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	<title>Familiengericht Archive - familienunrecht.org</title>
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	<description>Rechtsstaat - ganz unten</description>
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		<title>Besuch im gewalttätigen Paralleluniversum</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2024 11:04:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im gewalttätigen Paralleluniversum einiger Frauen- und Mütterorganisationen wird das Feindbild Mann und Vater wie in einer Sekte gepflegt. Ein Bericht und Faktenchecks eines Kurzbesuches in dieser anderen Dimension.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/besuch-im-gewalttaetigen-paralleluniversum/">Besuch im gewalttätigen Paralleluniversum</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 21.06.2024 war ich bei der Veranstaltung „Achtung, unsicheres Terrain – Familienrecht in Deutschland. Wie es wurde, was es nun ist“. Eingeladen hatte die Abgeordnete der Berliner SPD-Fraktion Mirjam Golm. Soviel schon einmal vorweg: Es war ein Besuch im gewalttätigen Paralleluniversum, in der Realität und Fakten eine völlig andere Bedeutung hatten. Dort wird Frauen in an Sekten erinnernder Manier versucht einzureden, dass in einer nicht mit der Realität übereinstimmenden Weise überall eine <a href="https://familienunrecht.org/wir-brauchen-gewalttaetige-vaeter/">gewalttätige Bedrohung von Vätern</a> ausgehen würde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Außerhalb der realen Welt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Erwartungsgemäß fanden sich bei rund 80 Teilnehmenden fast ausschließlich Frauen ein. Lediglich fünf Männer sah ich, wovon einer, der &#8222;Journalist&#8220; Matthias Meisner, wohl vor allem anwesend war, um sich dafür feiern zu lassen, dass seine Artikel aus dem gewalttätigen Paralleluniversum auch immer wieder den Weg in die reale Welt finden. Im gewalttätigen Paralleluniversum wurde eines seiner Werke für alle Teilnehmenden zur Einstimmung ausgelegt.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" fetchpriority="high" decoding="async" width="682" height="1024" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/violence-6088574_1280.jpg?resize=682%2C1024&#038;ssl=1" alt="Im gewalttätigen Paralleluniversum stimmen Wahrnehmung und Wahrheit nicht überein." class="wp-image-738" style="width:380px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/violence-6088574_1280.jpg?resize=682%2C1024&amp;ssl=1 682w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/violence-6088574_1280.jpg?resize=200%2C300&amp;ssl=1 200w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/violence-6088574_1280.jpg?resize=768%2C1152&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/violence-6088574_1280.jpg?w=853&amp;ssl=1 853w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Die Trauma-Verarbeitung der ehemaligen Jugendamts-Mitarbeiterin</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auf dem Podium fand sich eine illustre Mischung von Vortragerinnen. Da war die ehemalige Jugendamtsmitarbeiterin Heike Kollert-Jahn. Selbst getrennt, bezeichnete sich als alleinerziehend und nach ihren Aussagen wäre ihr Ex ein Psychopath gewesen. Wut und Männerhass bestimmten auch im Weiteren ihren emotionsgeladenen Vortrag. Jugendämter wären unheimlich frauenfeindlich. Das Familienrecht wäre nur reformiert worden, um Väterrechte durchzusetzen. Und das alles auf den völlig unwissenschaftlichen Arbeiten von Prof. Proksch.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Unwissenschaftlichkeit leitete sich im gewalttätigen Paralleluniversum daraus her, dass Proksch seine Ergebnisse aufgrund der Befragung geschiedener Eltern aufbaute – nicht aber nichteheliche Trennungen einbezog. Lag vielleicht daran, dass Eltern im Scheidungsverfahren erfasst und angesprochen werden konnten, aber solche Fakten stören nur im gewalttätigen Paralleluniversum.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Überhaupt war Proksch ja pöser, pöser Väterrechtler. Die Beweisführung war einfach, hat er doch einen Vortrag beim Väteraufbruch für Kinder gehalten … und unzählige bei anderen Institutionen, was aber nicht zählte. Aber Kontaktschuld sollte an diesem Abend noch öfters zentrales Begründungsinstrument werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mütterfeindliche Jugendämter?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Kollert-Jahn teilte fleißig weiter aus. Auch wenn es im §1684 BGB stehe, es gäbe gar kein Recht des Kindes auf Umgang. Das seien alles nur Väterrechte. Daher müssten die Reformen der letzten Jahrzehnte auch unbedingt rückgängig gemacht werden. Wie diskriminiert Mütter durch das Familienrecht werden, zeige sich überdeutlich am §1671 (2) BGB. Denn dort könne nur der unverheiratete Vater beantragen, dass ihm die elterliche Sorge allein zusteht. Dieses Recht müsse der Mutter auch zugestanden werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hätte man Kollert-Jahn sagen sollen, dass die nicht verheiratete Mutter das Sorgerecht voraussetzungsfrei ab Geburt alleine hat und es deshalb nicht beantragen muss? Eher nicht, denn Kritik war an dem Abend nicht erwünscht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kritik unerwünscht</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das zeigte sich, als sich eine Dame, die angab, Mitglied im feministischen Deutschen Juristinnenbund zu sein, kritisch zu den „Reformvorschlägen“ von Kollert-Jahn äußerte und diese als völlig unrealistisch und abseits jeglicher, rechtlicher Grundlagen offenbarte. Es war einer der wenigen Momente an diesem Abend, an dem die Realität in Berührung mit dem gewalttätigem Paralleluniversum kam. Der Unmut der anwesenden Damen war selbst gegenüber einer der ihren überdeutlich zu vernehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das einzig gute an dem Vortrag war zu erfahren, dass Kollert-Jahn nicht mehr im Jugendamt arbeitet. Vermutlich, weil ihre Kolleginnen ihr nicht jeden ihrer Wünsche erfüllt hatten. So kann sie ihren Väterhass zumindest nicht mehr beruflich ausleben. Benachteiligte Väter? Gibt es nicht. An diesem Abend war klar: Mütter sind IMMER das Opfer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kollert-Jahn pries natürlich noch en Kauf ihres Buches an. Läuft über Books on demand und hat bisher wohl noch niemanden interessiert, vermutlich, weil dort nicht an Paralleluniversen geliefert wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn Du alles zu Gewalt erklärst, gibt es überall Gewalt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Spannendes zu berichten hatte auch Johanna Wiest, Referentin für häusliche Gewalt bei Terre des Femmes. Sie stellte die „Key-Facts“ der Umfrage „<a href="https://frauenrechte.de/fileadmin/user_upload/20240505_Umfrageergebnisse_19_.pdf">Nachtrennungsgewalt und institutionelle Gewalt bei Gewaltbetroffenheit in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten</a>“ vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dort konnte jede über Frauenhäuser u.ä. angesprochene Frau angeben, was sie selbst als Gewalt betrachtet. Dazu zählten auch solche schlimmen Vergehen, dass der Vater einen Antrag auf Umgang bei Gericht stellte. Es fand sich dort praktisch jede Form von Versuchen von Vätern, auch gegen den Willen der Mütter in Kontakt mit ihren Kindern zu bleiben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wem das bekannt vorkommt, ja, es ist so ziemlich 1:1 dieselbe unwissenschaftliche Herangehensweise wie bei der „<a href="https://hochstrittig.org/die-legal-abuse-scale/">Legal abuse scale</a>“, welche ein mahnendes Beispiel für Rechts- und Wissenschaftsmissbrauch darstellte. Der Gewaltbegriff wurde dermaßen ausgedehnt und einer rein subjektiven Einordnung überlassen, dass sich hieraus leider keine objektiven Schlüsse ziehen lassen. Wenn ich nur diejenigen befrage, die mir das gewünschte Ergebnis liefern, bekomme ich natürlich keine objektivierbaren Erkenntnisse.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Antifeministische Narrative</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch „antifeministische Narrative“ wurden von Terre des Femmes aufgezeigt und als Form institutioneller Gewalt gebrandmarkt. Was das ist?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kurz, alles, was die Arbeit von Jugendämtern betrifft und nicht den Vorstellungen der Mutter entspricht. Sei es das Benennen von Hysterie oder Instabilität, Hinweise auf fehlende Kommunikation oder Umgangsverweigerung, Bindungsintoleranz, Erziehungsunfähigkeit oder körperliche oder psychische Vernachlässigung von Kindern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im hier und jetzt objektiv feststellbare Fakten, im Paralleluniversum „Antifeministische Narrative zur Diskreditierung von Müttern“. Wer sich diesem Vorwurf nicht aussetzen möchte, muss wohl 100x am Tag „jede Mutter ist zu 100% Perfekt“ beten. Würde dann wirken wie in einer Sekte und so ähnlich fühlte es sich an diesem Abend auch an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was also lernen wir aus der Umfrage von Terre des Femmes? Dass erneut versucht wurde, den Gewaltbegriff zu Lasten echter Opfer für Lobby-Interessen allein-erziehen-wollender zu missbrauchen und zu instrumentalisieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was würden Väter dazu sagen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Würde man eine solche Befragung unter Vätern durchführen, würde diese vermutlich zu ähnlichen Ergebnissen führen. Von Gewalt betroffene Väter dürfen im gewalttätigen Paralleluniversum aber nicht vorkommen. Dort sind Väter = Täter und Mütter = Opfer. Selbst, wenn es einmal umgekehrt sein sollte, <a href="https://domesticviolenceresearch.org/domestic-violence-facts-and-statistics-at-a-glance/">wie in ca. 50% der Fälle</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die pösen, pösen Väterrechts-Netzwerke</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Den Höhepunkt auf dem Podium setzte die bis dato völlig unbekannte Dr. Anja Schröter, angekündigt als Aktivistin für Mütterrechte und häusliche Gewalt. Sie präsentierte „Rechercheergebnisse zu Väterrechtsnetzwerken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und da war sie wieder, die Kontaktschuld. Da hatte doch das pöse Väterzentrum Berlin einen Dr. Marc Serafin eingeladen, der sogar mal beim bösen VAfK aufgetreten ist. Welch konspirative Geheimbünde, die jeder Drittklässler in zwei Minuten im Internet enttarnen kann, weil die pösen Väterrechtler ihre Geheimverschwörung sogar transparent publizieren. Dann wurden noch eifrig Aussagen gesucht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Väter hätten angegeben sich nach einer Trennung oft machtlos zu fühlen. Aha, da war er, der Beweis, dass es Väter nur um Macht ginge. Und es finde sich beim Väterzentrum auch kein Hinweis, dass sie sich nicht mit gewalttätigen Vätern abgeben würde. Wie, nur wie kann eine solch radikale und frauenfeindliche Organisation denn sogar mit öffentlichen Geldern gefördert werden, während für Frauengewaltschutz nicht übrigbleibe?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus dem Publikum erfuhr man später noch, dass angeblich noch immer 2/3 der Verfahrensbeistände in Deutschland von radikalen Väterrechtsorganisationen ausgebildet werden würden. Kein Wort des Zweifels, nur verzweifelt zustimmendes Nicken. Und die Frage, warum dass denn noch immer so sein, wenn das denn bekannt wäre. Frauen wären da ja völlig schutzlos.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Ergebnis bleib hängen, dass jedwede gesellschaftliche oder politische Betätigung für das Thema Väter böse, antifeministisch und zutiefst verachtenswert sei. Gleiches gelte auch für jede Beschränkung der Mütter in ihrer Verfügungsmacht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Kuriositäten-Kabinett</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Und es gab noch weitere Kuriositäten. Die Geschäftsführerin des VAMV Berlin beschwerte sich, dass es ja keine Angebote für alleinerziehende Väter gäbe. Da müsse man ja fast überlegen, so etwas selbst zu machen. Der Dame sei ein Blick in die Satzung ihres Arbeitgebers empfohlen. Oder das Eingeständnis, dass das „Mütter und Väter“ nur ein Alibi ist. Dafür wurde klargestellt, dass man Väterrechtler in den eigenen Reihen konsequent aussondert und sich nicht unterwandern lässt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beklagt wurde auch, dass es für den Gewaltschutz von Frauen ja praktisch keine Mittel gäbe. Die paar hundert Millionen jedes Jahr lassen wir im gewalttätigen Paralleluniversum halt mal außen vor. Und wir ignorieren, dass Berlin eines der wenigen Bundesländer ist, welches seit jeher keinerlei Hilfs-Infrastruktur für von Gewalt betroffene Männer hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Teilnehmerin wollte zumindest noch einen kleinen, positiven Punkt setzen. Täterarbeit sei ja zumindest ein guter und hilfreicher Ansatz. Dies wurde sofort von einer „Fachfrau“ gekontert, dass immer wieder Väter die Täterarbeit missbrauchen würden, um sich positiv darzustellen. Also schade, selbst Täterarbeit bringt wohl nichts, kann man sich die Kohle auch gleich sparen, oder?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn es nicht ausgesprochen wurde, unterm Strich blieb eigentlich nur noch die Möglichkeit, Väter von Anfang an aus jedem Kontakt mit ihren Kindern auszuschließen und für die Mütter einen Direktbezug von mind. 80% seines Einkommens aus einer 60-Stunden-Woche einzurichten. Arbeiten kann er dann ja und ist nicht mit dem Missbrauch von Kind und Mutter belastet, oder?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Abend voller irrealer Feindbilder</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Und so wurden den Abend vor allem Feindbilder geprägt und Ängste geschürt. Ängste vor bösen angeblichen Väterrechtlern, radikalen, antifeministischen Netzwerken und Männern ganz allgemein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Frauen und insbesondere Mütter würden von der Politik völlig ignoriert, niemand würde ihnen helfen. Ein Skandal sondergleichen, weshalb auch mehrfach zu zivilem Ungehorsam aufgerufen wurde. Ganz ehrlich, in einem solchen gewalttätigem Paralleluniversum, wie es diesen Abend beschrieben wurde, würde ich nicht leben wollen. Tun wir in der realen Welt zum Glück auch nicht, wie nicht nur die <a href="https://fsi-ev.de/verwendung-von-steuergeldern-2022/">Förderzahlen aus dem BMFSFJ</a> zeigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer aus dieser Veranstaltung als Mutter herausgegangen ist und trotzdem noch Kontakt seines Kindes zum Vater zulässt, hat entweder die Botschaft nicht verstanden oder aber doch noch einen Bezug zur Realität.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kein Beitrag zum Gewaltschutz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Einen Beitrag zur Stärkung des Gewaltschutzes hat dieser Abend jedenfalls nicht geleistet. Anstatt sich tatsächlicher Gewalt zu widmen, werden die Teilnehmerinnen nach dieser Veranstaltung Phantomen aus gewalttätigen Paralleluniversen hinterherjagen, welches es in dieser Form in der realen Welt nicht gibt. Das Vorgehen muss als sektenartig bezeichnet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dialog nur mit denjenigen, die die eigene Meinung bestätigen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Veranstaltung wurde als „Dialogveranstaltung“ angekündigt. Angemeldet hatten sich auch Vertreter des Väteraufbruch für Kinder e.V. Diese wurden allerdings wieder ausgeladen – Dialog mit Väterrechtlern – nicht erwünscht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ausladung erfolgte durch Stefanie Ponikau. Sie war bis vor kurzem noch langjährige Vorsitzende des Vereins MIA Mütterinitiative für Alleinerziehende. Anstatt sich ehrenamtlich und bei Wind und Wetter mit selbstgemalten Transparenten für entführende Mütter, die sich zu Lasten ihrer Kinder strafbar machen, einzusetzen, lässt sich Ponikau ihre Lobbyarbeit jetzt vom Steuerzahler finanzieren. Als Mitarbeiterin der Abgeordneten Mirjam Golm.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer jetzt an radikale Mütterrechtsnetzwerke und deren Einfluss an die Politik denkt, befindet sich vermutlich im falschen Universum. Und darum war Ponikau sicherlich auch diejenige, die den Abend am zufriedensten beenden konnte. Ihre Desinformation und Spaltung haben im gewalttätigen Paralleluniversum gewirkt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie ich dort sein konnte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Frage ist nur, wie konnte ich dann bei der Veranstaltung anwesend sein? Quasi als die Inkarnation des pösen, pösen Väterrechtlers, dem schon seit Jahren versucht wird, irgendetwas unterzuschieben?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich hatte mich ganz offiziell, auch mit meiner Funktion, angemeldet. Meine Anwesenheit war also erwünscht. Ganz „unauffällig“ wurde von gegenüber den ganzen Abend eine Handykamera auf mich gerichtet. Ich schwieg und genoss den zeitweisen Aufenthalt in dieser anderen Dimension. In den diversen Social-Media-Kanälen wurde dann allein meine Anwesenheit auch heftig skandalisiert, die anwesenden Frauen wären dadurch verängstigt gewesen und hätten sich nicht getraut, offen zu sprechen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich sollte bei der Veranstaltung wohl vorgeführt werde, um wieder etwas zu konstruieren, mit dem man mich verunglimpfen kann.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" width="473" height="1024" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/Golestaneh-Witt.jpg?resize=473%2C1024&#038;ssl=1" alt="Im Gewalttätigen Paralleluniversum gibt es nur böse Väterrechtler" class="wp-image-739" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/Golestaneh-Witt.jpg?resize=473%2C1024&amp;ssl=1 473w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/Golestaneh-Witt.jpg?resize=138%2C300&amp;ssl=1 138w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/Golestaneh-Witt.jpg?resize=768%2C1664&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/Golestaneh-Witt.jpg?resize=709%2C1536&amp;ssl=1 709w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2024/07/Golestaneh-Witt.jpg?w=945&amp;ssl=1 945w" sizes="(max-width: 473px) 100vw, 473px" /></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph">Jede sachliche und konstruktive Auseinandersetzung verweigern die Damen ja leider seit Jahren. Liegt vielleicht daran, dass Fakten ihr gewalttätiges Paralleluniversum zerstören würden. Damit wäre sichtbar, dass vor allem versucht wird, den Missbrauch von Kindern durch allein-erziehen-wollende unsichtbar zu machen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Böse Väterrechtlerinnen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Was mir noch einfiel und vielleicht war ich einen Moment zu lange in diesem gewalttätigen Paralleluniversum. Denn ist es nicht so, dass alle Teilnehmerinnen, durch die von Ponikau &amp; Co. gewollte Teilnahme meiner Person, im Sinne der Kontaktschuld, pöse, pöse Väterrechtlerinnen sind?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein graus für jede echte Feministin</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Progressiv-feministischen Frauen, welche Gleichberechtigung anstreben, müssen bei solchen Veranstaltungen und Forderungen die Haare zu Berge stehe. Denn war dort gefordert wird, ist ein in weiten Teilen konservatives Rollenbild mit der Mutter als allein zuständige für die Versorgung von Kindern, während dem Vater lediglich die Rolle des Finanziers von Mutter und Kind zukommt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Typisch Berlin</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es wundert nicht, dass eine solche Veranstaltung von der SPD Berlin veranstaltet wurde. Schon in der Vergangenheit sind Kreisverbände damit aufgefallen, massiv gegen Väter zu hetzen und jeden Dialog zu verweigern. Begründet wurde dies meist mit „Sicherheitsinteressen“. Man könne ja nicht mit Männern und Vätern reden, ohne die eigene Sicherheit zu gefährden. Diese armen Frauen leben in einer Welt, in der es 50% Feinde gibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dialog, differenzierte Sichtweisen, gar gemeinsame Lösungsansätze? Gibt es dort nicht, sind scheinbar auch nicht erwünscht. Stattdessen werden in Paralleluniversen Ängste geschürt und Feindbilder aufgebaut. Das dies auch noch mit Steuergeldern passiert, ist der eigentliche Skandal.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und ein Wort noch zum Abschluss: das Erzeugen von Ängsten ist im Übrigen auch eine Form von Gewalt. Zumindest außerhalb von gewalttätigen Paralleluniversen, in der realen Welt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">#GewaltkenntkeinGeschlecht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Natürlich gibt es Gewalt gegen Frauen, genauso, wie es Gewalt gegen Männer gibt. Und jeder Fall ist einer zuviel. Gewalt ist immer eine Frage des Verhaltens und nicht des Geschlechts. Damit Opfer geschützt werden können, darf der Gewaltbegriff nicht instrumentalisiert werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Leider wird dies zunehmend von Gruppen versucht und so der Gewaltschutz tendenziell eher geschwächt, da weniger Kapazitäten für die echten Opfer zur Verfügung stehen. Dies sollten wir nicht hinnehmen.</p>
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		<title>Grüne Gewaltphantasien</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Dec 2023 14:53:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 7. Dezember 2023 veranstaltete die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag ein Fachgespräch unter dem Titel „Kindeswohl und Gewaltschutz im Familiengericht“. Grüne Gewaltphantasien bedienen einen einseitigen Fokus, Mutter = Opfer, Vater = Täter. Dies bedient auch die Auswahl der Referent:_*Innen. Besser wäre der Titel „Mütter bei Gewalt und Gewaltvorwürfen im Familiengericht schützen“ gewesen.&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/gruene-gewaltphantasien/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Grüne Gewaltphantasien</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/gruene-gewaltphantasien/">Grüne Gewaltphantasien</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Am 7. Dezember 2023 veranstaltete die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag ein Fachgespräch unter dem Titel „<a href="https://www.gruene-bundestag.de/termine/kindeswohl-und-gewaltschutz-im-familiengericht#m-tab-0-programm">Kindeswohl und Gewaltschutz im Familiengericht</a>“. Grüne Gewaltphantasien bedienen einen einseitigen Fokus, Mutter = Opfer, Vater = Täter. Dies bedient auch die Auswahl der Referent:_*Innen. Besser wäre der Titel „Mütter bei Gewalt und Gewaltvorwürfen im Familiengericht schützen“ gewesen. Ganz ohne für Ideolog:_*Innen traumatisierenden Realitätsbezug kam aber auch diese Veranstaltung glücklicher Weise nicht aus. Insofern hat die Veranstaltung spannende Einblicke und vor allem viele blinde Flecke geliefert.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" decoding="async" width="640" height="501" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/11/suppression-3048645_640.jpg?resize=640%2C501&#038;ssl=1" alt="Grüne Gewaltphantasien" class="wp-image-635" style="width:446px;height:auto" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/11/suppression-3048645_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/11/suppression-3048645_640.jpg?resize=300%2C235&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Die unqualifizierte Familienrechtsanwältin für Mütter-Opferschutz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Den familienrechtlichen Input lieferte Asha Hedayati als Haupt-Speakerin. Mit Ihrem Buch „Die Stille Gewalt“ hat sie schon ein krass überzeichnetes, einseitiges Opferbild gezeichnet. Woher dies kommt, zeigte sie auch in der Anhörung. Sie scheint schlicht eine schlechte Anwältin zu sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So rate sie ihren Mandantinnen regelmäßig, das Thema Gewalt im Kindschaftsrecht nicht anzubringen. Es bestehe dann die Gefahr, dass man ihr Bindungsintoleranz vorwerfe, sie das Sorgerecht verliere und das Kind dann zum Gewalttäter komme. Nur wenig später bestätigte sie selbst, dass so etwas so gut wie nie vorkomme (Anm: nach meiner Kenntnis ist ein solcher Fall bisher überhaupt noch nicht bekannt geworden).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wenn Deine Anwältin Dir rät, im brennenden Haus zu bleiben</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Anders ausgedrückt: Hedayati empfiehlt ihren Mandantinnen, ihr Verhalten zu deren eigenem Nachteil und teilweise Lebensgefahr auf etwas anzupassen, was es praktisch nie gibt. Das ist in etwa so, als wenn ich jemandem raten würde, nie sein Haus zu verlassen, da er auf der Straße vom Blitz getroffen werden könnte, während das Haus in Flammen steht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Anwältin, die sich für die Interessen ihrer Mandantin einsetzt, würde deren Position bei Gericht engagiert vertreten, notfalls auch in die Beschwerde der nächsten Instanz gehen. Darauf wies auch Eva Becker vom Deutschen Anwaltsverein hin.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Die Opfer-Karte</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Hedayati beschränkt sich ausschließlich aufs Opferbild, statt auf rechtliche Vertretung. Ist vielleicht auch besser so. Denn später meinte sie noch, dass die Vermutung, dass der Umgang des Kindes mit beiden Eltern immer dem Kindeswohl dienen würde, bei Gewalt nicht gelten dürfe. Diese Vermutung gibt es im deutschen Recht nicht. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html">§1626 (3)</a> sagt nur, dass in der Regel der Umgang mit beiden Eltern zum Wohl des Kindes gehört. Und von jeder Regel gibt es – begründete – Ausnahmen. Lernt man bereits im juristischen Grundstudium, eignet sich aber nicht für ideologisch notwendige Übertreibungen und Falschdarstellungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um sich nicht mit Fakten aufhalten zu müssen, forderte Hedayati, dass bereits der Gewaltvorwurf für einen Umgangsausschluss reichen müsse. Mache man in Spanien ja auch schon so. Spanien ist da linksideologisch schon weiter. Wir erinnern uns, für einen unangemessenen Kuss kann man dort bis zu fünf Jahre in Haft kommen. Ein mahnendes Negativ-Beispiel für Rechtsstaaten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wozu denn noch Beweise? Das Wort der Mutter müsse doch Beweis genug sein? Und der Vater müsse ja positiv seine Erziehungsfähigkeit beweisen. Gerichte würden den Fokus immer nur auf das Verhalten der Mutter legen und sie in die Enge drängen. Die bösen Väterrechtler würden das System unterwandern und falsche Narrative platzieren. Hedayati bemüht auf allen Ebenen das Opferbild und das Feindbild Mann (siehe auch <a href="https://familienunrecht.org/wir-brauchen-gewalttaetige-vaeter/">Wir brauchen gewalttätige Väter</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als von Gewalt betroffene Mutter braucht man eine gute Vertretung. Hedayati dürfte sich mit diesem Auftritt für solche Aufgaben disqualifiziert haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Fokus-Frauen</h2>



