Prof. Heinz Kindler ist Experte für Kinderschutz. Er ist Mitautor des „Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“, hat an zahlreichen Publikationen mitgewirkt, an der Aufarbeitung zahlreicher Skandale von Behördenversagen mitgearbeitet und leitet die Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ im Deutschen Jugendinstitut (dji). Und Prof. Kindler arbeitet auch als Gutachter im Familienrecht. Alles, was er sonst so im Kinderschutz anmahnt, könnte er dort praktisch anwenden. Tut er aber nicht. Nach mittlerweile acht ergebnislosen Monaten kann ich nur sagen: Kindler, wie die Zeit vergeht.
Aber vielleicht habe ich den Auftrag auch falsch verstanden. Mit anderem Betrachtungswinkel könnte man es für ein Theaterstück halten. Welches Genre? Ein Drama, in mehreren Akten. Schauen wir doch mal rein.
Erster Akt: Kindler kommt
Im kleinen Städtchen Emmendingen in Baden-Württemberg hatte man sich am Amtsgericht mit dem Umgangsverfahren ja gemütliche 2 ½ Jahre Zeit gelassen, ist jedem Verzögerungswunsch der Mutter nachgekommen und hat dann ein Gutachten von Dr. Anita Schächter an die Rampe gestellt, was vorne und hinten nicht haltbar ist. Dies schien auch das Amtsgericht so zu sehen und hat im Sorgerechtsverfahren für alle ziemlich überraschend am 30.12.2021 einen neuen Gutachter bestellt.
Prof. Dr. Heinz Kindler, ausgewiesener Experte für Kinderschutz. Es gab einen Beschluss, sehr klare Fragen und einen Auftrag, der sehr deutlich die Abklärung einer Kindeswohlgefährdung enthielt. Da muss man ran, da drängt was, könnte man also meinen. Kindler zu bestellen, der weit weg ist und als großer Experte gilt, das ist ein Statement. Das Gericht hatte auch klar Handlungsvorgaben gemacht, sollten Mutter und / oder Kind nicht an der Begutachtung mitwirken. Lediglich die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Fristsetzung an den Sachverständigen wurde „vergessen“ (siehe „Wenn Richter Gesetze missachten“).
Aber nun gut, Kindler ist Profi in diesem Arbeitsfeld. Er wird es schon richten, weist ja selbst immer wieder darauf hin, dass zügig gehandelt werden muss. So zumindest meine naive Annahme.
Zweiter Akt: Kindler arbeitet
Ende Januar erhielt ich dann ein Schreiben mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Anfang März gab es dann ein Gespräch, zumindest mit mir. Von der Mutter war durch ihre Anwältin zu vernehmen, dass „eine grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit bestehe“, aber erst einmal keine Termine vereinbart werden könnten. Same procedure as ever, erst Zusammenarbeit ankündigen, wenn es dann aber konkret wird doch irgendwelche Gründe erfinden, weshalb es nicht geht. Ist umfangreich aus den Akten ersichtlich und Standardvorgehen aktiv entfremdender Eltern und deren Anwälte, sollte also niemanden überraschen.
Da es am 01.03.2022 in einem anderen Verfahren einen Anhörungstermin gab, bat Kindler beim Amtsgericht um die Mitteilung, „ob im Rahmen der Begutachtungsfrist noch etwas zugewartet werden kann“. Grund war, dass die Mutter gegen seine Bestellung (und auch die des Verfahrensbeistandes) Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt hatte und bereits ankündigte, bei der vorhersehbaren Ablehnung notfalls auch Verfassungsbeschwerde einzulegen. Kindler meinte, er hätte keine Erfahrung, „wie schnell ggfs. das Bundesverfassungsgericht reagiert“. Muss er ja auch nicht. Seine Aufgabe hatte das Gericht klar beschrieben. Würde es Änderungen geben, würde ihn das Gericht schon darauf hinweisen und seine Tätigkeit lenken (§404a ZPO).
