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Deutschland den Rücken gekehrt

Mittlerweile hat er Deutschland den Rücken gekehrt. Über Jahre begleitete ich einen Fall, der permanent zwischen Augenmaß und Irrsinn pendelte. Der Vater stammte aus Berlin, die Mutter aus einem Land außerhalb Europas. Recht bald nach der Geburt 2013 verschwand die Mutter und tauchte mit dem Kind in Brandenburg in einer Unterkunft für Asylbewerber unter. Kontakt zum Kind war für den Vater schwierig, klappte aber ab und zu. Der Verfahrensbeistand stellte fest, dass es eine gute Bindung zum noch sehr jungen Kind, nennen wir ihn hier mal Carlos, gab.

Der Vater beantragte das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter drohte drauf hin mit Wegzug. Das Amtsgericht Schöneberg übertrug das gemeinsame Sorgerecht auf beide Eltern. Klingt eigentlich ganz positiv. Allerdings war die Mutter mittlerweile Hals über Kopf nach Rheinland-Pfalz umgezogen, hatte ihre Drohung also wahrgemacht. Der Vater hatte mehrfach auf diese Gefahr hingewiesen und das Gericht zur Entscheidung aufgefordert, damit die Mutter keine Tatsachen schaffen würde.

Nun, das Gericht saß die Entscheidung buchstäblich aus. Eine einstweilige Anordnung der Grenzsperre konnte nach Auskunft des Gerichtes in der Woche nicht durch den Richter erlassen werden, da er erkrankt sei. Dummerweise erhielt die Anwältin des Vaters von dem angeblich kranken Richter in dieser Woche Entscheidungen als Tagesrichter. Offensichtlich eine Lüge. Scheinbar hoffte man, dass die Mutter doch bitte endlich umziehen würde und sich das Problem damit erledige.

Umzug kann Probleme lösen.
Ein Umzug kann vielen Probleme lösen – nicht für die Kinder, aber für die Gerichte, die sich damit ihrer Verantwortung entziehen können.

Bitte, bitte zieh doch um!

Als die Mutter dann 650 km weit weggezogen war, bestätigte der Richter am Amtsgericht Schöneberg dann das gemeinsame Sorgerecht und lies seinen Beschluss mit der freundlichen Bemerkung enden, dass der Streit um den Lebensmittelpunkt von Carlos durch den Umzug der Mutter ja nun weitestgehend gelöst wäre. Gelöst war das Problem vor allem für ihn. Er erlies einen Schmalspur-Beschluss und konnte seine Akte schließen. Neue Verfahren würden ja dann die Kollegen in Rheinland-Pfalz bearbeiten müssen.

Die Mutter ging gegen die Entscheidung des gemeinsamen Sorgerechts in die Beschwerde. Der Vater würde die gemeinsame Sorge als „Kampfinstrument“ missbrauchen. Spieglein, Spieglein an der Wand, hatte dies nicht die Mutter mit der Macht der Alleinsorge betrieben?

Der Vater beantragte im Laufe der durch die Mutter eingelegten Beschwerde, dass sein Sohn bei ihm leben solle und Teile des Sorgerechts hilfsweise auf ihn übertragen werden sollten. Das Kammergericht übertrug der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Richterin Scheer, Richter Kuhnke und Richterin Gernoth-Schultz begründeten dies wie folgt:

„Selbst wenn das Kind vor über einem Jahr von der Mutter durch die Trennung aus seinem gewöhnlichen Lebensumfeld gerissen worden ist, kann das nicht dadurch kompensiert werden, dass das Kind nunmehr erneut seinem Umfeld entrissen wird. Es ist für die Stabilität des Kindes, das nunmehr 2,4 Jahre als ist und mehr Bewusstsein für seine Umgebung entwickelt hat, als ein einjähriges Kind, wichtig, dass es Wurzeln ausbilden kann. Bei der Mutter in [Ort] ist diese Kontinuität gewährleistet.“

Ein Kind muss Wurzeln ausbilden

Würden Sie einem Pflug die Aufgabe übertragen, an Pflanzen Wurzeln ausbilden zu lassen? Es wäre wenig erfolgversprechend, genauso wie diese Entscheidung. Die Mutter hatte bis dahin bereits mehrfach bewiesen, dass sie ihre Interessen über die von Carlos stellt, ihn entwurzelt. Und auch ihr sonstiger Lebenslauf war alles andere als „wurzelbildend“ und ohne jegliche familiäre Einbindung oder finanzielle Absicherung.

Ackerpflug
Ein Pflug reißt grob die Erde auf und zerstört die darin enthaltenen Wurzeln. Es bedarf dann der pfleglichen Neuansaat. Nur das ein Kind nicht neu wächst, wenn es immer wieder entwurzelt wird.

Der Vater hatte ein kontinuierliches, stabiles Lebensumfeld mit familiärer Einbindung und gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Und ein erwiesenermaßen trotz der schwierigen Umstände gutes Verhältnis zu seinem Sohn. Aber vermutlich das falsche Geschlecht, denn zu viele Gerichte trauen Stabilität und gute Sorge für Kinder vor allem Müttern zu. Es wird nicht nach dem Kindeswohl, sondern nach dem Geschlecht entschieden. Und es wird wie hier mit Kontinuität argumentiert, einer Kontinuität, welche die Gerichte mit ihrer verschlafenen Verfahrensführung selbst herbeiführen.

Carlos war und blieb also weg, genau wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Berliner Gerichte hatten ähnlich effizient gearbeitet, wie man dies von einer Berliner Verwaltung erwartet (Berliner Verwaltungen funktionieren eigentlich nie, soviel zur Erklärung dieser Ironie). Aber halt, Carlos´ Wurzeln waren zwischenzeitlich von der Mutter ja mal in Brandenburg eingepflanzt worden? Und dort lief noch das Umgangsverfahren.

Brandenburg ist ganz anders

Das Amtsgericht Bernau, welches über den Umgang des Vaters und der Großeltern zu entscheiden hatte, räumte dem Vater ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Donnerstag bis Dienstag ein. Für die Mutter natürlich inakzeptabel, sie ging in die Beschwerde. Das Brandenburgische Oberlandesgericht, in Person von Richter Gutjahr, bestätigte die Umgangsregelung und weitete diese noch etwas aus – wohlgemerkt aber weiterhin knapp unterhalb eines Wechselmodells, denn auf Augenhöhe sind Vater und Mutter natürlich nicht und die BGH-Entscheidung zum Wechselmodell kam ja erst 2017. 2015 wurde dies noch so begründet: „Nach herrschender Rechtsprechung darf ein Wechselmodell grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden“. Und ja, die herrschende Rechtsprechung lag damit grundlegend falsch, was Vater und Sohn zu diesem Zeitpunkt aber nicht half.

Im Gegensatz zu den Berliner Kollegen, die sich mit jeweils drei Seiten Beschluss begnügten, kümmerte sich Richter Gutjahr tatsächlich um den Fall. Er griff auch mal zum Hörer, um Dinge zu klären, räumte Streitpunkte durch Anordnungen soweit es ihm möglich war aus dem Weg und fand eine Lösung, wie der Kontakt zwischen Carlos und seinem Vater trotz der durch die Mutter geschaffenen Entfernung erhalten bleiben konnte. Auch über positives (abgesehen von der Rechtsauffassung zum Wechselmodell) soll gesprochen werden und der Beschluss ist unter dem Aktenzeichen 10 UF 173/14 dann auch veröffentlicht worden. Das Familienrecht kann positiv wirken, wenn es von den richtigen Menschen mit der richtigen Einstellung angewandt wird.

In den nächsten Jahren fuhr der Vater, häufig begleitet durch die Großmutter, die 650 km nach Rheinland-Pfalz, holte seinen Sohn ab, fuhr die 650 km zurück und verbrachte dann die Zeit in Berlin. Die beiden hatten ein tolles Verhältnis, es lief, auch Dritte konnten beobachten, dass es zwischen den beiden klappte. Nach sechs Tagen ging es wieder 650 km zur Mutter und dann alleine 650 km wieder zurück.

Was nicht klappte war die Einstellung der Mutter. Mehrfach stand der Vater nach 650 km vor verschlossener Tür, die Mutter war auch mal spontan umgezogen, ohne den Vater zu informieren (sie wissen schon, ein Kind muss Wurzeln bilden …).

Wohin mit dem Kind?

Der Vater war also mal wieder mit Carlos wieder auf dem Weg zurück zur Mutter. Er klingelte an der Tür, der dort öffnende Mitbewohner bestätigte den Auszug, wohin wisse er aber nicht. Telefonisch war die Mutter nicht erreichbar. Was nun? Der Vater sprach mit dem Kindernotdienst und gemeinsam beschloss man, dass der Vater wohl notgedrungen mit seinem Sohn die 650 km wieder nach Berlin fahren müsse. Auf der Rückfahrt wurde er dann von der Polizei angerufen, er habe das Kind sofort zur Mutter zurückzubringen. Wohin, das erfuhr der Vater erst in diesem Telefonat. Dass die Mutter auch ohne Zustimmung und Information des Vaters die Kita gewechselt hat, erfuhr er erst deutlich später. Dass die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen hatte, war ihm bewusst, genauso, dass es wohl wieder keine Konsequenzen haben würde.

Am Wohnort der Mutter wurden dann in der Folgezeit durch das Amtsgericht Worms mehrfach Ordnungsgelder gegen die Mutter verhängt, da sie sich weder an die Umgangsregelung noch an die Anordnung zur Herausgabe der Reisepässe hielt, was dem Vater mehrfach den Urlaub verhinderte. Die Mutter änderte ihr Verhalten trotz aller Ordnungsmaßnahmen nicht, dieses war seit dem ersten Gerichtsverfahren konstant. Sie macht, was sie will.

Ende 2017 gab es erneut ein Sorgerechtsverfahren und siehe da, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf den Vater übertragen. Gutachterin, Jugendamt, Verfahrensbeistand – alle erklärten übereinstimmend, dass Carlos zukünftig seine Wurzeln beim Vater ausbilden sollte, da dies bei der Mutter nicht möglich ist und sie in ihrer Erziehungsfähigkeit deutlich eingeschränkt sei. Man verhängte gegen die Mutter eine Grenzsperre, da die Gefahr bestand, dass sie Carlos außer Landes bringen könnte.

Carlos kam also Ende 2018 zu seinem Vater nach Berlin in ein Umfeld, welches er seit seiner Geburt kannte und als stabil und lebenswert kennengelernt hatte. Er hatte seine Großeltern, zu denen ebenfalls ein inniges Verhältnis bestand. Nach über fünf Jahren wilder Odyssee also doch noch ein Happy End?

In Koblenz ticken die Uhren anders

Wie zu erwarten ging die Mutter gegen die Entscheidung in die Beschwerde. Nicht zu erwarten war, dass das Oberlandesgericht Koblenz bei dieser doch recht klaren Lage auf Wunsch der Mutter ohne vorherige mündliche Anhörung einfach den Beschluss des Amtsgerichts Worms aufhob und anordnete, dass Carlos sofort zur Mutter zurückmüsse. Auch die Grenzsperre wurde damit aufgehoben … Mutter, bitte verschwinde doch???

Nun, die Mutter blieb, Carlos kam zu ihr zurück. Das OLG Koblenz wies ausdrücklich darauf hin, dass bisher kein Wechselmodell gelebt wurde, sondern der Vater ja etwas weniger Zeit gehabt hätte – Kontinuität zugunsten der Mutter nennt sich das dann. Auch die Erziehungseinschränkungen sah das OLG im Gegensatz zur Gutachterin nicht, die Eltern seien halt „hochstrittig“ (welcher Elternteil, wird nicht gesagt). Die Mutter habe ja mittlerweile sogar an sich gearbeitet und die deutsche Sprache erlernt, sogar ganz frisch einen Job. Mit diesem wäre es ihr ja nicht möglich, ihr Umgangsrecht wahrzunehmen (wie der Vater dies die ganzen Jahre bewerkstelligen sollte, interessierte niemanden). Der Beschluss liest sich wie das Plädoyer eines Verteidigers der Mutter – nicht wie die Entscheidung eines Gerichts, welche sich auf das Kindeswohl stützt.

Zu guter Letzt wird dem Vater dann noch sehr deutlich klargemacht, dass er beim OLG Koblenz aber auch mit gar nichts mehr wird rechnen können und die Mutter quasi einen Freifahrtschein erhält. Denn das OLG verdoppelte mal schnell den Verfahrenswert und brummte dem Vater die Kosten für das Verfahren alleine auf – inklusive der Kosten des Verfahrens am Amtsgericht Worms, bei dem er mit seinem Antrag erfolgreich war. So unglaublich, wie dort das Verfahren geführt wurde, ging es auch zu Ende.

Die Konsequenzen

Für Carlos ging es weiter, wie bisher. Sein Vater versuchte die Umgänge wahr zu nehmen, seine Mutter versuchte, dies nach Kräften zu verhindern. Während der Corona-Pandemie schloss man auf Wunsch der Mutter auch mal schnell den Umgang für zwei Monate aus – ohne vorherige Anhörung des Vaters. Jede Versicherung der Mutter wurde hingegen unkritisch übernommen.

Die geforderte mündliche Anhörung habe ich mit dem Vater gemeinsam vorbereitet, die Widersprüche in der Argumentation herausgearbeitet. Ergebnis war, dass er direkt nach der Verhandlung mit Carlos auch wieder Zeit in Berlin verbringen konnte.

Geändert hatte sich in seinem Verhalten nur das Amtsgericht Worms. Nach der Klatsche des OLG war man dort an Ordnungsgeldern oder ähnlichem nicht mehr interessiert und ließ den Vater regelmäßig abblitzen. „Wenn die Mutter nicht will, dann kann man halt nichts machen“ schien das Motto zu sein.

Der Vater hat mittlerweile aufgegeben und Deutschland verlassen. Er hat diesem Staat den Rücken gekehrt und fängt ein neues Leben an. Ab und an kommt er noch nach Deutschland und versucht, seine Ferien mit Carlos zu verbringen. Es klappt immer seltener.

Fazit

Amtsgericht und Kammergericht Berlin hat versagt.

Das AG Bernau und das OLG Brandenburg hat schlimmeres verhindert.

Das AG Worms hat anfangs die richtigen Schlüsse gezogen.

Das OLG Koblenz hat dafür gesorgt, dass das völlig uneinsichtige Verhalten der Mutter, welche auch Gerichtsbeschlüsse immer wieder ignoriert hat, ungestraft fortgesetzt werden kann. Dies wird für Carlos ein bedeutsamer Bestandteil seiner Sozialisation werden, was jetzt wenig erfreuliche Aussichten sind. Glückwunsch nach Koblenz, die den Grundsatz des Familienrechts, Rechtstreue und Kindeswohl, ad absurdum geführt haben.

Das AG Worms hat resigniert.

Die Mutter setzt ihr Verhalten unverändert und mittlerweile auch unbeeinträchtigt fort. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Carlos den Kontakt zu seinem Vater völlig verweigert.

Die Anwältin des Vaters, die ich bei verschiedenen Anlässen immer wieder mal treffe, kriegt immer noch einen dicken Hals über das, was in dem Fall passiert ist. Sie versteht nicht, wie diese Entscheidungen bei der Sachlage getroffen werden konnten.

Carlos Vater hat über die Jahre gegen den Widerstand der Mutter und teils der Justiz den Kontakt zu seinem Sohn aufrechterhalten. Gutachter, Jugendamt und Verfahrensbeistand konnten unisono bestätigen, dass er einen guten Job gemacht hat.

Unzählige Stunden müssen Eltern auf Autobahnen verbringen, um ihre Kinder zu sehen. Die Kosten dafür müssen sie allein tragen – zusätzlich zum Unterhalt.

Er hat rund 400.000 km auf deutschen Autobahnen verbracht, um für seinen Sohn da zu sein. Diese Strecken musste er nur zurücklegen, weil die Mutter möglichst weit wegziehen wollte. Die Kosten, die weit im sechsstelligen Bereich liegen, musste er tragen, natürlich alleine. Eine Anrechnung auf den Unterhalt, eine Beteiligung der Mutter an den von ihr verursachten Kosten? Gab es natürlich nicht.

Deutschland den Rücken gekehrt

Das sich der Vater jetzt aus Deutschland verabschiedet, wer möchte es ihm verdenken? Wer jetzt denkt „aber das Kind“, hat durchaus recht. Nur hätte dieser Vater, den ich persönlich über viele Jahre begleitet habe, alles für sein Kind getan. Wenn man ihn denn gelassen hätte.

Über viele Jahre musste er immer wieder erfahren, dass die Mutter alles machen kann, was sie will. Er ist lediglich derjenige, der dies demütig hinzunehmen hat. Zwar wird er durchaus als wichtig für seinen Sohn gesehen. Nur Berücksichtigung oder gar Wertschätzung gibt es dafür nicht. Insofern ist der Kontakt zu ihm für die deutschen Behörden eher zweitrangig. Seine wichtigste Aufgabe war und ist es, pünktlich und vollständig den Unterhalt zu entrichten.

Der deutsche Staat hat hier einen engagierten Bürger und potenten Steuerzahler verloren. Einen Vater, der für seinen Sohn alles getan hätte. Das Land, in dem er sich jetzt niederlassen wird, kann sich glücklich schätzen. Dem Vater kann ich für sein Leben nur alles erdenklich Gute wünschen. Und einen Staat, der die eigenen Gesetze auch einhält und Menschenrechte wahrt. Dass dies in Deutschland nicht passiert, das hat er am eigenen Leib und Kind zu spüren bekommen.

Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest.
Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest.

Kaum zu Glauben? Wirf mal einen Blick auf die „Wall of shame“ oder in unsere anderen Beiträge.

3 Gedanken zu „Deutschland den Rücken gekehrt“

  1. Traurig ,Deutschland ist nicht in der Lage seine Kinder zu schützen, kein Land in dem Kinder aufwachsen sollten.Die Gefahr einer Trennung ist hier so groß wie noch nie.Übel für die Zukunft der deutschen Gesellschaft

  2. Ich weiß nicht ob das einfach nur Überlastung oder Unfähigkeit ist, aber diese Doppelstandards! Als Mutter kannst du dir ziemlich viel erlauben – Tatsachen schaffen – und die Gerichte warten ab, das diese Tatsachen auch ihre Zeit bekommen zu wirken und die Mutter Zeit bekommt, auf das Kind einzuwirken. Würde ein Vater handeln wie diese Mutter, würde die Polizei ihm wegen Kindesenführung und -gefährdung einbuchten.

    Bei Kuckuckskinder ist es ja genau so. Die Person die eigentlich die volle Verantwortung für alle das Leid zu tragen hätte, weil sie den Vater und das Kind belogen hat, wird bei den Konsequenzen völlig außen vor gelassen. Das würde dem Kind ja auch nicht helfen. Aber irgendeinem bereits ungerecht behandeltem Mann noch mehr Ungerechtigkeiten anzutun, das geht völlig in Ordnung.

    Das geht doch gegen jede Intuition. Ich verstehe es nicht. Da wird überall gegen Sexismus protestiert, aber das man Männer und Frauen völlig unterschiedlich behandelt, ist dann doch richtig, solange die Frau bekommt was sie will.

    Es soll ja auch Väter geben, die genau so handeln wie diese Mutter, aber da verstehe ich nicht wie das überhaupt möglich ist, wenn der Großteil der Gerichte so einen starken Bias für Frauen und gegen Männer hat.

  3. Kann ich nachvollziehen. Sobald ich kann werde ich auch deutschland verlassen.

    Mit der neuen Frauen und Familienministerin (kein Wort über Mann , wo sind den die gender Aposteln?) sehe ich auch, das sich weiterhin sich nix ändern wird. Armes Land, arme kinder

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