Zum Inhalt springen
Startseite » Blog » Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch

Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch

Heute vor sechs Jahren brachte ich meinen kleinen Sonnenschein das letzte Mal zur Schule. Ein herzlicher Drücker nach einem sehr intensiven Wochenende, Pläne für die nächste Woche. Keiner von uns beiden wusste zu dem Zeitpunkt, dass sie nie wieder bei mir sein würde. Mittlerweile habe ich durch das Deutsche Bundesjustizministerium und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt bekommen, dass meine Menschenrechte verletzt wurden – dazu unten mehr. Was ist die Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch und 11 Jahren Rosenkrieg?

Dankbarkeit, Papa gewesen zu sein

Zum einen ist da immer noch Dankbarkeit. Dankbarkeit, fast zehn Jahre Papa gewesen zu sein. Die schönen Zeiten und Erlebnisse mit meiner Tochter gehabt zu haben. Und Dankbarkeit, dass sie trotz der massiven Beeinflussung ihrer Mutter so lange durchgehalten und den Kontakt aufrechterhalten hat. Diese gemeinsame Zeit wird bleiben. Vor ein Paar Monaten habe ich durch Zufall eine Kamera gefunden, die ich meinem Sonnenschein geschenkt hatte. Es waren noch Fotos und Videos von ihr aus 2017 darauf. Ein fröhlicher, lebhafter Sonnenschein. Mir kamen die Tränen, als ich diesen vergessenen Schatz entdeckte.

Wie sie heute aussieht? Ich habe keine Ahnung. Alle Vierteljahre erhalte ich von ihrer Mutter einen Bericht per E-Mail, wie sie unsere gemeinsame Tochter wahrnimmt und beschreiben möchte. Wie es meinem Sonnenschein geht, was sie denkt, fühlt, für Wünsche hat, das erfahre ich nicht.

Ich erfülle nur noch zwei Funktionen: Ich bin das von ihrer Mutter sorgsam aufgebaute Feindbild, für das es für Sonnenschein keinen Realitätsabgleich mehr gibt. Und ich bin derjenige, der ihrer Mutter jeden Monat einen erheblichen Geldbetrag überweisen muss, automatisch jedes Jahr steigend.

Jegliche Chance, in den nächsten Jahren Kontakt zu ihr zu bekommen, an ihrem Leben teilzuhaben, ist mittlerweile dahin. Mein Sonnenschein bereitet sich so langsam auf den Schulabschluss vor und auch die Volljährigkeit ist nicht mehr so weit entfernt.

Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch

Die Bilanz

Am Anfang stand die klare Ansage ihrer Mutter, dass sie im Falle einer Trennung alles unternehmen würde, um mich zu zerstören, mir den Kontakt zu meiner Tochter zu nehmen, meine Freunde, mein Haus, mein Geld. Nach fast 12 Jahren muss ich neidlos anerkennen, dass sie viele ihrer frühzeitig angekündigten Ziele realisiert hat.

Für meine Tochter bin ich trotz anfänglich guter und von mehreren Fachkräften bestätigt auch liebevoller und wichtiger Vater-Tochter-Beziehung zum Hassobjekt geworden, mit dem es nach letzter Aussage meiner Tochter nie positive Erlebnisse gegeben hätte.

Das gemeinsame Haus hat sie in die Teilungsversteigerung getrieben, ersteigert von ihrem neuen Mann, um es dann zügig zu verkaufen und so weit wie möglich wegzuziehen. Ziel erreicht, ich sollte mein Zuhause, welches mir sehr am Herzen lag, nie wieder betreten dürfen.

Und was das Geld betrifft, es sind weit über 100.000 EUR allein auf meiner Seite sinnlos in Gerichtsverfahren, Gutachten etc. verbrannt worden.

Meine Freunde und mein Umfeld habe ich noch immer. In solchen Zeiten erfährt man auch, wie wichtig und unterstützend gute Freunde sein können, wofür ich diesen unendlich dankbar bin. Ich wohne wieder in einem schönen Haus und finanziell werde ich es auch überleben.