<h4 class="wp-block-heading">Der Juristinnen-Bund, der die Bedürfnisse von Opfern ignoriert</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenso einseitig war der feministische deutsche Juristinnenbund (djb). Er wehrte sich massiv gegen das Beschleunigungsgebot. Es müsse doch erst einmal Ruhe einkehren, die Opfer nicht dem Stress ausgesetzt werden. Da muss man schon die Frage stellen, ob gewaltbetroffene Mütter nicht ein eigenes Interesse daran haben, schnell Klarheit und Gewissheit zu haben, wie sie zukünftig vor Gewalt geschützt werden? Wie die Kontakte, sofern es welche geben wird, für sie sicher gestaltet sind? Welche Grenzen dem Täter zu ihrem Schutz gesetzt werden? Die Möglichkeit des alleinigen Sorgerechts, um mit dem nachgewiesenen Täter nicht gemeinsam Entscheidungen treffen zu müssen? Kennt der djb nicht die Bedürfnisse derjenigen, für die er vorgibt, zu sprechen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Oder geht es vielleicht um ganz andere Gruppen? Diejenigen, die von der geforderten Beweislastumkehr (der Vorwurf der Gewalt soll für den Umgangsausschluss ausreichend sein) profitieren? Entfremdende Mütter, die falsche Gewaltvorwürfe erheben und den Kontakt zwischen Vater und Kind verhindern wollen, werden dem djb und seinen Forderungen zujubeln. Echte Gewaltopfer eher nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sollte man den djb darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht und insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach zum Schutz der Kinder darauf gedrängt haben, dass Verfahren beschleunigt zu führen sind, um Kinder vor negativen Auswirkungen durch Zeitablauf (Zeit schafft Fakten) zu schützen? Nein, denn Kinderschutz scheint nicht die Motivation des djb zu sein.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Das Frauenhaus kämpft für wen?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenig verwunderlich war, dass sich die Frauenhauskoordinierung darüber beschwerte, dass nicht bereits der Aufenthalt im Frauenhaus als Nachweis stattgefundener Gewalt beim Familiengericht ausreiche. Auch in anderen Runden leugneten sie, trotz zahlreicher Fälle, die Möglichkeit, dass durch falsche Gewaltvorwürfe mit anschließendem Aufenthalt im Frauenhaus sozusagen das „Golden Ticket“ im Sorgerechtsstreit erlangt werden könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es sind sicherlich die weitaus meisten Frauen im Frauenhaus, welche anhand von Fakten Gewalt und Missbrauch nachweisen können. Diese erhalten auch den notwendigen Schutz. Auch bei der Frauenhauskoordinierung sind aber Zweifel angebracht, ob dort nicht auch Täterinnen geschützt werden sollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das es für von Gewalt betroffene Männer nicht einmal die notwendigen Schutzeinrichtungen gibt, darüber wurde natürlich kein Wort verloren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Wortführerin</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ulle Schauws ist für ihre einseitige Sicht bei dem Thema ja schon berüchtigt. Sie sprach aber auch einen wichtigen Punkt an: Das Thema Machtausübung nach einer Trennung und die Frage der Wohlverhaltenspflicht. In der Diskussion kam auch mehrfach das Thema ausbleibende Unterhaltszahlung als Form der Gewalt ins Spiel. Die Machtausübung der Mutter über das Kind kam ihr dabei natürlich nicht über die Lippen. Hier ist er, der bewusste, blinde Fleck.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um mal auf gesetzlichen Verbesserungsbedarf zu kommen, der nicht erwähnt wurde: </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wird Unterhalt verweigert, kann dies nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/170.html">§170 StGB</a> eine Straftat sein. Wird ein Kind entfremdet, schweigt das Strafrecht bisher. Da muss sich in der Tat dringend was tun. In der Runde hätte dies sicherlich für Schnappatmung gesorgt. Ebenso wie die Tatsache, dass Mütter die deutlich schlechteren Unterhaltszahlerinnen sind wie Väter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Realitätsbezug</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Dass es kein Männer- / Frauen-Thema ist, zeigten vor allem drei Akteurinnen. Katharina Lohse vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht ging auf die Thematik sachlich und kindbezogen ein. Einen Realitätsschock lieferten Eva Becker (Deutscher Anwaltsverein) sowie Jennifer Schiefer (Familienrichterin, Neue Richtervereinigung).</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die ideologiefreie Familienrechtsanwältin</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Becker sagt ganz klar, dass bereits heute sämtliche Instrumente vorhanden sind, um notwendigen Gewaltschutz zu gewährleisten. Sie sah keine Notwendigkeit, gesetzlicher Anpassungen in diesem Teilbereich. Sie stellte die Frage, weshalb man dann nicht z.B. auch gesetzliche Regelungen für den Umgang mit suchtkranken Eltern gesetzlich regele. Auch dies wäre eine Gefährdung des Kindeswohls, genau wie viele andere Umstände. Diese werden, ebenso wie Gewalt, bereits im Rahmen des geltenden Rechts berücksichtigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Familienrecht gehe es auch nicht ums Glauben (wie es Hedayati und Co versuchten vorzubringen), sondern ums Wissen, also Fakten. Durch eine Sachverhaltsaufklärung bestimme sich, wer Opfer und wer Täter ist und ob überhaupt Gewalt stattgefunden habe. Behauptungen seien hierfür nicht ausreichend.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie wandte sich auch klar gegen Hedayatis Jammer-Nummer in Bezug auf Gutachten, dass dort ja nicht die richtigen Fragen gestellt würden. Becker wies darauf hin, dass es in dem Fall die Verantwortung der Beteiligten und ihrer Anwälte sei, die richtigen Fragen auch ans Gericht heranzutragen, wenn dieses die Fragen nicht stellt. Wumms, Becker scheint zu wissen, wie man Mandanten vertritt. Hedayati kann da wohl noch viel von ihr lernen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine Beweislastumkehr sehe Becker überhaupt keine Veranlassung. Damit würde man Gesetze für eine Kleine Minderheit anpassen und damit die Mehrheit in Sippenhaft nehmen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Familienrichterin</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Familienrichterin Schiefer schien zwischenzeitlich fast zu platzen. Sie stellte die Frage, woher denn die mantraartig vorgetragene Annahme komme, dass bei klar vorliegenden Beweisen auf Gewalt diese bei Gerichten nicht berücksichtigt werden würden. Dies sei nicht zutreffend. Sie kritisierte klar die vermehrten, öffentlichen Darstellungen, welche nicht den Fakten entsprechen (<a href="https://hochstrittig.org/category/recherchen/">siehe hierzu auch die Faktenchecks auf hochstrittig.org</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schiefer widersprach auch der mehrfach vorgebrachten Behauptung, dass Kinder bei miterlebter Gewalt automatisch traumatisiert werden würden. Hier komme es sowohl auf das Kind, die Art und Intensität der Gewalt an, um eine Traumatisierung auszulösen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Aktivistinnen ist eine solche Sicht sicherlich indiskutabel. Sie würden sich doch wünschen, dass bereits bei nicht ihren Vorstellungen entsprechenden Unterhaltszahlungen oder behaupteter Gewalt der Umgang mit dem Vater ausgeschlossen wird (natürlich niemals ein Umgangsausschluss der Mutter, logisch).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Lohse, Becker und Schiefer waren es, die die Realität und Praxis in diese von Ideologie nur so triefende Veranstaltung gebracht haben. Eine Realität, in der Tatsachen, Fakten und Beweise zählen und in der linksgrüne Ideologien nicht überleben können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Grünen beschwerten sich, dass die von ihnen gewünschten Verbesserungen bei Gewaltschutz (für Frauen) bisher an den Koalitionspartnern scheiterten. Da die SPD auf demselben Kurs ist wie die Grünen, wird hier wohl die FDP gemeint gewesen sein. Dies zeichnet sie eher aus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Offene Fragen und blinde Flecken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Fragen konnten nur „blind“ gestellt werden und beantwortet wurde nur, was genehm ist. Stellen wir also einige Frage, die in der Veranstaltung offen geblieben sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Was ist, wenn die Mutter gegen den Vater oder das Kind gewalttätig war?</li>



<li>Was ist, wenn beide gewalttätig waren? Muss das Kind dann ins Heim?</li>



<li>Was ist, wenn beide Gewaltvorwürfe erheben?</li>



<li>Warum wird nur die Regelvermutung der Kindeswohldienlichkeit des Umgangs des Vaters infrage gestellt, aber nie der Mutter?</li>



<li>Auf welcher Faktenbasis beruhen die Ausführungen von Hedayati &amp; Co.?</li>



<li>Wie kann man einen wirkungsvollen Gewaltschutz erreichen, wenn man eine Täterinnen-Gruppe konsequent ignoriert?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade zu letzter Frage scheint es eine einfache Antwort zu geben. Gar nicht, da Zweck dieser Desinformation wohl vor allem ist, Täterinnen zu schützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gewalt kennt kein Geschlecht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Würde es den Grünen tatsächlich um Gewaltschutz gehen, würden sie das Thema geschlechtsneutral angehen. Das passt aber nicht in linke und Grüne Gewaltphantasien (siehe auch <a href="https://familienunrecht.org/tatort-zuhause-der-diskriminierende-gewalt-focus/">Der Diskriminierende Gewalt-Fokus des &#8222;Tatort zuhause&#8220;</a>). Statt dessen wurden ausschließlich einseitige, geschlechtsbezogenen Täter-Opfer-Bilder bedient. Diese entsprechen zwar ihrer Ideologie, nicht aber der Realität. Schlimmer noch. Die Grünen tragen mit ihrem ideologischen Weg dazu bei, dass blinde Flecken geschaffen werden, in denen Kinder unbemerkt Missbrauch ausgesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nachdem die Grünen sich in ihren Anfangsjahren für die <a href="https://www.gruene.de/artikel/aufarbeitung-und-verantwortung">Straffreiheit von Pädophilie einsetzten</a>, wirken sie nun durch ihr handeln auf die Straffreiheit von Kindesmissbrauch durch Mütter hin. Gemeinsamer Nenner ist und bleibt scheinbar, dass Kinder bei den Grünen keinen Schutz vor Missbrauch zu erwarten haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">#gewaltkenntkeingeschlecht ist die Formel, welche Kinder wirksam schützen kann. Und auch jedes andere Opfer von Gewalt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gemeinsamer Konsens</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Man könnte meinen, dass es bei der Veranstaltung keinen Konsens gab. Aber in einem waren sich alle einig. Es braucht mehr Qualität und Aus- und Fortbildung bei den beteiligten Professionen, um wirkungsvollen Gewaltschutz zu gewährleisten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich wage aber mal die Prognose, dass viele der Gruppen und Personen, hinter denen Hedayati, der djb und weiteren Organisationen stehen, in dem Fall ziemlich blass aussehen würden. Denn wenn genauer ermittelt wird, dann würden auch viel mehr falsche Vorwürfe ans Tageslicht kommen und – hoffentlich – auch zu sorge- und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Denn während tatsächlich gewalttätige Väter glücklicherweise heute schon meist mit entsprechenden Konsequenzen für ihr Verhalten zu rechnen haben, ist dies bei gewalttätigen und entfremdenden Müttern noch äußerst selten der Fall.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Also ja, wir brauchen dringend mehr Qualität in familienrechtlichen Verfahren, um Gewaltschutz zu stärken. Völlig unabhängig vom Geschlecht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/gruene-gewaltphantasien/">Grüne Gewaltphantasien</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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		<title>Kindler, wie die Zeit vergeht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Aug 2022 09:54:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Experte für Kinderschutz, Prof. Heinz Kindler, hat auch nach acht Monaten mit seinem Gutachten noch nicht mal richtig angefangen. Das Gericht spielt dabei mit, will scheinbar ebenfalls verzögern. Ein Drama in mehreren Akten, welches das Familienrecht und Kindeswohl ad absurdum führt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Prof. Heinz Kindler ist Experte für Kinderschutz. Er ist Mitautor des „<a href="https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/asd_handbuch.pdf">Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)</a>“, hat an zahlreichen Publikationen mitgewirkt, an der Aufarbeitung zahlreicher Skandale von Behördenversagen mitgearbeitet und leitet die Fachgruppe „<a href="https://www.dji.de/ueber-uns/mitarbeiterinnen/detailansicht/mitarbeiter/heinz-kindler.html">Familienhilfe und Kinderschutz</a>“ im <a href="https://www.dji.de/index.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Deutschen Jugendinstitut (dji)</a>. Und Prof. Kindler arbeitet auch als Gutachter im Familienrecht. Alles, was er sonst so im Kinderschutz anmahnt, könnte er dort praktisch anwenden. Tut er aber nicht. Nach mittlerweile acht ergebnislosen Monaten kann ich nur sagen: Kindler, wie die Zeit vergeht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber vielleicht habe ich den Auftrag auch falsch verstanden. Mit anderem Betrachtungswinkel könnte man es für ein Theaterstück halten. Welches Genre? Ein Drama, in mehreren Akten. Schauen wir doch mal rein.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=307%2C307&#038;ssl=1" alt="Kindler, wie die Zeit vergeht und Gutachten nicht zum Ende kommen." class="wp-image-622" width="307" height="307" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=1024%2C1024&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=300%2C300&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?resize=768%2C768&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/stage-1015654_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 307px) 100vw, 307px" /><figcaption class="wp-element-caption">Das Schauspiel beginnt, mit Prof. Kindler in zentraler Rolle</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Erster Akt: Kindler kommt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im kleinen Städtchen Emmendingen in Baden-Württemberg hatte man sich am Amtsgericht mit dem Umgangsverfahren ja gemütliche 2 ½ Jahre Zeit gelassen, ist jedem Verzögerungswunsch der Mutter nachgekommen und hat dann ein <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">Gutachten von Dr. Anita Schächter</a> an die Rampe gestellt, was vorne und hinten nicht haltbar ist. Dies schien auch das Amtsgericht so zu sehen und hat im Sorgerechtsverfahren für alle ziemlich überraschend am 30.12.2021 einen neuen Gutachter bestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Prof. Dr. Heinz Kindler, ausgewiesener Experte für Kinderschutz. Es gab einen Beschluss, sehr klare Fragen und einen Auftrag, der sehr deutlich die Abklärung einer Kindeswohlgefährdung enthielt. Da muss man ran, da drängt was, könnte man also meinen. Kindler zu bestellen, der weit weg ist und als großer Experte gilt, das ist ein Statement. Das Gericht hatte auch klar Handlungsvorgaben gemacht, sollten Mutter und / oder Kind nicht an der Begutachtung mitwirken. Lediglich die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Fristsetzung an den Sachverständigen wurde „vergessen“ (siehe „<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a>“).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber nun gut, Kindler ist Profi in diesem Arbeitsfeld. Er wird es schon richten, weist ja selbst immer wieder darauf hin, dass zügig gehandelt werden muss. So zumindest meine naive Annahme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweiter Akt: Kindler arbeitet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ende Januar erhielt ich dann ein Schreiben mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Anfang März gab es dann ein Gespräch, zumindest mit mir. Von der Mutter war durch ihre Anwältin zu vernehmen, dass „eine grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit bestehe“, aber erst einmal keine Termine vereinbart werden könnten. Same procedure as ever, erst Zusammenarbeit ankündigen, wenn es dann aber konkret wird doch irgendwelche Gründe erfinden, weshalb es nicht geht. Ist umfangreich aus den Akten ersichtlich und Standardvorgehen aktiv entfremdender Eltern und deren Anwälte, sollte also niemanden überraschen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da es am 01.03.2022 in einem anderen Verfahren einen Anhörungstermin gab, bat Kindler beim Amtsgericht um die Mitteilung, „<em>ob im Rahmen der Begutachtungsfrist noch etwas zugewartet werden kann</em>“. Grund war, dass die Mutter gegen seine Bestellung (und auch die des Verfahrensbeistandes) Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt hatte und bereits ankündigte, bei der vorhersehbaren Ablehnung notfalls auch Verfassungsbeschwerde einzulegen. Kindler meinte, er hätte keine Erfahrung, „<em>wie schnell ggfs. das Bundesverfassungsgericht reagiert</em>“. Muss er ja auch nicht. Seine Aufgabe hatte das Gericht klar beschrieben. Würde es Änderungen geben, würde ihn das Gericht schon darauf hinweisen und seine Tätigkeit lenken (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/404a.html">§404a ZPO</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beschwerden der Mutter gegen die Sachverständigen- und Verfahrensbeistandsbestellung wurden vom Oberlandesgericht am 01.03.2022 zurückgewiesen. Am 03.03.2022 erhielt Kindler nach dem durchgeführten Anhörungstermin im anderen Verfahren per Beschluss weitere Hinweise zur Durchführung des Gutachtens und was er konkret zu tun habe. Notfalls sei das Gutachten auch ohne Mitwirkung von Mutter und Kind auf Aktenlage zu erstellen. Sollte Kindler Unterstützung durch das Gericht benötigen, solle er sich melden. Abwarten? Nein, Handeln war das Gebot der Stunde.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-medium"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="300" height="200" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=300%2C200&#038;ssl=1" alt="Kindler, wie die Zeit vergeht. Gesprochen wird nur mit einem Elternteil" class="wp-image-623" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=1024%2C682&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/consulting-2204253_1280-1.png?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption class="wp-element-caption">Im Gespräch mit dem Sachverständigen. Ergebnisse gibt es aber auch Monate später nicht.</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Dritter Akt: Kindler, wie die Zeit vergeht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nachdem es ein Gespräch mit mir gab und Kindler klare Anweisungen vom Gericht erhalten hatte, war ich froher Hoffnung, dass er nun sein Gutachten zügig voranbringen wird. Erkennbare Hinderungsgründe gab es nicht. Nur, dass das Gericht die Frist zur Gutachtenerstellung auch nach mehreren Hinweisen nicht setzen wollte und sogar log und offen manipulierte, trieb mir immer wieder den Puls nach oben (siehe „<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a>“). Dies machte erst später Sinn in dieser Tragikomödie.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Von Kindler jedenfalls war in den kommenden Monaten nichts mehr zu hören. Das Amtsgericht fragte am 29.06.2022 bei ihm an, wann denn mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen sei. Am 28.07.2022 teilte das Amtsgericht sogar noch mit, „<em>dass durch das Gericht wiederholt versucht wurde den Sachverständigen telefonisch zu erreichen und sein Büro wurde um Rückgabe der Akten und Gutachtenvorlage gebeten</em>“. Kindler wie vom Erdboden verschluckt? Aber das Gericht setzte ihm – per Brief, nicht per Beschluss, eine Frist zur Gutachtenvorlage bis zum 11.08.2022.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/magnifying-4340698_640.jpg?resize=404%2C269&#038;ssl=1" alt="Prof. Kindler spurlos verschwunden? Das Amtsgericht hat keinen Kontakt zum Sachverständigen." class="wp-image-624" width="404" height="269" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/magnifying-4340698_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/magnifying-4340698_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 404px) 100vw, 404px" /><figcaption class="wp-element-caption">Professor gesucht: Kindler, Spurlos verschwunden?</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Vierter Akt: Kindler lamentiert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Beruhigung aller gab es am 08.08.2022 dann ein Lebenszeichen von Kindler, &#8222;nur&#8220; sechs Wochen nach Aufforderung durch das Amtsgericht. Er gab eine kurze Sachstandsdarstellung. Gespräch mit Vater hat stattgefunden, bei der Mutter wäre zwar eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, aber keine Bereitschaft für Terminvereinbarungen (hä?). Das war der Sachstand von Anfang März, nur halt fünf Monate später noch einmal mitgeteilt. Er behauptete, das Gericht habe ihn als Sachverständigen in einem Telefonat am 03.03.2022 und auch schriftlich darauf hingewiesen, abzuwarten, bis das Beschwerdeverfahren der Mutter gegen die Sachverständigenbestellung entschieden wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Er wies darauf hin, dass das Oberlandesgericht das Kind ja in einem anderen Verfahren letztens angehört habe. Es sei aber nicht bekannt, ob die Mutter nun Verfassungsbeschwerde eingelegt hätte und wenn, ob dies einen Hinderungsgrund für ihr darstellen würde. Aus diesen Gründen könne er das Gutachten nicht vorlegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach insgesamt über 7 Monaten in einem Verfahren zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung ist das schon ziemlich dünn. Kindler hat einfach nichts gemacht, die Aufträge des Gerichts ignoriert und dann zeigen sich auch noch deutliche Widersprüche in seinen Ausführungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn für seine Behauptung, dass Gericht hätte am 03.03.2022 ein „abwarten“ vorgegeben, gibt es keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil hat das Gericht an dem Tag sehr klare Handlungsvorgaben an Kindler per Beschluss gesandt (siehe Zweiter Akt). Kindler behauptete auch, dass ihm nicht bekannt sei, ob das Oberlandesgericht bereits über die Beschwerde entschieden habe. Dumm nur, dass er in jedem Fall von mir am 31.03.2022 per E-Mail darüber informiert wurde. Ich habe auch vom Verfahrensbeistand eine schriftliche Information, dass ihm diese Entscheidung auch vom Gericht mitgeteilt wurde. Wäre schon merkwürdig, wenn nicht auch Kindler diese Info direkt vom Gericht erhalten hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kindler verstrickt sich in Widersprüchen oder lügt. Unterm Strich war er schlicht fünf Monate untätig, obwohl sein Gutachten hätte erstellen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dafür stellt er über das Gericht an die Mutter die Frage, ob sie oder das Kind nicht vielleicht doch am Gutachten mitwirken wollen. Dies wäre doch für die Gutachtenerstellung viel besser. Damit liefert Kindler die Vorlage für den fünften Akt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fünfter Akt: Die Schmierenkomödie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser am Amtsgericht Emmendingen hätte jetzt fuchsteufelswild sein müssen. Der Sachverständige hat die Frist zur Erstattung des Gutachtens bis zum 30.05.2022 ignoriert. Auch seine nochmalige Fristsetzung bis zum 11.08.2022 zur Vorlage des Gutachtens. Logische richterliche Konsequenz zur Sicherstellung eines zügigen Verfahrensablaufs wäre jetzt gewesen, dem Sachverständigen in Anwendung von §411 ZPO ein Ordnungsgeld anzudrohen und eine kurze Nachfrist zu setzen. Dazu hätte es aber</p>



<ol class="wp-block-list" type="a">
<li>Einer gesetzeskonformen Fristsetzung für das eigentliche Gutachten bedurft, die das Amtsgericht seit Monaten verweigert und</li>



<li>Eines ernsthaften Willens, das Verfahren tatsächlich zu beschleunigen</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Letzteres kann man ausschließen. Schon am 13.12.2021, einen Tag <strong>VOR</strong> einem Anhörungstermin am Amtsgericht, damals noch beim Amtsgerichtsdirektor Thomas Krebs, <a href="https://www.facebook.com/DerTeltower/posts/pfbid02N7giLZq42mBkcw4oHsLpNvRiGviP2GscsbNW9jm7m7waJLSfcEfybRdBvf1cVioPl" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hatte ich bei Facebook geschrieben</a>, dass das Gericht offensichtlich keine Lust auf das Verfahren hat und es verschleppen will. Krebs würde mir im Termin also versuchen klarzumachen, dass ich keine Chance habe. Er könne es entweder kurz und günstig (Antragsrücknahme, bequem für ihn) oder lang und teuer (Gutachten und Verfahrensverzögerung) machen. Das Ergebnis würde schon von vornherein feststehen. Im Termin kam es dann genau so. Ich bin weder Hellseher noch Magier. Im Verlauf der Jahre erkennt man, wenn sich ein Gericht sich um Entscheidungen drücken und wegsehen will.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser ist nun also in die Fußstapfen seines Vorgängers getreten. Man könnte auch sagen, er hat in diesem Drama die Regie übernommen. Hätte er den „Fehler“ seines Vorgängers, dem Sachverständigen keine gesetzeskonforme Frist zu setzen, korrigiert, wäre das ganze nicht aufgegangen. Kindler hätte zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes rechtzeitig handeln und das Gutachten abliefern müssen. Genau so, wie es der Gesetzgeber fordert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So aber können sich alle gemütlich zurücklehnen und die Zeit verstreichen lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser griff dann freundlicher Weise auch die Anregung von Kindler auf, bei der Mutter nachzufragen, ob sie denn nicht vielleicht doch am Gutachten mitwirken wolle. Dabei hatte die Anwältin der Mutter nur wenige Tage zuvor gegenüber Esser zum wiederholten Male bekundet, dass es keine Mitwirkung geben werde. Wie oft sie so etwas ablehnen muss, bis es akzeptiert wird? Vermutlich, bis mein Sonnenschein 18 Jahre alt ist und alle die Akte schließen können. Ganz so lange wollte Esser die Frist zur Antwort dann aber doch nicht setzen. Er beschränkte sich auf großzügige 3 Wochen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die laufende Beschleunigungsrüge kann er so zumindest sagen, dass er nicht untätig war. Nur, dass seine Tätigkeiten das Verfahren nicht beschleunigen, sondern weiter verzögern. Dies ist ja aber auch gewollt. Nicht vom Gesetzgeber, aber von Richter Esser und Co.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie es weitergehen wird …</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Akte in diesem Drama werden folgen. Seit über drei Jahren verschleppt man die Verfahren in Baden-Württemberg nun schon. Es wird jetzt wohl noch ein paar Mal hin und her geschrieben. Dann ist Weihnachten. Irgendwann im ersten Halbjahr 2023 kommt dann vielleicht mal das Gutachten. Und es wird hin- und her geschrieben. Ein Termin angesetzt … Termin verschoben … geschrieben … 15. Geburtstag meiner Tochter. Vielleicht Befangenheitsantrag über zwei Instanzen. Fristverlängerungen, vielleicht mal wegen eines eingewachsenen Zehennagels (alles andere an Gründen hatten wir schon). Irgendwann wird es einen Termin geben … und dann geschrieben … Weihnachten 2023. Kindler, wie die Zeit vergeht …</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=386%2C370&#038;ssl=1" alt="Kindler, wie die Zeit vergeht. Zeit, dies es in Kinderschutzfällen nicht hat." class="wp-image-625" width="386" height="370" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=1024%2C985&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=300%2C289&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?resize=768%2C739&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/08/hourglass-3257906_1280.png?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 386px) 100vw, 386px" /><figcaption class="wp-element-caption">Zeit schafft Fakten. Verzögerungen in Kinderschutzfällen schädigen Kinder</figcaption></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph">Und mal schauen, wie lange es am Amtsgericht ausgereizt werden kann. Vielleicht mit weiteren Terminen, Verlegungen, dem nächsten Richterwechsel (wir haben ja erst drei Richter durch) oder Fristverlängerungen. Den Wünschen der Anwältin der Mutter auf Verzögerung wird immer dankend nachgekommen, obwohl das Gericht verpflichtet wäre, das Verfahren zu beschleunigen. Kindler, wie die Zeit vergeht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">16. Geburtstag meiner Tochter, vielleicht sind wir da schon beim Oberlandesgericht. Dieses wird sich vielleicht auch noch mit dem 17. Geburtstag meiner Tochter beschäftigen. Und irgendwann gibt es dann einen Jubelschrei und es heißt „endlich 18“. Nicht von meiner Tochter, sondern von Gericht, Jugendamt und Verfahrensbeistand, welche es erfolgreich geschafft haben, zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg den Missbrauch eines Kindes dann insgesamt 14 Jahre lang zu ignorieren. Kindler, wie die Zeit vergeht!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schlagworte wie „selbstgefährdender Kindeswille“, „symbiotische Mutter-Kind-Beziehung“, &#8222;stark eingeschränkte Bindungstoleranz“ oder Gefahr der Parentifizierung (Gutachterin) haben niemanden zum Einschreiten bewegt. Dass in Baden-Württemberg selbst Jugendamt und Verfahrensbeistand schon 2019 von Eltern-Kind-Entfremdung gesprochen haben? Vergessen wir es bitte ganz schnell! Vor allem, dass dies jetzt noch in aller Deutlichkeit von einem sehr versierten und anerkannten Kinderpsychologen eindringlich bestätigt wird. Davon möchte niemand etwas wissen, denn dann müsste man ja handeln. Nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Form psychischen Missbrauchs und Gewalt gegen Kinder anerkannt. Er hat auch klargestellt, dass staatliche Behörden aktiv handeln müssen (<a href="https://hochstrittig.org/egmr-pisica-moldavien-egmr-23641-17/">Fall Pisica vs Moladwien</a>). Darum versucht man auch alles, diesen Kinderpsychologen bloß nicht anzuhören. Man verlässt sich lieber auf den <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">zweifelhaften Sachverstand</a> der eigenen Sachverständigen. Diese hat von dem Thema augenscheinlich keine Ahnung und versucht, wie in anderen von ihr vorliegenden Gutachten, irgendwie die Mutter zu schützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kindler unterdessen geht weiterhin seiner Haupttätigkeit als Wissenschaftler nach. Am 23.08.2022 war er Referent eines <a href="https://kinderschutzhotline.de/pluginfile.php/228/block_frontpagecontent/content/Programm%20Fachtag_Med.Kinderschutzhotline_23.8.2022%20%2801.08.2022%29.pdf?time=1659444669473">Online-Fachtages zu emotionaler Gewalt</a>. Man traut ihm also das Fachwissen in diesem Bereich zu. Nur in der Anwendung in der eigenen Sachverständigenpraxis scheint es dabei zu hapern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zeitdruck bei der Erstellung des Gutachtens hat Kindler nicht. Seine Vertrauten im Amtsgericht Emmendingen setzen in diesem Fall ja die gesetzlichen Sanktionsmechanismen außer Kraft und scheinen Rechtsbeugung zu begehen. Und sein Geld wird Kindler so oder so bekommen, vermutlich durch Auferlegung der Kosten zu meinen Lasten. Wird wohl eine der teuersten Theaterkarten aller Zeiten werden. Der Gesprächstermin mit mir Anfang März? Man könnte den Eindruck bekommen, dass dieser nur stattfand, um mich zu beruhigen und mir den Eindruck zu vermitteln, dass ja etwas passieren würde. Denn sonst hat Kindler in den folgenden fünf Monaten rein gar nichts gemacht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur, warum macht Kindler als anerkannter Wissenschaftler und Kinderschutzexperte so etwas mit? Geld könnte ein Motivator sein. Vielleicht aber auch, dass ich seiner Chefin, Prof. Sabine Walper, Leiterin des Deutschen Jugendinstituts, unter anderem im Zuge des <a href="https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/update-zur-chronik-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-76.php" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Skandals um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“</a>, mehrfach auf die Füße treten musste? Ist nicht auszuschließen, dass Kindler seine fachlichen Ansprüche auch aus diesen Gründen zurückstellt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Angesichts des Verhaltens, was hier Gericht, Sachverständige und weitere zeigen, <mark>habe ich manchmal den Eindruck, &#8222;Staatsfeind Nr.</mark> 1&#8243; zu sein. Eines Verhaltens, was weit außerhalb dessen liegt, was rechtlich zulässig ist. Eines Verhaltens, welches dem Kinderschutz widerspricht. Da ich in meinen verschiedenen Funktionen solche Missstände anprangere und auf eine Verbesserung des Familienrechts hinwirke, ist dies einigen vielleicht ein Dorn im Auge. Vielleicht haben einige dieser &#8222;Fachkräfte&#8220; die Sorge, in einem qualitativ hochwertigen Familienrechtssystem keinen Platz mehr zu finden? Davon ist auszugehen und das wäre auch für alle beteiligten Kinder zu wünschen. Bis dahin ist es aber noch eine Weile hin und so nehmen Kinder weiterhin Schaden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur was ist, wenn diese ganzen Vorgänge in den Verfahren irgendwann einmal auch öffentlich aufgearbeitet werden? Mehrfach schon wurden Untersuchungsberichte verfasst. Z.B. in Hamburg nach einer Reihe von dramatischen Fehlentscheidungen in Kinderschutzfällen, in Staufen oder Lüdge. Oder im Fall Alessio im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Häufig mit an Bord zur Untersuchung: Heinz Kindler. Insofern ist er für das Amtsgericht sicherlich eine gute Wahl. Denn in diesem Fall wird er nicht an der Beurteilung eigener Verfahrensfehler beteiligt sein. Und unseren zweiten Verfahrensbeistand kennt Kindler vielleicht aus dem <a href="https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/Fall+Alessio.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Fall Alessio</a>. Denn der war zu dieser Zeit im verantwortlichen Jugendamt in verantwortungsvoller Position beschäftigt.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/hammer-719066_640.jpg?resize=337%2C253&#038;ssl=1" alt="Selbst das beste Recht ist nur so gut wie seine Anwender" class="wp-image-299" width="337" height="253" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/hammer-719066_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/hammer-719066_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 337px) 100vw, 337px" /></figure>
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<h2 class="wp-block-heading">Update 30.12.2022 &#8211; Mission 18 läuft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist Jahrestag. Genau vor einem Jahr wurde Prof. Kindler beauftragt, ein Gutachten zu erstellen bezüglich der Gefährdung meines Sonnenscheins im Haushalt der Mutter und durch deren Verhalten. Wo stehen wir heute?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kindler hat bisher nur mit mir, nicht aber mit Mutter oder Tochter gesprochen. Die Mutter zieht immer wieder rechtlich unzulässige Rechtsmittel, welche zwar zurückgewiesen werden, was aber erneut verzögert. Und wie in den Vorverfahren die wildesten Atteste von Ärzten, welche ihr alles bestätigen würden, wie bereits in früheren Verfahren nachgewiesen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht schläft sich aus, hat dem Gutachter Kindler bisher keine aktuelle Frist zur Gutachtenerstattung gesetzt. Nur keine Eile, wenn es um Kindeswohlgefährdung geht und schon gar keine sorgerechtlichen Maßnahmen, um die Begutachtung zügig durchführen zu können. Beschleunigung? Amtsermittlung? Könnte ja Arbeit machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und wie sieht der Verfahrensbeistand die Situation? Er ist für das Kind da. Nur hat auch er dieses bisher noch nicht zu Gesicht bekommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Vorgehen ist wenig überraschend, hat die Mutter es doch im Vorverfahren ebenso an den Tag gelegt. Darum hatte ich auch bei Einleitung des Verfahrens darauf hingewiesen (wieder einmal). Das Gericht wusste es und wollte schlicht nichts machen. Die Verzögerungstaktik des Gerichts hatte ich bereits vor dem Anhörungstermin bei <a href="https://www.facebook.com/DerTeltower/posts/pfbid02NAvWfUuEKWBte3jiQpuraBnzCxYs4R9h6bbghpWRecMg5eP8gJ7Niz9L8SkA1MERl?__cft__[0]=AZVQYdH0zP0LEwayj-JVNZDUxDZk8IYy6ziUhSbORz-cs6seD_iRlPbCSOH1_SiWs7ya3C5cWE9q1ShMiJ2t75eJM_b2wlXwfTgHFnBLlXECdzv2wB59LKAswhLLsoO_wVw&amp;__tn__=%2CO%2CP-R" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Facebook</a> veröffentlicht. Und genauso wird es auch weiterhin durchgezogen. Mission 18 läuft – und damit ist nicht der früher verfehlte Versuche der FDP gemeint, 18% zu erreichen, sondern die Verzögerung der Verfahren, bis mein Sonnenschein 18 Jahre alt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein solches Verhalten ist menschenrechtswidrig, Deutschland wurde dafür auch schon mehrfach verurteilt. Und trotzdem wird es Tag für Tag immer wieder durchgezogen. Von denjenigen, die sich verpflichtet haben, Recht und Verfassung zu wahren. In Baden-Württemberg haben sowohl <a href="https://familienunrecht.org/kinderschutz-nur-wenn-die-mutter-es-will/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jugendamt</a> als auch damaliger <a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verfahrensbeistand</a> schon vor 3 ½ Jahren auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen, das Gericht die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet. Nur hatte niemand ein Konzept dafür, was man machen sollte, wenn sich die Mutter verweigert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf einer Fortbildung zum Thema Kindesmissbrauch gab es letztens eine recht einfache Aussage. Wer Kinder missbraucht, wirkt nahezu nie bei der Aufklärung mit. Es muss zum Schutz der Kinder eingegriffen werden. Ob die missbrauchenden Eltern wollen oder nicht, dürfe dabei keine Rolle spielen, es geht um Kinderschutz und um die Aufklärung einer Straftat. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Familiengericht und bei Kindern getrennter Eltern scheint ein solcher Schutz nicht zu gelten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein gutes Familienrecht schlecht angewandt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unser Familienrecht hat sicherlich Defizite. Es bietet aber auch heute bereits genügend Möglichkeiten, eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen. Wenn aber Gerichte dazu übergehen, Gesetze zu ignorieren, dann hat das nichts mehr mit Kindeswohl zu tun, sondern mit eigenen Motivationen. Schutz des eigenen Mutterbildes könnte ein Grund sein. Oder aber, dass es einfach ist, den Vater auszuschalten als die Mutter, die mit hochaggressiven Anwälten Gerichten und Jugendämtern seit jeher die Hölle heiß macht. Möchte niemand haben (gute Taktik), da lässt man doch gerne mal aus eigener Bequemlichkeit so ein bisschen Kindesmissbrauch durchgehen. Es ist ja nicht das eigene Kind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In meinem Fall ist vielleicht mittlerweile auch ein Grund, dass ich unbequem werde, an die Öffentlichkeit gehe. Das wirft man mir in letzter Zeit immer wieder vor. Man konstruiert daraus jetzt eine Rechtfertigung für die Ablehnung meines Sonnenscheins gegen mich. Ganz so, als wenn es die nachgewiesenen Manipulationen und Beeinflussungen der Mutter nie gegeben hätte. Die <a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/">zweifelhafte Sachverständige</a> blendet mittlerweile jeglichen Einfluss der Mutter auf das Kind in ihren Bewertungen aus. Nur so kann sie ihr eigenes Weltbild noch rechtfertigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, acht Jahre lang gab es zu meinem Fall in der Öffentlichkeit keinerlei Informationen. Obwohl ich selbst in meinen verschiedenen Funktionen immer wieder auch in der Öffentlichkeit und im Kontakt mit den Medien stand. Gerichte und Professionen verhielten sich genauso nachlässig und teils offen gesetzeswidrig, wie jetzt hier in den Fällen, die ich öffentlich mache. Man konnte zusehen, wie das ehemals nachgewiesen gute Verhältnis zu meiner Tochter schlechter und systematisch zerstört wurde. Vor den Augen der sogenannten &#8222;Fachkräfte&#8220;. Ich hatte es über die Jahre auch immer wieder detailliert schriftlich vorhergesagt. Und nochmal nein, ich bin KEIN Hellseher.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn ich solche Entwicklungen vorhersehen kann (und viele andere können es auch), bin ich dann zu schlau oder die anderen zu dumm? Oder ist es vielleicht die ganz bewusste Inkaufnahme des Missbrauchs von Kindern? Weil es bequemer ist, weil es weniger Arbeit macht? Weil es vielleicht auch den eigenen Neigungen entspricht? Das wird jeder, der so etwas tut, für sich selbst beantworten müssen. Es machen sich jedenfalls viele Fachkräfte mitschuldig am Missbrauch von Kindern, die sie eigentlich schützen sollen. Kann man im auch von Prof. Kindler mit verfassten Handbuch zum Kinderschutz und seinen weiteren Publikationen nachlesen. Und vor allem ziehen solche Fachkräfte den Ruf und das Engagement ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Dreck, die mit hohem Engagement im Rahmen der geltenden Gesetze gute Lösungen für die Kinder herbeiführen. Denn ja, auch die gibt es, die im Rahmen des Familienrechts und nicht des Familien<strong>UN</strong>rechts wirken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sollte man über laufende Gutachten öffentlich berichten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit diesem Artikel möchte ich niemanden motivieren, aus laufenden Gutachten- oder Gerichtsverfahren öffentlich zu berichten. Gerichte und auch Gutachter sollen die Möglichkeit haben, unbeeinflusst zu handeln und eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen zu können. Druck durch Presse oder Öffentlichkeit ist da eher kontraproduktiv.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus diesem Grund habe ich auch jahrelang geschwiegen. Auch im laufenden Verfahren habe ich zum Gutachten bisher bewusst nichts veröffentlicht, habe dies dem Gericht sogar ausdrücklich bestätigt – nicht auf Aufforderung, sondern aus eigener Motivation. Kindler sollte die Möglichkeit haben, sein Gutachten ohne öffentliche Begleitung zu erstellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mittlerweile sind acht Monate vergangen. So wirklich passiert ist nichts. Es wird verschleppt wie seit Jahren, manipuliert, teils offen gelogen. Erkennbar ist, dass nicht mehr im Rahmen von Gesetzen agiert wird und sämtliche Grundsätze, die in solch einem Gefährdungsfall eigentlich angewendet werden müssten, ignoriert werden. Nur aus diesem Grund habe ich mich jetzt entschieden, diese Vorgänge öffentlich zu machen. Meine Alternative ist, zu schweigen und zuzusehen, wie aktiv verzögert wird oder es öffentlich zu machen. Die Alternative eines ordnungsgemäßen Verfahrens- und Gutenablaufs lässt man mir nicht mehr.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Schutze der Nichtöffentlichkeit familiengerichtlicher Verfahren gibt es zu viel Missbrauch des Rechts, welche letztlich den Missbrauch von Kindern begünstigt. Solche Vorgänge müssen an die Öffentlichkeit und an die <a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/">Wall of shame</a>, um Kindern zukünftig den Schutz zu bieten, der ihnen nach Recht und Gesetz zusteht. <a href="https://familienunrecht.org/">Familienunrecht.org</a> soll dazu einen kleinen Beitrag leisten. Es braucht aber noch viel mehr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/kindler-wie-die-zeit-vergeht/">Kindler, wie die Zeit vergeht</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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		<title>Wenn Richter Gesetze missachten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2022 16:45:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hält man sich am Amtsgericht Emmendingen an Gesetze oder begeht man Rechtsbeugung? Fakten zur Meinungsbildung über Richter Thomas Krebs.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-missachten/">Wenn Richter Gesetze missachten</a> erschien zuerst auf <a href="https://familienunrecht.org">familienunrecht.org</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Irgendwie muss sich in unserem Staate jeder an Gesetze halten. Tut man dies nicht, wird man durch Richter bestraft. Nur, was passiert, wenn Richter Gesetze missachten? Ja, auch das ist strafbar, sogar strenger als der Normalbürger. Das ist in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html">§339 StGB</a> geregelt und nennt sich Rechtsbeugung. Diese wird mit Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft. Weniger geht nicht, denn gerade Richter haben ja eine Vorbildfunktion und stehen für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Zumindest theoretisch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Krähenprinzip</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Richter Gesetze missachten, werden sie praktisch so gut wie nie verurteilt, man ist ja unter Kollegen. Nennt sich auch „Krähenprinzip“. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aka man verurteilt keinen Kollegen. Die „Welt“ hat letztens einen sehr passenden Artikel unter dem Titel „<a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239603989/Justiz-Wie-Richter-ihre-faktische-Unangreifbarkeit-ausnutzen.html">Wenn Richter ihre faktische Unangreifbarkeit ausnutzen</a>“ veröffentlicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Laufe der Jahre haben ich es mehrfach erlebt, dass Familienrichter die Gesetze nicht interessiert haben oder sie diese sogar sehr bewusst umgangen sind. Aus meinem eigenen Fall hier mal das aktuelle Beispiel. Ob es Rechtsbeugung ist oder nicht, darüber kann sich jeder selbst ein Bild machen.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=538%2C301&#038;ssl=1" alt="Wenn Richter Gesetze missachten, können sie sich meist auf den Schutz ihrer Kollegen verlassen" class="wp-image-612" width="538" height="301" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=1024%2C573&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=300%2C168&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=768%2C430&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?resize=1536%2C859&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/common-raven-4010290_1920.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 538px) 100vw, 538px" /><figcaption>Wenn Richter Gesetze missachten, können sie sich meist auf den Schutz ihrer Kollegen verlassen</figcaption></figure>
</div>


<h2 class="wp-block-heading">Die Sachverständigen-Frist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Sorgerechtsverfahren wurde am 30.12.2021 ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben (ein neuer Sachverständiger, Experte für Kinderschutz, sehr bekannt, von weit weg). „Vergessen“ hat Richter Krebs dabei nur die nach <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/411.html">§411 I ZPO</a> zwingend erforderliche Fristsetzung. Diese muss es geben, damit sich die Verfahren nicht ewig in die Länge ziehen. Hat der Gesetzgeber klargestellt, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden wir für lange Verfahrensdauern ja immer wieder verurteilt. Dass Richter Krebs auf Fristen für Sachverständige keinen Bock hat, hat er in Vorverfahren bereits deutlich gemacht. Vorverfahren, die sich ewig hinzogen Es war also kein Fehler, sondern eine bewusste Entscheidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gehe ich damit zu weit? Lesen Sie einfach weiter und urteilen Sie selbst.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Eisernes wegsehen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Am 04.02.2022 wiesen wir Krebs auf die fehlende Fristsetzung hin. Am 15.02.2022 teilte er dann in einem anderen Schreiben mit, dass dem Sachverständigen eine Frist bis zum 30.05.2022 gesetzt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ups, habe ich mich doch geirrt? Aber Moment, da muss es ja einen Beschluss geben, den wir noch nicht kennen. Also am 28.02.2022 Richter Krebs darum gebeten, uns den Beschluss doch bitte zuzusenden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Krebs gab dem Sachverständigen zwar schriftlich weitere Anweisungen. Den Beschluss übersandte er aber nicht und reagierte auch nicht auf das Schreiben meines Anwalts vom 28.02.2022.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=617%2C411&#038;ssl=1" alt="Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Wenn Richter so agieren, hat das meist nichts mit Rechtsfindung zu tun." class="wp-image-613" width="617" height="411" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=1024%2C683&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=768%2C512&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=1536%2C1024&amp;ssl=1 1536w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/three-wise-monkeys-2656815_1920.jpg?w=1920&amp;ssl=1 1920w" sizes="(max-width: 617px) 100vw, 617px" /><figcaption>Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Wenn Richter so agieren, hat das meist nichts mit Rechtsfindung zu tun.</figcaption></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph">Am 25.03.2022 telefonierte mein Anwalt mit der Geschäftsstelle des Gerichts. Dort hieß es, die Fristsetzung sei nur im Auftrag an den Gutachter enthalten. Man würde mit Richter Krebs Rücksprache halten, ob dieser uns übersandt werden dürfe, was schon ziemlich schräg ist, da man als Beteiligter solche Dokumente zugesandt bekommen muss und notfalls über Akteneinsicht sowieso sehen würde. Wenn es sie denn geben würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Überraschender Weise wurde dann am 29.03.2022 durch die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, dessen Direktor Krebs zu diesem Zeitpunkt war, ein Schreiben an den Sachverständigen mit einer Fristsetzung bis zum 30.05.2022 aufgesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter und Geschäftsstelle haben also bis dahin dreist gelogen. Oder sollte es eine andere Erklärung geben?</p>



