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Grüne Gewaltphantasien

Partnerschaftsgewalt

Am 7. Dezember 2023 veranstaltete die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag ein Fachgespräch unter dem Titel „Kindeswohl und Gewaltschutz im Familiengericht“. Grüne Gewaltphantasien bedienen einen einseitigen Fokus, Mutter = Opfer, Vater = Täter. Dies bedient auch die Auswahl der Referent:_*Innen. Besser wäre der Titel „Mütter bei Gewalt und Gewaltvorwürfen im Familiengericht schützen“ gewesen. Ganz ohne für Ideolog:_*Innen traumatisierenden Realitätsbezug kam aber auch diese Veranstaltung glücklicher Weise nicht aus. Insofern hat die Veranstaltung spannende Einblicke und vor allem viele blinde Flecke geliefert.

Grüne Gewaltphantasien

Die unqualifizierte Familienrechtsanwältin für Mütter-Opferschutz

Den familienrechtlichen Input lieferte Asha Hedayati als Haupt-Speakerin. Mit Ihrem Buch „Die Stille Gewalt“ hat sie schon ein krass überzeichnetes, einseitiges Opferbild gezeichnet. Woher dies kommt, zeigte sie auch in der Anhörung. Sie scheint schlicht eine schlechte Anwältin zu sein.

So rate sie ihren Mandantinnen regelmäßig, das Thema Gewalt im Kindschaftsrecht nicht anzubringen. Es bestehe dann die Gefahr, dass man ihr Bindungsintoleranz vorwerfe, sie das Sorgerecht verliere und das Kind dann zum Gewalttäter komme. Nur wenig später bestätigte sie selbst, dass so etwas so gut wie nie vorkomme (Anm: nach meiner Kenntnis ist ein solcher Fall bisher überhaupt noch nicht bekannt geworden).

Wenn Deine Anwältin Dir rät, im brennenden Haus zu bleiben

Anders ausgedrückt: Hedayati empfiehlt ihren Mandantinnen, ihr Verhalten zu deren eigenem Nachteil und teilweise Lebensgefahr auf etwas anzupassen, was es praktisch nie gibt. Das ist in etwa so, als wenn ich jemandem raten würde, nie sein Haus zu verlassen, da er auf der Straße vom Blitz getroffen werden könnte, während das Haus in Flammen steht.

Eine Anwältin, die sich für die Interessen ihrer Mandantin einsetzt, würde deren Position bei Gericht engagiert vertreten, notfalls auch in die Beschwerde der nächsten Instanz gehen. Darauf wies auch Eva Becker vom Deutschen Anwaltsverein hin.

Die Opfer-Karte

Hedayati beschränkt sich ausschließlich aufs Opferbild, statt auf rechtliche Vertretung. Ist vielleicht auch besser so. Denn später meinte sie noch, dass die Vermutung, dass der Umgang des Kindes mit beiden Eltern immer dem Kindeswohl dienen würde, bei Gewalt nicht gelten dürfe. Diese Vermutung gibt es im deutschen Recht nicht. §1626 (3) sagt nur, dass in der Regel der Umgang mit beiden Eltern zum Wohl des Kindes gehört. Und von jeder Regel gibt es – begründete – Ausnahmen. Lernt man bereits im juristischen Grundstudium, eignet sich aber nicht für ideologisch notwendige Übertreibungen und Falschdarstellungen.

Um sich nicht mit Fakten aufhalten zu müssen, forderte Hedayati, dass bereits der Gewaltvorwurf für einen Umgangsausschluss reichen müsse. Mache man in Spanien ja auch schon so. Spanien ist da linksideologisch schon weiter. Wir erinnern uns, für einen unangemessenen Kuss kann man dort bis zu fünf Jahre in Haft kommen. Ein mahnendes Negativ-Beispiel für Rechtsstaaten.

Wozu denn noch Beweise? Das Wort der Mutter müsse doch Beweis genug sein? Und der Vater müsse ja positiv seine Erziehungsfähigkeit beweisen. Gerichte würden den Fokus immer nur auf das Verhalten der Mutter legen und sie in die Enge drängen. Die bösen Väterrechtler würden das System unterwandern und falsche Narrative platzieren. Hedayati bemüht auf allen Ebenen das Opferbild und das Feindbild Mann (siehe auch Wir brauchen gewalttätige Väter).