Die Beschwerden der Mutter gegen die Sachverständigen- und Verfahrensbeistandsbestellung wurden vom Oberlandesgericht am 01.03.2022 zurückgewiesen. Am 03.03.2022 erhielt Kindler nach dem durchgeführten Anhörungstermin im anderen Verfahren per Beschluss weitere Hinweise zur Durchführung des Gutachtens und was er konkret zu tun habe. Notfalls sei das Gutachten auch ohne Mitwirkung von Mutter und Kind auf Aktenlage zu erstellen. Sollte Kindler Unterstützung durch das Gericht benötigen, solle er sich melden. Abwarten? Nein, Handeln war das Gebot der Stunde.
Dritter Akt: Kindler, wie die Zeit vergeht
Nachdem es ein Gespräch mit mir gab und Kindler klare Anweisungen vom Gericht erhalten hatte, war ich froher Hoffnung, dass er nun sein Gutachten zügig voranbringen wird. Erkennbare Hinderungsgründe gab es nicht. Nur, dass das Gericht die Frist zur Gutachtenerstellung auch nach mehreren Hinweisen nicht setzen wollte und sogar log und offen manipulierte, trieb mir immer wieder den Puls nach oben (siehe „Wenn Richter Gesetze missachten“). Dies machte erst später Sinn in dieser Tragikomödie.
Von Kindler jedenfalls war in den kommenden Monaten nichts mehr zu hören. Das Amtsgericht fragte am 29.06.2022 bei ihm an, wann denn mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen sei. Am 28.07.2022 teilte das Amtsgericht sogar noch mit, „dass durch das Gericht wiederholt versucht wurde den Sachverständigen telefonisch zu erreichen und sein Büro wurde um Rückgabe der Akten und Gutachtenvorlage gebeten“. Kindler wie vom Erdboden verschluckt? Aber das Gericht setzte ihm – per Brief, nicht per Beschluss, eine Frist zur Gutachtenvorlage bis zum 11.08.2022.
Vierter Akt: Kindler lamentiert
Zur Beruhigung aller gab es am 08.08.2022 dann ein Lebenszeichen von Kindler, „nur“ sechs Wochen nach Aufforderung durch das Amtsgericht. Er gab eine kurze Sachstandsdarstellung. Gespräch mit Vater hat stattgefunden, bei der Mutter wäre zwar eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, aber keine Bereitschaft für Terminvereinbarungen (hä?). Das war der Sachstand von Anfang März, nur halt fünf Monate später noch einmal mitgeteilt. Er behauptete, das Gericht habe ihn als Sachverständigen in einem Telefonat am 03.03.2022 und auch schriftlich darauf hingewiesen, abzuwarten, bis das Beschwerdeverfahren der Mutter gegen die Sachverständigenbestellung entschieden wäre.
Er wies darauf hin, dass das Oberlandesgericht das Kind ja in einem anderen Verfahren letztens angehört habe. Es sei aber nicht bekannt, ob die Mutter nun Verfassungsbeschwerde eingelegt hätte und wenn, ob dies einen Hinderungsgrund für ihr darstellen würde. Aus diesen Gründen könne er das Gutachten nicht vorlegen.
Nach insgesamt über 7 Monaten in einem Verfahren zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung ist das schon ziemlich dünn. Kindler hat einfach nichts gemacht, die Aufträge des Gerichts ignoriert und dann zeigen sich auch noch deutliche Widersprüche in seinen Ausführungen.
Denn für seine Behauptung, dass Gericht hätte am 03.03.2022 ein „abwarten“ vorgegeben, gibt es keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil hat das Gericht an dem Tag sehr klare Handlungsvorgaben an Kindler per Beschluss gesandt (siehe Zweiter Akt). Kindler behauptete auch, dass ihm nicht bekannt sei, ob das Oberlandesgericht bereits über die Beschwerde entschieden habe. Dumm nur, dass er in jedem Fall von mir am 31.03.2022 per E-Mail darüber informiert wurde. Ich habe auch vom Verfahrensbeistand eine schriftliche Information, dass ihm diese Entscheidung auch vom Gericht mitgeteilt wurde. Wäre schon merkwürdig, wenn nicht auch Kindler diese Info direkt vom Gericht erhalten hätte.