Wie aber konnte es dazu kommen, dass die Ziele der Mutter überhaupt ungesetzt werden konnten? Da hätte doch jemand einschreiten müssen? Es gab Momente, wo der eine oder andere dies versuchen wollte, z.B. Jugendamt, Verfahrensbeistand oder auch eine Richterin. Selbst eine Gutachterin hatte klar Entfremdung und Manipulation erkannt, benannt und auf die Gefährdung hingewiesen. Jugendamt und Verfahrensbeistand haben selbst von Eltern-Kind-Entfremdung gesprochen und geschrieben. Genutzt hat es alles nichts. Es reichte, dass die Mutter sich allem verweigerte. Wie man dagegen etwas unternehmen hätte können? Darauf wusste niemand eine Antwort oder wollte es nicht wissen.

Kleiner Service-Tipp: wer ein Kind als Waffe im Trennungsstreit einsetzt, muss entwaffnet werden.

Zum Streiten reicht einer, zum Vertragen braucht es zwei

Wäre es nach mit gegangen, hätte es genau ein Gerichtsverfahren gebraucht – die Scheidung. Alles andere hätten wir aus meiner Sicht einvernehmlich regeln können. Gemeinsam getrennt Eltern sein, alles sauber regeln.

Es kam aber ganz anders. Bereits im ersten Umgangsverfahren machte die Mutter klar, dass es zu nichts eine einvernehmliche Regelung geben würde. Man muss ihr zugutehalten: sie hat Wort gehalten.

Die Fakten aus rund 12 Jahren Rosenkrieg:

Es wurden also reichlich Personen beschäftigt und haben daran verdient. Dass die ganzen Zwischenschritte nicht gut für unseren Sonnenschein waren, wurde mehrfach gesagt. Es blieb aber bei den Worten. Hätte ich es also von vornherein lassen sollen?

Nein. Denn ich habe wie jeder Elternteil Verantwortung für meinen Sonnenschein und die darf nicht nur an der Weigerung des anderen Elternteils scheitern. An mehreren Stellen wurde auch von fachlicher Seite betont, dass unsere Vater-Tochter-Beziehung wichtig und schützenswert ist, Sonnenschein sogar entlastet. Hätte ich da mit gutem Gewissen „mir egal“ sagen können?

Gerichte und Co. haben immer wieder kapituliert, der Eskalation und Verweigerung nachgegeben. Auf dem Weg habe ich es als erster in Deutschland erreicht, dass es eine Entscheidung der Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen zu einem deutschen Fall gab. Hier wurden erhebliche Bedenken am deutschen Vorgehen geäußert. Interessert hat es niemanden.

Gerichtliche Arbeitsverlagerung

Anfang 2019 hatte sich das Brandenburgische Oberlandesgericht nach langer Verzögerung der Verfahren durch einen kurzen Umgangsausschluss entledigt. Tenor:

Und Tschüss, in ein Paar Monaten müssen sich die Kollegen in Baden-Württemberg damit rumärgern, wir gehen wieder zur Tagesordnung über„.

Kennt man so aus vielen Verfahren, in denen ein Elternteil wegzieht. Sehr bequeme Arbeitsverlagerung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde ab. Es ging also weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet

Der EGMR nahm die Beschwerde Ende 2019 an. Mitte 2022 ging es dann in den schriftlichen Austausch. Deutschland erkannte in Teilen an, dass meine Menschenrechte aus Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Art. 8 (Recht auf Familienleben) der EMRK verletzt wurden. Es wurde eine Entschädigung von 1.800 EUR angeboten und gefordert, dass das Verfahren damit von der Liste der Gerichtssachen des EGMR zu streichen wäre.

Ende September 2023, vier Jahre nach Einleitung der EGMR-Beschwerde, folgte der EGMR dem Wunsch der deutschen Bundesregierung. Dies wäre angemessen, schließlich sei die Rechtsprechung des EGMR in der Sache ja eindeutig. Kurz: auch Deutschland wurde ja schon mehrfach für solche Verstöße verurteilt, da muss man das nicht mehr so streng sehen. Wenn mal also bereits weiß, dass man Menschenrechte verletzt, dann muss man denjenigen halt nicht mehr so streng bestrafen. Klingt wie ein Scherz, ist aber bittere Realität

Elegant umschifft hat Deutschland die Frage des EGMR, ob Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde effektive Rechtsbehelfe im Sinne von Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) seien. Deutschland hat die Frage gar nicht beantwortet und mir wurde so die Möglichkeit genommen, darauf zu reagieren. In der Beschwerde selbst blieb aufgrund der Längenvorgaben nur wenig Raum für eine umfassende Begründung.