Als von Gewalt betroffene Mutter braucht man eine gute Vertretung. Hedayati dürfte sich mit diesem Auftritt für solche Aufgaben disqualifiziert haben.

Die Fokus-Frauen

Der Juristinnen-Bund, der die Bedürfnisse von Opfern ignoriert

Ebenso einseitig war der feministische deutsche Juristinnenbund (djb). Er wehrte sich massiv gegen das Beschleunigungsgebot. Es müsse doch erst einmal Ruhe einkehren, die Opfer nicht dem Stress ausgesetzt werden. Da muss man schon die Frage stellen, ob gewaltbetroffene Mütter nicht ein eigenes Interesse daran haben, schnell Klarheit und Gewissheit zu haben, wie sie zukünftig vor Gewalt geschützt werden? Wie die Kontakte, sofern es welche geben wird, für sie sicher gestaltet sind? Welche Grenzen dem Täter zu ihrem Schutz gesetzt werden? Die Möglichkeit des alleinigen Sorgerechts, um mit dem nachgewiesenen Täter nicht gemeinsam Entscheidungen treffen zu müssen? Kennt der djb nicht die Bedürfnisse derjenigen, für die er vorgibt, zu sprechen?

Oder geht es vielleicht um ganz andere Gruppen? Diejenigen, die von der geforderten Beweislastumkehr (der Vorwurf der Gewalt soll für den Umgangsausschluss ausreichend sein) profitieren? Entfremdende Mütter, die falsche Gewaltvorwürfe erheben und den Kontakt zwischen Vater und Kind verhindern wollen, werden dem djb und seinen Forderungen zujubeln. Echte Gewaltopfer eher nicht.

Sollte man den djb darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht und insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach zum Schutz der Kinder darauf gedrängt haben, dass Verfahren beschleunigt zu führen sind, um Kinder vor negativen Auswirkungen durch Zeitablauf (Zeit schafft Fakten) zu schützen? Nein, denn Kinderschutz scheint nicht die Motivation des djb zu sein.

Das Frauenhaus kämpft für wen?

Wenig verwunderlich war, dass sich die Frauenhauskoordinierung darüber beschwerte, dass nicht bereits der Aufenthalt im Frauenhaus als Nachweis stattgefundener Gewalt beim Familiengericht ausreiche. Auch in anderen Runden leugneten sie, trotz zahlreicher Fälle, die Möglichkeit, dass durch falsche Gewaltvorwürfe mit anschließendem Aufenthalt im Frauenhaus sozusagen das „Golden Ticket“ im Sorgerechtsstreit erlangt werden könnte.

Es sind sicherlich die weitaus meisten Frauen im Frauenhaus, welche anhand von Fakten Gewalt und Missbrauch nachweisen können. Diese erhalten auch den notwendigen Schutz. Auch bei der Frauenhauskoordinierung sind aber Zweifel angebracht, ob dort nicht auch Täterinnen geschützt werden sollen.

Das es für von Gewalt betroffene Männer nicht einmal die notwendigen Schutzeinrichtungen gibt, darüber wurde natürlich kein Wort verloren.

Die Wortführerin

Ulle Schauws ist für ihre einseitige Sicht bei dem Thema ja schon berüchtigt. Sie sprach aber auch einen wichtigen Punkt an: Das Thema Machtausübung nach einer Trennung und die Frage der Wohlverhaltenspflicht. In der Diskussion kam auch mehrfach das Thema ausbleibende Unterhaltszahlung als Form der Gewalt ins Spiel. Die Machtausübung der Mutter über das Kind kam ihr dabei natürlich nicht über die Lippen. Hier ist er, der bewusste, blinde Fleck.

Um mal auf gesetzlichen Verbesserungsbedarf zu kommen, der nicht erwähnt wurde:

Wird Unterhalt verweigert, kann dies nach §170 StGB eine Straftat sein. Wird ein Kind entfremdet, schweigt das Strafrecht bisher. Da muss sich in der Tat dringend was tun. In der Runde hätte dies sicherlich für Schnappatmung gesorgt. Ebenso wie die Tatsache, dass Mütter die deutlich schlechteren Unterhaltszahlerinnen sind wie Väter.

Realitätsbezug

Dass es kein Männer- / Frauen-Thema ist, zeigten vor allem drei Akteurinnen. Katharina Lohse vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht ging auf die Thematik sachlich und kindbezogen ein. Einen Realitätsschock lieferten Eva Becker (Deutscher Anwaltsverein) sowie Jennifer Schiefer (Familienrichterin, Neue Richtervereinigung).

