Zum Inhalt springen
Startseite » Blog » Wenn Richter Gesetze ignorieren

Wenn Richter Gesetze ignorieren

Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann sollten sie ihren Job eigentlich an den Nagel hängen. Denn sie sind es, die Gesetze auf die ihnen angetragenen Fälle anwenden und verteidigen. Es gibt Auslegungen, Unklarheiten und Klarstellungen durch die oberen Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Richter sind auch gut geschützt vor Einflussnahme und Abhängigkeiten. Die richterliche Unabhängigkeit ist gerade in Deutschland, wo man mit politisch beeinflussten Richtern ja schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat, sehr gut geschützt.

Nur was ist, wenn die Hierarchie Verfassung – Gesetz – Gericht nicht mehr stimmt, und sich Richter über Gesetz und Verfassung stellen? Wenn Richter Gesetze ignorieren und verfassungsmäßig geschützte Rechte ausblenden? Dann sind wir an einem Punkt, wo es sich um Willkür handelt bis hin zur sogenannten Rechtsbeugung. Diese ist strafbar (§339 StGB). Der Paragraf kommt aber so gut wie nie zur Anwendung. Entweder liegt es erstens daran, dass alle Richter rechtstreu sind, oder aber zweitens, weil ein Richter ungern einen Kollegen verurteilt. Eine dritte Möglichkeit ist, dass es zwar diesen Paragrafen gibt, dieser aber letztlich wirkungslos ist, da Richter in gewissen Konstellationen ein Rechtsbeugungsprivileg besitzen, sich also strafbar machen können, ohne dass es eine Chance gibt, sie zu verurteilen. Klingt verrückt, ist es aber nicht (siehe Wall of shame – der Fall Kuppinger).

Wenn Richter Gesetze ignorieren

Was im Familiengericht passiert, bleibt im Familiengericht

Im Familienrecht kommt dann noch mal hinzu, dass diese Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Anders als in anderen Rechtsbereichen sitzen dort also keine Zuhörer im Saal. Was im Familienrecht ist, bleibt im Familienrecht. Ein closed shop, in dem auch Missbrauch des Rechts und dessen willkürliche Anwendung gedeihen kann.

Über die Jahre habe ich davon immer wieder erlebt, wie Richter sich von Recht und Gesetz entfernt haben. Einige Beispiele:

Die Brandenburger Willkür

Da waren die Richter am OLG Brandenburg Langer, Jungermann, Bekis. Sie wollten im Umgangsverfahren einfach nicht entscheiden. Sie wollten es aussitzen. Nun wurde Deutschland für solches Verhalten im Familienrecht schon mehrfach verurteilt, der Gesetzgeber hat in homöopathischen Dosen das Familienrecht weiter präzisiert und mit Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde Rechtsgrundlagen geschaffen, mit denen man seinem Wunsch nach Beschleunigung nun auf rechtlicher Grundlage gehör verschaffen kann. Also wurde daran erinnert, dass sie doch bitte entscheiden mögen. Keine Reaktion. Es wurde eine Beschleunigungsrüge gestellt. Die Antwort: die lehnt man ab, man wisse ja gar nicht, ob ich denn in dem Verfahren eine Entscheidung haben möchte. Dreist, oder?

Funktioniert aber, wenn man die Richterobe an hat. Also die Bitte, das Verfahren doch alternativ nach Baden-Württemberg, wo das Kind lebt, abzugeben oder zu entscheiden. Keine Reaktion. Nächste Beschleunigungsrüge. Keine Reaktion. Beschleunigungsbeschwerde. Keine Reaktion (hier hätte eigentlich ein anderer Senat zeitnah reagieren müssen). Nach Wochen und Monaten dann als letzte Möglichkeit, nachdem die Gesetze völlig ausgeblendet wurden, eine Strafanzeige gegen die Richter. Eine Reaktion. Es war aber lediglich der Hinweis, dass man Kenntnis erlangt hatte, dass eine Strafanzeige vorliegen würde. Entschieden wurde nichts.

Bereits bis hierhin entsprach das Vorgehen ziemlich deutlich genau dem, was der europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder als Verletzung der Menschenrechte verurteilt hat, wo das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Instanzengerichte ermahnt hat, zügig zu handeln und welches der Gesetzgeber mit der Änderung seiner Gesetze unbedingt vermeiden wollte. Nur interessierte es die Richter vor Ort überhaupt nicht, was der Gesetzgeber will. Sie sind da nicht alleine, so etwas gibt es noch viel zu oft, wie ich auch anhand einer Auswertung der Verfahrensdauern in weit über 200 Fällen nachweisen konnte. Interessierte leider nicht einmal die Politik. Die hatten ja was gemacht, auch wenn es nicht funktioniert, bitte nicht stören.

In Brandenburg hatte man nicht einmal mit verzögernden Anträgen der Mutter zu tun, auch sie wollte eigentlich eine Anhörung (wie ich auch). Irgendwann wurde man dann doch aktiv – nachdem die Presse sich einschaltete und wissen wollte, was denn da vor sich ging. Es hätte also etwas an die Öffentlichkeit dringen können und das will man ja nicht, denn dann könnte ja darüber diskutiert werden, ob sich diese Richter noch im Rahmen des Gesetzes bewegten. Ohne Anhörung machte man einen kurzen Umgangsausschluss. Niemand wusste zu dem Zeitpunkt, wie es dem Kind am neuen Wohnort überhaupt ging.

Verfahrensentsorgung – Der Gruß nach Baden-Württemberg

Man garnierte alles mit einem netten Gruß an die Kollegen in Baden-Württemberg. Unsere Akte ist zu, beschäftigt ihr euch doch mit dem Mist. Mein Anwalt hatte einen ziemlich dicken Hals ob des Vorgehens, legte Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschleunigungsbeschwerde war mit der Entscheidung im Übrigen hinfällig, auch wenn die Entscheidung viel zu spät kam. Auch so eine rechtliche Besonderheit, man kann nicht einmal feststellen lassen, dass die Gerichte hier nicht gesetzeskonform gehandelt haben.

Die Verfassungswächter

Genau, da gibt es ja noch eine Instanz, die über die Verfassung wacht. Das Bundesverfassungsgericht. Wer sich etwas mit dem Thema befasst weiß, wie solche Entscheidungen ausgehen. Es kommt nach ein Paar Wochen oder Monaten ein Brief mit zwei Seite. Seite ein lautet „anbei übersenden wir Ihnen die Entscheidung …“ und Seite 2 „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach §93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Die Entscheidung ist unanfechtbar“.

Über die Jahre habe ich an zahlreichen Verfassungsbeschwerden mitgewirkt, auch mit echten Top-Anwälten und in wirklich krassen Fällen. Immer gab es diese zwei Seiten. Schaut man sich auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts um, erkennt man, dass es auch andere Entscheidungen gibt. Es mag eine subjektive Wahrnehmung sein, aber seit Jahren scheint es solche Entscheidungen, die angenommen werden, fast ausschließlich in Bezug auf Mütter zu geben. Wäre spannend, wenn sich jemand die Mühe macht, das mal auszuwerten.

Begründungspflicht des Bundesverfassungsgerichts

Ja, das Bundesverfassungsgericht darf Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ablehnen. Ist das in einem Rechtsstaat legitim? Kann man drüber diskutieren, im Moment ist es aber so. Ob die Verfassungsbeschwerde also berechtigt oder unberechtigt war, erfährt man nicht. Ebenso wenig, ob man beim BVerfG vielleicht einfach auch nur keine Lust hatte oder die Fälle nach eigener Vorliebe sortiert und unliebsame Verfahren schnell mal wegbügelt. Die Jahresstatistiken veröffentlicht das BVerfG auf seiner Seite, über 75% der Verfassungsbeschwerden werden ohne Begründung abgelehnt. Der Raum für verfassungswidriges Verhalten von Gerichten ist also enorm groß die Sorge, dass das Bundesverfassungsgericht da mal was kippt, folglich kaum vorhanden. Auffällig ist, dass der für Familiensachen zuständige erste Senat erheblich weniger Fälle entscheidet als der zweite Senat, obwohl der zweite Senat deutlich weniger Fälle zu bearbeiten hat.

