihren Job verloren, sich das Leben genommen haben. Menschen, die zuvor mitten im Leben standen.

Es waren Menschen, die nur am Leben ihrer Kinder teilhaben wollten. Menschen, die dazu auch die Fähigkeiten hatten. Eltern, Mütter und Väter, die einfach nur ihre Kinder liebten. Und die dann auf das deutsche Familienunrecht stießen. Ein Familienunrecht, an dem sie, und häufig auch ihre Kinder, zerbrachen.

Und die dafür verantwortlichen dürfen ihr zerstörerisches Werk an Kindern und Eltern weiter fortsetzen. Denn Konsequenzen gibt es für solche „Fachkräfte“ leider nicht.

Anmerkung

Ich hatte schon zu seinen Lebzeiten die Zustimmung von Martin, seinen Fall hier in allen Einzelheiten, mit Namen und Daten zu veröffentlichen. Ich habe mich jedoch dafür entschieden, den Fall anonymisiert darzustellen. Wer Martin und Pia kannte, wird sie und ihren Weg in Erinnerung behalten.

4 Gedanken zu „Familienunrecht kann tödlich sein – RIP Martin“

  1. Grundgütiger.
    Ich habe Tränen in den Augen.
    Kenne das Familienunrecht, diese Ohnmacht, diesen Wahnsinn. Habe zu 40% meine Kinder. Wechselmodell wollte man den Kindern nicht „zumuten“.

    Diese Geschichte von Martin macht Fassungslos……

  2. Grundgütiger.
    Ich habe Tränen in den Augen.
    Kenne das Familienunrecht, diese Ohnmacht, diesen Wahnsinn. Habe zu 40% meine Kinder. Wechselmodell wollte man den Kindern nicht „zumuten“.

    Diese Geschichte von Martin macht Fassungslos……

  3. Es ist so traurig das diese Kinder ihre Vater und Mütter und Großeltern nicht begleiten dürfen und so fiele an gebrochen Herzen sterben. Möge der Kampf nicht umsonst gewesen sein .Und alle Väter und Mütter und Großeltern nicht aufgeben denn es sind unsere Kinder die weißen müssen das wir Sie lieben .
    in gedenken an alle die von uns gegangen sind und ihren Kampf verloren haben da für Kämpfen wir für Sie das Unrecht zu Recht wird
    Ellen Kuhröber

  4. Es ist so traurig das diese Kinder ihre Vater und Mütter und Großeltern nicht begleiten dürfen und so fiele an gebrochen Herzen sterben. Möge der Kampf nicht umsonst gewesen sein .Und alle Väter und Mütter und Großeltern nicht aufgeben denn es sind unsere Kinder die weißen müssen das wir Sie lieben .
    in gedenken an alle die von uns gegangen sind und ihren Kampf verloren haben da für Kämpfen wir für Sie das Unrecht zu Recht wird
    Ellen Kuhröber

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