Die ideologiefreie Familienrechtsanwältin

Becker sagt ganz klar, dass bereits heute sämtliche Instrumente vorhanden sind, um notwendigen Gewaltschutz zu gewährleisten. Sie sah keine Notwendigkeit, gesetzlicher Anpassungen in diesem Teilbereich. Sie stellte die Frage, weshalb man dann nicht z.B. auch gesetzliche Regelungen für den Umgang mit suchtkranken Eltern gesetzlich regele. Auch dies wäre eine Gefährdung des Kindeswohls, genau wie viele andere Umstände. Diese werden, ebenso wie Gewalt, bereits im Rahmen des geltenden Rechts berücksichtigt.

Im Familienrecht gehe es auch nicht ums Glauben (wie es Hedayati und Co versuchten vorzubringen), sondern ums Wissen, also Fakten. Durch eine Sachverhaltsaufklärung bestimme sich, wer Opfer und wer Täter ist und ob überhaupt Gewalt stattgefunden habe. Behauptungen seien hierfür nicht ausreichend.

Sie wandte sich auch klar gegen Hedayatis Jammer-Nummer in Bezug auf Gutachten, dass dort ja nicht die richtigen Fragen gestellt würden. Becker wies darauf hin, dass es in dem Fall die Verantwortung der Beteiligten und ihrer Anwälte sei, die richtigen Fragen auch ans Gericht heranzutragen, wenn dieses die Fragen nicht stellt. Wumms, Becker scheint zu wissen, wie man Mandanten vertritt. Hedayati kann da wohl noch viel von ihr lernen.

Für eine Beweislastumkehr sehe Becker überhaupt keine Veranlassung. Damit würde man Gesetze für eine Kleine Minderheit anpassen und damit die Mehrheit in Sippenhaft nehmen.

Die Familienrichterin

Familienrichterin Schiefer schien zwischenzeitlich fast zu platzen. Sie stellte die Frage, woher denn die mantraartig vorgetragene Annahme komme, dass bei klar vorliegenden Beweisen auf Gewalt diese bei Gerichten nicht berücksichtigt werden würden. Dies sei nicht zutreffend. Sie kritisierte klar die vermehrten, öffentlichen Darstellungen, welche nicht den Fakten entsprechen (siehe hierzu auch die Faktenchecks auf hochstrittig.org).

Schiefer widersprach auch der mehrfach vorgebrachten Behauptung, dass Kinder bei miterlebter Gewalt automatisch traumatisiert werden würden. Hier komme es sowohl auf das Kind, die Art und Intensität der Gewalt an, um eine Traumatisierung auszulösen.

Für die Aktivistinnen ist eine solche Sicht sicherlich indiskutabel. Sie würden sich doch wünschen, dass bereits bei nicht ihren Vorstellungen entsprechenden Unterhaltszahlungen oder behaupteter Gewalt der Umgang mit dem Vater ausgeschlossen wird (natürlich niemals ein Umgangsausschluss der Mutter, logisch).

Lohse, Becker und Schiefer waren es, die die Realität und Praxis in diese von Ideologie nur so triefende Veranstaltung gebracht haben. Eine Realität, in der Tatsachen, Fakten und Beweise zählen und in der linksgrüne Ideologien nicht überleben können.

Die Grünen beschwerten sich, dass die von ihnen gewünschten Verbesserungen bei Gewaltschutz (für Frauen) bisher an den Koalitionspartnern scheiterten. Da die SPD auf demselben Kurs ist wie die Grünen, wird hier wohl die FDP gemeint gewesen sein. Dies zeichnet sie eher aus.

Offene Fragen und blinde Flecken

Fragen konnten nur „blind“ gestellt werden und beantwortet wurde nur, was genehm ist. Stellen wir also einige Frage, die in der Veranstaltung offen geblieben sind:

  • Was ist, wenn die Mutter gegen den Vater oder das Kind gewalttätig war?
  • Was ist, wenn beide gewalttätig waren? Muss das Kind dann ins Heim?
  • Was ist, wenn beide Gewaltvorwürfe erheben?
  • Warum wird nur die Regelvermutung der Kindeswohldienlichkeit des Umgangs des Vaters infrage gestellt, aber nie der Mutter?
  • Auf welcher Faktenbasis beruhen die Ausführungen von Hedayati & Co.?
  • Wie kann man einen wirkungsvollen Gewaltschutz erreichen, wenn man eine Täterinnen-Gruppe konsequent ignoriert?