Was bleibt, ist die Erkenntnis

  1. dass die Verletzung von Menschenrechten nichts wert ist. Die Entschädigung liegt noch unter den Kosten für den Anwalt für das EGMR-Verfahren, von den vorherigen einmal ganz abgesehen.
  2. dass es ausreicht, einer erneuten Verurteilung durch den EGMR zu entgehen, wenn Deutschland die Menschenrechtsverletzung einfach anerkennt.
  3. dass sich durch diese Kombination in der Praxis nichts ändern wird und Verletzungen der Menschenrechte in Deutschland auch weiterhin an der Tagesordnung bleiben werden.
  4. der EGMR die Staaten in Kindschaftsverfahren immer zur beschleunigten Verfahrensführung auffordert, sich selbst aber vier Jahre Zeit nimmt.

Je brutaler und rücksichtsloser, desto erfolgreicher

Ich habe über die Jahre hunderte Väter und auch Mütter kennengelernt, denen es ähnlich erging wie mir. Es werden insgesamt noch mehrere Zehntausende sein. Sie hatten die einzige Option, ihr Kind zu verlieren, weil es der andere Elternteil so wollte.

Ihre Option bestand darin, ob sie schnell es demütig und kostengünstig hinnehmen oder lange und teuer darum kämpfen. Entscheidend war nicht die Eltern-Kind-Beziehung oder was gut für das Kind wäre. Entscheidender Faktor war einzig der Wunsch des anderen Elternteils und dessen unbedingter und unnachgiebiger Wille, dieses auch gegen jeden Ratschlag und jede Ermahnung gnadenlos durchzusetzen.

Elternteile und Anwälte, die auf Maximaleskalation setzen, haben in den meisten Fällen Erfolg. Und ich stelle mir die Frage: welche Motivation sollte angesichts dieser Erfahrungen ein Elternteil haben, zu einer Einigung zu kommen? Warum nicht versuchen, der noch brutalere, noch rücksichtslosere Elternteil zu sein? Familiengericht, Jugendamt und auch die Politik ermuntern ja geradezu zu einem solchen Verhalten. Der Fall Block ist ein mahnendes Beispiel, was passiert, wenn der Rechtsstaat sich seiner Verantwortung im Familienrecht entzieht.

Wenn man den kaukasischen Kreidekreis verstanden hätte

Wer sein Kind liebt, wird dies nicht tun. Für mich war Eskalation daher immer ein No-Go. Ganz oft wird in solchen Fällen die Geschichte vom kaukasischen Kreidekreis vorgebracht. Man bekommt dann von Beratern, Jugendamt oder Verfahrensbeistand zu hören, dass man sein Kind loslassen müsse, wenn man es liebe. All jenen empfehle ich aber, die Geschichte noch einmal bis zum Ende zu lesen.

Denn es war die Magd Grusche, die aus Liebe zu dem Kind, welches sie aufgezogen hatte, losließ, als es darum ging, das Kind aus dem Kreidekreis zu zerren und es schlimmstenfalls zu zerreißen. Dies brachte sie aus Liebe, im Gegensatz zur leiblichen Mutter, nicht übers Herz. Grusche hatte damit bewiesen, dass ihr das Wohlergehen des Kindes wichtiger war als ihre eigenen Bedürfnisse. Aus diesem Grund wurde schließlich ihr das Kind zugesprochen. Der kaukasische Kreidekreis ist eines der eindrücklichsten Beispiele wie im Sinne der Liebe zum Kind entschieden werden kann.

In der Realität des deutschen Familienrechts ist die Weisheit des Kaukasischen Kreidekreises bis heute noch nicht angekommen. Hier gewinnt in der Regel derjenige, der notfalls bereit ist, das Kind zu vierteilen.

Es muss sich was ändern

Vorwürfe mache ich den beteiligten Fachkräften, die zugesehen und ein solches Verhalten unterstützt haben. Vorwürfe mache ich auch dem Gesetzgeber und der Politik, die seit Jahrzehnten nichts verbessern, sondern sogar immer weiter eskalieren. Sie machen sich schuldig des Mordes an zehntausender, unschuldiger Kinderseelen, die ihre Traumata dann an die nächste Generation weitergeben. Ein sich immer weiter aufschaukelnder Teufelskreis.

Wenn ich meiner Tochter dieses Schicksal nicht ersparen konnte, so werde ich doch alles daransetzen, andere Kinder davor zu schützen. Und dieser Kampf geht weiter. Seite an Seite auch mit denjenigen Richtern, Jugendamtsmitarbeitern, Beratern und Eltern, die Willens sind, an der Situation etwas zu verändern. Es sind leider noch immer viel zu wenige.

Die Motivation dafür sehe ich jeden Tag aufs Neue. Bilder von meiner Tochter und mir in meinem Arbeitszimmer aus unseren guten Zeiten.

Persönlicher Frieden

Ich habe für mich meinen Frieden mit meiner persönlichen Situation gemacht. Ich kann für meine Tochter nicht mehr da sein, ihr nichts mehr fürs Leben mitgeben, ihr nicht mehr Vater sein. Trotzdem wird meine Tür für sie immer offen sein, sollte sie sich eines Tages doch ein eigenes Bild von ihrem Vater machen wollen.

Meiner Tochter mache ich keine Vorwürfe. Sie war und ist ein Kind und abhängig von dem, was zwischen ihren Eltern passierte. Sie hatte Liebe und Verantwortung verdient und Krieg bekommen. Mir tut dies in der Seele weh.

Mein Engel ist immer in der Nähe
Dieses Kreuz suchte sich meine Tochter bei einem Urlaub 2016 aus. Es hängt heute in meinem Arbeitszimmer.

5 Gedanken zu „Bilanz nach sechs Jahren Kontaktabbruch“

  1. Ein bedrückendes Dokument nicht nur des Versagen des deutschen Familienrechts, des deutschen Rechtstaates, der deutschen Institutionen und selbst des EGMR.
    Das fördert narzisstische Mütter, schädigt Kinder und treibt nicht wenige Väter in den Suizid. Die FDP versprach das zu ändern, doch sie unterstützt sogar, dass es noch schlimmer wird.
    Aber auch von den Oppositionsparteien, von der Union, der Werteunion bis hin zu den radikalen Linken und der AfD kommen da kaum positive Impulse. Das Wechselmodell, was in anderen europäischen Ländern, wie Frankreich, bereits seit 20 Jahren etablierte Praxis ist, wird in Deutschland nicht einmal offen diskutiert. Kindesentführungen und Umgangsverweigerungen bleiben ohne Konsequenzen, wenn die Mutter die Täterin ist.

  2. Diese Geschichte gleicht der Meinen in so vielen Punkten und stellt den grausamen und realen Leidensweg von Vätern an deutschen Gerichten dar. Bei mir sind es nun im Februar 2024 bereits 3 Jahre, in denen ich meine Tochter nicht mehr in meine Arme nehmen konnte aus genau denselben geschilderten Gründen. Armes (vaterloses) Deutschland!

  3. Danke für den gut geschrieben Text.
    Mir ist es 1zu1 genauso gegangen hauch mein Zuhause wurde versteigert.
    Leider ist es aber auch so das ein solches Schreiben seinen Sinn verfehlt.
    Denn es ist ja auch eine Anleitung zum Nachahmen was noch viel trauriger ist.
    Ich habe auch gekämpft wie ein Löwe gebracht hat es nichts!
    Und ich weiß auch nicht ob ich jemals mein eigen Fleisch und Blut in die Arme schließen kann.
    Leider ist dass so!

  4. Es ist eine der typisch schrecklichen Geschichten von Eltern-Kind-Entfremdung.
    Diese Kämpfe der Väter/Mütter, um die Bindung zu ihren Kindern nach der Trennung aufrechtzuerhalten, machen sie krank. Dieses ewige Leid, die Sehnsucht nach dem Kind, verursacht nicht nur psychische, sondern auch somatische Beschwerden. Ich selbst mußte es, allerdings als Großmutter, erfahren. Leider sehe ich weit und breit keinen Willen bei unserer Obrigkeit, diesem Unrecht endlich ein Ende zu setzen. Es scheint, als würden sie alle den Aufschrei der vielen armen, alleinerziehenden Frauen fürchten. Armes Deutschland!

    1. Diejenigen, die so laut aufschreien, sind meist die allein-erziehen-wollenden oder anders ausgedrückt, die Täterinnen. Viele ungewollt alleinerziehende wären heilfroh, wenn die Väter sich kümmern würden. Aber leider will wirklich so gut wie niemand in der Politik wirklich gemeinsame Elternschaft fördern. Es ist eine Schande.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert