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Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will

Umgangsausschluss. Das Kind will nicht, ist zu belastet. Und ja, wir haben vor einiger Zeit bereits erkannt, dass es sich um Eltern-Kind-Entfremdung handelt. Aber da kann man halt nichts machen.

Wenn Dir diese Beschreibung bekannt vorkommt, dann hast Du vermutlich den Film „Weil Du mir gehörst“ gesehen. Also alles nur Fiktion? Nicht wirklich, denn es handelt sich genau auch um das, was ich selbst und vermutlich auch viele weitere erlebt habe.

Aber der Reihe nach. In Brandenburg hatte man sich des Falles ja freundlich entledigt, nachdem die Mutter angekündigt hatte, nach Baden-Württemberg ziehen zu wollen. Freudenschreie, Akte geschlossen und einen kurzen Umgangsausschluss, damit danach auch definitiv andere ran müssen. Dazu noch die wohlmeinende Feststellung, dass die Mutter ja mittlerweile bestimmt verstanden hätte, dass das Kind Schaden nehmen würde, wenn der Kontakt zum Vater dauerhaft abbricht. Sie würde bestimmt alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Kontakt über die von ihr geschaffene Entfernung wiederherzustellen. Woher das Oberlandesgericht in Brandenburg diese Weisheit nahm, ist unklar. Zeitgleich lag der Antrag der Mutter auf Umgangsausschluss auf dem Tisch der Richter lag. Das Gericht log also dreist, aber das war mittlerweile ja schon Gewohnheit. So viel vorweggenommen: Diese Einsicht kam nie. Damit hatte aber ernsthaft auch niemand gerechnet, denn so lief es zu dem Zeitpunkt bereits seit 6 Jahren.

Der erste Eindruck

Nun aber nach Baden-Württemberg, Auftritt Jugendamt Ortenaukreis. Erstes Gespräch mit zwei Mitarbeiterinnen, die sich anhörten, wie der Fall sich gestaltete, nachdem sie sich in die umfangreichen Unterlagen eingearbeitet hatten. Schlimm, dramatisch, klingt so, als ob man da eine Ergänzungspflegschaft brauche, so was geht ja gar nicht. Aber … einen Moment geht der Umgangsausschluss ja noch, da könne man im Moment halt nichts machen. Also kurze Zeit später einen Antrag auf Umgang gestellt. Das Jugendamt meldete sich und siehe da, die Zuständigkeit hatte gewechselt. Ein Herr Fehrenbach betrat die Bühne.

Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will. In Aktenbergen steckt nicht nur Arbeit, sondern manchmal auch die Lösung.
In Aktenbergen steckt viel Arbeit – manche möchten die wohl lieber vermeiden

Angst vor den großen Aktenbergen

Herr Fehrenbach blickte vermutlich ziemlich stirnrunzelnd auf die Aktenberge, die er dort geerbt hatte. Wie kommt da um diesen Haufen Arbeit herum? Genau, eine Alternativlösung zum gerichtlichen Verfahren muss her. Im Gespräch erklärte er mir dann, dass es doch viel besser wäre, wenn die Eltern miteinander sprechen würden und so ein Gerichtsverfahren sei doch langwierig und belastend. Es wäre doch bestimmt viel schöner, wenn der Antrag zurückgenommen werden würde, oder?

Nun ist die Idee, dass sich die Eltern untereinander einigen, miteinander sprechen und konstruktiv miteinander umgehen, grundsätzlich ja nicht verkehrt. Nur wenn die Mutter erkennbar seit Jahren schon keinerlei Gespräche zuließ, nicht mal beim Jugendamt und schon rund 30 Gerichtsverfahren nicht geholfen haben, dann wirkt dieser Verschlag doch etwas unpassend. Und selbst gegenüber dem Jugendamt Ortenaukreis hatte die Mutter schon Gespräche abgelehnt bzw. von ihrer Anwältin ablehnen lassen. Schweren Herzens musste sich Herr Fehrenbach also mit der Materie auseinandersetzen. Es gab ein anschließendes Gespräch und, tatsächlich, er hatte sich in den Stoff eingearbeitet, konkrete Fragen mitgebracht und die Situation recht gut erkannt.

Im Sommer 2019 gab es dann einen Anhörungstermin bei Gericht. Die Situation könne so nicht bleiben, viel spreche für Eltern-Kind-Entfremdung und damit mittelfristig auch für eine Kindeswohlgefährdung und durch Kontaktabbruch könnten die Probleme nicht gelöst werden. Für die Eltern brauche es verpflichtende Beratung und „völlige Transparenz“.

Klingt ja grundsätzlich nicht schlecht und geht in die richtige Richtung. Nur was ist, wenn die Mutter daran kein Interesse hat?

Was, wenn die Mutter nicht will?

Zu den gemeinsamen Beratungen kam es erwartungsgemäß nicht. Die Anwältin der Mutter ließ wie üblich alles offen, stellte alles infrage, blockierte und stellte schließlich in den Raum, dass Beratungen nur möglich wären, wenn sie als Anwältin immer mit dabei wäre. Darauf ließ sich natürlich niemand ein, so war es von ihr aber auch gedacht. Stattdessen griff die Mama-Anwältin mal eben das Jugendamt schriftlich an, weil diese versuchten, bei dem Zustandekommen der Beratungsgespräche zu unterstützen. Damit hatte das Jugendamt natürlich Beißhemmung, denn wenn Mama nicht will, dann kann man ja nichts machen. In einem anderen Verfahren hieß es mal „die Mutter hat ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben, da können wir doch nichts unternehmen, was sie nicht will. Wir müssen unsere Mitarbeiterin vor ihr schützen“. Auf die Frage, wer denn das Kind schützen würde, gab es keine Antwort.

Kinderschutz also nur, wenn die Mutter es will. Ist so vom Gesetzgeber aber aus gutem Grund nicht vorgesehen, auch wenn es vielfach gelebte Praxis in Deutschland ist (wen interessiert schon, was in Gesetzen steht?).

Jede Behörde arbeitet nur in ihrem eigenen Silo

Es gab also ein Gutachten, die Mutter blockierte über viele Monate alles und das Jugendamt bekam von alledem nichts mit, da es vom Gericht nicht informiert wurde, was so alles geschrieben wurde. Interdisziplinäre Zusammenarbeit so, wie sie nicht sein soll.

Die Information erhielt das Jugendamt dann von mir. Herr Fehrenbach war entsetzt und ja, das ist wirklich dramatisch, wie es immer wieder hieß. Parallelen zum Missbrauchsfall Staufen, welche ich zog, wollte das Jugendamt nicht sehen. Klar war es ein anders gelagerter Sachverhalt. Die später bei der Aufarbeitung des Falles festgestellten Defizite in der Arbeit der Behörden kamen in unserem Fall 1:1 zum Tragen. Gelernt hatte man aus den Fehlern offensichtlich nichts.

Herr Fehrenbach bemühte sich zumindest, noch etwas Licht ins Dunkel zu bringen und legte es nicht einfach zu den Akten, auch das muss mal löblich erwähnt werden.

Über ein Jahr nach Einleitung des Verfahrens war Herr Fehrenbach noch immer der Meinung, dass ausschließlich mit beiden Eltern und mit Gesprächen eine Lösung möglich wäre. Eine Antwort auf die Frage, wie das gehen solle, wenn sich ein Elternteil verweigert, hatte er nicht. Eigene Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung wollte er nicht einleiten, da das Familiengericht ja das Verfahren führe und ein Gutachten einholen wolle.

Dumm nur, dass zum einen weder Gutachterin noch Verfahrensbeiständin das Kind jemals gesehen hatten. Außerdem hat das Jugendamt einen eigenen gesetzlichen Schutzauftrag. Diesen ans Familiengericht zu delegieren ist leider häufige Praxis, einer der festgestellten Fehler im Missbrauchsfall Staufen und, der wichtigste Punkt, nicht möglich. Aus gutem Grund gibt es zum Schutz von Kindern zwei staatliche Stellen, die unabhängig voneinander handeln. Das hat sich im Ortenaukreis bisher aber nicht rumgesprochen und trotz Hinweisen ignoriert man dies geflissentlich.

Was man bei einem Hausbesuch nicht sehen kann

Die Mutter versuchte zwischenzeitlich den Verfahrensbeistand gegen einen von ihr beauftragten Anwalt zu ersetzen. Das fand das Jugendamt zumindest mal nicht gut. Und nach deutlich über einem Jahr war das Jugendamt der erste Verfahrensbeteiligte, der feststellen konnte, dass meine Tochter überhaupt noch lebt. Sie hatten einen Hausbesuch gemacht.

Eine Kindeswohlgefährdung konnten sie nicht erkennen. Die sowohl vom Jugendamt als auch vom Verfahrensbeistand aufgebrachte Kindeswohlgefährdung bezog sich auf den Umstand der Eltern-Kind-Entfremdung und die damit im Zusammenhang stehenden Folgen. Der Hausbesuch war somit lediglich eine Alibi-Maßnahme, die in der vorliegenden Situation erwartbar keinerlei Erkenntniswert brachte. Und natürlich wurde darauf hingewiesen, dass für alles andere das Familiengericht zuständig ist.

Mittlerweile gingen immer mehr Berichte ein, dass es meiner Tochter deutlich schlechter gehen würde. Ich stellte Herrn Fehrenbach die Frage, wie lange er noch zusehen möchte, da das Familiengericht weiterhin untätig war. Beide staatlichen Stellen hatten sich scheinbar auf Beamten-Mikado geeinigt, hofften, das Thema aussitzen zu können.

Sie könnten ja Briefe schreiben

Im Oktober 2020, mittlerweile waren 17 Monate seit Einleitung des Verfahrens vergangen und die Mutter hatte erfolgreich das Verfahren verzögert und Verfahrensbeistand und Gutachter vom Kind ferngehalten, suchte Herr Fehrenbach doch noch irgendwie einen Ausweg aus der Situation. Vielleicht läge es ja auch an mir und ich hätte Chancen vergeben. Hätte ich meiner Tochter Briefe geschrieben, vielleicht wäre das ja eine Möglichkeit gewesen, den Kontakt zu ihr wieder vorsichtig aufzubauen.

Woher kommt der Blödsinn mit dem Briefe schreiben?

Der auch an der Wall of shame aufgeführte Fall Kuppinger dürfte Ursprung dieser „Universallösung“ sein. Kuppinger siegte zweimal beim EGMR, die Mutter hatte über Jahre systematisch und gut dokumentiert die Beziehung zum Vater boykottiert und völlig zerstört. Dies wurde von den deutschen Gerichten, die sich nach der Schlappe beim EGMR erneut damit beschäftigen mussten, auch überhaupt nicht bestritten. Sie sahen die Verantwortung für die Entfremdung eindeutig bei der Mutter. Das Oberlandesgericht Frankfurt, welches schon so viele Jahre die Mutter geschützt hatte, wich auch nach der zweiten EGMR-Klatsche nicht von seiner Linie ab. Es entschied, das Kind sei jetzt so entfremdet, da könne kein Kontakt zum Vater mehr hergestellt werden. Aber das OLG Frankfurt gestattete dem Vater ja, zweimal im Kalendermonate seinem Sohn Briefe zu schreiben und die Mutter, die sich noch nie an irgendwelche Beschlüsse gehalten hatte, müsse diese Briefe unverzüglich dem Kind aushändigen. Klingt doch wahnsinnig überzeugend, oder? Auch das Bundesverfassungsgericht, welches sich möglicherweise nicht gerne durch den EGMR in seiner Suppe herumrühren lässt, stützte diese ziemlich schräge Begründung:

„Das Oberlandesgericht hat dem Beschwerdeführer die Möglichkeit eingeräumt, brieflich Kontakt zu seinem Sohn zu halten und dem Kind dadurch sein fortwährendes Interesse an ihm und seinem Wohlergehen zu zeigen und die Neugier des Kindes zu wecken.“

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 3326/14

Bei Kuppinger hat es, wie zu erwarten, mit den Briefen nicht geklappt. Er starb 2021, ohne seinen Sohn jemals wiederzusehen. Es klappte aber auch bei keinem anderen, hochstrittigen Fall, den ich in all den Jahren begleiten musste. Erfahrenere Kollegen, die sich schon weitaus länger als ich mit solchen Fällen beschäftigten, konnten mir auch keine positiven Beispiele nennen.

Fakt ist aber, dass im Fall Kuppinger selbst von den Gerichten klar dokumentiert wurde, dass das Kind von der Mutter beeinflusst und entfremdet wurde. Niemand kam aber auf die Idee, das Kind vor diesem fortgesetzten psychischen Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung zu schützen, selbst unabhängig davon, ob oder wie der Kontakt zum Vater hergestellt werden kann. Ist der Vater erst raus aus dem Spiel, ist der Missbrauch durch die Mutter nicht mehr sichtbar. So einfach ist es. Bis dem Kind etwas passiert oder es als Erwachsener mit denselben Problemen wieder beim Jugendamt aufkreuzt. Diesmal als betroffener oder entfremdender Elternteil, ganz so, wie man es in der eigenen Kindheit gelernt hat. Der EGMR verurteilt mittlerweile reihenweise Staaten für die Verletzung der Menschenrechte, wenn sie Eltern-Kind-Entfremdung nicht wirksam begegnen (z.B. Pisica vs. Moldawien 23641/17), interessiert in Deutschland nur niemanden.

Hätte der Vater doch Briefe geschrieben

Kommen wir zurück zum Fall. Herr Fehrenbach hatte also einen Weg gefunden, den Ball zu mir ins Spielfeld zu verfrachten. Dies völlig ungeachtet der Tatsache, dass seine Lösung noch nie funktioniert hatte. Es war nur ein Telefonat, aber ich konnte förmlich sehen, wie Herrn Fehrenbach die Gesichtszüge entglitten, als ich ihm sagte, dass ich natürlich auch in Abstimmung mit der Verfahrensbeiständin Briefe an meinen Sonnenschein geschickt hatte. Antworten gab es keine. Manchmal wurden Briefe oder Pakete zurückgeschickt oder lang und breit vom mütterlichen Anwalts-Monster in unendlich langen Schriftsätzen zerpflückt.

Was lernen wir also zum Thema Briefe schreiben:

  • Alles, was das Kind erreicht, muss durch den mütterlichen Filter. Es wird in solch schwierigen Konstellationen noch zusätzliches Material liefern, um den Vater schlecht zu machen. Egal wie lieb und nett er es auch schreiben mag
  • Wenn es die so professionellen Professionen wünschen, machen Väter sogar so etwas, um zumindest ihre Mitwirkung und ihren guten Willen zu beweisen. Den brauchen Mütter nicht beweisen, die die Kinder haben, die haben freien Lauf.
  • Herr Fehrenbach konnte sich erneut nicht aus der Verantwortung stehlen

Staatlicher Schutzauftrag, da klingt immer im Hintergrund mit, dass das Jugendamt auch selbst aktiv werden muss, nur für das Kind da ist und so weiter. Zumindest in der Theorie. Ich stellte daher ein Paar Fragen:

  • Ich habe diese Briefe geschrieben, in Abstimmung mit dem Verfahrensbeistand. Ich habe auch mehrfach die 800 km (Einweg) nach Baden-Württemberg auf mich genommen und ich habe notfalls sogar begleiteten Umgang akzeptiert.
  • Und nun die spannende Frage: was für Empfehlungen oder Forderungen richten Sie denn an die Mutter?
  • Was hat sie von diesen Forderungen erfüllt (wenn denn überhaupt welche gestellt wurden)?
  • In welchem Jugendamtshandbuch steht, dass ausschließlich der Kontakt suchende Elternteil mitzuwirken hat, an den Betreuenden aber unter gar keinen Umständen Anforderungen zu stellen sind? Auch das regelmäßig erlebte Praxis. Eine Praxis, die NIE zum Erfolg führt. Warum nur?

Handeln nur nach Beschwerden

Klar war, dass es darauf keine Antwort geben würde. Aber von meiner Seite gab es nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Morgens ging diese an den Landrat und zur Kenntnis auch ans Jugendamt (man ist ja fair). Und siehe da, spät Abend am selben Tag wandte man sich ans Gericht und forderte einen Teil-Sorgerechtsentzug der Mutter. Ganz bestimmt war der zeitliche Zusammenhang nur ein Zufall, oder? Zum ersten Mal wurde man konkret, obwohl es seit dem letzten Telefonat keine neuen Informationen gab. Offensichtlich musste Herr Fehrenbach von seinen Vorgesetzten zum Handeln motiviert werden. In der offiziellen Antwort zur Dienstaufsichtsbeschwerde erkannte man natürlich keine Fehler, logisch. Man wies lobend darauf hin, dass ja nun auch sorgerechtliche Maßnahmen gegen die Mutter gefordert wurden. Kam halt nur nicht aus Eigeninitiative.

Bei Eskalationen nur auf das Familiengericht verweisen

Die Situation meines Sonnenscheins eskalierte immer weiter, mittlerweile gab es ins Verfahren von der Mutter eingebrachte medizinische Umstände, die bei genauer Betrachtung nicht nur strafrechtlichen Charakter hatten, sondern auch ein umgehendes Handeln erforderlich machen würden, so zumindest der Vortrag.

Wenn einem Kind plötzlich Medikamente verabreicht werden, die in Deutschland keine Zulassung haben und auch im Ausland Kindern unter keinen Umständen verabreicht werden dürfen, die schwere Nebenwirkungen hervorrufen, dann scheint das im Ortenaukreis niemanden so wirklich zu interessieren. Und dass die Nebenwirkungen passgenau zu dem Bild passten, welche Sonnenschein bis zu 20 Stunden schlafen und längere Zeit nicht zur Schule gehen ließen (und weiteres) und sie dadurch nicht an der Begutachtung teilnehmen konnte, war auch nicht der Rede wert. Das Strafrecht hat hierfür die Straftatbestände Verletzung der Fürsorgepflicht (§171 StGB, Körperverletzung (§223 (1) StGB) und gefährliche Körperverletzung (§224 StGB). Sowohl Familiengericht als auch Jugendamt hätten, wenn sie ihren Schutzauftrag wahrgenommen hätten, dem Sachverhalt von sich aus nachgehen müssen.

Nur nichts aufklären!

Machten sie aber nicht. Das Gericht meinte nur, es sei ja kein Pharmakologe (genau deswegen hätte man ja ermitteln müssen), wollte aber gar nicht wissen, was da los ist. Fakten wären doch unbequem, müsste man doch handeln. Also schön die Augen zu machen. Das Jugendamt ließ zumindest mal Blut und Urin überprüfen. Man wurde also tätig, auch wenn eine Zwei-Minuten-Recherche ergeben hätte, dass dieses Medikament nach sehr kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar ist. Man wusste also, dass Sonnenschein dieses Medikament zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Körper hatte, zu dem man die Mutter um Überprüfung gebeten hatte. Die Maßnahme war also wieder einmal – genau – sinn- und wirkungslos, wie so viele weitere zuvor. Dass das Medikament verabreicht wurde, räumte die Mutter aber unumwunden, auch schriftlich, ein. Hatte nur nie Konsequenzen.

Es gab dann einen Anhörungstermin, Jugendamt mit anwesend, ins Sorgerecht wurde nicht eingegriffen. Der neue Richter (ja, es gab einen Wechsel, nicht nur in der Person, sondern auch in der Vorgehensweise) sah keine Notwendigkeit, was sich später noch – vorhersehbar – als schwerer Fehler erweisen sollte.

Die Sache mit der Beharrlichkeit

Zum 13. Geburtstag meiner Tochter schrieb ich allen Beteiligten einen Geburtstagsgruß und ja, auch meiner Tochter. Herrn Fehrenbach erinnerte ich noch mal daran, dass ich seinem Wunsch nachkomme, es aber erkennbar nichts verändert. Und ich schrieb auch folgendes:

„Sie haben mich einmal darauf angesprochen, dass ich ja sehr beharrlich sein in Bezug auf den Kontakt zu meiner Tochter. Ja stimmt, und dieser wurde ja wiederholt als wichtig auch für die Entwicklung meiner Tochter eingeschätzt. Soll ich das ignorieren?

Haben Sie sich den auch mal die Frage gestellt, weshalb die Mutter so beharrlich in der Ablehnung des Kontaktes zu mir ist und was dies für Folgen für meine Tochter hat?“

Die letzte Frage stellt sich in sehr vielen Fällen. Beantwortet wird sie eigentlich nie.

As time goes by

Monat um Monat verging, irgendwann war das Gutachten mal fertig, auch wenn die Gutachterin nie alleine mit meiner Tochter sprechen konnte und die Mutter sich komplett verweigerte (ist ihr gutes Recht, wirft trotzdem ein bezeichnendes Licht, wenn es doch um das Wohlergehen des eigenen Kindes geht).

Die Sachverständige sah keine Möglichkeit, den Kontakt zwischen Vater und Kind herzustellen (wie sie dazu kam siehe „Zweifelhafter Sachverstand“, ebenfalls beeindruckend), das Jugendamt schloss sich dem dankend an, endlich hatte jemand was gesagt, Herr Fehrenbach musste keine eigene Verantwortung übernehmen.

Nur wie war rund 2 ½ Jahre zuvor noch die Aussage von Herrn Fehrenbach?

„Die bestehende Problematik kann nicht durch Kontaktabbruch gelöst werden. Dadurch werden die bestehenden Probleme nicht gelöst. Das sehe ich analog wie bei Schulverweigerung. Da ist auch nicht die Lösung, dass es dann keinen Schulbesuch mehr geben soll.“

Schulverweigerung ist schlimmer als Kindesmissbrauch

Was würde denn passieren, wenn der Schulbesuch verweigert werden würde? Da sind sich Jugendämter und Familiengerichte ziemlich einig. Weg mit dem Sorgerecht, hart durchgreifen, so etwas geht ja gar nicht! Beispiele:

Und wer sich jetzt fragt, was in Deutschland wichtiger ist, der Schulbesuch oder der Vater – die Antwort dürfte eindeutig sein. Natürlich der Schulbesuch. Der wird notfalls auch mit strafrechtlichen Mitteln verteidigt (ebenso wie der Unterhaltsanspruch im Übrigen), das Umgangsrecht maximal mit Ordnungsgeldern, aber meist nicht einmal das. Umgangsausschluss praktiziert man ja schon seit Jahrzehnten, warum daran etwas ändern?

Gefahr erkannt und zugesehen

Wie gesagt, Herr Fehrenbach hatte ja recht schnell die Situation erkannt, nur anscheinend ist er nicht gewillt oder in der Lage, dann auch die erforderlichen Maßnahmen einzufordern oder selbst im Rahmen des dem Jugendamt und damit auch ihm obliegenden Schutzauftrages einzugreifen. Wenn die Mutter nicht will, dann kann man nichts machen. Wenn sie alles verweigert, dann muss halt der Vater weichen und das Kind wird weiter dem psychischen Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung ausgesetzt. Akte damit – wieder einmal – geschlossen.

Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will

Kinderschutz gibt es im Ortenaukreis also nur, wenn die Mutter die gutheißt, wenn sie zu Gesprächen bereit ist. Denn das ist letztlich die einzige Lösungsoption, die angeboten wurde. Einen echten Plan B, was man machen könnte, wenn die Mutter nicht mitwirkt, wenn es dem Kind zunehmend schlechter geht, hat das Jugendamt nie gehabt. Es bleibt damit völlig folgenlos, den staatlichen Kinderschutzstellen jahrelang auf der Nase rumzutanzen. Wobei nein, die Folge ist ja, dass man sein eigenes Ziel erreicht, selbst wenn dabei vor den Augen des Jugendamtes Kinder zugrunde gehen. Ein solches Jugendamt braucht letztlich niemand und es ist nicht eine Frage ob, sondern nur wann bei solchem Vorgehen Kinder vor den Augen des Jugendamtes schwer zu Schaden kommen. Und natürlich ist sich solange niemand einer Schuld bewusst, bis ein Gericht, was oft genug selbst mit wegschaut, das Gegenteil beweist.

In schlechter Gesellschaft

Der Missbrauchsfall Staufen und der Fall des getöteten Alessio, bei dem zumindest ein Mitarbeiter des Jugendamtes verurteilt wurde, alle sind in unmittelbarer Nachbarschaft des Jugendamtes Ortenaukreis passiert. Insofern bin ich mit meinem Fall in schlechter Gesellschaft. Trotz umfangreicher Aufarbeitungen und Berichte hat sich in der Praxis nichts verändert.

Beispiele:

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