Gerade zu letzter Frage scheint es eine einfache Antwort zu geben. Gar nicht, da Zweck dieser Desinformation wohl vor allem ist, Täterinnen zu schützen.

Gewalt kennt kein Geschlecht

Würde es den Grünen tatsächlich um Gewaltschutz gehen, würden sie das Thema geschlechtsneutral angehen. Das passt aber nicht in linke und Grüne Gewaltphantasien (siehe auch Der Diskriminierende Gewalt-Fokus des „Tatort zuhause“). Statt dessen wurden ausschließlich einseitige, geschlechtsbezogenen Täter-Opfer-Bilder bedient. Diese entsprechen zwar ihrer Ideologie, nicht aber der Realität. Schlimmer noch. Die Grünen tragen mit ihrem ideologischen Weg dazu bei, dass blinde Flecken geschaffen werden, in denen Kinder unbemerkt Missbrauch ausgesetzt werden.

Nachdem die Grünen sich in ihren Anfangsjahren für die Straffreiheit von Pädophilie einsetzten, wirken sie nun durch ihr handeln auf die Straffreiheit von Kindesmissbrauch durch Mütter hin. Gemeinsamer Nenner ist und bleibt scheinbar, dass Kinder bei den Grünen keinen Schutz vor Missbrauch zu erwarten haben.

#gewaltkenntkeingeschlecht ist die Formel, welche Kinder wirksam schützen kann. Und auch jedes andere Opfer von Gewalt.

Gemeinsamer Konsens

Man könnte meinen, dass es bei der Veranstaltung keinen Konsens gab. Aber in einem waren sich alle einig. Es braucht mehr Qualität und Aus- und Fortbildung bei den beteiligten Professionen, um wirkungsvollen Gewaltschutz zu gewährleisten.

Ich wage aber mal die Prognose, dass viele der Gruppen und Personen, hinter denen Hedayati, der djb und weiteren Organisationen stehen, in dem Fall ziemlich blass aussehen würden. Denn wenn genauer ermittelt wird, dann würden auch viel mehr falsche Vorwürfe ans Tageslicht kommen und – hoffentlich – auch zu sorge- und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Denn während tatsächlich gewalttätige Väter glücklicherweise heute schon meist mit entsprechenden Konsequenzen für ihr Verhalten zu rechnen haben, ist dies bei gewalttätigen und entfremdenden Müttern noch äußerst selten der Fall.

Also ja, wir brauchen dringend mehr Qualität in familienrechtlichen Verfahren, um Gewaltschutz zu stärken. Völlig unabhängig vom Geschlecht.

Ein Gedanke zu „Grüne Gewaltphantasien“

  1. Diese geforderten Gesetzesänderungen von den Grünen haben nur den Sinn, unter dem Deckmantel der Istanbul-Konvention eine kleine Täterschaft an Frauen zu schützen, die anhand falscher Gewaltvorwürfe ihre Kinder entfremden. Die anderen, die echte Gewalt erleben, werden wie von einer Rednerin bereits hervorgebracht, hinreichend in der Praxis durch Gesetze geschützt.
    In der ganzen Diskussion wird ausgeklammert, dass es bei Sorgerechtsverfahren sehr wohl häufig falsche Vorwürfe gibt – als Waffe, um alleinigen Zugriff auf die Kinder zu erhalten.
    Dies trifft gleichermassen auch Mütter, die von den Vätern ausgebootet und entfremdet werden.
    Das erzählte falsche Narrativ dieser Mütter, Frauen würden vor Gewalt nicht geschützt werden, schadet anderen Frauen. Denn diese Form der Gewalt, nämlich der falschen Vorwürfe wird mit diesen Gesetzen befeuert. So wird es unweigerlich zu noch mehr Entfremdung kommen – Mütter trifft es jetzt schon zu ca. 30%. Aber sie werden noch mehr durchs Raster fallen, Entfremdungstaktiken bleiben unentdeckt.
    Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in dieser Form schützt Frauen nicht, sondern schadet ihnen.

    Viele der Politiker sind zu dumm, um diese Weitsichtigkeit zu haben. Lieber verfolgt man stoisch eine politische Agenda anstatt zu hinterfragen.
    Die Quittung dafür wird unweigerlich kommen.

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