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		<title>Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Feb 2024 11:26:11 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Eltern-Kind-Entfremdung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heute vor sechs Jahren brachte ich meinen kleinen Sonnenschein das letzte Mal zur Schule. Ein herzlicher Drücker nach einem sehr intensiven Wochenende, Pläne für die nächste Woche. Keiner von uns beiden wusste zu dem Zeitpunkt, dass sie nie wieder bei mir sein würde. Mittlerweile habe ich durch das Deutsche Bundesjustizministerium und den Europäischen Gerichtshof für&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/bilanz-nach-sechs-jahren-kontaktabbruch/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Heute vor sechs Jahren brachte ich meinen kleinen Sonnenschein das letzte Mal zur Schule. Ein herzlicher Drücker nach einem sehr intensiven Wochenende, Pläne für die nächste Woche. Keiner von uns beiden wusste zu dem Zeitpunkt, dass sie nie wieder bei mir sein würde. Mittlerweile habe ich durch das Deutsche Bundesjustizministerium und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt bekommen, dass meine Menschenrechte verletzt wurden – dazu unten mehr. Was ist die Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch und 11 Jahren Rosenkrieg?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dankbarkeit, Papa gewesen zu sein</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zum einen ist da immer noch Dankbarkeit. Dankbarkeit, fast zehn Jahre Papa gewesen zu sein. Die schönen Zeiten und Erlebnisse mit meiner Tochter gehabt zu haben. Und Dankbarkeit, dass sie trotz der massiven Beeinflussung ihrer Mutter so lange durchgehalten und den Kontakt aufrechterhalten hat. Diese gemeinsame Zeit wird bleiben. Vor ein Paar Monaten habe ich durch Zufall eine Kamera gefunden, die ich meinem Sonnenschein geschenkt hatte. Es waren noch Fotos und Videos von ihr aus 2017 darauf. Ein fröhlicher, lebhafter Sonnenschein. Mir kamen die Tränen, als ich diesen vergessenen Schatz entdeckte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie sie heute aussieht? Ich habe keine Ahnung. Alle Vierteljahre erhalte ich von ihrer Mutter einen Bericht per E-Mail, wie sie unsere gemeinsame Tochter wahrnimmt und beschreiben möchte. Wie es meinem Sonnenschein geht, was sie denkt, fühlt, für Wünsche hat, das erfahre ich nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich erfülle nur noch zwei Funktionen: Ich bin das von ihrer Mutter sorgsam aufgebaute Feindbild, für das es für Sonnenschein keinen Realitätsabgleich mehr gibt. Und ich bin derjenige, der ihrer Mutter jeden Monat einen erheblichen Geldbetrag überweisen muss, automatisch jedes Jahr steigend.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jegliche Chance, in den nächsten Jahren Kontakt zu ihr zu bekommen, an ihrem Leben teilzuhaben, ist mittlerweile dahin. Mein Sonnenschein bereitet sich so langsam auf den Schulabschluss vor und auch die Volljährigkeit ist nicht mehr so weit entfernt.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" fetchpriority="high" decoding="async" width="640" height="457" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/woman-gb9e990300_640.jpg?resize=640%2C457&#038;ssl=1" alt="Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch" class="wp-image-123" style="width:438px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/woman-gb9e990300_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/woman-gb9e990300_640.jpg?resize=300%2C214&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Die Bilanz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am Anfang stand die klare Ansage ihrer Mutter, dass sie im Falle einer Trennung alles unternehmen würde, um mich zu zerstören, mir den Kontakt zu meiner Tochter zu nehmen, meine Freunde, mein Haus, mein Geld. Nach fast 12 Jahren muss ich neidlos anerkennen, dass sie viele ihrer frühzeitig angekündigten Ziele realisiert hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für meine Tochter bin ich trotz anfänglich guter und von mehreren Fachkräften bestätigt auch liebevoller und wichtiger Vater-Tochter-Beziehung zum Hassobjekt geworden, mit dem es nach letzter Aussage meiner Tochter nie positive Erlebnisse gegeben hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das gemeinsame Haus hat sie in die Teilungsversteigerung getrieben, ersteigert von ihrem neuen Mann, um es dann zügig zu verkaufen und so weit wie möglich wegzuziehen. Ziel erreicht, ich sollte mein Zuhause, welches mir sehr am Herzen lag, nie wieder betreten dürfen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und was das Geld betrifft, es sind weit über 100.000 EUR allein auf meiner Seite sinnlos in Gerichtsverfahren, Gutachten etc. verbrannt worden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Meine Freunde und mein Umfeld habe ich noch immer. In solchen Zeiten erfährt man auch, wie wichtig und unterstützend gute Freunde sein können, wofür ich diesen unendlich dankbar bin. Ich wohne wieder in einem schönen Haus und finanziell werde ich es auch überleben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie aber konnte es dazu kommen, dass die Ziele der Mutter überhaupt ungesetzt werden konnten? Da hätte doch jemand einschreiten müssen? Es gab Momente, wo der eine oder andere dies versuchen wollte, z.B. Jugendamt, Verfahrensbeistand oder auch eine Richterin. Selbst eine Gutachterin hatte klar Entfremdung und Manipulation erkannt, benannt und auf die Gefährdung hingewiesen. Jugendamt und Verfahrensbeistand haben selbst von Eltern-Kind-Entfremdung gesprochen und geschrieben. Genutzt hat es alles nichts. Es reichte, dass die Mutter sich allem verweigerte. Wie man dagegen etwas unternehmen hätte können? Darauf wusste niemand eine Antwort oder wollte es nicht wissen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kleiner Service-Tipp: wer ein Kind als Waffe im Trennungsstreit einsetzt, muss entwaffnet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zum Streiten reicht einer, zum Vertragen braucht es zwei</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wäre es nach mit gegangen, hätte es genau ein Gerichtsverfahren gebraucht – die Scheidung. Alles andere hätten wir aus meiner Sicht einvernehmlich regeln können. Gemeinsam getrennt Eltern sein, alles sauber regeln. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Es kam aber ganz anders. Bereits im ersten Umgangsverfahren machte die Mutter klar, dass es zu nichts eine einvernehmliche Regelung geben würde. Man muss ihr zugutehalten: sie hat Wort gehalten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Fakten aus rund 12 Jahren Rosenkrieg:</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Eine Richterin und ein Richter am Amtsgericht Potsdam</li>



<li>Vier Richter am OLG Brandenburg</li>



<li>Eine Richterin am Landgericht Potsdam</li>



<li>Nacheinander drei Richter am Amtsgericht Emmendingen (<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a> | <a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-ignorieren/">Wenn Richter Gesetze ignorieren</a>)</li>



<li>Drei Richter am OLG Karlsruhe / Senat in Freiburg</li>



<li>Ca. 20 wirkungslose Beschleunigungsrügen und Beschleunigungsbeschwerden</li>



<li>Drei Verfahrensbeistände (<a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/">Der wertlose Verfahrensbeistand</a>)</li>



<li>Vier Gutachter mit insgesamt fünf Gutachten (<a href="https://familienunrecht.org/kindler-wie-die-zeit-vergeht/">Kindler, wie die Zeit vergeht</a> | <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">Zweifelhafter Sachverstand</a>)</li>



<li>11 Mitarbeiter in zwei Jugendämtern (<a href="https://familienunrecht.org/kinderschutz-nur-wenn-die-mutter-es-will/">Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will</a>)</li>



<li>Zwei Beratungsstellen</li>



<li>Zweimal „Kind im Blick-Kurs“</li>



<li>Ca. 30 Ärzte und Therapeuten</li>



<li>12 Anwälte</li>



<li>39 Verfahren</li>



<li>Rund 200.000 EUR finanzieller Aufwand auf beiden Seiten</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Es wurden also reichlich Personen beschäftigt und haben daran verdient. Dass die ganzen Zwischenschritte nicht gut für unseren Sonnenschein waren, wurde mehrfach gesagt. Es blieb aber bei den Worten. Hätte ich es also von vornherein lassen sollen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nein. Denn ich habe wie jeder Elternteil Verantwortung für meinen Sonnenschein und die darf nicht nur an der Weigerung des anderen Elternteils scheitern. An mehreren Stellen wurde auch von fachlicher Seite betont, dass unsere Vater-Tochter-Beziehung wichtig und schützenswert ist, Sonnenschein sogar entlastet. Hätte ich da mit gutem Gewissen „mir egal“ sagen können?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerichte und Co. haben immer wieder kapituliert, der Eskalation und Verweigerung nachgegeben. Auf dem Weg habe ich es als erster in Deutschland erreicht, dass es eine Entscheidung der <a href="https://hochstrittig.org/eltern-kind-entfrmedung-im-fokus-der-vereinten-nationen/">Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen</a> zu einem deutschen Fall gab. Hier wurden erhebliche Bedenken am deutschen Vorgehen geäußert. Interessert hat es niemanden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gerichtliche Arbeitsverlagerung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Anfang 2019 hatte sich das Brandenburgische Oberlandesgericht nach langer Verzögerung der Verfahren durch einen kurzen Umgangsausschluss entledigt. Tenor: </p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;<em>Und Tschüss, in ein Paar Monaten müssen sich die Kollegen in Baden-Württemberg damit rumärgern, wir gehen wieder zur Tagesordnung über</em>&#8222;. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Kennt man so aus vielen Verfahren, in denen ein Elternteil wegzieht. Sehr bequeme Arbeitsverlagerung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde ab. Es ging also weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der EGMR nahm die Beschwerde Ende 2019 an. Mitte 2022 ging es dann in den schriftlichen Austausch. Deutschland erkannte in Teilen an, dass meine Menschenrechte aus <a href="https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren)</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Art. 8 (Recht auf Familienleben)</a> der EMRK verletzt wurden. Es wurde eine Entschädigung von 1.800 EUR angeboten und gefordert, dass das Verfahren damit von der Liste der Gerichtssachen des EGMR zu streichen wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ende September 2023, vier Jahre nach Einleitung der EGMR-Beschwerde, <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&amp;Datum=05.09.2023&amp;Aktenzeichen=35745/19">folgte der EGMR dem Wunsch der deutschen Bundesregierung.</a> Dies wäre angemessen, schließlich sei die Rechtsprechung des EGMR in der Sache ja eindeutig. Kurz: auch Deutschland wurde ja schon mehrfach für solche Verstöße verurteilt, da muss man das nicht mehr so streng sehen. Wenn mal also bereits weiß, dass man Menschenrechte verletzt, dann muss man denjenigen halt nicht mehr so streng bestrafen. Klingt wie ein Scherz, ist aber bittere Realität</p>



<p class="wp-block-paragraph">Elegant umschifft hat Deutschland die Frage des EGMR, ob Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde effektive Rechtsbehelfe im Sinne von <a href="https://dejure.org/gesetze/MRK/13.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde)</a> seien. Deutschland hat die Frage gar nicht beantwortet und mir wurde so die Möglichkeit genommen, darauf zu reagieren. In der Beschwerde selbst blieb aufgrund der Längenvorgaben nur wenig Raum für eine umfassende Begründung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bleibt, ist die Erkenntnis</h2>



<ol class="wp-block-list">
<li>dass die Verletzung von Menschenrechten nichts wert ist. Die Entschädigung liegt noch unter den Kosten für den Anwalt für das EGMR-Verfahren, von den vorherigen einmal ganz abgesehen.</li>



<li>dass es ausreicht, einer erneuten Verurteilung durch den EGMR zu entgehen, wenn Deutschland die Menschenrechtsverletzung einfach anerkennt.</li>



<li>dass sich durch diese Kombination in der Praxis nichts ändern wird und Verletzungen der Menschenrechte in Deutschland auch weiterhin an der Tagesordnung bleiben werden.</li>



<li>der EGMR die Staaten in Kindschaftsverfahren immer zur beschleunigten Verfahrensführung auffordert, sich selbst aber vier Jahre Zeit nimmt.</li>
</ol>



<h2 class="wp-block-heading">Je brutaler und rücksichtsloser, desto erfolgreicher</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich habe über die Jahre hunderte Väter und auch Mütter kennengelernt, denen es ähnlich erging wie mir. Es werden insgesamt noch mehrere Zehntausende sein. Sie hatten die einzige Option, ihr Kind zu verlieren, weil es der andere Elternteil so wollte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Ihre Option bestand darin, ob sie schnell es demütig und kostengünstig hinnehmen oder lange und teuer darum kämpfen. Entscheidend war nicht die Eltern-Kind-Beziehung oder was gut für das Kind wäre. Entscheidender Faktor war einzig der Wunsch des anderen Elternteils und dessen unbedingter und unnachgiebiger Wille, dieses auch gegen jeden Ratschlag und jede Ermahnung gnadenlos durchzusetzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Elternteile und Anwälte, die auf Maximaleskalation setzen, haben in den meisten Fällen Erfolg. Und ich stelle mir die Frage: welche Motivation sollte angesichts dieser Erfahrungen ein Elternteil haben, zu einer Einigung zu kommen? Warum nicht versuchen, der noch brutalere, noch rücksichtslosere Elternteil zu sein? Familiengericht, Jugendamt und auch die Politik ermuntern ja geradezu zu einem solchen Verhalten. Der Fall Block ist ein mahnendes Beispiel, was passiert, wenn der Rechtsstaat sich seiner Verantwortung im Familienrecht entzieht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn man den kaukasischen Kreidekreis verstanden hätte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sein Kind liebt, wird dies nicht tun. Für mich war Eskalation daher immer ein No-Go. Ganz oft wird in solchen Fällen die Geschichte vom <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Der_kaukasische_Kreidekreis">kaukasischen Kreidekreis</a> vorgebracht. Man bekommt dann von Beratern, Jugendamt oder Verfahrensbeistand zu hören, dass man sein Kind loslassen müsse, wenn man es liebe. All jenen empfehle ich aber, die Geschichte noch einmal bis zum Ende zu lesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn es war die Magd Grusche, die aus Liebe zu dem Kind, welches sie aufgezogen hatte, losließ, als es darum ging, das Kind aus dem Kreidekreis zu zerren und es schlimmstenfalls zu zerreißen. Dies brachte sie aus Liebe, im Gegensatz zur leiblichen Mutter, nicht übers Herz. Grusche hatte damit bewiesen, dass ihr das Wohlergehen des Kindes wichtiger war als ihre eigenen Bedürfnisse. Aus diesem Grund wurde schließlich ihr das Kind zugesprochen. Der kaukasische Kreidekreis ist eines der eindrücklichsten Beispiele wie im Sinne der Liebe zum Kind entschieden werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Realität des deutschen Familienrechts ist die Weisheit des Kaukasischen Kreidekreises bis heute noch nicht angekommen. Hier gewinnt in der Regel derjenige, der notfalls bereit ist, das Kind zu vierteilen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Es muss sich was ändern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Vorwürfe mache ich den beteiligten Fachkräften, die zugesehen und ein solches Verhalten unterstützt haben. Vorwürfe mache ich auch dem Gesetzgeber und der Politik, die seit Jahrzehnten nichts verbessern, sondern sogar immer weiter eskalieren. Sie machen sich schuldig des Mordes an zehntausender, unschuldiger Kinderseelen, die ihre Traumata dann an die nächste Generation weitergeben. Ein sich immer weiter aufschaukelnder Teufelskreis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn ich meiner Tochter dieses Schicksal nicht ersparen konnte, so werde ich doch alles daransetzen, andere Kinder davor zu schützen. Und dieser Kampf geht weiter. Seite an Seite auch mit denjenigen Richtern, Jugendamtsmitarbeitern, Beratern und Eltern, die Willens sind, an der Situation etwas zu verändern. Es sind leider noch immer viel zu wenige. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Motivation dafür sehe ich jeden Tag aufs Neue. Bilder von meiner Tochter und mir in meinem Arbeitszimmer aus unseren guten Zeiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Persönlicher Frieden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ich habe für mich meinen Frieden mit meiner persönlichen Situation gemacht. Ich kann für meine Tochter nicht mehr da sein, ihr nichts mehr fürs Leben mitgeben, ihr nicht mehr Vater sein. Trotzdem wird meine Tür für sie immer offen sein, sollte sie sich eines Tages doch ein eigenes Bild von ihrem Vater machen wollen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Meiner Tochter mache ich keine Vorwürfe. Sie war und ist ein Kind und abhängig von dem, was zwischen ihren Eltern passierte. Sie hatte Liebe und Verantwortung verdient und Krieg bekommen. Mir tut dies in der Seele weh.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" width="768" height="1024" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel.jpg?resize=768%2C1024&#038;ssl=1" alt="Mein Engel ist immer in der Nähe" class="wp-image-715" style="width:368px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=768%2C1024&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=225%2C300&amp;ssl=1 225w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=1152%2C1536&amp;ssl=1 1152w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?resize=1536%2C2048&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/02/Engel-scaled.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 768px) 100vw, 768px" /><figcaption class="wp-element-caption">Dieses Kreuz suchte sich meine Tochter bei einem Urlaub 2016 aus. Es hängt heute in meinem Arbeitszimmer.</figcaption></figure>
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		<title>Wenn Richter Gesetze missachten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2022 16:45:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Krähenprinzip]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsbeugung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hält man sich am Amtsgericht Emmendingen an Gesetze oder begeht man Rechtsbeugung? Fakten zur Meinungsbildung über Richter Thomas Krebs.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Irgendwie muss sich in unserem Staate jeder an Gesetze halten. Tut man dies nicht, wird man durch Richter bestraft. Nur, was passiert, wenn Richter Gesetze missachten? Ja, auch das ist strafbar, sogar strenger als der Normalbürger. Das ist in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html">§339 StGB</a> geregelt und nennt sich Rechtsbeugung. Diese wird mit Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft. Weniger geht nicht, denn gerade Richter haben ja eine Vorbildfunktion und stehen für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Zumindest theoretisch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Krähenprinzip</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Richter Gesetze missachten, werden sie praktisch so gut wie nie verurteilt, man ist ja unter Kollegen. Nennt sich auch „Krähenprinzip“. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aka man verurteilt keinen Kollegen. Die „Welt“ hat letztens einen sehr passenden Artikel unter dem Titel „<a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239603989/Justiz-Wie-Richter-ihre-faktische-Unangreifbarkeit-ausnutzen.html">Wenn Richter ihre faktische Unangreifbarkeit ausnutzen</a>“ veröffentlicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Laufe der Jahre haben ich es mehrfach erlebt, dass Familienrichter die Gesetze nicht interessiert haben oder sie diese sogar sehr bewusst umgangen sind. Aus meinem eigenen Fall hier mal das aktuelle Beispiel. Ob es Rechtsbeugung ist oder nicht, darüber kann sich jeder selbst ein Bild machen.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=538%2C301&#038;ssl=1" alt="Wenn Richter Gesetze missachten, können sie sich meist auf den Schutz ihrer Kollegen verlassen" class="wp-image-612" width="538" height="301" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=1024%2C573&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=300%2C168&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=768%2C430&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=1536%2C859&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 538px) 100vw, 538px" /><figcaption>Wenn Richter Gesetze missachten, können sie sich meist auf den Schutz ihrer Kollegen verlassen</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Die Sachverständigen-Frist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Sorgerechtsverfahren wurde am 30.12.2021 ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben (ein neuer Sachverständiger, Experte für Kinderschutz, sehr bekannt, von weit weg). „Vergessen“ hat Richter Krebs dabei nur die nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/411.html">§411 I ZPO</a> zwingend erforderliche Fristsetzung. Diese muss es geben, damit sich die Verfahren nicht ewig in die Länge ziehen. Hat der Gesetzgeber klargestellt, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden wir für lange Verfahrensdauern ja immer wieder verurteilt. Dass Richter Krebs auf Fristen für Sachverständige keinen Bock hat, hat er in Vorverfahren bereits deutlich gemacht. Vorverfahren, die sich ewig hinzogen Es war also kein Fehler, sondern eine bewusste Entscheidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gehe ich damit zu weit? Lesen Sie einfach weiter und urteilen Sie selbst.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Eisernes wegsehen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Am 04.02.2022 wiesen wir Krebs auf die fehlende Fristsetzung hin. Am 15.02.2022 teilte er dann in einem anderen Schreiben mit, dass dem Sachverständigen eine Frist bis zum 30.05.2022 gesetzt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ups, habe ich mich doch geirrt? Aber Moment, da muss es ja einen Beschluss geben, den wir noch nicht kennen. Also am 28.02.2022 Richter Krebs darum gebeten, uns den Beschluss doch bitte zuzusenden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Krebs gab dem Sachverständigen zwar schriftlich weitere Anweisungen. Den Beschluss übersandte er aber nicht und reagierte auch nicht auf das Schreiben meines Anwalts vom 28.02.2022.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=617%2C411&#038;ssl=1" alt="Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Wenn Richter so agieren, hat das meist nichts mit Rechtsfindung zu tun." class="wp-image-613" width="617" height="411" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=1536%2C1024&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 617px) 100vw, 617px" /><figcaption>Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Wenn Richter so agieren, hat das meist nichts mit Rechtsfindung zu tun.</figcaption></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph">Am 25.03.2022 telefonierte mein Anwalt mit der Geschäftsstelle des Gerichts. Dort hieß es, die Fristsetzung sei nur im Auftrag an den Gutachter enthalten. Man würde mit Richter Krebs Rücksprache halten, ob dieser uns übersandt werden dürfe, was schon ziemlich schräg ist, da man als Beteiligter solche Dokumente zugesandt bekommen muss und notfalls über Akteneinsicht sowieso sehen würde. Wenn es sie denn geben würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Überraschender Weise wurde dann am 29.03.2022 durch die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, dessen Direktor Krebs zu diesem Zeitpunkt war, ein Schreiben an den Sachverständigen mit einer Fristsetzung bis zum 30.05.2022 aufgesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter und Geschäftsstelle haben also bis dahin dreist gelogen. Oder sollte es eine andere Erklärung geben?</p>



<h3 class="wp-block-heading">Hebeln wir also das Gesetz aus</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch damit ist aber nicht alles gut. Denn eine solche Fristsetzung hat zwingend durch richterlichen Beschluss zu erfolgen. Ein Schreiben der Geschäftsstelle erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, was Richter mit Sicherheit wissen. Also durch meinen Anwalt das Gericht am 22.04.2022 darauf aufmerksam gemacht und einen solchen richterlichen Beschluss eingefordert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neuer Richter, altes Problem</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Krebs hatte sich bereits vom Acker gemacht (dazu am Ende mehr). Das Schreiben landete jetzt bei Richter Esser. Der war noch recht frisch am Amtsgericht, vorher war er bei der Staatsanwaltschaft. Dass sind die, die sich im Zweifel auch um die Verfolgung von Rechtsbeugung kümmern. Also wird er bestimmt rechtskonform handeln. Oder?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser teilte am 20.05.2022 mit, dass er die Fristsetzung nicht prüfen könne, „<em>da sich die Akte bzw. sämtliche Aktendoppel beim Sachverständigen bzw. beim OLG befinden</em>“. Ist schon spannend in Zeiten der elektronischen Akten auch an Gerichten. Die gibt es gerade, damit man handlungsfähig bleibt. Dafür teilte Esser noch mit, dass er nach Ablauf der Gutachten-Frist beim Sachverständigen eine Sachstandsanfrage stellen werde. Hä? Wieso erst nach Ablauf der Frist, wenn bereits alles zu spät ist?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 08.06.2022 fragte mein Anwalt bei Richter Esser schriftlich an, ob denn das Gutachten mittlerweile vorliege.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schweigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erneute Anfrage am 24.06.2022. Wir baten, das vermutlich ja schon lange erstellte Erinnerungsschreiben an den Sachverständigen zu übersenden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Richter lebt!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hatte ich zu dem Zeitpunkt bereits Sorge, ob Richter Esser verschollen oder unter den Aktenbergen begraben sein könnte, gab es am 29.06.2022 ein Lebenszeichen, ein sehr kurzes Schreiben an den Sachverständigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Sie werden gebeten, dem Gericht binnen 1 Woche anzuzeigen, bis wann mit der Gutachtenerstattung gerechnet werden kann.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine rechtskonforme Frist setzte Esser wieder nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Handeln erst nach Strafantrag</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sollte ich mich nicht freuen, dass das Amtsgericht zumindest mal reagiert hat? Nicht so wirklich. Dieser eine Satz wurde auf die Schnelle zwei Tage, nachdem der Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen Richter Krebs und Richter Esser bei der Staatsanwaltschaft zugestellt wurde, geschrieben. Haben Essers ehemalige Kollegen da vielleicht mal schnell zum Hörer gegriffen, um den früheren Kollegen zu warnen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie auch immer, Krebs und Esser haben sich eindeutig nicht ans Gesetz gehalten. Sie können sich nicht geirrt haben, denn selbst für den dümmsten Juristen haben wir es mehrfach einfach nachvollziehbar dargelegt und eingefordert. Krebs hat genauso verzögernd agiert, wie er es seit jeher gemacht und dabei auch schon nachweisbar gelogen hat. Rechtsbeugung wäre also der konsequente nächste Schritt in seinem Vorgehen, wenn das Rechtssystem nicht mehr ausreicht, um jeglichen Kontakt zu meiner Tochter zu verhindern. Meine Tochter hat dank der liebevollen Fürsorge ihrer Mutter auch nach über drei Jahren ihren Verfahrensbeistand noch immer nicht kennengelernt. Krebs hatte trotzdem kein Problem, einen Umgangsausschluss zu beschließen. Maßnahmen, um den Kontakt zu meiner Tochter zumindest für den Verfahrensbeistand zu ermöglichen, wollte er ums Verrecken nicht erlassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und wie wird es jetzt weiter gehen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn Richter Gesetze missachten, passiert ihnen nichts</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Staatsanwaltschaft wird man die Strafanzeige mit Sicherheit einstellen. Zu einer Verurteilung wird es nicht kommen – Krähenprinzip, siehe oben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im eingangs erwähnten Welt-Artikel wurde ein doch selbst für den ehemaligen BGH-Richter Thomas Fischer ziemlich klarer Fall von Rechtsbeugung beschrieben, in dem die Staatsanwaltschaft bereits nach 4 Tagen mitteilte, dass keine Ermittlungen wegen Rechtsbeugung aufgenommen werden würden. Fischer hielt diese für „<em>ungewöhnlich und kaum nachvollziehbar</em>“. Nun ja, auch Staatsanwälte sind ja Kollegen der Richter … oder später selbst Richter, siehe Esser.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Thomas Fischer sagt im Artikel auch folgendes:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>„Das Brechen des Rechts ist kein Massendelikt, die Justiz funktioniert im Grunde gut&#8220;, sagt er. „Rechtsbeugung ist eher ein Delikt des Alltags, der Routine, der Faulheit oder der Überforderung&#8220;, so Fischer. „Es kommt immer wieder vor, dass Angeklagte schlechten Amtsrichtern gegenübersitzen. Die können in ihrem Gerichtssaal mehr oder weniger machen, was sie wollen.&#8220; Es bleibe in solchen Fällen nur die begründete Hoffnung, dass die nächste Instanz dann qualitativ besser arbeite.“</em></p><cite>Thomas Fischer, Anwalt, ehemaliger BGH-Richter am Strafrechtssenat</cite></blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Wo ist Richter Krebs geblieben?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Soll ich jetzt also auf das OLG Karlsruhe, Senat in Freiburg, hoffen? Den Senat, der auch schon für den Missbrauchsskandal in Staufen verantwortlich war? Eher nicht. Vielleicht ahnen Sie es schon, Richter Thomas Krebs, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Emmendingen, ist jetzt Senatsvorsitzender im Freiburger Senat des OLG Karlsruhe. Glaubt also irgendjemand, dass dieser Senat die Entscheidungen eines neuen Vorsitzenden korrigieren wird?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wohl kaum, zumal Richter am Oberlandesgericht sogar ein Rechtsbeugungsprivileg genießen (<a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">siehe Wall of Shame, der Fall Görgülü</a>). Sie können für Rechtsbeugung nicht verurteilt werden. Krebs ist also in seinem Schlaraffenland angekommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Also, wieder mal ein schönes Beispiel des Familienunrechts in Deutschland. Hast Du auch so „schöne“ Beispiele? Dann hinterlasse gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Noch eine Runde auf Kosten der Steuerzahlen gefällig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">P.S.: Fragst Du Dich, wie Krebs vom Amtsrichter direkt zum Vorsitzenden eines OLG-Senates ernannt werden konnte? Und damit gleich mehrere Besoldungsgruppen überspringt (so was dauert normalerweise viele Jahre auf der Karriereleiter)?Krebs müsste mittlerweile 61 Jahre alt sein, die Pensionierung steht also bald an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um aber aus Steuerzahlers Schatztruhe die Pension eines OLG-Vorsitzenden zu erhalten, muss er diese Position mindestens zwei Jahre vor Pensionierung bekleidet haben. Keine Zeit mehr für Krebs auf der Karriereleiter. Da haben seine Vorgesetzten ihm dann scheinbar, entgegen allen Vorschriften, ein vorgezogenes Pensionsgeschenk gemacht. Für solch honorige Juristen darf der Steuerzahler dann gerne noch etwas tiefer in die Tasche greifen. Sie merken schon, Krähen untereinander sind sehr fürsorglich.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=580%2C325&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-611" width="580" height="325" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=1024%2C576&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=300%2C169&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=768%2C432&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 580px) 100vw, 580px" /></figure>
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		<title>Wenn Richter Gesetze ignorieren</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Feb 2022 16:25:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann sollten sie ihren Job eigentlich an den Nagel hängen. Denn sie sind es, die Gesetze auf die ihnen angetragenen Fälle anwenden und verteidigen. Es gibt Auslegungen, Unklarheiten und Klarstellungen durch die oberen Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Richter sind auch gut geschützt vor Einflussnahme&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-ignorieren/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Wenn Richter Gesetze ignorieren</span></a></p>
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<p class="wp-block-paragraph">Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann sollten sie ihren Job eigentlich an den Nagel hängen. Denn sie sind es, die Gesetze auf die ihnen angetragenen Fälle anwenden und verteidigen. Es gibt Auslegungen, Unklarheiten und Klarstellungen durch die oberen Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Richter sind auch gut geschützt vor Einflussnahme und Abhängigkeiten. Die richterliche Unabhängigkeit ist gerade in Deutschland, wo man mit politisch beeinflussten Richtern ja schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat, sehr gut geschützt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur was ist, wenn die Hierarchie Verfassung – Gesetz – Gericht nicht mehr stimmt, und sich Richter über Gesetz und Verfassung stellen? Wenn Richter Gesetze ignorieren und verfassungsmäßig geschützte Rechte ausblenden? Dann sind wir an einem Punkt, wo es sich um Willkür handelt bis hin zur sogenannten Rechtsbeugung. Diese ist strafbar (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html">§339 StGB</a>). Der Paragraf kommt aber so gut wie nie zur Anwendung. Entweder liegt es erstens daran, dass alle Richter rechtstreu sind, oder aber zweitens, weil ein Richter ungern einen Kollegen verurteilt. Eine dritte Möglichkeit ist, dass es zwar diesen Paragrafen gibt, dieser aber letztlich wirkungslos ist, da Richter in gewissen Konstellationen ein Rechtsbeugungsprivileg besitzen, sich also strafbar machen können, ohne dass es eine Chance gibt, sie zu verurteilen. Klingt verrückt, ist es aber nicht (siehe <a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wall of shame</a> – der Fall Kuppinger).</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=731%2C486&#038;ssl=1" alt="Wenn Richter Gesetze ignorieren" class="wp-image-486" width="731" height="486" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=1024%2C681&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=768%2C511&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 731px) 100vw, 731px" /></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="was-im-familiengericht-passiert-bleibt-im-familiengericht">Was im Familiengericht passiert, bleibt im Familiengericht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Familienrecht kommt dann noch mal hinzu, dass diese Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Anders als in anderen Rechtsbereichen sitzen dort also keine Zuhörer im Saal. Was im Familienrecht ist, bleibt im Familienrecht. Ein closed shop, in dem auch Missbrauch des Rechts und dessen willkürliche Anwendung gedeihen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über die Jahre habe ich davon immer wieder erlebt, wie Richter sich von Recht und Gesetz entfernt haben. Einige Beispiele:</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="die-brandenburger-willkur">Die Brandenburger Willkür</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Da waren die Richter am OLG Brandenburg Langer, Jungermann, Bekis. Sie wollten im Umgangsverfahren einfach nicht entscheiden. Sie wollten es aussitzen. Nun wurde Deutschland für solches Verhalten im Familienrecht schon mehrfach verurteilt, der Gesetzgeber hat in homöopathischen Dosen das Familienrecht weiter präzisiert und mit <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/155b.html">Beschleunigungsrüge</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/155c.html">Beschleunigungsbeschwerde</a> Rechtsgrundlagen geschaffen, mit denen man seinem Wunsch nach Beschleunigung nun auf rechtlicher Grundlage gehör verschaffen kann. Also wurde daran erinnert, dass sie doch bitte entscheiden mögen. Keine Reaktion. Es wurde eine Beschleunigungsrüge gestellt. Die Antwort: die lehnt man ab, man wisse ja gar nicht, ob ich denn in dem Verfahren eine Entscheidung haben möchte. Dreist, oder? </p>



<p class="wp-block-paragraph">Funktioniert aber, wenn man die Richterobe an hat. Also die Bitte, das Verfahren doch alternativ nach Baden-Württemberg, wo das Kind lebt, abzugeben oder zu entscheiden. Keine Reaktion. Nächste Beschleunigungsrüge. Keine Reaktion. Beschleunigungsbeschwerde. Keine Reaktion (hier hätte eigentlich ein anderer Senat zeitnah reagieren müssen). Nach Wochen und Monaten dann als letzte Möglichkeit, nachdem die Gesetze völlig ausgeblendet wurden, eine Strafanzeige gegen die Richter. Eine Reaktion. Es war aber lediglich der Hinweis, dass man Kenntnis erlangt hatte, dass eine Strafanzeige vorliegen würde. Entschieden wurde nichts.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits bis hierhin entsprach das Vorgehen ziemlich deutlich genau dem, was der europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder als Verletzung der Menschenrechte verurteilt hat, wo das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Instanzengerichte ermahnt hat, zügig zu handeln und welches der Gesetzgeber mit der Änderung seiner Gesetze unbedingt vermeiden wollte. Nur interessierte es die Richter vor Ort überhaupt nicht, was der Gesetzgeber will. Sie sind da nicht alleine, so etwas gibt es noch viel zu oft, wie ich auch anhand einer Auswertung der Verfahrensdauern in weit über 200 Fällen nachweisen konnte. Interessierte leider nicht einmal die Politik. Die hatten ja was gemacht, auch wenn es nicht funktioniert, bitte nicht stören.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Brandenburg hatte man nicht einmal mit verzögernden Anträgen der Mutter zu tun, auch sie wollte eigentlich eine Anhörung (wie ich auch). Irgendwann wurde man dann doch aktiv – nachdem die Presse sich einschaltete und wissen wollte, was denn da vor sich ging. Es hätte also etwas an die Öffentlichkeit dringen können und das will man ja nicht, denn dann könnte ja darüber diskutiert werden, ob sich diese Richter noch im Rahmen des Gesetzes bewegten. Ohne Anhörung machte man einen kurzen Umgangsausschluss. Niemand wusste zu dem Zeitpunkt, wie es dem Kind am neuen Wohnort überhaupt ging.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="verfahrensentsorgung-der-gruss-nach-baden-wurttemberg">Verfahrensentsorgung &#8211; Der Gruß nach Baden-Württemberg</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Man garnierte alles mit einem netten Gruß an die Kollegen in Baden-Württemberg. Unsere Akte ist zu, beschäftigt ihr euch doch mit dem Mist. Mein Anwalt hatte einen ziemlich dicken Hals ob des Vorgehens, legte Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschleunigungsbeschwerde war mit der Entscheidung im Übrigen hinfällig, auch wenn die Entscheidung viel zu spät kam. Auch so eine rechtliche Besonderheit, man kann nicht einmal feststellen lassen, dass die Gerichte hier nicht gesetzeskonform gehandelt haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="die-verfassungswachter">Die Verfassungswächter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Genau, da gibt es ja noch eine Instanz, die über die Verfassung wacht. Das Bundesverfassungsgericht. Wer sich etwas mit dem Thema befasst weiß, wie solche Entscheidungen ausgehen. Es kommt nach ein Paar Wochen oder Monaten ein Brief mit zwei Seite. Seite ein lautet „anbei übersenden wir Ihnen die Entscheidung …“ und Seite 2 „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach §93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Die Entscheidung ist unanfechtbar“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über die Jahre habe ich an zahlreichen Verfassungsbeschwerden mitgewirkt, auch mit echten Top-Anwälten und in wirklich krassen Fällen. Immer gab es diese zwei Seiten. Schaut man sich auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts um, erkennt man, dass es auch andere Entscheidungen gibt. Es mag eine subjektive Wahrnehmung sein, aber seit Jahren scheint es solche Entscheidungen, die angenommen werden, fast ausschließlich in Bezug auf Mütter zu geben. Wäre spannend, wenn sich jemand die Mühe macht, das mal auszuwerten.</p>



<div class="wp-block-group has-nv-site-bg-background-color has-background"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<h3 class="wp-block-heading" id="begrundungspflicht-des-bundesverfassungsgerichts">Begründungspflicht des Bundesverfassungsgerichts</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ja, das Bundesverfassungsgericht darf Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ablehnen. Ist das in einem Rechtsstaat legitim? Kann man drüber diskutieren, im Moment ist es aber so. Ob die Verfassungsbeschwerde also berechtigt oder unberechtigt war, erfährt man nicht. Ebenso wenig, ob man beim BVerfG vielleicht einfach auch nur keine Lust hatte oder die Fälle nach eigener Vorliebe sortiert und unliebsame Verfahren schnell mal wegbügelt. Die <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/Gesamtstatistik%202020.pdf;jsessionid=579028A7B74B7B129DBC3F0B11C1668C.2_cid354?__blob=publicationFile&amp;v=2">Jahresstatistiken</a> veröffentlicht das BVerfG auf seiner Seite, über 75% der Verfassungsbeschwerden werden ohne Begründung abgelehnt. Der Raum für verfassungswidriges Verhalten von Gerichten ist also enorm groß die Sorge, dass das Bundesverfassungsgericht da mal was kippt, folglich kaum vorhanden. Auffällig ist, dass der für Familiensachen zuständige erste Senat erheblich weniger Fälle entscheidet als der zweite Senat, obwohl der zweite Senat deutlich weniger Fälle zu bearbeiten hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Verfahrensweise ist also kaum geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht gab es sogar eine politische Initiative (BT <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/19/054/1905492.pdf">Drucks 19/5492</a>). Sinnvoll wäre es, darüber zu diskutieren. Der Entwurf kam aber aus der falschen Fraktion, entzog sich damit jeder thematischen Auseinandersetzung, da alle anderen Fraktionen blockierten. Eine Legislatur zuvor, als die Linken noch die Schmuddelkinder im Bundestag waren, vertraute mir ein Fachpolitiker der Linken an, dass man sich unter Kollegen auch aus anderen Fraktionen in der Sache oftmals einig sei. Aus politischen Gründen könne aber der eine dem anderen offiziell nicht zustimmen. Also entwickelten sie gemeinsam einen Antrag, änderten unwesentliche Kleinigkeiten ab. Der eine Antrag der „bösen Fraktion“ wurde dann öffentlich mit großer Mehrheit abgelehnt, der andere Antrag der „guten Fraktion“ natürlich durchgewunken. So ein Vorgehen wurde mir von dem einen oder anderen Politiker der „guten“ Fraktionen im Laufe der Jahre immer wieder auch mal bestätigt. Dieses Schauspiel für uns als Wahlvolk ist in meinen Augen auf Kindergartenniveau. Ideen sollte man diskutieren und die Bewertung, ob die Ideen gut oder schlecht sind, sollten an der Sache, nicht am Parteibuch orientiert sein.</p>
</div></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="die-letzte-bastion-der-europaische-gerichtshof-fur-menschenrechte">Die letzte Bastion – der europäische Gerichtshof für Menschenrechte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bleibt als letzter Schritt also der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland immer wieder verurteilt. Stört hier nur niemanden. Die lächerlich geringen Strafen zahlt der Staat aus Steuergeldern, nicht aus den Gehältern der die Menschenrechte missachtenden Richter. Diese machen also fröhlich weiter, denn ihnen passiert nichts. Und kaum ein Elternteil hält bis zum EGMR durch, sei es mental oder finanziell. Bis der EGRM nach Jahren mal entscheidet, ist der Fall meist sowieso schon vergessen und die Kinder in den meisten Fällen erfolgreich entfremdet. Die Politik interessiert sich für solche Fälle überhaupt nicht, maßregelt lieber andere Staaten für Menschenrechtsverletzungen, als mal vor die eigene Haustür zu schauen. Nennt sich das Kindeswohl?</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="426" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=640%2C426&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-414" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="auftakt-im-landle">Auftakt im Ländle</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Baden-Württemberg wurde es dann aber auch nicht besser, auch wenn es anfangs durchaus danach aussah. Erster Termin nach 6 Wochen, auch wenn <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/155.html">§155 (2) Satz 1 FamFG</a> eigentlich innerhalb eines Monats vorsieht. Irgendwann wird nach Monaten ein Gutachten beauftragt. Die Mutter stellt mehrere Befangenheitsanträge. Zeitgewinn für sie: 9 Monate. Wie kann so etwas sein? Der Beschleunigungsgrundsatz gilt in Kindschaftsverfahren für alle Phasen des Verfahrens!?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schon am Amtsgericht brauchte man etwas mit den Stellungnahmen der anderen Beteiligten. Warum es überhaupt die Ansicht von Jugendamt, Verfahrensbeistand und anderer Partei braucht, um einzuschätzen, ob ein Richter befangen ist oder nicht, hat sich mir bis heute nicht erschlossen. Ein Beteiligter trägt mit einer Begründung vor, warum er glaubt, dass ein Richter befangen ist und darüber ist zu entscheiden. Durch das Gericht, nicht durch die anderen Beteiligten. Also unnötige Verzögerungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beim Oberlandesgericht hatte man Zeit und Geduld. Man dachte vielleicht noch über die Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes nach. Man sammelte also noch eine Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde ein und wies dann die Befangenheitsanträge der Mutter nach rund einem halben Jahr dann endlich als unbegründet zurück. Die Beschleunigungsbeschwerde war damit natürlich hinfällig, siehe oben. Die Mutter hatte trotzdem gewonnen. Neun Monate Zeit zur weiteren Entfremdung.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="kinderschutz-steht-hinter-postversand">Kinderschutz steht hinter Postversand</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am Amtsgericht passierte wochenlang dann erst einmal gar nichts, da die Akten ja erst verschickt werden mussten. Ob dies in Baden-Württemberg noch mit dem Eselskarren oder anders passiert, ist nicht überliefert. Aber sollte tatsächlich mal ein Kind in Not sein, wird es sich gedulden müssen, bis die Post da ist und sich die Gerichte nach Wochen durch die Aktenberge gekämpft haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Frist zur Erstellung des Gutachtens war natürlich schon lange abgelaufen. Die Mutter hatte jeden Kontakt zwischen Gutachterin und Kind erfolgreich verhindert. Warum sie das macht? Weil man sie es machen lässt und niemals einschreiten wird (siehe <a href="https://familienunrecht.org/kinderschutz-nur-wenn-die-mutter-es-will/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will</a>). Es wurde also eine neue Frist gesetzt. Auch die verstrich, da die Mutter weiterhin jede Möglichkeit nutzte, zu verzögern. Machte das Gericht etwas? Nee, die Richterin entschwand in den Mutterschutz und Amtsgerichtsdirektor Krebs erntete den Aktenberg. Glückwunsch.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="der-neue-kommt">Der neue kommt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Und sein Einstieg war gleich fulminant. Anträge auf einstweilige Anordnungen aufgrund Kindeswohlgefährdung blieben mal 7 Wochen liegen (eigentlich Entscheidung so innerhalb von ein bis zwei Wochen, weil es ist ja dringend). Eine neue Frist für die Gutachterin wollte der dann auch nicht setzen. Sie würde ja jetzt anfangen zu arbeiten. War nach rund 1 ½ Jahren ja auch nicht so verkehrt, oder? Dummerweise sieht der §411 ZPO keinen Zeitraum vor, in dem keine Frist zu setzen ist. Zwingend, verpflichtend, ohne Ausnahmen. Hat der Gesetzgeber ganz bewusst so gemacht, um die Verfahren zu beschleunigen. Kann man auch alles ergänzend zum Gesetzestext in den Begründungen nachlesen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Argumentation war für mich insofern einfach, als ich seinerzeit den Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet hatte. Das Gesetz und der Wille des Gesetzgebers interessierte Richter Krebs aber, wie so oft, nicht. Ist ja auch sein Gericht und sein Gerichtssaal, da hat er das Sagen und nicht die aus dem Bundestag, die so komische Gesetze machen. Die Beschleunigungsrüge wies er selbstverständlich zurück, in seinen Gesetzen kam so etwas nicht vor.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="dann-blenden-wir-unangenehme-punkte-einfach-aus">Dann blenden wir unangenehme Punkte einfach aus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Also weiter ans Oberlandesgericht. Und da gab es jetzt zwei Besonderheiten. Zum einen ist die Frage, ob ein Verfahren beschleunigt geführt wird oder nicht, immer der Auslegung der Richter unterworfen. Ob jetzt zwei, drei oder auch fünf Jahre. Wenn sie sagen, für sie ist es in Ordnung, dann ist das so. Objektivierbare Maßstäbe gibt es nicht. Und wenn ein anderes Oberlandesgericht ein Jahr für zu lange hielt, bedeutet dies für das nächste in einem anderen Fall noch lange nichts. Möchte man dem Kollegen am Amtsgericht also nicht in die Parade fahren, erkennt man keine Verzögerung, egal wie lange es dauert. So einfach ist das.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber wie war das jetzt mit der Frage, ob es in Ordnung ist, der Sachverständigen entgegen der gesetzlichen Regelung keine Frist zu setzen? Ups, die hatte man doch gar nicht beantwortet, obwohl diese ein Kernbestandteil der Beschleunigungsbeschwerde war. Ein Versehen? Eher unwahrscheinlich. Die dazu eingelegte Anhörungsrüge wurde nach gerade einmal 2 ½ Monaten zurückgewiesen (das war jetzt Ironie).</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="480" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/hammer-719066_640.jpg?resize=640%2C480&#038;ssl=1" alt="Im Gerichtssaal gilt das Gesetz des Richters, nicht des Staates." class="wp-image-178" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/hammer-719066_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/hammer-719066_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="wer-braucht-schon-ein-verfassungsgericht">Wer braucht schon ein Verfassungsgericht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verfassungsbeschwerde wurde natürlich bereits rechtzeitig eingelegt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde auch um eine Entscheidung vor Entscheidung über die Anhörungsrüge gebeten, da die Gericht bereits bewiesen haben, dass sie den Beschleunigungsgrundsatz ignorieren und wohl auf Zeitablauf setzten. Darauf ging das Bundesverfassungsgericht leider nicht ein. Anfang Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht also alle Informationen zur Entscheidung vorzuliegen und sollte ja eigentlich, mit gutem Beispiel vorangehend und seine eigenen Maßstäbe beachtend, zügig entscheiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun ist es bei einer Verfassungsbeschwerde ja so, dass man sämtliche Unterlagen als Anlage beifügen muss, ansonsten wird die Verfassungsbeschwerde bereits aus Formmängeln verworfen. Das Bundesverfassungsgericht soll anhand der eingereichten Unterlagen in die Lage versetzt werden, entscheiden zu können. Es braucht also meist keine Gerichtsakten oder einen Austausch mit den Gerichten.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="kurze-wege-wenn-es-darum-geht-den-recht-suchenden-burger-auflaufen-zu-lassen">Kurze Wege, wenn es darum geht, den recht suchenden Bürger auflaufen zu lassen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am 05.11.2021 entschied das Amtsgericht Emmendingen über den Umgangsausschluss. Am 16.11.2021 teilte mir das Bundesverfassungsgericht dann mit, dass jetzt, gut sechs Monate nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde, ja kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Die Frage ist nur, woher wusste dies das Bundesverfassungsgericht? Ich selbst hatte die Entscheidung ja gerade erst erhalten? Die Wege zwischen den Gerichten in Baden-Württemberg scheinen manchmal auch erstaunlich kurz sein zu können, selbst dann, wenn es gar keinen Austausch braucht. Man könnte dies Teamgeist unter Richtern nennen. Wenn dieser aber dazu führt, Gesetze zu umgehen und Menschenrechtsverletzungen zu decken, dann hört der Spaß doch auf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Bundesverfassungsgericht erhielt daher die Mitteilung, dass trotzdem entschieden werden soll. Es sei ja nicht auszuschließen ist, dass Amtsgerichtsdirektor Krebs am Amtsgericht Emmendingen im nächsten Verfahren wieder so handeln würde. Es müsste also Rechtssicherheit geschaffen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="ist-es-dummheit-dreistigkeit-unfahigkeit-oder-uberheblichkeit">Ist es Dummheit, Dreistigkeit, Unfähigkeit oder Überheblichkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Einige werden jetzt mit den Augen rollen und denken „<em>das ist doch nur wilde Spekulation, Richter halten sich doch an Recht und Gesetz</em>“. Nun, wir hatten parallel ein Sorgerechtsverfahren zu laufen. Auch dort stand im Raum, dass ein Gutachten eingeholt werden sollte. Und siehe da, Ende 2021 wurde der Beschluss zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens (inzwischen das fünfte in unserem Fall) gestellt. Was fehlte? Genau, die Frist für den Sachverständigen, welche zwingend zu setzen ist. Ist das Dummheit, Dreistigkeit, Unfähigkeit oder Überheblichkeit? Oder einfach das Wissen, im Zweifelsfall über dem Gesetz stehen zu können?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wäre es nicht so traurig, hätte ich laut los lachen können. Stattdessen kurz das Bundesverfassungsgericht informiert, dass sich die Befürchtung in eine Gewissheit gewandelt hat. Mal schauen, was die nun daraus machen. Im Sinne des Corps-Geistes wäre es jetzt vermutlich an der Zeit, auf die Allzweckwaffe mit den oben erwähnten zwei Seiten auszuweichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="kreative-emmendinger-losungen">Kreative Emmendinger Lösungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am Amtsgericht Emmendingen gibt es aber noch mehr „Besonderheiten“. Man löst das Problem, dass der Verfahrensbeistand in 2 ½ Jahren nie mit dem Kind gesprochen hat, obwohl §158 FamFG dies zwingend vorsieht, im Beschluss sehr kreativ. Der von der Mutter beauftragte Anwalt bringt den Kindeswillen ins Verfahren ein. Der Verfahrensbeistand leitet daraus das Kindeswohl ab. Diese Lösung bekommt anerkennend eine zwei plus für kreative Auslegung, ist aber nach dem Gesetz ausdrücklich und aus gutem Grund nicht zulässig. Und auch die Frage, warum die Mutter aufgrund des bestehenden Interessengrundsatzes überhaupt einen Anwalt beauftragen darf, wurde rechtlich nie begründet. Eigentlich hätte es hier nach herrschender Auffassung eines Ergänzungspflegers bedurft, da sie so jetzt ihre Position zweimal im Verfahren vertreten kann. Mehr zu dem Thema im Artikel „<a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Der wertlose Verfahrensbeistand</a>“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und auch beim Thema Gutachten klammerte Amtsgerichtsdirektor Krebs mal schnell jegliche Initiativen des Gesetzgebers zur Qualitätsverbesserung von Gutachten im Familienrecht aus. Fachliche Standards, die Notwendigkeit, zwei unterschiedliche Sachverständigenaussagen aufzuklären? Interessierten ihn nicht, er wollte „sein“ Verfahren mit „seinem“ Recht abschließen, welche er notfalls sogar mit dreisten Lügen garnierte. Und die Qualifikation „seiner“ Sachverständigen musste er natürlich auch nicht überprüfen, schließlich hatte er sie ja ausgesucht (siehe auch &#8222;<a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Zweifelhafter Sachverstand</a>&#8222;). Andere Oberlandesgerichte haben solch ein Vorgehen reihenweise einkassiert. Das Vertrauen von Amtsgerichtsdirektor Krebs in „seinen“ Senat in Freiburg beim OLG Karlsruhe scheint hoch zu sein, dass sie ihm alles durchgehen lassen, auch wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, sonst würde er sicher nicht derart rechtswidrig agieren (siehe Corps-Geist), oder?</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="wenn-richter-gesetze-ignorieren">Wenn Richter Gesetze ignorieren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann treffen sie Entscheidungen nicht nur außerhalb unseres Rechtsstaates. Sie beschädigen damit vor allem das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Sie berauben sich damit der Autorität, welche ihr Amt normalerweise mit sich bringt. Sie beschädigen damit den guten Ruf, den sich andere Richterkollegen über Jahre im Glauben an und Verantwortung für den Rechtsstaat erarbeitet haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sicher kann ein Richter am Amtsgericht wie ein kleines Kind seine Grenzen austesten oder sich auch mal irren. Dann ist es aber Aufgabe der Oberlandesgerichte oder der Dienstaufsicht, diese Richter wieder in den Rahmen der Gesetze und der Verfassung zurückzubringen. Corps-Geist oder das häufig zitierte „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ ist in solchen Fällen das völlig falsche Vorgehen, da es Willkür und Missbrauch des Rechtsstaates, für den ich hier ausdrücklich plädieren möchte, Vortrieb leistet.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=394%2C394&#038;ssl=1" alt="Schweigen" class="wp-image-489" width="394" height="394" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=1024%2C1024&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=300%2C300&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=768%2C768&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 394px) 100vw, 394px" /><figcaption>Wer wird schon was sagen, wenn der Kollege Mist gebaut hat? Sollte Rechtsbeugung toleriert werden?</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Abschließend noch ein Kommentar, welchen ich letztens von einer Journalistin per E-Mail erhielt und der verdeutlicht, was ich hier meinte:</p>



<pre class="wp-block-preformatted"><em>„Ich hätte, da ich in Vorgänge vor dem Familiengericht und beim Jugendamt bis vor kurzem überhaupt keinerlei Einblick hatte, mir bestimmte Verläufe vor Gericht gar nicht vorstellen können, zumal ich als Gerichtsreporterin nur öffentlichen Strafverfahren beiwohne und hier in der Regel unseren Rechtsstaat als funktionierend erlebe. Wie Sie ja wissen, werden Familiensachen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, einerseits verständlich, was aber natürlich auch dazu führt, dass Gerichte tun und lassen können, wie es ihnen beliebt.</em> Allein, dass es offensichtlich keinerlei ernstzunehmende, sofern überhaupt, Supervision oder wie auch immer geartete Kontrolle über die Arbeit eines Jugendamts zu geben scheint, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Erst durch eine alte Freundin, die gerade einen ihrer Mitarbeiter in einem Sorgerechtsstreit vertritt, habe ich im Vertrauen von hanebüchenen, unfassbaren Missständen, Rechtsbruch, Mauschelei und Amtsmissbrauch bei Sorgerechtsverfahren erfahren.“</pre>



<h2 class="wp-block-heading" id="hallo-familienrichter">Hallo, Familienrichter!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Erfahrung haben bereits zu viele betroffene Eltern machen müssen. Daher als kleiner Appell an Familienrichter, die Gesetze ignorieren:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Ihr gewinnt fast immer.</li><li>Mindestens ein Elternteil verliert.</li><li>Ihr schädigt mit solchem Verhalten das Vertrauen in den Rechtsstaat.</li><li>Ihr schädigt mit solchem Verhalten das Ansehen eures eigenen Berufsstandes, vor allem der Kollegen, denen der Rechtsstaat etwas bedeutet.</li><li>Und das wichtigste: <strong><u>ihr schadet Kindern</u></strong>! Denn die Gesetze im Kindschaftsrecht wurden dafür gemacht, Kinder zu schützen.</li></ul>



<h4 class="alignwide has-nv-c-2-background-color has-background wp-block-heading" id="hast-du-ahnliche-erfahrungen-mit-familiengerichten-gemacht-dann-nutze-gerne-die-kommentarfunktion-unter-diesem-beitrag" style="font-size:24px;line-height:1.1">Hast Du ähnliche Erfahrungen mit Familiengerichten gemacht? Dann nutze gerne die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag.</h4>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Deutschland den Rücken gekehrt</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Dec 2021 12:22:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mittlerweile hat er Deutschland den Rücken gekehrt. Über Jahre begleitete ich einen Fall, der permanent zwischen Augenmaß und Irrsinn pendelte. Der Vater stammte aus Berlin, die Mutter aus einem Land außerhalb Europas. Recht bald nach der Geburt 2013 verschwand die Mutter und tauchte mit dem Kind in Brandenburg in einer Unterkunft für Asylbewerber unter. Kontakt&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/deutschland-den-ruecken-gekehrt/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Deutschland den Rücken gekehrt</span></a></p>
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<p class="wp-block-paragraph">Mittlerweile hat er Deutschland den Rücken gekehrt. Über Jahre begleitete ich einen Fall, der permanent zwischen Augenmaß und Irrsinn pendelte. Der Vater stammte aus Berlin, die Mutter aus einem Land außerhalb Europas. Recht bald nach der Geburt 2013 verschwand die Mutter und tauchte mit dem Kind in Brandenburg in einer Unterkunft für Asylbewerber unter. Kontakt zum Kind war für den Vater schwierig, klappte aber ab und zu. Der Verfahrensbeistand stellte fest, dass es eine gute Bindung zum noch sehr jungen Kind, nennen wir ihn hier mal Carlos, gab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater beantragte das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter drohte drauf hin mit Wegzug. Das Amtsgericht Schöneberg übertrug das gemeinsame Sorgerecht auf beide Eltern. Klingt eigentlich ganz positiv. Allerdings war die Mutter mittlerweile Hals über Kopf nach Rheinland-Pfalz umgezogen, hatte ihre Drohung also wahrgemacht. Der Vater hatte mehrfach auf diese Gefahr hingewiesen und das Gericht zur Entscheidung aufgefordert, damit die Mutter keine Tatsachen schaffen würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, das Gericht saß die Entscheidung buchstäblich aus. Eine einstweilige Anordnung der Grenzsperre konnte nach Auskunft des Gerichtes in der Woche nicht durch den Richter erlassen werden, da er erkrankt sei. Dummerweise erhielt die Anwältin des Vaters von dem angeblich kranken Richter in dieser Woche Entscheidungen als Tagesrichter. Offensichtlich eine Lüge. Scheinbar hoffte man, dass die Mutter doch bitte endlich umziehen würde und sich das Problem damit erledige.</p>



<div class="wp-block-image is-style-default"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="436" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?resize=640%2C436&#038;ssl=1" alt="Umzug kann Probleme lösen." class="wp-image-391" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?resize=300%2C204&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Ein Umzug kann vielen Probleme lösen &#8211; nicht für die Kinder, aber für die Gerichte, die sich damit ihrer Verantwortung entziehen können.</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Bitte, bitte zieh doch um!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als die Mutter dann 650 km weit weggezogen war, bestätigte der Richter am Amtsgericht Schöneberg dann das gemeinsame Sorgerecht und lies seinen Beschluss mit der freundlichen Bemerkung enden, dass der Streit um den Lebensmittelpunkt von Carlos durch den Umzug der Mutter ja nun weitestgehend gelöst wäre. Gelöst war das Problem vor allem für ihn. Er erlies einen Schmalspur-Beschluss und konnte seine Akte schließen. Neue Verfahren würden ja dann die Kollegen in Rheinland-Pfalz bearbeiten müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mutter ging gegen die Entscheidung des gemeinsamen Sorgerechts in die Beschwerde. Der Vater würde die gemeinsame Sorge als „Kampfinstrument“ missbrauchen. Spieglein, Spieglein an der Wand, hatte dies nicht die Mutter mit der Macht der Alleinsorge betrieben?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater beantragte im Laufe der durch die Mutter eingelegten Beschwerde, dass sein Sohn bei ihm leben solle und Teile des Sorgerechts hilfsweise auf ihn übertragen werden sollten. Das Kammergericht übertrug der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Richterin Scheer, Richter Kuhnke und Richterin Gernoth-Schultz begründeten dies wie folgt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Selbst wenn das Kind vor über einem Jahr von der Mutter durch die Trennung aus seinem gewöhnlichen Lebensumfeld gerissen worden ist, kann das nicht dadurch kompensiert werden, dass das Kind nunmehr erneut seinem Umfeld entrissen wird. Es ist für die Stabilität des Kindes, das nunmehr 2,4 Jahre als ist und mehr Bewusstsein für seine Umgebung entwickelt hat, als ein einjähriges Kind, wichtig, dass es Wurzeln ausbilden kann. Bei der Mutter in [Ort] ist diese Kontinuität gewährleistet.“</em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Kind muss Wurzeln ausbilden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Würden Sie einem Pflug die Aufgabe übertragen, an Pflanzen Wurzeln ausbilden zu lassen? Es wäre wenig erfolgversprechend, genauso wie diese Entscheidung. Die Mutter hatte bis dahin bereits mehrfach bewiesen, dass sie ihre Interessen über die von Carlos stellt, ihn entwurzelt. Und auch ihr sonstiger Lebenslauf war alles andere als „wurzelbildend“ und ohne jegliche familiäre Einbindung oder finanzielle Absicherung. </p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="425" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?resize=640%2C425&#038;ssl=1" alt="Ackerpflug" class="wp-image-392" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Ein Pflug reißt grob die Erde auf und zerstört die darin enthaltenen Wurzeln. Es bedarf dann der pfleglichen Neuansaat. Nur das ein Kind nicht neu wächst, wenn es immer wieder entwurzelt wird.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater hatte ein kontinuierliches, stabiles Lebensumfeld mit familiärer Einbindung und gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Und ein erwiesenermaßen trotz der schwierigen Umstände gutes Verhältnis zu seinem Sohn. Aber vermutlich das falsche Geschlecht, denn zu viele Gerichte trauen Stabilität und gute Sorge für Kinder vor allem Müttern zu. Es wird nicht nach dem Kindeswohl, sondern nach dem Geschlecht entschieden. Und es wird wie hier mit Kontinuität argumentiert, einer Kontinuität, welche die Gerichte mit ihrer verschlafenen Verfahrensführung selbst herbeiführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos war und blieb also weg, genau wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Berliner Gerichte hatten ähnlich effizient gearbeitet, wie man dies von einer Berliner Verwaltung erwartet (Berliner Verwaltungen funktionieren eigentlich nie, soviel zur Erklärung dieser Ironie). Aber halt, Carlos´ Wurzeln waren zwischenzeitlich von der Mutter ja mal in Brandenburg eingepflanzt worden? Und dort lief noch das Umgangsverfahren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Brandenburg ist ganz anders</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Amtsgericht Bernau, welches über den Umgang des Vaters und der Großeltern zu entscheiden hatte, räumte dem Vater ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Donnerstag bis Dienstag ein. Für die Mutter natürlich inakzeptabel, sie ging in die Beschwerde. Das Brandenburgische Oberlandesgericht, in Person von Richter Gutjahr, bestätigte die Umgangsregelung und weitete diese noch etwas aus – wohlgemerkt aber weiterhin knapp unterhalb eines Wechselmodells, denn auf Augenhöhe sind Vater und Mutter natürlich nicht und die BGH-Entscheidung zum Wechselmodell kam ja erst 2017. 2015 wurde dies noch so begründet: „Nach herrschender Rechtsprechung darf ein Wechselmodell grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden“. Und ja, die herrschende Rechtsprechung lag damit grundlegend falsch, was Vater und Sohn zu diesem Zeitpunkt aber nicht half.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz zu den Berliner Kollegen, die sich mit jeweils drei Seiten Beschluss begnügten, kümmerte sich Richter Gutjahr tatsächlich um den Fall. Er griff auch mal zum Hörer, um Dinge zu klären, räumte Streitpunkte durch Anordnungen soweit es ihm möglich war aus dem Weg und fand eine Lösung, wie der Kontakt zwischen Carlos und seinem Vater trotz der durch die Mutter geschaffenen Entfernung erhalten bleiben konnte. Auch über positives (abgesehen von der Rechtsauffassung zum Wechselmodell) soll gesprochen werden und der Beschluss ist unter dem <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Brandenburg&amp;Datum=03.07.2015&amp;Aktenzeichen=10%20UF%20173/14">Aktenzeichen 10 UF 173/14</a> dann auch veröffentlicht worden. Das Familienrecht kann positiv wirken, wenn es von den richtigen Menschen mit der richtigen Einstellung angewandt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In den nächsten Jahren fuhr der Vater, häufig begleitet durch die Großmutter, die 650 km nach Rheinland-Pfalz, holte seinen Sohn ab, fuhr die 650 km zurück und verbrachte dann die Zeit in Berlin. Die beiden hatten ein tolles Verhältnis, es lief, auch Dritte konnten beobachten, dass es zwischen den beiden klappte. Nach sechs Tagen ging es wieder 650 km zur Mutter und dann alleine 650 km wieder zurück.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was nicht klappte war die Einstellung der Mutter. Mehrfach stand der Vater nach 650 km vor verschlossener Tür, die Mutter war auch mal spontan umgezogen, ohne den Vater zu informieren (sie wissen schon, ein Kind muss Wurzeln bilden …).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wohin mit dem Kind?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater war also mal wieder mit Carlos wieder auf dem Weg zurück zur Mutter. Er klingelte an der Tür, der dort öffnende Mitbewohner bestätigte den Auszug, wohin wisse er aber nicht. Telefonisch war die Mutter nicht erreichbar. Was nun? Der Vater sprach mit dem Kindernotdienst und gemeinsam beschloss man, dass der Vater wohl notgedrungen mit seinem Sohn die 650 km wieder nach Berlin fahren müsse. Auf der Rückfahrt wurde er dann von der Polizei angerufen, er habe das Kind sofort zur Mutter zurückzubringen. Wohin, das erfuhr der Vater erst in diesem Telefonat. Dass die Mutter auch ohne Zustimmung und Information des Vaters die Kita gewechselt hat, erfuhr er erst deutlich später. Dass die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen hatte, war ihm bewusst, genauso, dass es wohl wieder keine Konsequenzen haben würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am Wohnort der Mutter wurden dann in der Folgezeit durch das Amtsgericht Worms mehrfach Ordnungsgelder gegen die Mutter verhängt, da sie sich weder an die Umgangsregelung noch an die Anordnung zur Herausgabe der Reisepässe hielt, was dem Vater mehrfach den Urlaub verhinderte. Die Mutter änderte ihr Verhalten trotz aller Ordnungsmaßnahmen nicht, dieses war seit dem ersten Gerichtsverfahren konstant. Sie macht, was sie will.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ende 2017 gab es erneut ein Sorgerechtsverfahren und siehe da, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf den Vater übertragen. Gutachterin, Jugendamt, Verfahrensbeistand – alle erklärten übereinstimmend, dass Carlos zukünftig seine Wurzeln beim Vater ausbilden sollte, da dies bei der Mutter nicht möglich ist und sie in ihrer Erziehungsfähigkeit deutlich eingeschränkt sei. Man verhängte gegen die Mutter eine Grenzsperre, da die Gefahr bestand, dass sie Carlos außer Landes bringen könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos kam also Ende 2018 zu seinem Vater nach Berlin in ein Umfeld, welches er seit seiner Geburt kannte und als stabil und lebenswert kennengelernt hatte. Er hatte seine Großeltern, zu denen ebenfalls ein inniges Verhältnis bestand. Nach über fünf Jahren wilder Odyssee also doch noch ein Happy End?</p>



<h2 class="wp-block-heading">In Koblenz ticken die Uhren anders</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie zu erwarten ging die Mutter gegen die Entscheidung in die Beschwerde. Nicht zu erwarten war, dass das Oberlandesgericht Koblenz bei dieser doch recht klaren Lage auf Wunsch der Mutter ohne vorherige mündliche Anhörung einfach den Beschluss des Amtsgerichts Worms aufhob und anordnete, dass Carlos sofort zur Mutter zurückmüsse. Auch die Grenzsperre wurde damit aufgehoben … Mutter, bitte verschwinde doch???</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, die Mutter blieb, Carlos kam zu ihr zurück. Das OLG Koblenz wies ausdrücklich darauf hin, dass bisher kein Wechselmodell gelebt wurde, sondern der Vater ja etwas weniger Zeit gehabt hätte – Kontinuität zugunsten der Mutter nennt sich das dann. Auch die Erziehungseinschränkungen sah das OLG im Gegensatz zur Gutachterin nicht, die Eltern seien halt „hochstrittig“ (welcher Elternteil, wird nicht gesagt). Die Mutter habe ja mittlerweile sogar an sich gearbeitet und die deutsche Sprache erlernt, sogar ganz frisch einen Job. Mit diesem wäre es ihr ja nicht möglich, ihr Umgangsrecht wahrzunehmen (wie der Vater dies die ganzen Jahre bewerkstelligen sollte, interessierte niemanden). Der Beschluss liest sich wie das Plädoyer eines Verteidigers der Mutter – nicht wie die Entscheidung eines Gerichts, welche sich auf das Kindeswohl stützt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu guter Letzt wird dem Vater dann noch sehr deutlich klargemacht, dass er beim OLG Koblenz aber auch mit gar nichts mehr wird rechnen können und die Mutter quasi einen Freifahrtschein erhält. Denn das OLG verdoppelte mal schnell den Verfahrenswert und brummte dem Vater die Kosten für das Verfahren alleine auf – inklusive der Kosten des Verfahrens am Amtsgericht Worms, bei dem er mit seinem Antrag erfolgreich war. So unglaublich, wie dort das Verfahren geführt wurde, ging es auch zu Ende.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Konsequenzen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Carlos ging es weiter, wie bisher. Sein Vater versuchte die Umgänge wahr zu nehmen, seine Mutter versuchte, dies nach Kräften zu verhindern. Während der Corona-Pandemie schloss man auf Wunsch der Mutter auch mal schnell den Umgang für zwei Monate aus – ohne vorherige Anhörung des Vaters. Jede Versicherung der Mutter wurde hingegen unkritisch übernommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geforderte mündliche Anhörung habe ich mit dem Vater gemeinsam vorbereitet, die Widersprüche in der Argumentation herausgearbeitet. Ergebnis war, dass er direkt nach der Verhandlung mit Carlos auch wieder Zeit in Berlin verbringen konnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Geändert hatte sich in seinem Verhalten nur das Amtsgericht Worms. Nach der Klatsche des OLG war man dort an Ordnungsgeldern oder ähnlichem nicht mehr interessiert und ließ den Vater regelmäßig abblitzen. „Wenn die Mutter nicht will, dann kann man halt nichts machen“ schien das Motto zu sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater hat mittlerweile aufgegeben und Deutschland verlassen. Er hat diesem Staat den Rücken gekehrt und fängt ein neues Leben an. Ab und an kommt er noch nach Deutschland und versucht, seine Ferien mit Carlos zu verbringen. Es klappt immer seltener.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Amtsgericht und Kammergericht Berlin hat versagt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Bernau und das OLG Brandenburg hat schlimmeres verhindert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Worms hat anfangs die richtigen Schlüsse gezogen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das OLG Koblenz hat dafür gesorgt, dass das völlig uneinsichtige Verhalten der Mutter, welche auch Gerichtsbeschlüsse immer wieder ignoriert hat, ungestraft fortgesetzt werden kann. Dies wird für Carlos ein bedeutsamer Bestandteil seiner Sozialisation werden, was jetzt wenig erfreuliche Aussichten sind. Glückwunsch nach Koblenz, die den Grundsatz des Familienrechts, Rechtstreue und Kindeswohl, ad absurdum geführt haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Worms hat resigniert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mutter setzt ihr Verhalten unverändert und mittlerweile auch unbeeinträchtigt fort. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Carlos den Kontakt zu seinem Vater völlig verweigert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anwältin des Vaters, die ich bei verschiedenen Anlässen immer wieder mal treffe, kriegt immer noch einen dicken Hals über das, was in dem Fall passiert ist. Sie versteht nicht, wie diese Entscheidungen bei der Sachlage getroffen werden konnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos Vater hat über die Jahre gegen den Widerstand der Mutter und teils der Justiz den Kontakt zu seinem Sohn aufrechterhalten. Gutachter, Jugendamt und Verfahrensbeistand konnten unisono bestätigen, dass er einen guten Job gemacht hat.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="426" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?resize=640%2C426&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-394" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Unzählige Stunden müssen Eltern auf Autobahnen verbringen, um ihre Kinder zu sehen. Die Kosten dafür müssen sie allein tragen &#8211; zusätzlich zum Unterhalt.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Er hat rund 400.000 km auf deutschen Autobahnen verbracht, um für seinen Sohn da zu sein. Diese Strecken musste er nur zurücklegen, weil die Mutter möglichst weit wegziehen wollte. Die Kosten, die weit im sechsstelligen Bereich liegen, musste er tragen, natürlich alleine. Eine Anrechnung auf den Unterhalt, eine Beteiligung der Mutter an den von ihr verursachten Kosten? Gab es natürlich nicht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Deutschland den Rücken gekehrt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das sich der Vater jetzt aus Deutschland verabschiedet, wer möchte es ihm verdenken? Wer jetzt denkt „aber das Kind“, hat durchaus recht. Nur hätte dieser Vater, den ich persönlich über viele Jahre begleitet habe, alles für sein Kind getan. Wenn man ihn denn gelassen hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über viele Jahre musste er immer wieder erfahren, dass die Mutter alles machen kann, was sie will. Er ist lediglich derjenige, der dies demütig hinzunehmen hat. Zwar wird er durchaus als wichtig für seinen Sohn gesehen. Nur Berücksichtigung oder gar Wertschätzung gibt es dafür nicht. Insofern ist der Kontakt zu ihm für die deutschen Behörden eher zweitrangig. Seine wichtigste Aufgabe war und ist es, pünktlich und vollständig den Unterhalt zu entrichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der deutsche Staat hat hier einen engagierten Bürger und potenten Steuerzahler verloren. Einen Vater, der für seinen Sohn alles getan hätte. Das Land, in dem er sich jetzt niederlassen wird, kann sich glücklich schätzen. Dem Vater kann ich für sein Leben nur alles erdenklich Gute wünschen. Und einen Staat, der die eigenen Gesetze auch einhält und Menschenrechte wahrt. Dass dies in Deutschland nicht passiert, das hat er am eigenen Leib und Kind zu spüren bekommen.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="327" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?resize=640%2C327&#038;ssl=1" alt="Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest." class="wp-image-393" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?resize=300%2C153&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Kaum zu Glauben? Wirf mal einen Blick auf die &#8222;<a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/">Wall of shame</a>&#8220; oder in unsere anderen Beiträge.</p>
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		<title>Der wertlose Verfahrensbeistand</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 10:05:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der wertlose Verfahrensbeistand Part 1: Sharon Heißler Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie nur kann man auf die Idee kommen, ein Verfahrensbeistand sei wertlos? Der Verfahrensbeistand ist der sogenannte „Anwalt des Kindes“. Art und Weise seines Wirkens sind in den §§ 158 – 158c FamFG geregelt. Er hat „das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Der wertlose Verfahrensbeistand</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading">Der wertlose Verfahrensbeistand Part 1: Sharon Heißler</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie nur kann man auf die Idee kommen, ein Verfahrensbeistand sei wertlos? Der Verfahrensbeistand ist der sogenannte „Anwalt des Kindes“. Art und Weise seines Wirkens sind in den §§ 158 – 158c FamFG geregelt. Er hat „das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen“ und „hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren“ (Zitierungen jeweils auf §158b (1) FamFG).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist also grundsätzlich wertvoll und wichtig und das Kind hat einen unabhängigen Ansprechpartner, welches ihm hilft zu verstehen, was da um es herum passiert und um seine eigenen Interessen in diese belastenden Gerichtsverfahren einzubringen. Nur wie soll das gelingen, wenn der Verfahrensbeistand das Kind nie gesehen hat?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret geht es darum, dass Frau Heißler das betreffende Kind auch nach 2 ½ Jahren noch immer nicht persönlich kennengelernt hat und diese auch gar nicht beabsichtigt. Trotzdem empfiehlt sie, dass Vater und Kind keinen Kontakt haben sollen. Nur wie kam es dazu?</p>



<div class="wp-block-image is-style-rounded"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="425" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/question-mark-2212771_640.jpg?resize=640%2C425&#038;ssl=1" alt="Der wertlose Verfahrensbeistand. Wie kann es dazu kommen?" class="wp-image-255" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/question-mark-2212771_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/question-mark-2212771_640.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Der wertlose Verfahrensbeistand? Wie kann es dazu kommen, wo er doch eine sehr wichtige Aufgabe für Kinder in familiengerichtlichen Verfahren hat?</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Rückblende.</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Mai 2019 wurde Frau Heißler als Verfahrensbeiständin vom Amtsgericht Emmendingen bestellt. Sie nahm Kontakt mit den Eltern auf, arbeitete sich ins Verfahren ein. Lange Jahre liefen diese zuvor in Brandenburg. Dort hatte man sich die Verfahren durch einen kurzen Umgangsausschluss vom Hals geschafft und nach Baden-Württemberg abgeschoben. Im Gespräch mit dem Vater fragte Frau Heißler mehrfach, warum dort nicht mal jemand wegen Kindeswohlgefährdung eingeschritten sei. In die sehr umfangreichen Akten hatte sie sich offensichtlich intensiv eingearbeitet, stellte gezielte Fragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Anhörungstermin sprach das Jugendamt davon, dass viel für ein „Entfremdungssyndrom“ sprechen würde und auch Frau Heißler sah durch den Kontaktabbruch eine Kindeswohlgefährdung und die Gefahr einer Entwicklungsgefährdung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Soweit, so gut und auch durchaus engagiert. Sie schlug später noch eine Gutachterin vor, mit der sie nach eigenen Angaben häufig zusammenarbeitet (Dr. Anita Schächter, der ein eigener Beitrag gewidmet wird) und stimmte mit dieser auch gleich die Verfügbarkeit für ein Gutachten ab. Dafür hatte Frau Heißler keinen Auftrag des Gerichtes und dies würde auch überhaupt nicht ihrer Aufgabe entsprechen. Aber man kennt sich offensichtlich und schiebt sich anscheinend auch gerne mal Aufträge zu – eine Hand wäscht die andere, wie es oftmals ja so schön heißt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kontakt zum Kind? Nicht als Verfahrensbeistand!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Kind wollte sie zu dem Zeitpunkt noch gar nicht in Kontakt treten, da dies zu belastet sei. Auch später interessierte sie der Kontakt nicht, es bräuchte ja erst einmal mehr Klarheit im Verfahren. Nur wie konnte sie ihren Auftrag bis dahin wahrnehmen? Das Kind darüber zu informieren, was gerade passiert, sich einen Eindruck machen? Genau, gar nicht, denn dazu hätte es Kontakt zum Kind gebraucht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Gutachterin wurde wunschgemäß vom Amtsgericht Emmendingen bestellt, die Mutter stellte gegen die Richterin mehrere Befangenheitsanträge, über die in zwei Instanzen erst nach 9 Monaten entschieden wurde. Die Mutter verweigerte in der Zeit Gutachterin und Verfahrensbeistand den Zugang zum Kind. Als Begründung wurde der Befangenheitsantrag gegen die Richterin angeführt. Eine ziemlich unsinnige Begründung, da weder Verfahrensbeistand noch Gutachterin vom Befangenheitsantrag betroffen sind und ordnungsgemäß vom Gericht bestellt waren. Aber egal, es bringt Zeit und zumindest die Gutachterin informierte das Gericht über den Umstand, dass sie keinen Kontakt zum Kind bekommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Heißler dachte daran nicht. Erst nachdem der Vater bei ihr im Mai 2020, nach mittlerweile einem Jahr, nachfragte, was sie denn unternommen hätte, informierte sie das Gericht, dass auch ihr von der Anwältin der Mutter der Zugang zum Kind verwehrt wurde. Gegenüber dem Amtsgericht Emmendingen bat sie um Terminierung, fragte, ob Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet wurden. Das Gericht reagierte nicht. Anfang Oktober 2020 wollte Frau Heißler dann (bemerkenswerter Weise nahezu zeitlich mit der mit ihr eng verbundenen Sachverständigen) ihre Bestellung aufheben lassen, da sie so ihren Auftrag nicht ausüben könne. Sie begründete dies mit einem durchaus engagierten Appell, welche Aufgabe ein Verfahrensbeistand eigentlich hätte. Auch dies soll positiv hervorgehoben werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sinnvoller wäre es aber vielleicht gewesen, dass Gericht aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Auftrag ausführen zu können. Dies passierte erst Ende Oktober 2020, nachdem aus den Schriftsätzen besorgniserregende Details zum Gesundheitszustand des Kindes bekannt wurden. Frau Heißler sprach von einer seelisch-emotionalen Kindeswohlgefährdung, einer gesundheitlichen Kindeswohlgefährdung und schlug vor, der Mutter die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis hierhin klingt es ja noch halbwegs akzeptabel und engagiert, sieht man einmal davon ab, dass bereits 1 ½ Jahre vergangen waren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Richterwechsel &#8211; Trendwende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es wechselte der Richter. Es gab einen Termin und Frau Heißler erhielt in der Familie in einem parallelen einstweiligen Anordnungsverfahren Sorgerecht eine weitere Bestellung. Mit großem Auftrag, also erneut der Aufgabe, „Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken“ (§158b (2) FamFG).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klar war von Anfang an, dass es keine einvernehmliche Regelung wird geben können. Frau Heißler führte aber auch keinerlei Gespräche mit den Eltern, nahm keinen Kontakt zum Kind auf, nahm nicht einmal an der richterlichen Kindesanhörung teil. Für diese zweite Bestellung tat sie: nichts.</p>



<div class="wp-block-image is-style-rounded"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="480" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/credit-4516068_640.jpg?resize=640%2C480&#038;ssl=1" alt="Mit Geld lässt sich vieles kaufen. Auch das Wohlverhalten eines Verfahrensbeistandes?" class="wp-image-256" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/credit-4516068_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/credit-4516068_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Mit Geld lässt sich vieles kaufen. Auch das Wohlverhalten eines Verfahrensbeistandes?</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Hier liegt der Verdacht im Raum, dass sich Frau Heißler mit dieser zweiten Bestellung mit dem „teurerem“ Auftrag hat kaufen lassen. Für den Richter war bereits klar, dass der „große Auftrag“ völlig sinnlos und nur eines war: teuer. Es darf vermutet werden, dass Amtsgerichtsdirektor Krebs mit diesem Auftrag aber ganz andere Ziele, als im Gesetz niedergeschrieben, verfolgte. War Frau Heißler bis dahin noch engagiert, folgte fortan eigentlich nichts.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In späteren Anhörungen zum Gutachten, welches dann zwei Jahre nach Verfahrenseinleitung doch mal erstellt wurde, fand sie daran keinerlei Kritikpunkte. Mängel waren zwar offensichtlich und wurden, auch von einem zweiten Sachverständigen, umfangreich vorgetragen, drangen aber nicht bis zu Frau Heißler durch. Sie stimmte der Gutachterin, welche das Kind aufgrund der Weigerung der Mutter auch niemals alleine sehen durfte, in allen Punkten zu. Man arbeitet eng zusammen, man wird sich doch nicht gegenseitig kritisieren? Schließlich hatte sie selbst ja die Gutachterin ins Verfahren geschleust. Letztlich mündete alles in einem Umgangsausschluss. Die Gefährdungen, die Frau Heißler so engagiert vorgetragen hatte, ließ sie einfach unter den Tisch fallen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor man sich fragt, ob 550 EUR mögliches „Schweigegeld“ durch das Gericht ausreichend sind, um sämtliche Grundsätze der Verfahrensbeistandschaft ad absurdum zu führen, sollte man erst einmal eine andere Frage beleuchten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum übernimmt eine Rechtsanwältin Verfahrensbeistandschaften?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In der Region Freiburg kann ein Anwalt in zwei bis drei Stunden das verdienen, wofür ein Verfahrensbeistand weitaus mehr Aufwand betreiben muss. Wirtschaftlich macht dies also für einen guten Anwalt keinen Sinn. Ob sie überhaupt eine Rechtsanwaltskanzlei betreibt, ist nicht bekannt. Über die Fähigkeiten von Frau Heißler als Anwältin kann hier nicht geurteilt werden. Vielleicht ist es auch einfach nur der Einsatz für die gute Sache.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gewisse Zweifel daran dürfen aber aufkommen. Bei einer spontanen Abfrage in den sozialen Medien nach Erfahrungen mit Frau Heißler kam nicht nur heraus, dass sie tatsächlich häufig mit der Sachverständigen Dr. Schächter zusammen auftritt, sondern dass sie mehrfach eine Kehrtwende in Verfahren hinlegte, nachdem der Richter seine Einschätzung kundgetan hatte. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Diese alte Weisheit scheint sich auch bei Frau Heißler zu bewahrheiten. Wieder einmal zeigt sich das Problem, dass der Verfahrensbeistand in Deutschland abhängig ist von den Gerichten. Wer nicht das tut, was der Richter will, bekommt keine Aufträge mehr. Der Gefahr will sich Frau Heißler offensichtlich nicht aussetzen, kann es sich vielleicht auch nicht leisten. Sie ist offensichtlich gut in ein sich selbst erhaltendes und finanzierendes System aus Verfahrensbeistand, Gericht und Sachverständige eingebunden. Warum sollte man dies nur wegen eines fremden Kindes gefährden?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der wertlose Verfahrensbeistand</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das „wertlos“ bezieht sich hier folglich nicht auf die Person von Frau Heißler, sondern lediglich auf die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Verfahrensbeistand. Wenn ein Verfahrensbeistand das Kind, welches er durch das Verfahren begleiten soll, nicht ein einziges Mal kennenlernt, dann hat der Verfahrensbeistand keinerlei Wert. Er erfüllt schlicht die ihm gesetzlich zugedachte Aufgabe nicht, wird dafür aber trotzdem vollumfänglich entlohnt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eigentlich dürfte nach solchen Vorgängen Frau Heißler von keinem Gericht mehr bestellt werden. Die traurige Wahrheit aber dürfte sein: der wertlose Verfahrensbeistand kann für viele Richter eine perfekte Empfehlung sein. Ein Verfahrensbeistand, der macht, was der Richter will, nicht, was das Gesetz vorsieht. Eine Marionette, die aber eines nicht kann: die Interessen von Kindern vertreten, obwohl der Gesetzgeber es ganz anders vorgesehen hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Müsste es nicht Folgen haben, wenn Recht missachtet wird?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eigentlich ja. Das Problem ist nur, dass diejenigen, die diese Entscheidung zu treffen hätten, selbst auf dem Richterstuhl sitzen. Sie haben den Verfahrensbeistand selbst bestellt und der Verfahrensbeistand hat für die Interessen des Gerichtes (nicht des Kindes) geliefert. Warum also etwas dagegen unternehmen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">So hat auch Amtsgerichtsdirektor Krebs in dem Verfahren zu keinem Zeitpunkt versucht, Maßnahmen zu ergreifen, um dem Verfahrensbeistand Zugang zum Kind zu ermöglichen. Eigentlich wäre dies seine Pflicht gewesen. Dazu stellte bereits der Bundesgerichtshof 2010 in der sogenannten &#8222;Mexiko-Entscheidung&#8220;  (BGHZ 185,272 FamRZ 2010,1060, <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=52130&amp;anz=1&amp;pos=0&amp;Frame=4&amp;.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BGH XII ZB 81/09 Rn 33) fest:</a></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>„Das Familiengericht hat dem Verfahrenspfleger durch die Gestaltung des Verfahrens zu ermöglichen, seine Funktion sinnvoll wahrzunehmen und zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen des Familiengerichts umfassend Stellung zu nehmen.“</em></p><cite>BGH XII ZB 81/09 vom 28.04.2010</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">&nbsp;Amtsgerichtsdirektor Krebs hat nur sehr engagiert darüber diskutiert, wie er es denn rechtlich darstellen könne, eine Entscheidung zum Umgangsausschluss zu treffen, ohne dass der Verfahrensbeistand das Kind je gesehen hat. Seine Lösung war, dass ein von der Mutter beauftragter Anwalt (Sprachrohr der Mutter) aus seiner Sicht den Kindeswillen vortrug. Die Verfahrensbeiständin sollte das Kindeswohl einbringen. Eine solche Zweiteilung sieht das Gesetz aber ausdrücklich nicht vor. Ob dies nun bereits Rechtsbeugung ist oder nicht sei dahingestellt. Es ist in jedem Fall eine Perversion der grundsätzlich wichtigen und zu stärkenden Aufgabe des Verfahrensbeistandes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine so ausgeübte Verfahrensbeistandschaft ist nur eines. Wertlos.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bezahlt werden muss sie von den Eltern trotzdem. Im Fall von Frau Heißler sogar doppelt, da das mutmaßliche Schweigegeld ja auch entrichtet werden muss.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Hast Du auch Erfahrungen mit der Verfahrensbeiständin Sharon Heißler gemacht? Lass uns gerne einen Kommentar hier oder sende uns eine Mail an <a href="mailto:info@familienunrecht.org">info@familienunrecht.org</a>.</li></ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/">Der wertlose Verfahrensbeistand</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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