<h3 class="wp-block-heading">Hebeln wir also das Gesetz aus</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch damit ist aber nicht alles gut. Denn eine solche Fristsetzung hat zwingend durch richterlichen Beschluss zu erfolgen. Ein Schreiben der Geschäftsstelle erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, was Richter mit Sicherheit wissen. Also durch meinen Anwalt das Gericht am 22.04.2022 darauf aufmerksam gemacht und einen solchen richterlichen Beschluss eingefordert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neuer Richter, altes Problem</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Krebs hatte sich bereits vom Acker gemacht (dazu am Ende mehr). Das Schreiben landete jetzt bei Richter Esser. Der war noch recht frisch am Amtsgericht, vorher war er bei der Staatsanwaltschaft. Dass sind die, die sich im Zweifel auch um die Verfolgung von Rechtsbeugung kümmern. Also wird er bestimmt rechtskonform handeln. Oder?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richter Esser teilte am 20.05.2022 mit, dass er die Fristsetzung nicht prüfen könne, „<em>da sich die Akte bzw. sämtliche Aktendoppel beim Sachverständigen bzw. beim OLG befinden</em>“. Ist schon spannend in Zeiten der elektronischen Akten auch an Gerichten. Die gibt es gerade, damit man handlungsfähig bleibt. Dafür teilte Esser noch mit, dass er nach Ablauf der Gutachten-Frist beim Sachverständigen eine Sachstandsanfrage stellen werde. Hä? Wieso erst nach Ablauf der Frist, wenn bereits alles zu spät ist?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 08.06.2022 fragte mein Anwalt bei Richter Esser schriftlich an, ob denn das Gutachten mittlerweile vorliege.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schweigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erneute Anfrage am 24.06.2022. Wir baten, das vermutlich ja schon lange erstellte Erinnerungsschreiben an den Sachverständigen zu übersenden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Richter lebt!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hatte ich zu dem Zeitpunkt bereits Sorge, ob Richter Esser verschollen oder unter den Aktenbergen begraben sein könnte, gab es am 29.06.2022 ein Lebenszeichen, ein sehr kurzes Schreiben an den Sachverständigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Sie werden gebeten, dem Gericht binnen 1 Woche anzuzeigen, bis wann mit der Gutachtenerstattung gerechnet werden kann.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine rechtskonforme Frist setzte Esser wieder nicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Handeln erst nach Strafantrag</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sollte ich mich nicht freuen, dass das Amtsgericht zumindest mal reagiert hat? Nicht so wirklich. Dieser eine Satz wurde auf die Schnelle zwei Tage, nachdem der Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen Richter Krebs und Richter Esser bei der Staatsanwaltschaft zugestellt wurde, geschrieben. Haben Essers ehemalige Kollegen da vielleicht mal schnell zum Hörer gegriffen, um den früheren Kollegen zu warnen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie auch immer, Krebs und Esser haben sich eindeutig nicht ans Gesetz gehalten. Sie können sich nicht geirrt haben, denn selbst für den dümmsten Juristen haben wir es mehrfach einfach nachvollziehbar dargelegt und eingefordert. Krebs hat genauso verzögernd agiert, wie er es seit jeher gemacht und dabei auch schon nachweisbar gelogen hat. Rechtsbeugung wäre also der konsequente nächste Schritt in seinem Vorgehen, wenn das Rechtssystem nicht mehr ausreicht, um jeglichen Kontakt zu meiner Tochter zu verhindern. Meine Tochter hat dank der liebevollen Fürsorge ihrer Mutter auch nach über drei Jahren ihren Verfahrensbeistand noch immer nicht kennengelernt. Krebs hatte trotzdem kein Problem, einen Umgangsausschluss zu beschließen. Maßnahmen, um den Kontakt zu meiner Tochter zumindest für den Verfahrensbeistand zu ermöglichen, wollte er ums Verrecken nicht erlassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und wie wird es jetzt weiter gehen?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn Richter Gesetze missachten, passiert ihnen nichts</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Staatsanwaltschaft wird man die Strafanzeige mit Sicherheit einstellen. Zu einer Verurteilung wird es nicht kommen – Krähenprinzip, siehe oben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im eingangs erwähnten Welt-Artikel wurde ein doch selbst für den ehemaligen BGH-Richter Thomas Fischer ziemlich klarer Fall von Rechtsbeugung beschrieben, in dem die Staatsanwaltschaft bereits nach 4 Tagen mitteilte, dass keine Ermittlungen wegen Rechtsbeugung aufgenommen werden würden. Fischer hielt diese für „<em>ungewöhnlich und kaum nachvollziehbar</em>“. Nun ja, auch Staatsanwälte sind ja Kollegen der Richter … oder später selbst Richter, siehe Esser.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Thomas Fischer sagt im Artikel auch folgendes:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>„Das Brechen des Rechts ist kein Massendelikt, die Justiz funktioniert im Grunde gut&#8220;, sagt er. „Rechtsbeugung ist eher ein Delikt des Alltags, der Routine, der Faulheit oder der Überforderung&#8220;, so Fischer. „Es kommt immer wieder vor, dass Angeklagte schlechten Amtsrichtern gegenübersitzen. Die können in ihrem Gerichtssaal mehr oder weniger machen, was sie wollen.&#8220; Es bleibe in solchen Fällen nur die begründete Hoffnung, dass die nächste Instanz dann qualitativ besser arbeite.“</em></p><cite>Thomas Fischer, Anwalt, ehemaliger BGH-Richter am Strafrechtssenat</cite></blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Wo ist Richter Krebs geblieben?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Soll ich jetzt also auf das OLG Karlsruhe, Senat in Freiburg, hoffen? Den Senat, der auch schon für den Missbrauchsskandal in Staufen verantwortlich war? Eher nicht. Vielleicht ahnen Sie es schon, Richter Thomas Krebs, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Emmendingen, ist jetzt Senatsvorsitzender im Freiburger Senat des OLG Karlsruhe. Glaubt also irgendjemand, dass dieser Senat die Entscheidungen eines neuen Vorsitzenden korrigieren wird?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wohl kaum, zumal Richter am Oberlandesgericht sogar ein Rechtsbeugungsprivileg genießen (<a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">siehe Wall of Shame, der Fall Görgülü</a>). Sie können für Rechtsbeugung nicht verurteilt werden. Krebs ist also in seinem Schlaraffenland angekommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Also, wieder mal ein schönes Beispiel des Familienunrechts in Deutschland. Hast Du auch so „schöne“ Beispiele? Dann hinterlasse gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Noch eine Runde auf Kosten der Steuerzahlen gefällig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">P.S.: Fragst Du Dich, wie Krebs vom Amtsrichter direkt zum Vorsitzenden eines OLG-Senates ernannt werden konnte? Und damit gleich mehrere Besoldungsgruppen überspringt (so was dauert normalerweise viele Jahre auf der Karriereleiter)?Krebs müsste mittlerweile 61 Jahre alt sein, die Pensionierung steht also bald an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um aber aus Steuerzahlers Schatztruhe die Pension eines OLG-Vorsitzenden zu erhalten, muss er diese Position mindestens zwei Jahre vor Pensionierung bekleidet haben. Keine Zeit mehr für Krebs auf der Karriereleiter. Da haben seine Vorgesetzten ihm dann scheinbar, entgegen allen Vorschriften, ein vorgezogenes Pensionsgeschenk gemacht. Für solch honorige Juristen darf der Steuerzahler dann gerne noch etwas tiefer in die Tasche greifen. Sie merken schon, Krähen untereinander sind sehr fürsorglich.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=580%2C325&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-611" width="580" height="325" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=1024%2C576&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=300%2C169&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?resize=768%2C432&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/07/crow-2103237_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 580px) 100vw, 580px" /></figure>
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		<title>Wenn Richter Gesetze ignorieren</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Feb 2022 16:25:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann sollten sie ihren Job eigentlich an den Nagel hängen. Denn sie sind es, die Gesetze auf die ihnen angetragenen Fälle anwenden und verteidigen. Es gibt Auslegungen, Unklarheiten und Klarstellungen durch die oberen Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Richter sind auch gut geschützt vor Einflussnahme&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/wenn-richter-gesetze-ignorieren/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Wenn Richter Gesetze ignorieren</span></a></p>
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<p class="wp-block-paragraph">Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann sollten sie ihren Job eigentlich an den Nagel hängen. Denn sie sind es, die Gesetze auf die ihnen angetragenen Fälle anwenden und verteidigen. Es gibt Auslegungen, Unklarheiten und Klarstellungen durch die oberen Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Richter sind auch gut geschützt vor Einflussnahme und Abhängigkeiten. Die richterliche Unabhängigkeit ist gerade in Deutschland, wo man mit politisch beeinflussten Richtern ja schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat, sehr gut geschützt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur was ist, wenn die Hierarchie Verfassung – Gesetz – Gericht nicht mehr stimmt, und sich Richter über Gesetz und Verfassung stellen? Wenn Richter Gesetze ignorieren und verfassungsmäßig geschützte Rechte ausblenden? Dann sind wir an einem Punkt, wo es sich um Willkür handelt bis hin zur sogenannten Rechtsbeugung. Diese ist strafbar (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html">§339 StGB</a>). Der Paragraf kommt aber so gut wie nie zur Anwendung. Entweder liegt es erstens daran, dass alle Richter rechtstreu sind, oder aber zweitens, weil ein Richter ungern einen Kollegen verurteilt. Eine dritte Möglichkeit ist, dass es zwar diesen Paragrafen gibt, dieser aber letztlich wirkungslos ist, da Richter in gewissen Konstellationen ein Rechtsbeugungsprivileg besitzen, sich also strafbar machen können, ohne dass es eine Chance gibt, sie zu verurteilen. Klingt verrückt, ist es aber nicht (siehe <a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wall of shame</a> – der Fall Kuppinger).</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=731%2C486&#038;ssl=1" alt="Wenn Richter Gesetze ignorieren" class="wp-image-486" width="731" height="486" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=1024%2C681&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=768%2C511&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?resize=930%2C620&amp;ssl=1 930w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/throughts-g0258f6c6f_1280.jpg?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 731px) 100vw, 731px" /></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="was-im-familiengericht-passiert-bleibt-im-familiengericht">Was im Familiengericht passiert, bleibt im Familiengericht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Familienrecht kommt dann noch mal hinzu, dass diese Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Anders als in anderen Rechtsbereichen sitzen dort also keine Zuhörer im Saal. Was im Familienrecht ist, bleibt im Familienrecht. Ein closed shop, in dem auch Missbrauch des Rechts und dessen willkürliche Anwendung gedeihen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über die Jahre habe ich davon immer wieder erlebt, wie Richter sich von Recht und Gesetz entfernt haben. Einige Beispiele:</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="die-brandenburger-willkur">Die Brandenburger Willkür</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Da waren die Richter am OLG Brandenburg Langer, Jungermann, Bekis. Sie wollten im Umgangsverfahren einfach nicht entscheiden. Sie wollten es aussitzen. Nun wurde Deutschland für solches Verhalten im Familienrecht schon mehrfach verurteilt, der Gesetzgeber hat in homöopathischen Dosen das Familienrecht weiter präzisiert und mit <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/155b.html">Beschleunigungsrüge</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/155c.html">Beschleunigungsbeschwerde</a> Rechtsgrundlagen geschaffen, mit denen man seinem Wunsch nach Beschleunigung nun auf rechtlicher Grundlage gehör verschaffen kann. Also wurde daran erinnert, dass sie doch bitte entscheiden mögen. Keine Reaktion. Es wurde eine Beschleunigungsrüge gestellt. Die Antwort: die lehnt man ab, man wisse ja gar nicht, ob ich denn in dem Verfahren eine Entscheidung haben möchte. Dreist, oder? </p>



<p class="wp-block-paragraph">Funktioniert aber, wenn man die Richterobe an hat. Also die Bitte, das Verfahren doch alternativ nach Baden-Württemberg, wo das Kind lebt, abzugeben oder zu entscheiden. Keine Reaktion. Nächste Beschleunigungsrüge. Keine Reaktion. Beschleunigungsbeschwerde. Keine Reaktion (hier hätte eigentlich ein anderer Senat zeitnah reagieren müssen). Nach Wochen und Monaten dann als letzte Möglichkeit, nachdem die Gesetze völlig ausgeblendet wurden, eine Strafanzeige gegen die Richter. Eine Reaktion. Es war aber lediglich der Hinweis, dass man Kenntnis erlangt hatte, dass eine Strafanzeige vorliegen würde. Entschieden wurde nichts.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits bis hierhin entsprach das Vorgehen ziemlich deutlich genau dem, was der europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder als Verletzung der Menschenrechte verurteilt hat, wo das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Instanzengerichte ermahnt hat, zügig zu handeln und welches der Gesetzgeber mit der Änderung seiner Gesetze unbedingt vermeiden wollte. Nur interessierte es die Richter vor Ort überhaupt nicht, was der Gesetzgeber will. Sie sind da nicht alleine, so etwas gibt es noch viel zu oft, wie ich auch anhand einer Auswertung der Verfahrensdauern in weit über 200 Fällen nachweisen konnte. Interessierte leider nicht einmal die Politik. Die hatten ja was gemacht, auch wenn es nicht funktioniert, bitte nicht stören.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Brandenburg hatte man nicht einmal mit verzögernden Anträgen der Mutter zu tun, auch sie wollte eigentlich eine Anhörung (wie ich auch). Irgendwann wurde man dann doch aktiv – nachdem die Presse sich einschaltete und wissen wollte, was denn da vor sich ging. Es hätte also etwas an die Öffentlichkeit dringen können und das will man ja nicht, denn dann könnte ja darüber diskutiert werden, ob sich diese Richter noch im Rahmen des Gesetzes bewegten. Ohne Anhörung machte man einen kurzen Umgangsausschluss. Niemand wusste zu dem Zeitpunkt, wie es dem Kind am neuen Wohnort überhaupt ging.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="verfahrensentsorgung-der-gruss-nach-baden-wurttemberg">Verfahrensentsorgung &#8211; Der Gruß nach Baden-Württemberg</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Man garnierte alles mit einem netten Gruß an die Kollegen in Baden-Württemberg. Unsere Akte ist zu, beschäftigt ihr euch doch mit dem Mist. Mein Anwalt hatte einen ziemlich dicken Hals ob des Vorgehens, legte Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschleunigungsbeschwerde war mit der Entscheidung im Übrigen hinfällig, auch wenn die Entscheidung viel zu spät kam. Auch so eine rechtliche Besonderheit, man kann nicht einmal feststellen lassen, dass die Gerichte hier nicht gesetzeskonform gehandelt haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="die-verfassungswachter">Die Verfassungswächter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Genau, da gibt es ja noch eine Instanz, die über die Verfassung wacht. Das Bundesverfassungsgericht. Wer sich etwas mit dem Thema befasst weiß, wie solche Entscheidungen ausgehen. Es kommt nach ein Paar Wochen oder Monaten ein Brief mit zwei Seite. Seite ein lautet „anbei übersenden wir Ihnen die Entscheidung …“ und Seite 2 „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach §93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Die Entscheidung ist unanfechtbar“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über die Jahre habe ich an zahlreichen Verfassungsbeschwerden mitgewirkt, auch mit echten Top-Anwälten und in wirklich krassen Fällen. Immer gab es diese zwei Seiten. Schaut man sich auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts um, erkennt man, dass es auch andere Entscheidungen gibt. Es mag eine subjektive Wahrnehmung sein, aber seit Jahren scheint es solche Entscheidungen, die angenommen werden, fast ausschließlich in Bezug auf Mütter zu geben. Wäre spannend, wenn sich jemand die Mühe macht, das mal auszuwerten.</p>



<div class="wp-block-group has-nv-site-bg-background-color has-background"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<h3 class="wp-block-heading" id="begrundungspflicht-des-bundesverfassungsgerichts">Begründungspflicht des Bundesverfassungsgerichts</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ja, das Bundesverfassungsgericht darf Verfassungsbeschwerden ohne Begründung ablehnen. Ist das in einem Rechtsstaat legitim? Kann man drüber diskutieren, im Moment ist es aber so. Ob die Verfassungsbeschwerde also berechtigt oder unberechtigt war, erfährt man nicht. Ebenso wenig, ob man beim BVerfG vielleicht einfach auch nur keine Lust hatte oder die Fälle nach eigener Vorliebe sortiert und unliebsame Verfahren schnell mal wegbügelt. Die <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/Gesamtstatistik%202020.pdf;jsessionid=579028A7B74B7B129DBC3F0B11C1668C.2_cid354?__blob=publicationFile&amp;v=2">Jahresstatistiken</a> veröffentlicht das BVerfG auf seiner Seite, über 75% der Verfassungsbeschwerden werden ohne Begründung abgelehnt. Der Raum für verfassungswidriges Verhalten von Gerichten ist also enorm groß die Sorge, dass das Bundesverfassungsgericht da mal was kippt, folglich kaum vorhanden. Auffällig ist, dass der für Familiensachen zuständige erste Senat erheblich weniger Fälle entscheidet als der zweite Senat, obwohl der zweite Senat deutlich weniger Fälle zu bearbeiten hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Verfahrensweise ist also kaum geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht gab es sogar eine politische Initiative (BT <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/19/054/1905492.pdf">Drucks 19/5492</a>). Sinnvoll wäre es, darüber zu diskutieren. Der Entwurf kam aber aus der falschen Fraktion, entzog sich damit jeder thematischen Auseinandersetzung, da alle anderen Fraktionen blockierten. Eine Legislatur zuvor, als die Linken noch die Schmuddelkinder im Bundestag waren, vertraute mir ein Fachpolitiker der Linken an, dass man sich unter Kollegen auch aus anderen Fraktionen in der Sache oftmals einig sei. Aus politischen Gründen könne aber der eine dem anderen offiziell nicht zustimmen. Also entwickelten sie gemeinsam einen Antrag, änderten unwesentliche Kleinigkeiten ab. Der eine Antrag der „bösen Fraktion“ wurde dann öffentlich mit großer Mehrheit abgelehnt, der andere Antrag der „guten Fraktion“ natürlich durchgewunken. So ein Vorgehen wurde mir von dem einen oder anderen Politiker der „guten“ Fraktionen im Laufe der Jahre immer wieder auch mal bestätigt. Dieses Schauspiel für uns als Wahlvolk ist in meinen Augen auf Kindergartenniveau. Ideen sollte man diskutieren und die Bewertung, ob die Ideen gut oder schlecht sind, sollten an der Sache, nicht am Parteibuch orientiert sein.</p>
</div></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="die-letzte-bastion-der-europaische-gerichtshof-fur-menschenrechte">Die letzte Bastion – der europäische Gerichtshof für Menschenrechte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bleibt als letzter Schritt also der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland immer wieder verurteilt. Stört hier nur niemanden. Die lächerlich geringen Strafen zahlt der Staat aus Steuergeldern, nicht aus den Gehältern der die Menschenrechte missachtenden Richter. Diese machen also fröhlich weiter, denn ihnen passiert nichts. Und kaum ein Elternteil hält bis zum EGMR durch, sei es mental oder finanziell. Bis der EGRM nach Jahren mal entscheidet, ist der Fall meist sowieso schon vergessen und die Kinder in den meisten Fällen erfolgreich entfremdet. Die Politik interessiert sich für solche Fälle überhaupt nicht, maßregelt lieber andere Staaten für Menschenrechtsverletzungen, als mal vor die eigene Haustür zu schauen. Nennt sich das Kindeswohl?</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="426" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=640%2C426&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-414" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="auftakt-im-landle">Auftakt im Ländle</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Baden-Württemberg wurde es dann aber auch nicht besser, auch wenn es anfangs durchaus danach aussah. Erster Termin nach 6 Wochen, auch wenn <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/155.html">§155 (2) Satz 1 FamFG</a> eigentlich innerhalb eines Monats vorsieht. Irgendwann wird nach Monaten ein Gutachten beauftragt. Die Mutter stellt mehrere Befangenheitsanträge. Zeitgewinn für sie: 9 Monate. Wie kann so etwas sein? Der Beschleunigungsgrundsatz gilt in Kindschaftsverfahren für alle Phasen des Verfahrens!?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schon am Amtsgericht brauchte man etwas mit den Stellungnahmen der anderen Beteiligten. Warum es überhaupt die Ansicht von Jugendamt, Verfahrensbeistand und anderer Partei braucht, um einzuschätzen, ob ein Richter befangen ist oder nicht, hat sich mir bis heute nicht erschlossen. Ein Beteiligter trägt mit einer Begründung vor, warum er glaubt, dass ein Richter befangen ist und darüber ist zu entscheiden. Durch das Gericht, nicht durch die anderen Beteiligten. Also unnötige Verzögerungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beim Oberlandesgericht hatte man Zeit und Geduld. Man dachte vielleicht noch über die Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes nach. Man sammelte also noch eine Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde ein und wies dann die Befangenheitsanträge der Mutter nach rund einem halben Jahr dann endlich als unbegründet zurück. Die Beschleunigungsbeschwerde war damit natürlich hinfällig, siehe oben. Die Mutter hatte trotzdem gewonnen. Neun Monate Zeit zur weiteren Entfremdung.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="kinderschutz-steht-hinter-postversand">Kinderschutz steht hinter Postversand</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am Amtsgericht passierte wochenlang dann erst einmal gar nichts, da die Akten ja erst verschickt werden mussten. Ob dies in Baden-Württemberg noch mit dem Eselskarren oder anders passiert, ist nicht überliefert. Aber sollte tatsächlich mal ein Kind in Not sein, wird es sich gedulden müssen, bis die Post da ist und sich die Gerichte nach Wochen durch die Aktenberge gekämpft haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Frist zur Erstellung des Gutachtens war natürlich schon lange abgelaufen. Die Mutter hatte jeden Kontakt zwischen Gutachterin und Kind erfolgreich verhindert. Warum sie das macht? Weil man sie es machen lässt und niemals einschreiten wird (siehe <a href="https://familienunrecht.org/kinderschutz-nur-wenn-die-mutter-es-will/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kinderschutz nur, wenn die Mutter es will</a>). Es wurde also eine neue Frist gesetzt. Auch die verstrich, da die Mutter weiterhin jede Möglichkeit nutzte, zu verzögern. Machte das Gericht etwas? Nee, die Richterin entschwand in den Mutterschutz und Amtsgerichtsdirektor Krebs erntete den Aktenberg. Glückwunsch.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="der-neue-kommt">Der neue kommt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Und sein Einstieg war gleich fulminant. Anträge auf einstweilige Anordnungen aufgrund Kindeswohlgefährdung blieben mal 7 Wochen liegen (eigentlich Entscheidung so innerhalb von ein bis zwei Wochen, weil es ist ja dringend). Eine neue Frist für die Gutachterin wollte der dann auch nicht setzen. Sie würde ja jetzt anfangen zu arbeiten. War nach rund 1 ½ Jahren ja auch nicht so verkehrt, oder? Dummerweise sieht der §411 ZPO keinen Zeitraum vor, in dem keine Frist zu setzen ist. Zwingend, verpflichtend, ohne Ausnahmen. Hat der Gesetzgeber ganz bewusst so gemacht, um die Verfahren zu beschleunigen. Kann man auch alles ergänzend zum Gesetzestext in den Begründungen nachlesen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Argumentation war für mich insofern einfach, als ich seinerzeit den Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet hatte. Das Gesetz und der Wille des Gesetzgebers interessierte Richter Krebs aber, wie so oft, nicht. Ist ja auch sein Gericht und sein Gerichtssaal, da hat er das Sagen und nicht die aus dem Bundestag, die so komische Gesetze machen. Die Beschleunigungsrüge wies er selbstverständlich zurück, in seinen Gesetzen kam so etwas nicht vor.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="dann-blenden-wir-unangenehme-punkte-einfach-aus">Dann blenden wir unangenehme Punkte einfach aus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Also weiter ans Oberlandesgericht. Und da gab es jetzt zwei Besonderheiten. Zum einen ist die Frage, ob ein Verfahren beschleunigt geführt wird oder nicht, immer der Auslegung der Richter unterworfen. Ob jetzt zwei, drei oder auch fünf Jahre. Wenn sie sagen, für sie ist es in Ordnung, dann ist das so. Objektivierbare Maßstäbe gibt es nicht. Und wenn ein anderes Oberlandesgericht ein Jahr für zu lange hielt, bedeutet dies für das nächste in einem anderen Fall noch lange nichts. Möchte man dem Kollegen am Amtsgericht also nicht in die Parade fahren, erkennt man keine Verzögerung, egal wie lange es dauert. So einfach ist das.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber wie war das jetzt mit der Frage, ob es in Ordnung ist, der Sachverständigen entgegen der gesetzlichen Regelung keine Frist zu setzen? Ups, die hatte man doch gar nicht beantwortet, obwohl diese ein Kernbestandteil der Beschleunigungsbeschwerde war. Ein Versehen? Eher unwahrscheinlich. Die dazu eingelegte Anhörungsrüge wurde nach gerade einmal 2 ½ Monaten zurückgewiesen (das war jetzt Ironie).</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="480" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/hammer-719066_640.jpg?resize=640%2C480&#038;ssl=1" alt="Im Gerichtssaal gilt das Gesetz des Richters, nicht des Staates." class="wp-image-178" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/hammer-719066_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/11/hammer-719066_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="wer-braucht-schon-ein-verfassungsgericht">Wer braucht schon ein Verfassungsgericht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verfassungsbeschwerde wurde natürlich bereits rechtzeitig eingelegt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde auch um eine Entscheidung vor Entscheidung über die Anhörungsrüge gebeten, da die Gericht bereits bewiesen haben, dass sie den Beschleunigungsgrundsatz ignorieren und wohl auf Zeitablauf setzten. Darauf ging das Bundesverfassungsgericht leider nicht ein. Anfang Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht also alle Informationen zur Entscheidung vorzuliegen und sollte ja eigentlich, mit gutem Beispiel vorangehend und seine eigenen Maßstäbe beachtend, zügig entscheiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun ist es bei einer Verfassungsbeschwerde ja so, dass man sämtliche Unterlagen als Anlage beifügen muss, ansonsten wird die Verfassungsbeschwerde bereits aus Formmängeln verworfen. Das Bundesverfassungsgericht soll anhand der eingereichten Unterlagen in die Lage versetzt werden, entscheiden zu können. Es braucht also meist keine Gerichtsakten oder einen Austausch mit den Gerichten.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="kurze-wege-wenn-es-darum-geht-den-recht-suchenden-burger-auflaufen-zu-lassen">Kurze Wege, wenn es darum geht, den recht suchenden Bürger auflaufen zu lassen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am 05.11.2021 entschied das Amtsgericht Emmendingen über den Umgangsausschluss. Am 16.11.2021 teilte mir das Bundesverfassungsgericht dann mit, dass jetzt, gut sechs Monate nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde, ja kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Die Frage ist nur, woher wusste dies das Bundesverfassungsgericht? Ich selbst hatte die Entscheidung ja gerade erst erhalten? Die Wege zwischen den Gerichten in Baden-Württemberg scheinen manchmal auch erstaunlich kurz sein zu können, selbst dann, wenn es gar keinen Austausch braucht. Man könnte dies Teamgeist unter Richtern nennen. Wenn dieser aber dazu führt, Gesetze zu umgehen und Menschenrechtsverletzungen zu decken, dann hört der Spaß doch auf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Bundesverfassungsgericht erhielt daher die Mitteilung, dass trotzdem entschieden werden soll. Es sei ja nicht auszuschließen ist, dass Amtsgerichtsdirektor Krebs am Amtsgericht Emmendingen im nächsten Verfahren wieder so handeln würde. Es müsste also Rechtssicherheit geschaffen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="ist-es-dummheit-dreistigkeit-unfahigkeit-oder-uberheblichkeit">Ist es Dummheit, Dreistigkeit, Unfähigkeit oder Überheblichkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Einige werden jetzt mit den Augen rollen und denken „<em>das ist doch nur wilde Spekulation, Richter halten sich doch an Recht und Gesetz</em>“. Nun, wir hatten parallel ein Sorgerechtsverfahren zu laufen. Auch dort stand im Raum, dass ein Gutachten eingeholt werden sollte. Und siehe da, Ende 2021 wurde der Beschluss zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens (inzwischen das fünfte in unserem Fall) gestellt. Was fehlte? Genau, die Frist für den Sachverständigen, welche zwingend zu setzen ist. Ist das Dummheit, Dreistigkeit, Unfähigkeit oder Überheblichkeit? Oder einfach das Wissen, im Zweifelsfall über dem Gesetz stehen zu können?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wäre es nicht so traurig, hätte ich laut los lachen können. Stattdessen kurz das Bundesverfassungsgericht informiert, dass sich die Befürchtung in eine Gewissheit gewandelt hat. Mal schauen, was die nun daraus machen. Im Sinne des Corps-Geistes wäre es jetzt vermutlich an der Zeit, auf die Allzweckwaffe mit den oben erwähnten zwei Seiten auszuweichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="kreative-emmendinger-losungen">Kreative Emmendinger Lösungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am Amtsgericht Emmendingen gibt es aber noch mehr „Besonderheiten“. Man löst das Problem, dass der Verfahrensbeistand in 2 ½ Jahren nie mit dem Kind gesprochen hat, obwohl §158 FamFG dies zwingend vorsieht, im Beschluss sehr kreativ. Der von der Mutter beauftragte Anwalt bringt den Kindeswillen ins Verfahren ein. Der Verfahrensbeistand leitet daraus das Kindeswohl ab. Diese Lösung bekommt anerkennend eine zwei plus für kreative Auslegung, ist aber nach dem Gesetz ausdrücklich und aus gutem Grund nicht zulässig. Und auch die Frage, warum die Mutter aufgrund des bestehenden Interessengrundsatzes überhaupt einen Anwalt beauftragen darf, wurde rechtlich nie begründet. Eigentlich hätte es hier nach herrschender Auffassung eines Ergänzungspflegers bedurft, da sie so jetzt ihre Position zweimal im Verfahren vertreten kann. Mehr zu dem Thema im Artikel „<a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Der wertlose Verfahrensbeistand</a>“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und auch beim Thema Gutachten klammerte Amtsgerichtsdirektor Krebs mal schnell jegliche Initiativen des Gesetzgebers zur Qualitätsverbesserung von Gutachten im Familienrecht aus. Fachliche Standards, die Notwendigkeit, zwei unterschiedliche Sachverständigenaussagen aufzuklären? Interessierten ihn nicht, er wollte „sein“ Verfahren mit „seinem“ Recht abschließen, welche er notfalls sogar mit dreisten Lügen garnierte. Und die Qualifikation „seiner“ Sachverständigen musste er natürlich auch nicht überprüfen, schließlich hatte er sie ja ausgesucht (siehe auch &#8222;<a href="https://familienunrecht.org/familienpsychologische-gutachten-zweifelhafter-sachverstand/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Zweifelhafter Sachverstand</a>&#8222;). Andere Oberlandesgerichte haben solch ein Vorgehen reihenweise einkassiert. Das Vertrauen von Amtsgerichtsdirektor Krebs in „seinen“ Senat in Freiburg beim OLG Karlsruhe scheint hoch zu sein, dass sie ihm alles durchgehen lassen, auch wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, sonst würde er sicher nicht derart rechtswidrig agieren (siehe Corps-Geist), oder?</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="wenn-richter-gesetze-ignorieren">Wenn Richter Gesetze ignorieren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Richter Gesetze ignorieren, dann treffen sie Entscheidungen nicht nur außerhalb unseres Rechtsstaates. Sie beschädigen damit vor allem das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Sie berauben sich damit der Autorität, welche ihr Amt normalerweise mit sich bringt. Sie beschädigen damit den guten Ruf, den sich andere Richterkollegen über Jahre im Glauben an und Verantwortung für den Rechtsstaat erarbeitet haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sicher kann ein Richter am Amtsgericht wie ein kleines Kind seine Grenzen austesten oder sich auch mal irren. Dann ist es aber Aufgabe der Oberlandesgerichte oder der Dienstaufsicht, diese Richter wieder in den Rahmen der Gesetze und der Verfassung zurückzubringen. Corps-Geist oder das häufig zitierte „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ ist in solchen Fällen das völlig falsche Vorgehen, da es Willkür und Missbrauch des Rechtsstaates, für den ich hier ausdrücklich plädieren möchte, Vortrieb leistet.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=394%2C394&#038;ssl=1" alt="Schweigen" class="wp-image-489" width="394" height="394" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=1024%2C1024&amp;ssl=1 1024w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=300%2C300&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?resize=768%2C768&amp;ssl=1 768w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2022/02/caricature-gcd9b24cda_1280.png?w=1280&amp;ssl=1 1280w" sizes="(max-width: 394px) 100vw, 394px" /><figcaption>Wer wird schon was sagen, wenn der Kollege Mist gebaut hat? Sollte Rechtsbeugung toleriert werden?</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Abschließend noch ein Kommentar, welchen ich letztens von einer Journalistin per E-Mail erhielt und der verdeutlicht, was ich hier meinte:</p>



<pre class="wp-block-preformatted"><em>„Ich hätte, da ich in Vorgänge vor dem Familiengericht und beim Jugendamt bis vor kurzem überhaupt keinerlei Einblick hatte, mir bestimmte Verläufe vor Gericht gar nicht vorstellen können, zumal ich als Gerichtsreporterin nur öffentlichen Strafverfahren beiwohne und hier in der Regel unseren Rechtsstaat als funktionierend erlebe. Wie Sie ja wissen, werden Familiensachen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, einerseits verständlich, was aber natürlich auch dazu führt, dass Gerichte tun und lassen können, wie es ihnen beliebt.</em> Allein, dass es offensichtlich keinerlei ernstzunehmende, sofern überhaupt, Supervision oder wie auch immer geartete Kontrolle über die Arbeit eines Jugendamts zu geben scheint, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Erst durch eine alte Freundin, die gerade einen ihrer Mitarbeiter in einem Sorgerechtsstreit vertritt, habe ich im Vertrauen von hanebüchenen, unfassbaren Missständen, Rechtsbruch, Mauschelei und Amtsmissbrauch bei Sorgerechtsverfahren erfahren.“</pre>



<h2 class="wp-block-heading" id="hallo-familienrichter">Hallo, Familienrichter!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Erfahrung haben bereits zu viele betroffene Eltern machen müssen. Daher als kleiner Appell an Familienrichter, die Gesetze ignorieren:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Ihr gewinnt fast immer.</li><li>Mindestens ein Elternteil verliert.</li><li>Ihr schädigt mit solchem Verhalten das Vertrauen in den Rechtsstaat.</li><li>Ihr schädigt mit solchem Verhalten das Ansehen eures eigenen Berufsstandes, vor allem der Kollegen, denen der Rechtsstaat etwas bedeutet.</li><li>Und das wichtigste: <strong><u>ihr schadet Kindern</u></strong>! Denn die Gesetze im Kindschaftsrecht wurden dafür gemacht, Kinder zu schützen.</li></ul>



<h4 class="alignwide has-nv-c-2-background-color has-background wp-block-heading" id="hast-du-ahnliche-erfahrungen-mit-familiengerichten-gemacht-dann-nutze-gerne-die-kommentarfunktion-unter-diesem-beitrag" style="font-size:24px;line-height:1.1">Hast Du ähnliche Erfahrungen mit Familiengerichten gemacht? Dann nutze gerne die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag.</h4>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Zweifelhafter Sachverstand</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2021 17:29:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachter]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern-Kind-Entfremdung]]></category>
		<category><![CDATA[Emmendingen]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
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		<category><![CDATA[Psychologie]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zweifelhafter Sachverstand prägt häufig familienpsychologische Gutachten. Eine Falldarstellung am Beispiel von Dr. Anita Schächter.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Familienpsychologische Gutachten: Zweifelhafter Sachverstand</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein familienpsychologisches Gutachten. Belastend, teuer, oftmals fachlich kaum verwertbar. Zweifelhafter Sachverstand wird seit Jahrzehnten immer wieder bemängelt und wissenschaftlich untersucht. Das Ergebnis ist konstant fatal. 2016 wollte der Gesetzgeber eigentlich was daran verbessern, führte den <a href="https://dejure.org/gesetze/FamFG/163.html">§163 FamFG</a> ein, um erstmals Mindestqualifikationen einzuführen. Zusätzlich gab es dann die „<a href="https://www.bdp-verband.de/binaries/content/assets/verband/publikationen/infomaterialien/gutachtenstandards-20190830-webversion.pdf">Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht</a>“ (nachfolgend: Mindestanforderungen), welche dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde lagen (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/18/090/1809092.pdf">BT Drucks 18/9092</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Soweit, so gut, so sinnlos, wenn nicht einmal diese zugegebenermaßen sehr niedrigen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden. Vollziehen wir dies einmal anhand der Sachverständigen Dr. Anita Schächter aus Heitersheim nach. Frau Dr. Schächter hat im Verfahren vor dem Amtsgericht Emmendingen nach fast zwei Jahren ein Gutachten abgeliefert. Als Betroffener ist es natürlich schwer, ein neutrales und fachliches Urteil abzulegen. Da ich mich seit vielen Jahren mit familienrechtlichen Gutachten beschäftige, zahlreiche Fortbildungen besucht, über 80 Gutachten bearbeitet und an Gesetzgebungsverfahren zu dem Thema mitgewirkt habe, denke ich, zumindest einige Punkte durchaus objektivieren zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um mir von der Qualität von Frau Dr. Schächter einen umfassenderen Eindruck zu verschaffen, startete ich einen Rundruf in meinem Netzwerk. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich einen Fundus von acht Gutachten von Frau Dr. Schächter vorzuliegen. Selten gibt es die Möglichkeit, die Qualität einer Sachverständigen auf derart breiter Datenbasis beurteilen zu können. Da solche Gutachten etwas sehr Privates ist, will ich hier keine persönlichen Familiengeschichten präsentieren und werde auch nur soweit anonymisiert auf Fälle eingehen, als diese für Außenstehende keinen Rückschluss auf die beteiligten Personen zulassen.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="480" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/writing-1209121_640.jpg?resize=640%2C480&#038;ssl=1" alt="Familienpsychologische Gutachten sind häufig von zweifelhaftem Sachverstand geprägt" class="wp-image-413" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/writing-1209121_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/writing-1209121_640.jpg?resize=300%2C225&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Familienpsychologische Gutachten sind häufig von zweifelhaftem Sachverstand geprägt</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Wie die Qualifikation von Sachverständigen zu prüfen ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit der Gesetzesänderung 2016 müssen die Gerichte die Qualifizierung von Sachverständigen auf den Einzelfall bezogen prüfen und sich entsprechende Zertifikate etc. vorlegen lassen. Ein für die eine Konstellation qualifizierter Sachverständiger kann für eine andere Konstellation völlig ungeeignet sein, weil die notwendigen Zusatzqualifikationen fehlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mindestqualifikationen weisen daher auch ausdrücklich darauf hin:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Aufgrund der Vielfältigkeit und Anforderungen, nicht zuletzt auch aufgrund der möglichen weitreichenden Bedeutung der Empfehlungen der Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren, ist eine besondere Sachkunde notwendig, die weit über übliche Studieninhalte der Psychologie und Medizin hinausreicht. Deshalb sind zusätzliche, nachgewiesene, forensische Kenntnisse und Erfahrungen der Sachverständigen notwendig.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prüfung muss also durch die Familiengerichte gewissenhaft durchgeführt werden (siehe auch OLG Schleswig, 13 UF 4/20 vom 07.05.2020, OLG Saarbrücken 6 UF 112/18, Clausius, AnwZert FamR 17/2019).</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Emmedingen führt Amtsgerichtsdirektor Krebs die Prüfung wie folgt durch:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Das Gericht hat keine Zweifel an der Sachkunde und Erfahrung der Sachverständigen in ihrem Fachgebiet. Sie ist dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun könnte man argumentieren, dass 2016 ja noch nicht so lange her ist, um 2021 bereits im Gerichtssaal in Emmendingen angekommen zu sein. Man kann aber davon ausgehen, dass der Gesetzgeber beabsichtigt hat, dass seine Gesetze ab Gesetzeskraft, hier dem 15.10.2016, in der Praxis umgesetzt werden. Richter Krebs jedenfalls ignoriert das Gesetz und macht fleißig weiter wie früher. Folglich ist auch die Qualität der Gutachten wie früher – nämlich mies.</p>



<p class="has-text-align-right wp-block-paragraph"><em>Exkurs: vor ein Paar Jahren hatte ich ein Gespräch mit einer Bundestagsabgeordneten, selbst früher Familienrechtsanwältin. Wir kamen auf die Zustände im Familienrecht zu sprechen und die Probleme, die es in der praktischen Umsetzung der Gesetze gibt. Sie äußerte sich dazu erstaunlich klar: „Herr Witt, wir wissen, dass die Richter da draußen oftmals nicht das machen, was wir hier in Berlin beschließen. Aber wir können da auch nichts machen. Dem steht die richterliche Unabhängigkeit im Weg“. Nur wenn die richterliche Unabhängigkeit so weit geht, dass Richter, welche das Recht schützen sollen, selbst über diesem stehen, ist dann nicht irgendetwas schiefgelaufen?</em></p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full is-resized"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?resize=382%2C382&#038;ssl=1" alt="Qualifikationsprüfung Sachverständiger" class="wp-image-416" width="382" height="382" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?resize=300%2C300&amp;ssl=1 300w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/magnifying-glass-1020142_640.jpg?resize=150%2C150&amp;ssl=1 150w" sizes="(max-width: 382px) 100vw, 382px" /><figcaption>Die Qualifikation von Sachverständigen müssen Gerichte prüfen.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Vielleicht verzichtet Richter Krebs aber auch bewusst auf die Qualifikationsprüfung „seiner“ Sachverständigen, die ihm genau die Ergebnisse liefert, die er sich wünscht. Es wäre nicht das erste mal, dass zwischen Sachverständigen und Richtern ein enges Verhältnis besteht und Richter den Sachverständigen eine Tendenz vorgeben (beck online, Der Sachverständige 4/2014;41:71/83). Nur ist es dann noch ein Sachverständigengutachten?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist ein Sachverständigengutachten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mindeststandards führen dazu unter anderem aus: „<em>Bei der Datenerhebung und Gutachtenerstattung müssen sich die Sachverständigen methodischer Mittel bedienen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand ihres Fachgebietes gerecht werden.</em>“ Ergänzt wird dies um Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer Darlegung aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist also eine wissenschaftliche Leistung und was dazu gehört, wird als MINDESTANFORDERUNG geregelt. Darunter geht nichts, sonst wäre es nicht verwertbar. Dazu gibt es Fehler auf der ersten und auf der zweiten Ebene. Fehler auf der zweiten Ebene, wie z.B. Mängel in der schriftlichen Darstellung, können nachgebessert werden. Fehler auf der ersten Ebene nicht. Gibt es also Fehler auf der ersten Ebene, ist ein solches Gutachten für das Gericht unverwertbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Sachverständiger trifft auch keine Entscheidungen, sondern beleuchtet den Sachverhalt unter verschiedenen Blickwinkeln, hat Alternativen aufzuzeigen und diese in Bezug auf ihre Vor- und Nachteile sowie ihre Wirkungen darzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Soweit zumindest die Theorie.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweifelhafter Sachverstand &#8211; die Praxis der Frau Dr. Schächter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Dr. Schächter scheint eine hohe Dienstleistungsmentalität zu haben. Weshalb sollte sich ein Richter noch mit Alternativen herumschlagen? Sie benennt in ihren Gutachten genau EINE mögliche Lösung und gibt abschließend auch immer noch eine „Empfehlung an das Gericht“. Bei letzterer darf bezweifelt werden, ob diese überhaupt zulässig ist. Bei der Darstellung ihrer einzigen Lösungsoption erhebt sich Frau Dr. Schächter quasi selbst zum Richter, denn wie soll dieser mangels Fachwissen andere Alternativen kennen? Eine gutachterliche Unart, die eigentlich längst ausgestorben sein sollte (vergl. Gutachter – „Heimliche Richter“ im Kindschaftsverfahren, FamRB 2013, 302-306, FamRB 2013, 338-343, FamRB 2014, 25-29), spätestens seit Einführung der Mindestanforderungen, die eine Darstellung und verschiedener Optionen mit ihren Auswirkungen fordern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jedoch zeigt auch die Auswahl der Literatur von Frau Dr. Schächter, dass sie hier noch nicht in der Neuzeit angekommen zu sein scheint. So baut sie ihr Wissen durchgehend auf den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten“ von Zuschlag, 2006, auf. Diese Büchlein gibt es nirgends mehr neu zu kaufen und hat schon fast historischen Wert – mit aktuellen Standards oder den gesetzlichen Mindestanforderungen hat dies jedoch nichts mehr zu tun. Aber dies ist nur einer der kleineren „Fehler“ in der Quellenauswahl der Frau Dr. Schächter.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="426" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=640%2C426&#038;ssl=1" alt="Eltern-Kind-Entfremdung wird auch als Parental Alienation bezeichnet" class="wp-image-414" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/alienation-2564726_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Eltern-Kind-Entfremdung wird auch als Parental Alienation bezeichnet</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Eltern-Kind-Entfremdung gibt es nicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zumindest könnte man der Meinung sein, wenn man sich Gutachten von Frau Dr. Schächter anschaut. Dabei sagt sie dies so nicht, freut sich im Gegenteil, dass die Diskussion zu dem Thema in den letzten Jahren vorankommt, wie sie in mehreren Gutachten betont. Und sie verwendet sogar Quellen zu diesem Themenkomplex:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Boch-Galhau </strong>von, W. <em>ParentalAlienation (Syndrome)- Eine ernstzunehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung </em>Neuropsychiatrie (2018) 32:133-148</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bruch</strong><strong>, </strong>B. C. <em>Parental Alienation </em><em>Syndrome und </em><em>Parental Alienation: </em><em>Wie man sich </em><em>in Sorgerechtsfällen irren </em><em>kann&#8220; </em><em>, </em>FamRZ 2002, Heft 19, S. 1304- 1315</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gardner, </strong>R. A. (1998) <em>The Parental Alienation Syndrome. A Guide for Mental Health and Legal Professionals, </em>2nd Edition Creative Therapeutics Inc., Creskill, New Jersey 07626-0522, USA</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sich ernsthafter mit der Thematik auseinandersetzt, dem würde auffallen, dass Frau Dr. Schächter in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema doch sehr dünn aufgestellt ist. Zumindest der Artikel von von Boch-Galhau stammt aus der Neuzeit und geht auf aktuelle Forschungsergebnisse ein. Aus diesem kopiert sie dann auch mehrfach ihre „Prüfkriterien“ einer Eltern-Kind-Entfremdung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kriterien für Eltern-Kind-Entfremdung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Schächter bezieht sich immer nur auf die 3 Kriterien aus dem Boch Galhau-Artikel, ohne die anderen 8 Faktoren, welche sich detaillierter damit beschäftigen, zu berücksichtigen.</p>



<ol class="wp-block-list" type="1"><li>Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils, die das Ausmaß einer Kampagne erreichen, das heißt andauernd und nicht nur als gelegentliche Episode.</li><li>Die feindselige Ablehnungshaltung ist irrational und die Entfremdung ist nicht eine angemessene Reaktion auf das Verhalten des abgelehnten Elternteils. Sie beruht nicht auf tatsächlich gemachten negativen Erfahrungen mit dem zurückgewiesenen Elternteil.</li><li>Sie ist Teilresultat des Einﬂusses des entfremdenden Elternteils [und/oder anderer wichtiger Bezugspersonen].</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Obwohl eine Vielzahl an Gutachten vorliegen, in denen sich Dr. Schächter mit der Frage von Eltern-Kind-Entfremdung beschäftigte, erkannte sie diese in keinem einzigen Fall. Berichtete Gewalterfahrungen nahm sie ohne objektivierbare Beweise als gegeben an, wenn so etwas gesagt wird, dann kann es aus ihrer Sicht keine Eltern-Kind-Entfremdung sein und eine Ablehnung ja auf tatsächliche, negative Erfahrungen begründet. Eine Beeinflussung von Aussagen, charakteristisch für Fälle von Eltern-Kind-Entfremdung, scheint für Frau Dr. Schächter nicht in Betracht zu kommen. Selbst wenn andere Gutachter aufgrund derselben Informationen und derselben Kriterien eine Eltern-Kind-Entfremdung erkennen, ist diese für Frau Dr. Schächter nicht existent. Überflüssig zu erwähnen, dass die Gerichte ihr in jedem Fall gefolgt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun ging es auch in meinem Fall um die Frage von Eltern-Kind-Entfremdung. Sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrensbeiständin hatten frühzeitig darauf hingewiesen. Zu erwarten wäre gewesen, dass Frau Fr. Schächter dieselben Prüfkriterien wie in den anderen Verfahren zugrunde legt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erstaunlicherweise ist die Frage der Eltern-Kind-Entfremdung mit keinem Wort erwähnt worden. Auch die Quellen waren plötzlich verschwunden. Nur wie kann das sein? Die Vermutung liegt nahe, dass Frau Dr. Schächter diesen Komplex bewusst ausgelassen hat. Gegenüber einem Vater, der sich auch öffentlich sehr stark mit der Thematik auseinandersetzt darf man doch dazu nichts sagen, oder? Auch die Gerichte in Brandenburg sind so bereits vorgegangen. Es scheint, als ob mir gegenüber davon nicht gesprochen werden darf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine andere Erklärung wäre, dass bei Prüfung der Kriterien keine Möglichkeit bestanden hätte, nicht von Eltern-Kind-Entfremdung zu sprechen. Also lässt man es mal schnell ganz weg, da man ja ein Ergebnis haben möchte und eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema dabei nur schadet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dumm an der Sache ist nur, dass ein von mir beauftragter, bekannter Psychologe sich anhand der im von Frau Dr. Schächter selbst im Gutachten dargelegten Umstände dransetzte und die Kriterien zur Eltern-Kind-Entfremdung abarbeitete (alle 8).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Er kam mit dringend mahnenden Worten zu dem Schluss, dass nicht nur eine Eltern-Kind-Entfremdung vorliege, sondern auch eine umgehende Intervention zum Schutz meiner Tochter erforderlich wäre. Frau Dr. Schächter räumte dann später ein, dass ja eine Entfremdung vorliege, sie aber keinen Missbrauch erkennen könne. Handlungsoptionen, die ihre sonst verwendeten Quellen (von Boch-Galhau, siehe oben) als sehr erfolgversprechend und wissenschaftlich gut evaluiert sahen, wollte sie selbst auf Nachfrage nicht benennen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der selbstgefährdende Kindeswille</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kindeswille ist immer wieder schwer zu beurteilen, da braucht es Fachleute. Deshalb beauftragen Gerichte auch Gutachter wie Frau Dr. Schächter. In vielen Fällen stellen Gericht die Frage, wie denn der Kindeswille einzuordnen sei und manchmal auch, ob dieser selbstgefährdend sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um das beurteilen zu können, braucht es entsprechendes Fachwissen und fachlich fundierte Quellen. In den Quellenverzeichnissen von Frau Dr. Schächter findet sich dazu überhaupt nichts. Um sicherzugehen, investierte ich sogar noch 89 EUR in „den Salzgeber“ um zu prüfen, ob er etwas zu der Thematik geschrieben hatte. Nicht eine Silbe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur auf welcher wissenschaftlichen Basis soll dann eine Einordnung vorgenommen werden? Richtig, auf gar keiner. Dies ging soweit, dass Frau Dr. Schächter in einem Fall, in dem in gerichtlichen Vorgutachten eindringlich auf einen selbstgefährdenden Kindeswillen hingewiesen wurde, dies mal schnell ignorieren wollte und statt dessen auf eine „sehr gute“ Bindungsdiagnostik von vor vielen Jahren zurückgreifen wollte. Die später festgestellte symbiotische Bindung und den selbstgefährdenden Kindeswillen wollte sie nicht sehen, ignorierte diesen. Anzeichen für eine symbiotische Bindung konnte sie in diesem Fall nicht erkennen, da die Mutter nicht mitgewirkt hatte und niemand sonst etwas von einer symbiotischen Bindung gesagt hätte (außer die Vorgutachten).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fassen wir also zusammen. Wenn Frau Dr. Schächter niemand sagt, dass es was gibt, dann gibt es das nicht. Nur: wozu braucht man dann eine Gutachterin?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Diskussion zur Einordnung des Kindeswillens sah der von mir beauftragte Psychologe im Übrigen völlig anders als Frau Dr. Schächter. Er bezog sich auf entsprechende Fachveröffentlichungen. Frau Dr. Schächter blieb bei ihrem Mantra „aus meiner fachlichen Sicht …“. Dies auch noch, nachdem nachgewiesen wurde, dass ihre Sicht keinerlei fachliche Basis hatte. Das Gericht folgte ihr bedingungslos.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nicht die Mutter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kommt eine mehr als offensichtliche Tendenz bei Fr. Dr. Schächter, Mütter letztlich positiv zu beurteilen. Nicht nur, dass sie mal schnell symbiotische Beziehungen ausblendet. Während sie im Teil der Datenerhebung häufig noch recht umfangreich auch die Defizite benennt, finden sich diese dann im Teil der psychologischen Bewertung oder der Beantwortung der gerichtlichen Fragen nicht mehr wieder. Selbst langjährige, falsche, bis hin zu strafrechtliche Vorwürfe, wischt sie dann gerne mal vom Tisch und interpretiert, dass sich dieses verhalten ja deutlich gebessert hätte, selbst wenn sich in ihrem Gutachten davon rein gar nichts wiederfinden lässt. Auch die Nachbetrachtung dieser Einschätzung, zusammen mit den betroffenen Eltern, zeigt, dass sich tatsächlich nichts besserte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls mehrfach zu beobachten war, dass Frau Dr. Schächter Fragen des Gerichts nicht beantwortete. Ging es z.B. um die Frage der Bindungstoleranz, tauchten Erhebungen dazu in den psychologischen Fragen überhaupt nicht auf, um dann, entgegen der Erhebungen, der Mutter in der Beantwortung der gerichtlichen Fragen eine gute Bindungstoleranz zu bescheinigen. Wird nach einer Einschätzung beider Eltern gefragt, beschäftigt sie sich nur sehr umfangreich mit dem Vater und versucht, negative Dinge hinein zu interpretieren. Der Mutter werden ausschließlich positive Attribute zugeschrieben, welche sich in ihrem beschriebenen Verhalten jedoch in keiner Weise wiederfinden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Selten habe ich derart deutlich eine Tendenz pro Mutter erlebt, wie bei Frau Dr. Schächter. Der Vergleich über mehrere Gutachten hilft in diesem Fall dabei, den möglicherweise subjektiv geprägten Eindruck zu objektivieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die letzten 5 Seiten entscheiden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn man sich nur fragt, wie solche Gutachten von Richtern, Anwälten und anderen häufig gelesen werden, dann versteht man dieses Vorgehen. Statt 80 Seiten von Anfang bis Ende durchzulesen (welch Zeitverschwendung), schaut man einfach ans Ende in die Beantwortung der gerichtlichen Fragen, denn das ist ja die Zusammenfassung des vorherigen. Nicht nur bei Frau Dr. Schächter habe ich in Gutachten mehr als nur einmal erhebliche Logikbrüche zu dem festgestellt, was am Anfang und am Ende stand. Nur selten hat sich ein Familienrichter dafür interessiert. Fairerweise muss man ja auch sagen: wie soll ein Familienrichter ein solches Gutachten fachlich vernünftig prüfen, wenn er hierfür in keiner Weise ausgebildet ist?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Spezialistin für Münchhausen by proxy?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Münchhausen by proxy ist eine echt komplizierte und schwer zu erkennende Störung. Kinder werden, fast immer durch die Mutter, immer wieder zu Behandlungen vorgestellt, obwohl sie eigentlich gar nicht krank sind, sondern mit der Zeit krankgemacht werden. Hierzu eine Einschätzung abzugeben ist Aufgabe eines qualifizierten Kinderarztes, der sich ausgiebig mit der medizinischen Historie auseinandersetzen muss. Also nichts, was Frau Dr. Schächter aufgrund ihrer Qualifikation beantworten könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und trotzdem ließ sie sich in einem Fall dazu hinreißen, eine Einschätzung abzugeben. Sie könne keinerlei Anzeichen für Münchhausen-by-proxy erkennen. Die Mutter hätte sich ja an medizinische Verordnungen gehalten und welchen Vorteil hätte die Mutter denn daraus ziehen sollen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sich schon einmal ansatzweise mit Münchhausen by proxy auseinandergesetzt hat weiß, dass Ärzte instrumentalisiert werden und die Behandlungen fast immer auf ärztliche Verordnung erfolgen – Verordnungen, die häufig aufgrund falscher Angaben erstellt wurden. In diesem Fall war bereits aus den Vorverfahren mehrfach festgestellt worden, dass die Mutter Ärzte beeinflusst und instrumentalisiert hat, Schweigepflichtsentbindungen nur für die Ärzte erteilt, die das sagen, was sie möchte und dafür Sorge trägt, dass Ärzte und Therapeuten sich kein umfassendes Bild vom Gesundheitszustand des Kindes machen konnten. Dies fand sich sogar noch im laufenden Verfahren. Klassische Hinweise, das Thema Münchhausen by proxy einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Dr. Schächter brauchte so etwas nicht, attestierte einem behandelnden Arzt, der seine Aussagen auf nachweisbar falschen Annahmen gründete, sogar noch, dass er kein Arzt sei, der sich instrumentalisieren lasse. Diese Feststellung wollte sie anscheinend aus Telefonaten erlangt haben. Abgesehen von der nachweisbar nicht vorhandenen fachlichen Eignung von Frau Dr. Schächter zu diesem Thema, verfügt sie nicht einmal über ein Grundverständnis dieser in schwerem Kindesmissbrauch bis hin zum Tod mündenden psychischen Störung. Das Sie sich dann noch derart klar und deutlich positioniert ist entweder grob fahrlässig oder aber vorsätzlich die Mutter schützen wollend. Unnötig zu erwähnen, dass auch in diesem krassen Fall die Gerichte Frau Dr. Schächters Einschätzung uneingeschränkt gefolgt sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Uneingeschränkt Neutral und unabhängig</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Gutachten soll natürlich neutral erstellt werden. Frau Dr. Schächter erklärt daher auch in jedem mit vorliegenden Gutachten gleichlautend:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Ich versichere, dass ich· das Gutachten unabhängig und unparteiisch, umfassend und· methodisch mit· wissenschaftlich abgesicherten Untersuchungsverfahren nach bestem Wissen und Gewissen erstellt habe.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn an dieser Aussage beim Studium der Gutachten erhebliche Zweifel aufgekommen sind, stellt sich vor allem eine Frage: weshalb dieser Hinweis auf dem mich betreffenden Gutachten fehlt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Parteiisch, methodisch nicht haltbar, wissenschaftlich in keiner Weise abgesichert. So lassen sich zahlreiche Gutachten von Frau Dr. Schächter beschreiben. Insofern war sie in meinem Fall zumindest so ehrlich, diesen Formel-Absatz nicht aufzuführen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Man kritisiert sich nicht gegenseitig</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Frau Dr. Schächter hat im Übrigen nicht einmal den Versuch gemacht, die von mir aufgebrachten fachlichen Mängel zu bestreiten oder richtig zu stellen. Sie ist sie übergangen. Dies konnte sie auch ruhigen Gewissens, da von Richter Krebs vom Amtsgericht Emmendingen kein Ungemach drohte. Man kennt sich anscheinend nicht nur, man wird sich dort auch niemals gegenseitig infrage stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Verfahrensbeiständin Frau Heißler (siehe Beitrag <a href="https://familienunrecht.org/der-wertlose-verfahrensbeistand/">&#8222;Der wertlose Verfahrensbeistand&#8220;</a>) hatte im Übrigen keinerlei Kritik an dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Schächter. Wie auch, hatte sie Frau Dr. Schächter doch selbst ins Verfahren eingebracht und darf dem Wunsch des Richters nicht widersprechen, will sie weiterhin Aufträge erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dafür stellte Frau Heißler klar, dass der von mir eingebrachte Psychologe sich zu dem Sachverhalt ja gar nicht äußern könne, da er das Kind ja nicht gesehen habe (er bezog seine Informationen aus dem Gutachten der Frau Dr. Schächter). Dies stellte sie klar, kurz nachdem sie selbst anmerkte, dass sie als Verfahrensbeistand das Kind ja auch nach 2 ½ Jahren noch nie gesehen habe und trotzdem einen Umgangsausschluss empfahl. Wenn Dir das jetzt widersinnig vorkommt – Du bist nicht allein. Diese Logik kann vermutlich nur nachvollziehen, wer in wirtschaftlicher Abhängigkeit von diesem System steht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das System funktioniert &#8211; nicht!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach fachlichen und objektiven Kriterien dürfte Frau Dr. Schächter von keinem Gericht mehr bestellt werden. Von den Gutachten, die mir vorliegen, erfüllt keines auch nur ansatzweise die Mindeststandards, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Als Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Entscheidungen taugen diese folglich nicht, auch wenn ich in zwei Fällen das Ergebnis zumindest nachvollziehen kann, obwohl der Weg dorthin nicht haltbar war.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Egal, was Gesetzgeber, Berufsverbände oder sonst wer versucht, an Qualitätsverbesserungen für familienpsychologische Gutachten umzusetzen. Solange Richter vor Ort die Ergebnisse bekommen, die sie wollen, werden sie die Gutachter einsetzen, die wunschgemäß liefern. Fachlichkeit und Standards sind dabei eher hinderlich. Es ist kaum ein Wunder, dass so selten Fachpsychologen für Rechtspsychologie eingesetzt werden, hatten diese doch in den Untersuchungen von <a href="https://www.fernuni-hagen.de/gesundheitspsychologie/forschung/qualitaetsstandarts-gutachten.shtml">Salweski und Stümer (Fernuni Hagen)</a> deutlich bessere Qualität geliefert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So wie in Emmendingen Richter, Verfahrensbeistand und Gutachter Hand in Hand arbeiten, so ist es leider an vielen Gerichten in Deutschland. Der Gesetzgeber möchte es anders, trifft aber nicht die notwendigen Maßnahmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was kann man ändern?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie könnte man das ändern? Zum Beispiel, indem man Gutachten neutral prüfen lassen könnte. Entsprechen diese nicht den Mindeststandards, wären diese nicht zu bezahlen. Oder, noch besser, der Richter, der die Gutachten nicht vernünftig geprüft hat, muss für die Kosten selbst aufkommen. Schließlich ist der Richter derjenige, der den Gutachter auswählt und prüfen muss. Ihn trifft somit ein Auswahlverschulden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der freien Wirtschaft würde er damit vermutlich nach §831 BGB haften. So nachvollziehbar der Gedanke auch sein mag, ein Richter ist vor Haftungsansprüchen geschützt. In Haftung genommen werden kann allerdings der Sachverständige – dies ist in §839 BGB geregelt. Nicht ganz einfach, aber sinnvoll. Die Frage ist nur, wie eine zerstörte Kindheit oder der Verlust der Beziehung zum eigenen Kind adäquat kompensiert werden soll?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und so geht es vermutlich noch lange so weiter wie in Emmendingen und anderen Orten und der Gesetzgeber wundert sich, wie so etwas sein kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hast Du auch Erfahrungen mit der Sachverständigen Dr. Anita Schächter gemacht? Dann schreib uns vertraulich an <a href="mailto:info@familienunrecht.org">info@familienunrecht.org</a></p>
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		<title>Deutschland den Rücken gekehrt</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Dec 2021 12:22:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mittlerweile hat er Deutschland den Rücken gekehrt. Über Jahre begleitete ich einen Fall, der permanent zwischen Augenmaß und Irrsinn pendelte. Der Vater stammte aus Berlin, die Mutter aus einem Land außerhalb Europas. Recht bald nach der Geburt 2013 verschwand die Mutter und tauchte mit dem Kind in Brandenburg in einer Unterkunft für Asylbewerber unter. Kontakt&#8230;&#160;<a href="https://familienunrecht.org/deutschland-den-ruecken-gekehrt/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Deutschland den Rücken gekehrt</span></a></p>
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<p class="wp-block-paragraph">Mittlerweile hat er Deutschland den Rücken gekehrt. Über Jahre begleitete ich einen Fall, der permanent zwischen Augenmaß und Irrsinn pendelte. Der Vater stammte aus Berlin, die Mutter aus einem Land außerhalb Europas. Recht bald nach der Geburt 2013 verschwand die Mutter und tauchte mit dem Kind in Brandenburg in einer Unterkunft für Asylbewerber unter. Kontakt zum Kind war für den Vater schwierig, klappte aber ab und zu. Der Verfahrensbeistand stellte fest, dass es eine gute Bindung zum noch sehr jungen Kind, nennen wir ihn hier mal Carlos, gab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater beantragte das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter drohte drauf hin mit Wegzug. Das Amtsgericht Schöneberg übertrug das gemeinsame Sorgerecht auf beide Eltern. Klingt eigentlich ganz positiv. Allerdings war die Mutter mittlerweile Hals über Kopf nach Rheinland-Pfalz umgezogen, hatte ihre Drohung also wahrgemacht. Der Vater hatte mehrfach auf diese Gefahr hingewiesen und das Gericht zur Entscheidung aufgefordert, damit die Mutter keine Tatsachen schaffen würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, das Gericht saß die Entscheidung buchstäblich aus. Eine einstweilige Anordnung der Grenzsperre konnte nach Auskunft des Gerichtes in der Woche nicht durch den Richter erlassen werden, da er erkrankt sei. Dummerweise erhielt die Anwältin des Vaters von dem angeblich kranken Richter in dieser Woche Entscheidungen als Tagesrichter. Offensichtlich eine Lüge. Scheinbar hoffte man, dass die Mutter doch bitte endlich umziehen würde und sich das Problem damit erledige.</p>



<div class="wp-block-image is-style-default"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="436" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?resize=640%2C436&#038;ssl=1" alt="Umzug kann Probleme lösen." class="wp-image-391" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/suitcase-1650174_640.jpg?resize=300%2C204&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Ein Umzug kann vielen Probleme lösen &#8211; nicht für die Kinder, aber für die Gerichte, die sich damit ihrer Verantwortung entziehen können.</figcaption></figure></div>



<h2 class="wp-block-heading">Bitte, bitte zieh doch um!</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als die Mutter dann 650 km weit weggezogen war, bestätigte der Richter am Amtsgericht Schöneberg dann das gemeinsame Sorgerecht und lies seinen Beschluss mit der freundlichen Bemerkung enden, dass der Streit um den Lebensmittelpunkt von Carlos durch den Umzug der Mutter ja nun weitestgehend gelöst wäre. Gelöst war das Problem vor allem für ihn. Er erlies einen Schmalspur-Beschluss und konnte seine Akte schließen. Neue Verfahren würden ja dann die Kollegen in Rheinland-Pfalz bearbeiten müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mutter ging gegen die Entscheidung des gemeinsamen Sorgerechts in die Beschwerde. Der Vater würde die gemeinsame Sorge als „Kampfinstrument“ missbrauchen. Spieglein, Spieglein an der Wand, hatte dies nicht die Mutter mit der Macht der Alleinsorge betrieben?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater beantragte im Laufe der durch die Mutter eingelegten Beschwerde, dass sein Sohn bei ihm leben solle und Teile des Sorgerechts hilfsweise auf ihn übertragen werden sollten. Das Kammergericht übertrug der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Richterin Scheer, Richter Kuhnke und Richterin Gernoth-Schultz begründeten dies wie folgt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Selbst wenn das Kind vor über einem Jahr von der Mutter durch die Trennung aus seinem gewöhnlichen Lebensumfeld gerissen worden ist, kann das nicht dadurch kompensiert werden, dass das Kind nunmehr erneut seinem Umfeld entrissen wird. Es ist für die Stabilität des Kindes, das nunmehr 2,4 Jahre als ist und mehr Bewusstsein für seine Umgebung entwickelt hat, als ein einjähriges Kind, wichtig, dass es Wurzeln ausbilden kann. Bei der Mutter in [Ort] ist diese Kontinuität gewährleistet.“</em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Kind muss Wurzeln ausbilden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Würden Sie einem Pflug die Aufgabe übertragen, an Pflanzen Wurzeln ausbilden zu lassen? Es wäre wenig erfolgversprechend, genauso wie diese Entscheidung. Die Mutter hatte bis dahin bereits mehrfach bewiesen, dass sie ihre Interessen über die von Carlos stellt, ihn entwurzelt. Und auch ihr sonstiger Lebenslauf war alles andere als „wurzelbildend“ und ohne jegliche familiäre Einbindung oder finanzielle Absicherung. </p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="425" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?resize=640%2C425&#038;ssl=1" alt="Ackerpflug" class="wp-image-392" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/asia-6306035_640.jpg?resize=300%2C199&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Ein Pflug reißt grob die Erde auf und zerstört die darin enthaltenen Wurzeln. Es bedarf dann der pfleglichen Neuansaat. Nur das ein Kind nicht neu wächst, wenn es immer wieder entwurzelt wird.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater hatte ein kontinuierliches, stabiles Lebensumfeld mit familiärer Einbindung und gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Und ein erwiesenermaßen trotz der schwierigen Umstände gutes Verhältnis zu seinem Sohn. Aber vermutlich das falsche Geschlecht, denn zu viele Gerichte trauen Stabilität und gute Sorge für Kinder vor allem Müttern zu. Es wird nicht nach dem Kindeswohl, sondern nach dem Geschlecht entschieden. Und es wird wie hier mit Kontinuität argumentiert, einer Kontinuität, welche die Gerichte mit ihrer verschlafenen Verfahrensführung selbst herbeiführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos war und blieb also weg, genau wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Berliner Gerichte hatten ähnlich effizient gearbeitet, wie man dies von einer Berliner Verwaltung erwartet (Berliner Verwaltungen funktionieren eigentlich nie, soviel zur Erklärung dieser Ironie). Aber halt, Carlos´ Wurzeln waren zwischenzeitlich von der Mutter ja mal in Brandenburg eingepflanzt worden? Und dort lief noch das Umgangsverfahren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Brandenburg ist ganz anders</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Amtsgericht Bernau, welches über den Umgang des Vaters und der Großeltern zu entscheiden hatte, räumte dem Vater ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Donnerstag bis Dienstag ein. Für die Mutter natürlich inakzeptabel, sie ging in die Beschwerde. Das Brandenburgische Oberlandesgericht, in Person von Richter Gutjahr, bestätigte die Umgangsregelung und weitete diese noch etwas aus – wohlgemerkt aber weiterhin knapp unterhalb eines Wechselmodells, denn auf Augenhöhe sind Vater und Mutter natürlich nicht und die BGH-Entscheidung zum Wechselmodell kam ja erst 2017. 2015 wurde dies noch so begründet: „Nach herrschender Rechtsprechung darf ein Wechselmodell grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden“. Und ja, die herrschende Rechtsprechung lag damit grundlegend falsch, was Vater und Sohn zu diesem Zeitpunkt aber nicht half.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz zu den Berliner Kollegen, die sich mit jeweils drei Seiten Beschluss begnügten, kümmerte sich Richter Gutjahr tatsächlich um den Fall. Er griff auch mal zum Hörer, um Dinge zu klären, räumte Streitpunkte durch Anordnungen soweit es ihm möglich war aus dem Weg und fand eine Lösung, wie der Kontakt zwischen Carlos und seinem Vater trotz der durch die Mutter geschaffenen Entfernung erhalten bleiben konnte. Auch über positives (abgesehen von der Rechtsauffassung zum Wechselmodell) soll gesprochen werden und der Beschluss ist unter dem <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Brandenburg&amp;Datum=03.07.2015&amp;Aktenzeichen=10%20UF%20173/14">Aktenzeichen 10 UF 173/14</a> dann auch veröffentlicht worden. Das Familienrecht kann positiv wirken, wenn es von den richtigen Menschen mit der richtigen Einstellung angewandt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In den nächsten Jahren fuhr der Vater, häufig begleitet durch die Großmutter, die 650 km nach Rheinland-Pfalz, holte seinen Sohn ab, fuhr die 650 km zurück und verbrachte dann die Zeit in Berlin. Die beiden hatten ein tolles Verhältnis, es lief, auch Dritte konnten beobachten, dass es zwischen den beiden klappte. Nach sechs Tagen ging es wieder 650 km zur Mutter und dann alleine 650 km wieder zurück.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was nicht klappte war die Einstellung der Mutter. Mehrfach stand der Vater nach 650 km vor verschlossener Tür, die Mutter war auch mal spontan umgezogen, ohne den Vater zu informieren (sie wissen schon, ein Kind muss Wurzeln bilden …).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wohin mit dem Kind?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater war also mal wieder mit Carlos wieder auf dem Weg zurück zur Mutter. Er klingelte an der Tür, der dort öffnende Mitbewohner bestätigte den Auszug, wohin wisse er aber nicht. Telefonisch war die Mutter nicht erreichbar. Was nun? Der Vater sprach mit dem Kindernotdienst und gemeinsam beschloss man, dass der Vater wohl notgedrungen mit seinem Sohn die 650 km wieder nach Berlin fahren müsse. Auf der Rückfahrt wurde er dann von der Polizei angerufen, er habe das Kind sofort zur Mutter zurückzubringen. Wohin, das erfuhr der Vater erst in diesem Telefonat. Dass die Mutter auch ohne Zustimmung und Information des Vaters die Kita gewechselt hat, erfuhr er erst deutlich später. Dass die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen hatte, war ihm bewusst, genauso, dass es wohl wieder keine Konsequenzen haben würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am Wohnort der Mutter wurden dann in der Folgezeit durch das Amtsgericht Worms mehrfach Ordnungsgelder gegen die Mutter verhängt, da sie sich weder an die Umgangsregelung noch an die Anordnung zur Herausgabe der Reisepässe hielt, was dem Vater mehrfach den Urlaub verhinderte. Die Mutter änderte ihr Verhalten trotz aller Ordnungsmaßnahmen nicht, dieses war seit dem ersten Gerichtsverfahren konstant. Sie macht, was sie will.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ende 2017 gab es erneut ein Sorgerechtsverfahren und siehe da, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf den Vater übertragen. Gutachterin, Jugendamt, Verfahrensbeistand – alle erklärten übereinstimmend, dass Carlos zukünftig seine Wurzeln beim Vater ausbilden sollte, da dies bei der Mutter nicht möglich ist und sie in ihrer Erziehungsfähigkeit deutlich eingeschränkt sei. Man verhängte gegen die Mutter eine Grenzsperre, da die Gefahr bestand, dass sie Carlos außer Landes bringen könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos kam also Ende 2018 zu seinem Vater nach Berlin in ein Umfeld, welches er seit seiner Geburt kannte und als stabil und lebenswert kennengelernt hatte. Er hatte seine Großeltern, zu denen ebenfalls ein inniges Verhältnis bestand. Nach über fünf Jahren wilder Odyssee also doch noch ein Happy End?</p>



<h2 class="wp-block-heading">In Koblenz ticken die Uhren anders</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie zu erwarten ging die Mutter gegen die Entscheidung in die Beschwerde. Nicht zu erwarten war, dass das Oberlandesgericht Koblenz bei dieser doch recht klaren Lage auf Wunsch der Mutter ohne vorherige mündliche Anhörung einfach den Beschluss des Amtsgerichts Worms aufhob und anordnete, dass Carlos sofort zur Mutter zurückmüsse. Auch die Grenzsperre wurde damit aufgehoben … Mutter, bitte verschwinde doch???</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun, die Mutter blieb, Carlos kam zu ihr zurück. Das OLG Koblenz wies ausdrücklich darauf hin, dass bisher kein Wechselmodell gelebt wurde, sondern der Vater ja etwas weniger Zeit gehabt hätte – Kontinuität zugunsten der Mutter nennt sich das dann. Auch die Erziehungseinschränkungen sah das OLG im Gegensatz zur Gutachterin nicht, die Eltern seien halt „hochstrittig“ (welcher Elternteil, wird nicht gesagt). Die Mutter habe ja mittlerweile sogar an sich gearbeitet und die deutsche Sprache erlernt, sogar ganz frisch einen Job. Mit diesem wäre es ihr ja nicht möglich, ihr Umgangsrecht wahrzunehmen (wie der Vater dies die ganzen Jahre bewerkstelligen sollte, interessierte niemanden). Der Beschluss liest sich wie das Plädoyer eines Verteidigers der Mutter – nicht wie die Entscheidung eines Gerichts, welche sich auf das Kindeswohl stützt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu guter Letzt wird dem Vater dann noch sehr deutlich klargemacht, dass er beim OLG Koblenz aber auch mit gar nichts mehr wird rechnen können und die Mutter quasi einen Freifahrtschein erhält. Denn das OLG verdoppelte mal schnell den Verfahrenswert und brummte dem Vater die Kosten für das Verfahren alleine auf – inklusive der Kosten des Verfahrens am Amtsgericht Worms, bei dem er mit seinem Antrag erfolgreich war. So unglaublich, wie dort das Verfahren geführt wurde, ging es auch zu Ende.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Konsequenzen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Carlos ging es weiter, wie bisher. Sein Vater versuchte die Umgänge wahr zu nehmen, seine Mutter versuchte, dies nach Kräften zu verhindern. Während der Corona-Pandemie schloss man auf Wunsch der Mutter auch mal schnell den Umgang für zwei Monate aus – ohne vorherige Anhörung des Vaters. Jede Versicherung der Mutter wurde hingegen unkritisch übernommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geforderte mündliche Anhörung habe ich mit dem Vater gemeinsam vorbereitet, die Widersprüche in der Argumentation herausgearbeitet. Ergebnis war, dass er direkt nach der Verhandlung mit Carlos auch wieder Zeit in Berlin verbringen konnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Geändert hatte sich in seinem Verhalten nur das Amtsgericht Worms. Nach der Klatsche des OLG war man dort an Ordnungsgeldern oder ähnlichem nicht mehr interessiert und ließ den Vater regelmäßig abblitzen. „Wenn die Mutter nicht will, dann kann man halt nichts machen“ schien das Motto zu sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater hat mittlerweile aufgegeben und Deutschland verlassen. Er hat diesem Staat den Rücken gekehrt und fängt ein neues Leben an. Ab und an kommt er noch nach Deutschland und versucht, seine Ferien mit Carlos zu verbringen. Es klappt immer seltener.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Amtsgericht und Kammergericht Berlin hat versagt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Bernau und das OLG Brandenburg hat schlimmeres verhindert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Worms hat anfangs die richtigen Schlüsse gezogen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das OLG Koblenz hat dafür gesorgt, dass das völlig uneinsichtige Verhalten der Mutter, welche auch Gerichtsbeschlüsse immer wieder ignoriert hat, ungestraft fortgesetzt werden kann. Dies wird für Carlos ein bedeutsamer Bestandteil seiner Sozialisation werden, was jetzt wenig erfreuliche Aussichten sind. Glückwunsch nach Koblenz, die den Grundsatz des Familienrechts, Rechtstreue und Kindeswohl, ad absurdum geführt haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Worms hat resigniert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mutter setzt ihr Verhalten unverändert und mittlerweile auch unbeeinträchtigt fort. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Carlos den Kontakt zu seinem Vater völlig verweigert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anwältin des Vaters, die ich bei verschiedenen Anlässen immer wieder mal treffe, kriegt immer noch einen dicken Hals über das, was in dem Fall passiert ist. Sie versteht nicht, wie diese Entscheidungen bei der Sachlage getroffen werden konnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Carlos Vater hat über die Jahre gegen den Widerstand der Mutter und teils der Justiz den Kontakt zu seinem Sohn aufrechterhalten. Gutachter, Jugendamt und Verfahrensbeistand konnten unisono bestätigen, dass er einen guten Job gemacht hat.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="426" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?resize=640%2C426&#038;ssl=1" alt="" class="wp-image-394" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/highway-2025863_640.jpg?resize=300%2C200&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Unzählige Stunden müssen Eltern auf Autobahnen verbringen, um ihre Kinder zu sehen. Die Kosten dafür müssen sie allein tragen &#8211; zusätzlich zum Unterhalt.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Er hat rund 400.000 km auf deutschen Autobahnen verbracht, um für seinen Sohn da zu sein. Diese Strecken musste er nur zurücklegen, weil die Mutter möglichst weit wegziehen wollte. Die Kosten, die weit im sechsstelligen Bereich liegen, musste er tragen, natürlich alleine. Eine Anrechnung auf den Unterhalt, eine Beteiligung der Mutter an den von ihr verursachten Kosten? Gab es natürlich nicht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Deutschland den Rücken gekehrt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das sich der Vater jetzt aus Deutschland verabschiedet, wer möchte es ihm verdenken? Wer jetzt denkt „aber das Kind“, hat durchaus recht. Nur hätte dieser Vater, den ich persönlich über viele Jahre begleitet habe, alles für sein Kind getan. Wenn man ihn denn gelassen hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Über viele Jahre musste er immer wieder erfahren, dass die Mutter alles machen kann, was sie will. Er ist lediglich derjenige, der dies demütig hinzunehmen hat. Zwar wird er durchaus als wichtig für seinen Sohn gesehen. Nur Berücksichtigung oder gar Wertschätzung gibt es dafür nicht. Insofern ist der Kontakt zu ihm für die deutschen Behörden eher zweitrangig. Seine wichtigste Aufgabe war und ist es, pünktlich und vollständig den Unterhalt zu entrichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der deutsche Staat hat hier einen engagierten Bürger und potenten Steuerzahler verloren. Einen Vater, der für seinen Sohn alles getan hätte. Das Land, in dem er sich jetzt niederlassen wird, kann sich glücklich schätzen. Dem Vater kann ich für sein Leben nur alles erdenklich Gute wünschen. Und einen Staat, der die eigenen Gesetze auch einhält und Menschenrechte wahrt. Dass dies in Deutschland nicht passiert, das hat er am eigenen Leib und Kind zu spüren bekommen.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-full"><img data-recalc-dims="1" loading="lazy" decoding="async" width="640" height="327" src="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?resize=640%2C327&#038;ssl=1" alt="Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest." class="wp-image-393" srcset="https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?w=640&amp;ssl=1 640w, https://i0.wp.com/familienunrecht.org/wp-content/uploads/2021/12/by-hitch-hiking-2842972_640.jpg?resize=300%2C153&amp;ssl=1 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Leb wohl, wo Du Vater in Deutschland nicht sein konntest.</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Kaum zu Glauben? Wirf mal einen Blick auf die &#8222;<a href="https://familienunrecht.org/wall-of-shame/">Wall of shame</a>&#8220; oder in unsere anderen Beiträge.</p>
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