Kindler verstrickt sich in Widersprüchen oder lügt. Unterm Strich war er schlicht fünf Monate untätig, obwohl sein Gutachten hätte erstellen müssen.
Dafür stellt er über das Gericht an die Mutter die Frage, ob sie oder das Kind nicht vielleicht doch am Gutachten mitwirken wollen. Dies wäre doch für die Gutachtenerstellung viel besser. Damit liefert Kindler die Vorlage für den fünften Akt.
Fünfter Akt: Die Schmierenkomödie
Richter Esser am Amtsgericht Emmendingen hätte jetzt fuchsteufelswild sein müssen. Der Sachverständige hat die Frist zur Erstattung des Gutachtens bis zum 30.05.2022 ignoriert. Auch seine nochmalige Fristsetzung bis zum 11.08.2022 zur Vorlage des Gutachtens. Logische richterliche Konsequenz zur Sicherstellung eines zügigen Verfahrensablaufs wäre jetzt gewesen, dem Sachverständigen in Anwendung von §411 ZPO ein Ordnungsgeld anzudrohen und eine kurze Nachfrist zu setzen. Dazu hätte es aber
- Einer gesetzeskonformen Fristsetzung für das eigentliche Gutachten bedurft, die das Amtsgericht seit Monaten verweigert und
- Eines ernsthaften Willens, das Verfahren tatsächlich zu beschleunigen
Letzteres kann man ausschließen. Schon am 13.12.2021, einen Tag VOR einem Anhörungstermin am Amtsgericht, damals noch beim Amtsgerichtsdirektor Thomas Krebs, hatte ich bei Facebook geschrieben, dass das Gericht offensichtlich keine Lust auf das Verfahren hat und es verschleppen will. Krebs würde mir im Termin also versuchen klarzumachen, dass ich keine Chance habe. Er könne es entweder kurz und günstig (Antragsrücknahme, bequem für ihn) oder lang und teuer (Gutachten und Verfahrensverzögerung) machen. Das Ergebnis würde schon von vornherein feststehen. Im Termin kam es dann genau so. Ich bin weder Hellseher noch Magier. Im Verlauf der Jahre erkennt man, wenn sich ein Gericht sich um Entscheidungen drücken und wegsehen will.
Richter Esser ist nun also in die Fußstapfen seines Vorgängers getreten. Man könnte auch sagen, er hat in diesem Drama die Regie übernommen. Hätte er den „Fehler“ seines Vorgängers, dem Sachverständigen keine gesetzeskonforme Frist zu setzen, korrigiert, wäre das ganze nicht aufgegangen. Kindler hätte zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes rechtzeitig handeln und das Gutachten abliefern müssen. Genau so, wie es der Gesetzgeber fordert.
So aber können sich alle gemütlich zurücklehnen und die Zeit verstreichen lassen.
Richter Esser griff dann freundlicher Weise auch die Anregung von Kindler auf, bei der Mutter nachzufragen, ob sie denn nicht vielleicht doch am Gutachten mitwirken wolle. Dabei hatte die Anwältin der Mutter nur wenige Tage zuvor gegenüber Esser zum wiederholten Male bekundet, dass es keine Mitwirkung geben werde. Wie oft sie so etwas ablehnen muss, bis es akzeptiert wird? Vermutlich, bis mein Sonnenschein 18 Jahre alt ist und alle die Akte schließen können. Ganz so lange wollte Esser die Frist zur Antwort dann aber doch nicht setzen. Er beschränkte sich auf großzügige 3 Wochen.
Für die laufende Beschleunigungsrüge kann er so zumindest sagen, dass er nicht untätig war. Nur, dass seine Tätigkeiten das Verfahren nicht beschleunigen, sondern weiter verzögern. Dies ist ja aber auch gewollt. Nicht vom Gesetzgeber, aber von Richter Esser und Co.
Wie es weitergehen wird …
Weitere Akte in diesem Drama werden folgen. Seit über drei Jahren verschleppt man die Verfahren in Baden-Württemberg nun schon. Es wird jetzt wohl noch ein paar Mal hin und her geschrieben. Dann ist Weihnachten. Irgendwann im ersten Halbjahr 2023 kommt dann vielleicht mal das Gutachten. Und es wird hin- und her geschrieben. Ein Termin angesetzt … Termin verschoben … geschrieben … 15. Geburtstag meiner Tochter. Vielleicht Befangenheitsantrag über zwei Instanzen. Fristverlängerungen, vielleicht mal wegen eines eingewachsenen Zehennagels (alles andere an Gründen hatten wir schon). Irgendwann wird es einen Termin geben … und dann geschrieben … Weihnachten 2023. Kindler, wie die Zeit vergeht …
Und mal schauen, wie lange es am Amtsgericht ausgereizt werden kann. Vielleicht mit weiteren Terminen, Verlegungen, dem nächsten Richterwechsel (wir haben ja erst drei Richter durch) oder Fristverlängerungen. Den Wünschen der Anwältin der Mutter auf Verzögerung wird immer dankend nachgekommen, obwohl das Gericht verpflichtet wäre, das Verfahren zu beschleunigen. Kindler, wie die Zeit vergeht.
16. Geburtstag meiner Tochter, vielleicht sind wir da schon beim Oberlandesgericht. Dieses wird sich vielleicht auch noch mit dem 17. Geburtstag meiner Tochter beschäftigen. Und irgendwann gibt es dann einen Jubelschrei und es heißt „endlich 18“. Nicht von meiner Tochter, sondern von Gericht, Jugendamt und Verfahrensbeistand, welche es erfolgreich geschafft haben, zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg den Missbrauch eines Kindes dann insgesamt 14 Jahre lang zu ignorieren. Kindler, wie die Zeit vergeht!
Schlagworte wie „selbstgefährdender Kindeswille“, „symbiotische Mutter-Kind-Beziehung“, „stark eingeschränkte Bindungstoleranz“ oder Gefahr der Parentifizierung (Gutachterin) haben niemanden zum Einschreiten bewegt. Dass in Baden-Württemberg selbst Jugendamt und Verfahrensbeistand schon 2019 von Eltern-Kind-Entfremdung gesprochen haben? Vergessen wir es bitte ganz schnell! Vor allem, dass dies jetzt noch in aller Deutlichkeit von einem sehr versierten und anerkannten Kinderpsychologen eindringlich bestätigt wird. Davon möchte niemand etwas wissen, denn dann müsste man ja handeln. Nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Form psychischen Missbrauchs und Gewalt gegen Kinder anerkannt. Er hat auch klargestellt, dass staatliche Behörden aktiv handeln müssen (Fall Pisica vs Moladwien). Darum versucht man auch alles, diesen Kinderpsychologen bloß nicht anzuhören. Man verlässt sich lieber auf den zweifelhaften Sachverstand der eigenen Sachverständigen. Diese hat von dem Thema augenscheinlich keine Ahnung und versucht, wie in anderen von ihr vorliegenden Gutachten, irgendwie die Mutter zu schützen.
Einordnung
Kindler unterdessen geht weiterhin seiner Haupttätigkeit als Wissenschaftler nach. Am 23.08.2022 war er Referent eines Online-Fachtages zu emotionaler Gewalt. Man traut ihm also das Fachwissen in diesem Bereich zu. Nur in der Anwendung in der eigenen Sachverständigenpraxis scheint es dabei zu hapern.
Zeitdruck bei der Erstellung des Gutachtens hat Kindler nicht. Seine Vertrauten im Amtsgericht Emmendingen setzen in diesem Fall ja die gesetzlichen Sanktionsmechanismen außer Kraft und scheinen Rechtsbeugung zu begehen. Und sein Geld wird Kindler so oder so bekommen, vermutlich durch Auferlegung der Kosten zu meinen Lasten. Wird wohl eine der teuersten Theaterkarten aller Zeiten werden. Der Gesprächstermin mit mir Anfang März? Man könnte den Eindruck bekommen, dass dieser nur stattfand, um mich zu beruhigen und mir den Eindruck zu vermitteln, dass ja etwas passieren würde. Denn sonst hat Kindler in den folgenden fünf Monaten rein gar nichts gemacht.
Nur, warum macht Kindler als anerkannter Wissenschaftler und Kinderschutzexperte so etwas mit? Geld könnte ein Motivator sein. Vielleicht aber auch, dass ich seiner Chefin, Prof. Sabine Walper, Leiterin des Deutschen Jugendinstituts, unter anderem im Zuge des Skandals um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, mehrfach auf die Füße treten musste? Ist nicht auszuschließen, dass Kindler seine fachlichen Ansprüche auch aus diesen Gründen zurückstellt.
Angesichts des Verhaltens, was hier Gericht, Sachverständige und weitere zeigen, habe ich manchmal den Eindruck, „Staatsfeind Nr. 1″ zu sein. Eines Verhaltens, was weit außerhalb dessen liegt, was rechtlich zulässig ist. Eines Verhaltens, welches dem Kinderschutz widerspricht. Da ich in meinen verschiedenen Funktionen solche Missstände anprangere und auf eine Verbesserung des Familienrechts hinwirke, ist dies einigen vielleicht ein Dorn im Auge. Vielleicht haben einige dieser „Fachkräfte“ die Sorge, in einem qualitativ hochwertigen Familienrechtssystem keinen Platz mehr zu finden? Davon ist auszugehen und das wäre auch für alle beteiligten Kinder zu wünschen. Bis dahin ist es aber noch eine Weile hin und so nehmen Kinder weiterhin Schaden.
Nur was ist, wenn diese ganzen Vorgänge in den Verfahren irgendwann einmal auch öffentlich aufgearbeitet werden? Mehrfach schon wurden Untersuchungsberichte verfasst. Z.B. in Hamburg nach einer Reihe von dramatischen Fehlentscheidungen in Kinderschutzfällen, in Staufen oder Lüdge. Oder im Fall Alessio im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Häufig mit an Bord zur Untersuchung: Heinz Kindler. Insofern ist er für das Amtsgericht sicherlich eine gute Wahl. Denn in diesem Fall wird er nicht an der Beurteilung eigener Verfahrensfehler beteiligt sein. Und unseren zweiten Verfahrensbeistand kennt Kindler vielleicht aus dem Fall Alessio. Denn der war zu dieser Zeit im verantwortlichen Jugendamt in verantwortungsvoller Position beschäftigt.
Update 30.12.2022 – Mission 18 läuft
Es ist Jahrestag. Genau vor einem Jahr wurde Prof. Kindler beauftragt, ein Gutachten zu erstellen bezüglich der Gefährdung meines Sonnenscheins im Haushalt der Mutter und durch deren Verhalten. Wo stehen wir heute?
Kindler hat bisher nur mit mir, nicht aber mit Mutter oder Tochter gesprochen. Die Mutter zieht immer wieder rechtlich unzulässige Rechtsmittel, welche zwar zurückgewiesen werden, was aber erneut verzögert. Und wie in den Vorverfahren die wildesten Atteste von Ärzten, welche ihr alles bestätigen würden, wie bereits in früheren Verfahren nachgewiesen wurde.
Das Gericht schläft sich aus, hat dem Gutachter Kindler bisher keine aktuelle Frist zur Gutachtenerstattung gesetzt. Nur keine Eile, wenn es um Kindeswohlgefährdung geht und schon gar keine sorgerechtlichen Maßnahmen, um die Begutachtung zügig durchführen zu können. Beschleunigung? Amtsermittlung? Könnte ja Arbeit machen.
Und wie sieht der Verfahrensbeistand die Situation? Er ist für das Kind da. Nur hat auch er dieses bisher noch nicht zu Gesicht bekommen.
Das Vorgehen ist wenig überraschend, hat die Mutter es doch im Vorverfahren ebenso an den Tag gelegt. Darum hatte ich auch bei Einleitung des Verfahrens darauf hingewiesen (wieder einmal). Das Gericht wusste es und wollte schlicht nichts machen. Die Verzögerungstaktik des Gerichts hatte ich bereits vor dem Anhörungstermin bei Facebook veröffentlicht. Und genauso wird es auch weiterhin durchgezogen. Mission 18 läuft – und damit ist nicht der früher verfehlte Versuche der FDP gemeint, 18% zu erreichen, sondern die Verzögerung der Verfahren, bis mein Sonnenschein 18 Jahre alt wird.
Ein solches Verhalten ist menschenrechtswidrig, Deutschland wurde dafür auch schon mehrfach verurteilt. Und trotzdem wird es Tag für Tag immer wieder durchgezogen. Von denjenigen, die sich verpflichtet haben, Recht und Verfassung zu wahren. In Baden-Württemberg haben sowohl Jugendamt als auch damaliger Verfahrensbeistand schon vor 3 ½ Jahren auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen, das Gericht die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet. Nur hatte niemand ein Konzept dafür, was man machen sollte, wenn sich die Mutter verweigert.
Auf einer Fortbildung zum Thema Kindesmissbrauch gab es letztens eine recht einfache Aussage. Wer Kinder missbraucht, wirkt nahezu nie bei der Aufklärung mit. Es muss zum Schutz der Kinder eingegriffen werden. Ob die missbrauchenden Eltern wollen oder nicht, dürfe dabei keine Rolle spielen, es geht um Kinderschutz und um die Aufklärung einer Straftat.
Im Familiengericht und bei Kindern getrennter Eltern scheint ein solcher Schutz nicht zu gelten.
Ein gutes Familienrecht schlecht angewandt
Unser Familienrecht hat sicherlich Defizite. Es bietet aber auch heute bereits genügend Möglichkeiten, eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen. Wenn aber Gerichte dazu übergehen, Gesetze zu ignorieren, dann hat das nichts mehr mit Kindeswohl zu tun, sondern mit eigenen Motivationen. Schutz des eigenen Mutterbildes könnte ein Grund sein. Oder aber, dass es einfach ist, den Vater auszuschalten als die Mutter, die mit hochaggressiven Anwälten Gerichten und Jugendämtern seit jeher die Hölle heiß macht. Möchte niemand haben (gute Taktik), da lässt man doch gerne mal aus eigener Bequemlichkeit so ein bisschen Kindesmissbrauch durchgehen. Es ist ja nicht das eigene Kind.
In meinem Fall ist vielleicht mittlerweile auch ein Grund, dass ich unbequem werde, an die Öffentlichkeit gehe. Das wirft man mir in letzter Zeit immer wieder vor. Man konstruiert daraus jetzt eine Rechtfertigung für die Ablehnung meines Sonnenscheins gegen mich. Ganz so, als wenn es die nachgewiesenen Manipulationen und Beeinflussungen der Mutter nie gegeben hätte. Die zweifelhafte Sachverständige blendet mittlerweile jeglichen Einfluss der Mutter auf das Kind in ihren Bewertungen aus. Nur so kann sie ihr eigenes Weltbild noch rechtfertigen.
Nun, acht Jahre lang gab es zu meinem Fall in der Öffentlichkeit keinerlei Informationen. Obwohl ich selbst in meinen verschiedenen Funktionen immer wieder auch in der Öffentlichkeit und im Kontakt mit den Medien stand. Gerichte und Professionen verhielten sich genauso nachlässig und teils offen gesetzeswidrig, wie jetzt hier in den Fällen, die ich öffentlich mache. Man konnte zusehen, wie das ehemals nachgewiesen gute Verhältnis zu meiner Tochter schlechter und systematisch zerstört wurde. Vor den Augen der sogenannten „Fachkräfte“. Ich hatte es über die Jahre auch immer wieder detailliert schriftlich vorhergesagt. Und nochmal nein, ich bin KEIN Hellseher.
Wenn ich solche Entwicklungen vorhersehen kann (und viele andere können es auch), bin ich dann zu schlau oder die anderen zu dumm? Oder ist es vielleicht die ganz bewusste Inkaufnahme des Missbrauchs von Kindern? Weil es bequemer ist, weil es weniger Arbeit macht? Weil es vielleicht auch den eigenen Neigungen entspricht? Das wird jeder, der so etwas tut, für sich selbst beantworten müssen. Es machen sich jedenfalls viele Fachkräfte mitschuldig am Missbrauch von Kindern, die sie eigentlich schützen sollen. Kann man im auch von Prof. Kindler mit verfassten Handbuch zum Kinderschutz und seinen weiteren Publikationen nachlesen. Und vor allem ziehen solche Fachkräfte den Ruf und das Engagement ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Dreck, die mit hohem Engagement im Rahmen der geltenden Gesetze gute Lösungen für die Kinder herbeiführen. Denn ja, auch die gibt es, die im Rahmen des Familienrechts und nicht des FamilienUNrechts wirken.
Sollte man über laufende Gutachten öffentlich berichten?
Mit diesem Artikel möchte ich niemanden motivieren, aus laufenden Gutachten- oder Gerichtsverfahren öffentlich zu berichten. Gerichte und auch Gutachter sollen die Möglichkeit haben, unbeeinflusst zu handeln und eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen zu können. Druck durch Presse oder Öffentlichkeit ist da eher kontraproduktiv.
Aus diesem Grund habe ich auch jahrelang geschwiegen. Auch im laufenden Verfahren habe ich zum Gutachten bisher bewusst nichts veröffentlicht, habe dies dem Gericht sogar ausdrücklich bestätigt – nicht auf Aufforderung, sondern aus eigener Motivation. Kindler sollte die Möglichkeit haben, sein Gutachten ohne öffentliche Begleitung zu erstellen.
Mittlerweile sind acht Monate vergangen. So wirklich passiert ist nichts. Es wird verschleppt wie seit Jahren, manipuliert, teils offen gelogen. Erkennbar ist, dass nicht mehr im Rahmen von Gesetzen agiert wird und sämtliche Grundsätze, die in solch einem Gefährdungsfall eigentlich angewendet werden müssten, ignoriert werden. Nur aus diesem Grund habe ich mich jetzt entschieden, diese Vorgänge öffentlich zu machen. Meine Alternative ist, zu schweigen und zuzusehen, wie aktiv verzögert wird oder es öffentlich zu machen. Die Alternative eines ordnungsgemäßen Verfahrens- und Gutenablaufs lässt man mir nicht mehr.
Im Schutze der Nichtöffentlichkeit familiengerichtlicher Verfahren gibt es zu viel Missbrauch des Rechts, welche letztlich den Missbrauch von Kindern begünstigt. Solche Vorgänge müssen an die Öffentlichkeit und an die Wall of shame, um Kindern zukünftig den Schutz zu bieten, der ihnen nach Recht und Gesetz zusteht. Familienunrecht.org soll dazu einen kleinen Beitrag leisten. Es braucht aber noch viel mehr.
Familienrecht in D ist Mütterrecht bei Dauerschlaf unserer Jurisdiktion. Alle Beteiligten incl. Vieler Anwälte wollen jeglichen möglichen Streit vermeiden, Einigungsgebühren kassieren und sich nicht die Hände an der Tastatur schmutzig machen, weil es sie überfordert. Fehlverhalten der Mutter wird NIEMALS!!! sanktioniert.
Kindeswohl kommt faktisch im Denken aller Beteiligten nicht mehr vor. Väter sind für die meist weiblichen Richterinnen, Anwältinnen und Behördenmitarbeiterinnen