Diese Verfahrensweise ist also kaum geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.

Zur Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht gab es sogar eine politische Initiative (BT Drucks 19/5492). Sinnvoll wäre es, darüber zu diskutieren. Der Entwurf kam aber aus der falschen Fraktion, entzog sich damit jeder thematischen Auseinandersetzung, da alle anderen Fraktionen blockierten. Eine Legislatur zuvor, als die Linken noch die Schmuddelkinder im Bundestag waren, vertraute mir ein Fachpolitiker der Linken an, dass man sich unter Kollegen auch aus anderen Fraktionen in der Sache oftmals einig sei. Aus politischen Gründen könne aber der eine dem anderen offiziell nicht zustimmen. Also entwickelten sie gemeinsam einen Antrag, änderten unwesentliche Kleinigkeiten ab. Der eine Antrag der „bösen Fraktion“ wurde dann öffentlich mit großer Mehrheit abgelehnt, der andere Antrag der „guten Fraktion“ natürlich durchgewunken. So ein Vorgehen wurde mir von dem einen oder anderen Politiker der „guten“ Fraktionen im Laufe der Jahre immer wieder auch mal bestätigt. Dieses Schauspiel für uns als Wahlvolk ist in meinen Augen auf Kindergartenniveau. Ideen sollte man diskutieren und die Bewertung, ob die Ideen gut oder schlecht sind, sollten an der Sache, nicht am Parteibuch orientiert sein.

Die letzte Bastion – der europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Bleibt als letzter Schritt also der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland immer wieder verurteilt. Stört hier nur niemanden. Die lächerlich geringen Strafen zahlt der Staat aus Steuergeldern, nicht aus den Gehältern der die Menschenrechte missachtenden Richter. Diese machen also fröhlich weiter, denn ihnen passiert nichts. Und kaum ein Elternteil hält bis zum EGMR durch, sei es mental oder finanziell. Bis der EGRM nach Jahren mal entscheidet, ist der Fall meist sowieso schon vergessen und die Kinder in den meisten Fällen erfolgreich entfremdet. Die Politik interessiert sich für solche Fälle überhaupt nicht, maßregelt lieber andere Staaten für Menschenrechtsverletzungen, als mal vor die eigene Haustür zu schauen. Nennt sich das Kindeswohl?

Auftakt im Ländle

In Baden-Württemberg wurde es dann aber auch nicht besser, auch wenn es anfangs durchaus danach aussah. Erster Termin nach 6 Wochen, auch wenn §155 (2) Satz 1 FamFG eigentlich innerhalb eines Monats vorsieht. Irgendwann wird nach Monaten ein Gutachten beauftragt. Die Mutter stellt mehrere Befangenheitsanträge. Zeitgewinn für sie: 9 Monate. Wie kann so etwas sein? Der Beschleunigungsgrundsatz gilt in Kindschaftsverfahren für alle Phasen des Verfahrens!?

Schon am Amtsgericht brauchte man etwas mit den Stellungnahmen der anderen Beteiligten. Warum es überhaupt die Ansicht von Jugendamt, Verfahrensbeistand und anderer Partei braucht, um einzuschätzen, ob ein Richter befangen ist oder nicht, hat sich mir bis heute nicht erschlossen. Ein Beteiligter trägt mit einer Begründung vor, warum er glaubt, dass ein Richter befangen ist und darüber ist zu entscheiden. Durch das Gericht, nicht durch die anderen Beteiligten. Also unnötige Verzögerungen.

Beim Oberlandesgericht hatte man Zeit und Geduld. Man dachte vielleicht noch über die Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes nach. Man sammelte also noch eine Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde ein und wies dann die Befangenheitsanträge der Mutter nach rund einem halben Jahr dann endlich als unbegründet zurück. Die Beschleunigungsbeschwerde war damit natürlich hinfällig, siehe oben. Die Mutter hatte trotzdem gewonnen. Neun Monate Zeit zur weiteren Entfremdung.

Kinderschutz steht hinter Postversand

Am Amtsgericht passierte wochenlang dann erst einmal gar nichts, da die Akten ja erst verschickt werden mussten. Ob dies in Baden-Württemberg noch mit dem Eselskarren oder anders passiert, ist nicht überliefert. Aber sollte tatsächlich mal ein Kind in Not sein, wird es sich gedulden müssen, bis die Post da ist und sich die Gerichte nach Wochen durch die Aktenberge gekämpft haben.

Die Frist zur Erstellung des Gutachtens war natürlich schon lange abgelaufen. Die Mutter hatte jeden Kontakt zwischen Gutachterin und Kind erfolgreich verhindert. Warum sie das macht? Weil man sie es machen lässt und niemals einschreiten wird (siehe Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will). Es wurde also eine neue Frist gesetzt. Auch die verstrich, da die Mutter weiterhin jede Möglichkeit nutzte, zu verzögern. Machte das Gericht etwas? Nee, die Richterin entschwand in den Mutterschutz und Amtsgerichtsdirektor Krebs erntete den Aktenberg. Glückwunsch.

Der neue kommt

Und sein Einstieg war gleich fulminant. Anträge auf einstweilige Anordnungen aufgrund Kindeswohlgefährdung blieben mal 7 Wochen liegen (eigentlich Entscheidung so innerhalb von ein bis zwei Wochen, weil es ist ja dringend). Eine neue Frist für die Gutachterin wollte der dann auch nicht setzen. Sie würde ja jetzt anfangen zu arbeiten. War nach rund 1 ½ Jahren ja auch nicht so verkehrt, oder? Dummerweise sieht der §411 ZPO keinen Zeitraum vor, in dem keine Frist zu setzen ist. Zwingend, verpflichtend, ohne Ausnahmen. Hat der Gesetzgeber ganz bewusst so gemacht, um die Verfahren zu beschleunigen. Kann man auch alles ergänzend zum Gesetzestext in den Begründungen nachlesen.

Die Argumentation war für mich insofern einfach, als ich seinerzeit den Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet hatte. Das Gesetz und der Wille des Gesetzgebers interessierte Richter Krebs aber, wie so oft, nicht. Ist ja auch sein Gericht und sein Gerichtssaal, da hat er das Sagen und nicht die aus dem Bundestag, die so komische Gesetze machen. Die Beschleunigungsrüge wies er selbstverständlich zurück, in seinen Gesetzen kam so etwas nicht vor.

Dann blenden wir unangenehme Punkte einfach aus

Also weiter ans Oberlandesgericht. Und da gab es jetzt zwei Besonderheiten. Zum einen ist die Frage, ob ein Verfahren beschleunigt geführt wird oder nicht, immer der Auslegung der Richter unterworfen. Ob jetzt zwei, drei oder auch fünf Jahre. Wenn sie sagen, für sie ist es in Ordnung, dann ist das so. Objektivierbare Maßstäbe gibt es nicht. Und wenn ein anderes Oberlandesgericht ein Jahr für zu lange hielt, bedeutet dies für das nächste in einem anderen Fall noch lange nichts. Möchte man dem Kollegen am Amtsgericht also nicht in die Parade fahren, erkennt man keine Verzögerung, egal wie lange es dauert. So einfach ist das.

Aber wie war das jetzt mit der Frage, ob es in Ordnung ist, der Sachverständigen entgegen der gesetzlichen Regelung keine Frist zu setzen? Ups, die hatte man doch gar nicht beantwortet, obwohl diese ein Kernbestandteil der Beschleunigungsbeschwerde war. Ein Versehen? Eher unwahrscheinlich. Die dazu eingelegte Anhörungsrüge wurde nach gerade einmal 2 ½ Monaten zurückgewiesen (das war jetzt Ironie).

Im Gerichtssaal gilt das Gesetz des Richters, nicht des Staates.

Wer braucht schon ein Verfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde wurde natürlich bereits rechtzeitig eingelegt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde auch um eine Entscheidung vor Entscheidung über die Anhörungsrüge gebeten, da die Gericht bereits bewiesen haben, dass sie den Beschleunigungsgrundsatz ignorieren und wohl auf Zeitablauf setzten. Darauf ging das Bundesverfassungsgericht leider nicht ein. Anfang Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht also alle Informationen zur Entscheidung vorzuliegen und sollte ja eigentlich, mit gutem Beispiel vorangehend und seine eigenen Maßstäbe beachtend, zügig entscheiden.

Nun ist es bei einer Verfassungsbeschwerde ja so, dass man sämtliche Unterlagen als Anlage beifügen muss, ansonsten wird die Verfassungsbeschwerde bereits aus Formmängeln verworfen. Das Bundesverfassungsgericht soll anhand der eingereichten Unterlagen in die Lage versetzt werden, entscheiden zu können. Es braucht also meist keine Gerichtsakten oder einen Austausch mit den Gerichten.

Kurze Wege, wenn es darum geht, den recht suchenden Bürger auflaufen zu lassen

Am 05.11.2021 entschied das Amtsgericht Emmendingen über den Umgangsausschluss. Am 16.11.2021 teilte mir das Bundesverfassungsgericht dann mit, dass jetzt, gut sechs Monate nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde, ja kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Die Frage ist nur, woher wusste dies das Bundesverfassungsgericht? Ich selbst hatte die Entscheidung ja gerade erst erhalten? Die Wege zwischen den Gerichten in Baden-Württemberg scheinen manchmal auch erstaunlich kurz sein zu können, selbst dann, wenn es gar keinen Austausch braucht. Man könnte dies Teamgeist unter Richtern nennen. Wenn dieser aber dazu führt, Gesetze zu umgehen und Menschenrechtsverletzungen zu decken, dann hört der Spaß doch auf.

Das Bundesverfassungsgericht erhielt daher die Mitteilung, dass trotzdem entschieden werden soll. Es sei ja nicht auszuschließen ist, dass Amtsgerichtsdirektor Krebs am Amtsgericht Emmendingen im nächsten Verfahren wieder so handeln würde. Es müsste also Rechtssicherheit geschaffen werden.

Ist es Dummheit, Dreistigkeit, Unfähigkeit oder Überheblichkeit

Einige werden jetzt mit den Augen rollen und denken „das ist doch nur wilde Spekulation, Richter halten sich doch an Recht und Gesetz“. Nun, wir hatten parallel ein Sorgerechtsverfahren zu laufen. Auch dort stand im Raum, dass ein Gutachten eingeholt werden sollte. Und siehe da, Ende 2021 wurde der Beschluss zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens (inzwischen das fünfte in unserem Fall) gestellt. Was fehlte? Genau, die Frist für den Sachverständigen, welche zwingend zu setzen ist. Ist das Dummheit, Dreistigkeit, Unfähigkeit oder Überheblichkeit? Oder einfach das Wissen, im Zweifelsfall über dem Gesetz stehen zu können?

Wäre es nicht so traurig, hätte ich laut los lachen können. Stattdessen kurz das Bundesverfassungsgericht informiert, dass sich die Befürchtung in eine Gewissheit gewandelt hat. Mal schauen, was die nun daraus machen. Im Sinne des Corps-Geistes wäre es jetzt vermutlich an der Zeit, auf die Allzweckwaffe mit den oben erwähnten zwei Seiten auszuweichen.

Kreative Emmendinger Lösungen

Am Amtsgericht Emmendingen gibt es aber noch mehr „Besonderheiten“. Man löst das Problem, dass der Verfahrensbeistand in 2 ½ Jahren nie mit dem Kind gesprochen hat, obwohl §158 FamFG dies zwingend vorsieht, im Beschluss sehr kreativ. Der von der Mutter beauftragte Anwalt bringt den Kindeswillen ins Verfahren ein. Der Verfahrensbeistand leitet daraus das Kindeswohl ab. Diese Lösung bekommt anerkennend eine zwei plus für kreative Auslegung, ist aber nach dem Gesetz ausdrücklich und aus gutem Grund nicht zulässig. Und auch die Frage, warum die Mutter aufgrund des bestehenden Interessengrundsatzes überhaupt einen Anwalt beauftragen darf, wurde rechtlich nie begründet. Eigentlich hätte es hier nach herrschender Auffassung eines Ergänzungspflegers bedurft, da sie so jetzt ihre Position zweimal im Verfahren vertreten kann. Mehr zu dem Thema im Artikel „Der wertlose Verfahrensbeistand“.

Und auch beim Thema Gutachten klammerte Amtsgerichtsdirektor Krebs mal schnell jegliche Initiativen des Gesetzgebers zur Qualitätsverbesserung von Gutachten im Familienrecht aus. Fachliche Standards, die Notwendigkeit, zwei unterschiedliche Sachverständigenaussagen aufzuklären? Interessierten ihn nicht, er wollte „sein“ Verfahren mit „seinem“ Recht abschließen, welche er notfalls sogar mit dreisten Lügen garnierte. Und die Qualifikation „seiner“ Sachverständigen musste er natürlich auch nicht überprüfen, schließlich hatte er sie ja ausgesucht (siehe auch „Zweifelhafter Sachverstand„). Andere Oberlandesgerichte haben solch ein Vorgehen reihenweise einkassiert. Das Vertrauen von Amtsgerichtsdirektor Krebs in „seinen“ Senat in Freiburg beim OLG Karlsruhe scheint hoch zu sein, dass sie ihm alles durchgehen lassen, auch wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, sonst würde er sicher nicht derart rechtswidrig agieren (siehe Corps-Geist), oder?

Wenn Richter Gesetze ignorieren

Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann treffen sie Entscheidungen nicht nur außerhalb unseres Rechtsstaates. Sie beschädigen damit vor allem das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Sie berauben sich damit der Autorität, welche ihr Amt normalerweise mit sich bringt. Sie beschädigen damit den guten Ruf, den sich andere Richterkollegen über Jahre im Glauben an und Verantwortung für den Rechtsstaat erarbeitet haben.

Sicher kann ein Richter am Amtsgericht wie ein kleines Kind seine Grenzen austesten oder sich auch mal irren. Dann ist es aber Aufgabe der Oberlandesgerichte oder der Dienstaufsicht, diese Richter wieder in den Rahmen der Gesetze und der Verfassung zurückzubringen. Corps-Geist oder das häufig zitierte „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ ist in solchen Fällen das völlig falsche Vorgehen, da es Willkür und Missbrauch des Rechtsstaates, für den ich hier ausdrücklich plädieren möchte, Vortrieb leistet.

Schweigen
Wer wird schon was sagen, wenn der Kollege Mist gebaut hat? Sollte Rechtsbeugung toleriert werden?

Abschließend noch ein Kommentar, welchen ich letztens von einer Journalistin per E-Mail erhielt und der verdeutlicht, was ich hier meinte:

„Ich hätte, da ich in Vorgänge vor dem Familiengericht und beim Jugendamt bis vor kurzem überhaupt keinerlei Einblick hatte, mir bestimmte Verläufe vor Gericht gar nicht vorstellen können, zumal ich als Gerichtsreporterin nur öffentlichen Strafverfahren beiwohne und hier in der Regel unseren Rechtsstaat als funktionierend erlebe. Wie Sie ja wissen, werden Familiensachen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, einerseits verständlich, was aber natürlich auch dazu führt, dass Gerichte tun und lassen können, wie es ihnen beliebt. Allein, dass es offensichtlich keinerlei ernstzunehmende, sofern überhaupt, Supervision oder wie auch immer geartete Kontrolle über die Arbeit eines Jugendamts zu geben scheint, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Erst durch eine alte Freundin, die gerade einen ihrer Mitarbeiter in einem Sorgerechtsstreit vertritt, habe ich im Vertrauen von hanebüchenen, unfassbaren Missständen, Rechtsbruch, Mauschelei und Amtsmissbrauch bei Sorgerechtsverfahren erfahren.“

Hallo, Familienrichter!

Diese Erfahrung haben bereits zu viele betroffene Eltern machen müssen. Daher als kleiner Appell an Familienrichter, die Gesetze ignorieren:

  • Ihr gewinnt fast immer.
  • Mindestens ein Elternteil verliert.
  • Ihr schädigt mit solchem Verhalten das Vertrauen in den Rechtsstaat.
  • Ihr schädigt mit solchem Verhalten das Ansehen eures eigenen Berufsstandes, vor allem der Kollegen, denen der Rechtsstaat etwas bedeutet.
  • Und das wichtigste: ihr schadet Kindern! Denn die Gesetze im Kindschaftsrecht wurden dafür gemacht, Kinder zu schützen.

Hast Du ähnliche Erfahrungen mit Familiengerichten gemacht? Dann nutze gerne die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag.

8 Gedanken zu „Wenn Richter Gesetze ignorieren“

  1. Ich habe diese Seite komplett durchgelesen. Auch ich als Vater kann nur bestätigen, gegen eine Mutter und eine Familienrichterin hast du keine Chance. Du musst sogar damit rechnen, dass man dich hinter Gitter bringen will.

  2. Der Richter hat in einem eA-Verfahren (einstweilige Anordnung) Umgang ausgesetzt, ohne vorher die Stellungnahme des Jugendamts einzuholen. Die Mutter hatte einfach im eA-Verfahren falsche Dinge behauptet und der Richter gab ihr ohne mündliche Anhörung der Parteien und des Jugendamts Recht.
    Die Umgangsaussetzung hat die Mutter für die klassische „Eltern-Kind-Entfremdung“ genutzt. Die Kinder habe ich seit 5 Jahren nicht mehr gesehen.

  3. Das OLG Brandenburg hat auch das Leben meiner Kinder stark negativ beeinflusst und meine Existenz vernichtet. Keine PKH = Keine Gerechtigkeit und kein Zugang zu Gerichtsverfahren am OLG Brandenburg. Schadenersatz wollte das Land Brandenburg nach DDR-Entschädigungsrecht leisten für Straftaten im Amt, die ab 2005 (!) vorsätzlich an meiner Familie begangen wurden. Die brandenburgischen Staatssekretäre spielen bis heute „tote Maus“ und verschleppen weiterhin die Auskehrung der Entschädigung. Ein Recht-Staat ist im Land Brandenburg nicht erkennbar und die Amtstäter vergehen sich weiterhin straffrei an den Bürgern !

  4. Ich kenne das alles sehr gut von meinem Partner. Mein Partner wurde mehr oder weniger als Spender benutzt. Die Ex Freundin wollte ein Kind aber ihn nicht als Partner dazu. Er spürte daher schon ziemlich am Anfang dass der Kontakt zu seinem Kind beschränkt sein wird… Und so war oder ist es auch. Er beantragte das gemeinsame Sorgerecht. Die Mutter stellte ihm jegliche Hürden in den Weg. Er durfte sein Kind immer nur bedingt sehen. Das Gericht sah dabei nur zu. Das ganze ging 2 Jahre und in diesen 2 Jahren wurden mehrfach die Richter ausgewechselt, wodurch jeder neue Richter immer sagte „Wir fangen jetzt wieder von ganz vorne an“.. Somit nahm das alles nie ein Ende… Ewige gerichtstermine für nichts… Immer dieselbe Leier die zu nichts führte. Ergebnis: das Kind wurde erfolgreich vom Vater entfremdet. Er darf sein Kind nicht sehen und niemand unternimmt etwas jeder sieht nur dabei zu. Traurige Welt.

  5. Es geht schon bei den allgemeinen Grundrechten los. Wenn ein Elternteil aus dem Leben des Kindes dauerhaft ausgestoßen werden darf, und das mithilfe von Gutachtern, Anwälten, JA, Verfahrensbeistand und Richtern, dann ist das Diskriminierung. Da jeder weiss, dass Eltern-Kind-Entfremdung existiert, ist der Kindeswille in diesem Fall nicht Kindeswohl. Jeder, der das trotzdem behauptet, ohne vorher geprüft zu haben, ob EKE vorliegt oder nicht, macht sich in meinen Augen nach 235 Strafgesetzbuch strafbar. Solange es nicht flächendeckend Diagnoseverfahren zu EKE gibt, die für ALLE gelten, wird sich daran nichts bessern. Jeder kann sich mit seinen eigenen Vorstellungen und Ideologien rausreden, Verfahren unerlaubt in die Länge ziehen. Familienrecht ist und bleibt eine Schmuddelecke. Die Nichtöffentlichkeit macht es nicht besser. Da hilft nur, dass die Politik beherzt und bestimmt eingreift, ohne grosse Diskussionen. In meinen Augen wäre es einfach und als Profilierung eines neuen Justizministers sehr geeignet. Er könnte dadurch Führungsverantwortung zeigen. Ich hoffe er ergreift die Chance.

  6. Das deutsche Kindschaftsrecht ist ein Komplex aus einer bewussten Gesetzeskonstruktion, die mächtigen Interessensverbänden unter Ausschluss der Öffentlichkeit Handlungsspielraum außerhalb europäischer Verfassungswerte möglich macht. Aus meiner Sicht ist eine weisungsagierende Gemeinschaft der Gewaltenteilung in einer europäischen Werteunion Fehl am Platz. Leider befürchte ich, dass Macht und Geld in der BRD traditionell immer stärker als menschliche Werte sein werden. Schade, wenn die Erfahrungen des Regelfalls keinen anderen Eindruck mehr zulassen.

  7. Es ist unbegreiflich menschenverachtend, wie in unserem „fortschrittlichen“Rechtstaat die Grundrechte von Kindern u. Elternteilen mittels willkürlichem entfremdendem Handeln eines Elters, meist Mutter, mit aktiver Beihilfe oder Verzögerung der beteiligten Fachleute inkl. RAe (RA-Kammerbeschwerden fruchtlos:“Im Familienrecht wird mit harten Bandagen gekämpft“ -Gesetz hin oder her, obwohl RA als „Organ der Rechtspflege“ eigentlich an Recht&Gesetz gebunden ist) ausgehebelt werden. Das Familiengericht (AG, OLG) haben Ermittlungspflicht, die nicht erkennbar verwirklicht wird, ebenso Beschleunigungspflicht und Bindung an die Gesetze, inkl.Internat.Menschenrechte.
    AG Stuttgart hat auf eA-Antrag wg. mutterseitig eigenmächtiger Nicht-Not-OP-Entscheidung (gem.So rgeR)aufgrund/jahrelanger Vernachlässigung der..Hygiene/ drei MONATE nix gemacht, OP erfolgt. EKE

  8. Guten Tag, Freunde,

    als ich das las, kamen mir die Tränen. Es ist unglaublich, dies ist leider alles Realität; ich könnte ein Buch darüber schreiben. Ich bin mir der Missstände bewusst und würde innerhalb von 100 Tagen als Justizminister Recht und Gesetz etablieren. In der Regel sind es die Väter, die betroffen sind, aber natürlich gibt es auch Mütter, die in dieser schrecklichen Situation sind. Es gibt Lösungen, und sie sind recht einfach:

    1. Nach einer Trennung erhält Mama/Papa direkt eine gesetzliche Umgangsregelung, ohne dass das Elternteil Klage einreichen muss. Das jeweilige Elternteil hat volle Rechte & Pflichten. Das Jugendamt überwacht, dass das Kind das jeweilige Elternteil sieht. Wenn das Kind das andere Elternteil nicht sieht, erfolgt eine Abmahnung, ansonsten der direkte Sorgerechtsentzug des betreuenden Elternteils.
    2. Abschaffung des Familiengerichts und stattdessen Einbeziehung des Strafgerichts. Jede Lüge wird direkt mit Freiheitsstrafen geahndet, da schließlich das Kind missbraucht wird, um gegen ein Elternteil vorzugehen.
    3. Kinderanwälte/-anwältinnen und das Jugendamt haben immer einen Protokollführer bei sich, um Machtmissbrauch gegenüber dem jeweiligen Elternteil auszuschließen.
    4. Der Kindesunterhalt muss fundamental reformiert werden. Das betreuende Elternteil erhält das Kindergeld (derzeit 250 Euro). Die Unterhaltsvorschusskasse wird abgeschafft, da der Steuerzahler nicht dafür aufkommen sollte. Wenn das andere Elternteil das Kind betreut, hat das andere Elternteil kein Anrecht auf Kindesunterhalt.

    Freunde, diese vier Punkte sind von grundlegender Bedeutung und würden alles auf den Kopf stellen‼️‼️

    Admin, kontaktiere mich. Gott segne dich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert